Donnerstag, 3. Mai 2007
Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2007 durch Bürgermeister abgesagt.
Oder weil Althengstett heute sogar im Fernsehen in der SWR-Landesschau ein Thema war? Oder hängt es irgendwie mit der bevorstehenden Wahl zusammen?
Der Bürgermeister nennt als Grund die noch nicht vorliegenden Submissionsergebnisse für die Vergabe der Arbeiten zur Hallenbadsanierung.
Als Gemeinderat frage ich mich, wann die inzwischen entstandenen Themenberge endlich abgearbeitet werden sollen. Die letzte Gemeinderatssitzung fand am 28. März statt, die nächste ordentliche Sitzung ist für den 20. Juni festgelegt.
3 Monate Pause? Das kann sich keine Gemeinde erlauben! Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 34 vor, dass eine Gemeinderatssitzung einzuberufen ist, wenn es die Geschäftslage erfordert, jedoch mindestens einmal im Monat.
Wahlkampf auf Kosten der Gemeinde?
Was ist dem Bürgermeister denn gerade wichtig? Sitzungen vorzubereiten und zu leiten jedenfalls nicht – obwohl dies laut Gemeindeordnung seine Aufgabe ist.
Stattdessen:
Gauwandertag, Seniorenausflug und Sportlerehrung ... Seine Teilnahme bei der Mammutbaumpflanzung wurde letzte Woche wohl nur durch den Besuch der Kripo verhindert.
Für die letzten Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeindeverwaltungsverbandes hatte Herr Nonnenmann leider keine Zeit!
Sonntag, 29. April 2007
Bürgerschaft hat das demokratische Recht auf Information
Die Gemeinderäte haben konkrete Kenntnis darüber,
· dass Bürgermeister Nonnenmann unrechtmäßig über Gemeindegelder verfügt hat, die für die Gemeinde Althengstett beträchtlich sind
· dass Bürgermeister Nonnenmann für die Gemeinde verpflichtende Rechtsgeschäfte eingegangen ist, ohne die dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse eingeholt zu haben. Nachdem das Gremium nach und nach über die zugrunde liegenden Sachverhalte Kenntnis erlangt hatte, wurde klar, dass der Gemeinderat den Vorgängen auf keinen Fall zugestimmt hätte.
· dass Bürgermeister Nonnenmann fortgesetzt seine Kompetenzen überschreitet und dies die Gemeinde viel Geld gekostet hat und noch viel Geld kosten kann.
· dass Bürgermeister Nonnenmann die Gremien nicht ausreichend bzw. falsch informiert und die Folgen nicht absehbar sind
· dass Bürgermeister Nonnenmann Vorgänge verschweigt, verschleiert bzw. erst auf Nachfragen hin verdreht darstellt und damit den Gemeinderat täuscht. Unter dieser Voraussetzung kann der Gemeinderat seine ihm vom Gesetz übertragenen Pflichten nicht erfüllen.
· dass die Gemeindeverwaltung unter der Führung von Bürgermeister Nonnenmann ihre Aufgaben nicht im notwendigen Maß erfüllen kann. Durch die unzureichende Arbeitsweise von Bürgermeister Nonnenmann entstanden erhebliche Arbeitsrückstände, die zum Schaden der Gemeinde führen.
In zahlreichen Gesprächen und öffentlichen Erklärungen hat der Gemeinderat den Bürgermeister auf die Missstände hingewiesen und eine ordentliche Amtsführung und vollständige wahrheitsgetreue Information verlangt. Nachdem Bürgermeister Nonnenmann bis zum heutigen Tage seine fachliche und persönliche Arbeitsweise nicht verändert hat, muss damit gerechnet werden, dass weitere Verfehlungen ans Licht kommen, die für die Gemeinde teuer werden.
Bürgermeister Nonnenmann wird nicht müde, zu behaupten, dass es um eine unsägliche Kampagne gegen ihn gehe. Die Tatsachen zeigen, dass es nicht um seine Person, sondern um seine Amtsführung und deren Folgen geht. Der Gemeinderat arbeitet als Kontrollorgan und alle Gemeinderäte gelobten bei ihrer Einsetzung feierlich „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Der Gemeinderat hat die ihm bekannt gewordenen Vorgänge pflichtgemäß an die Kommunalaufsicht zur Überprüfung gegeben. Auch für die Dienstaufsichtsbehörde sind die Vorgänge so gravierend, dass sie unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Diese veranlasste daraufhin eine Durchsuchung im Rathaus und im Privathaus des Bürgermeisters. Die Ermittlungsergebnisse sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Die Bürgerschaft hat jedoch das Recht auf Information und niemand soll in ein paar Monaten oder Jahren sagen müssen: „Ja, wenn wir das gewusst hätten ...“
Montag, 23. April 2007
Der Gemeinderat stellt fest: fadenscheiniges Manöver
Der Bürgermeister von Althengstett (Kreis Calw), der im Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlung steht, dreht den Spieß um. Er beschuldigt seinen Hauptamtsleiter, einige der anonymen Briefe geschrieben zu haben, für deren Urheberschaft sein Vater einen Strafbefehl erhielt. Von Andrea Koch-Widmann
Neues aus Absurdistan - anders kann man die Entwicklungen in der 8150 Einwohner zählenden Gemeinde Althengstett am Rande des Nordschwarzwalds nicht bezeichnen. Die Anonyme-Brief-Affäre, die im Oktober vorigen Jahres publik wurde, hat Bürgermeister Jörg Nonnenmann, der sich am 20. Mai zur Wiederwahl stellt, schwer unter Druck gebracht. Dass er nun den Hauptamtsleiter beschuldigt, anonyme Briefe geschrieben zu haben, werten die Gemeinderatsmitglieder als fadenscheiniges Manöver vor der anstehenden Bürgermeisterwahl, um von seiner eigenen Verstrickung abzulenken. Kein Wunder: als Urheber der anonymen Briefe, in denen jahrelang politisch Andersdenkende in der Kommune geschmäht, beleidigt und zum Teil auch bei ihren Arbeitgebern angeschwärzt worden waren, wurde der Vater des Schultes enttarnt. Der frühere Chef der Calwer Kriminalpolizei war von seinen ermittelnden Kollegen an der Handschrift erkannt worden. Inzwischen hat der 68-Jährige von der Tübinger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 7500 Euro wegen Beleidigung in 35 Fällen erhalten. 31 Fälle habe er zugegeben, in vier Fällen jetzt jedoch Einspruch erhoben, sagt Walter Vollmer, der Leitende Oberstaatsanwalt in Tübingen. Genau jene vier anonymen Schreiben lasteten Vater und Sohn nun dem Hauptamtsleiter an. Nach einer Sondersitzung hat sich der Gemeinderat voll hinter den Beschuldigten gestellt, der als integer beschrieben wird. "Der Gemeinderat hält diese Beschuldigungen für völlig abwegig", heißt es in der Erklärung, in der dem Mann das "vollste Vertrauen" ausgesprochen wird. Das Vertrauen des Gemeinderats in den Bürgermeister ist mit dieser Aktion jedoch völlig geschwunden. Insbesondere Karl Gäckle, der erste Stellvertreter des Bürgermeisters, der bis vor Kurzem Nonnenmann noch unterstützte, ist erschüttert. Schließlich ist er derjenige, den der Bürgermeister zunächst an die Front schickte. "Blauäugig", sagt Gäckle jetzt, habe er jenes Schreiben an die Tübinger Staatsanwaltschaft unterschrieben, das der Schultes formuliert hatte und in dem er die Anschuldigungen gegen den Hauptamtsleiter erhob. Danach habe er, erzählt Gäckle, per Fax zur Kenntnisnahme einen weiteren, an das ermittelnde Karlsruher Polizeipräsidium gerichteten Brief des Bürgermeist ers erhalten. Dass er, Gäckle, in einer veränderten, ihm unbekannten Version dieses Briefes als Zeuge gegen den Hauptamtsleiter ins Spiel gebracht wurde, habe er erst bei der Befragung der Polizei erfahren. Der Bürgermeister selbst war gestern nicht zu sprechen. Jetzt fühlt sich Gäckle von seinem Schultes "hereingelegt und benutzt". Er hat sich inzwischen beim Hauptamtsleiter entschuldigt, und zu seiner Erleichterung habe sie der auch angenommen. Gäckles Vertrauen in den Bürgermeister Jörg Nonnenmann jedenfalls sei "vollkommen dahin". Überdies hatte der Schultes jenes Schreiben, das er als Ghostwriter verfasste und das die Unterschrift seines Stellvertreters trägt, dazu benutzt, um rund zwei Wochen später bei der Staatsanwaltschaft nachzufassen bezüglich des Ermittlungsstands gegen seinen Hauptamtsleiter. Er als Verwaltungschef müsse schließlich wissen, ob angesichts des ungeheuerlichen Verdachts Gefahr im Verzuge sei. Wegen des näher rückenden Wahltermins verlangte er, dass die schleppenden Ermittlungen endlich Ergebnisse zu Tage fördern sollten. Die Tübinger Staatsanwaltschaft wies jedoch das Auskunftsbegehren zurück. Nonnenmann sei in dieser Angelegenheit Beschuldigter und könne deshalb auch als Bürgermeister nicht über den Stand der Ermittlungen unterrichtet werden. Denn die Ermittlungen gegen Nonnenmann selbst wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Hausdurchsuchung bei seinem Vater waren Akten gefunden worden, darunter Personalakten. Auf Nachfrage der Ermittler hätten die betroffenen Personen, dazu zählt auch der Hauptamtsleiter, Strafantrag gegen den Bürgermeister wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestellt. Vor der Wahl sei mit keinem Ergebnis zu rechnen, sagt Vollmer. Inzwischen haben sich vier weitere Bewerber gemeldet: Ilias Schmid, 41-jähriger Betriebswirt aus Tamm bei Ludwigsburg; Clemens Götz, 45 Jahre, Schul- und Kulturamtsleiter in Nagold; Mike Schaller, 29-jähriger Maschinenschlosser aus Althengstett; Eckhard Flik, 50 Jahre, technischer Angestellter, Althengstett. Am Montag endet die Frist.
Die Bewerbungsfrist endet heute (23. 04. 2007) um 18.00 Uhr!
Donnerstag, 19. April 2007
Althengstetter Gemeinderat steht geschlossen zu Werner Kopp
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, folgende Presseerklärung an die Kreisnachrichten und ans Amtsblatt zu geben:
Der Gemeinderat der Gemeinde Althengstett trat heute am 18.04.2007 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen.
Aktueller Anlass war der Informationsaustausch wegen der an diesem Tag veröffentlichten dpa-Meldung, in der es heißt, dass Bürgermeister Jörg Nonnenmann und sein Vater den Hauptamtsleiter der Gemeinde beschuldigen würden, einen Teil der anonymen Briefe geschrieben zu haben.
Der Gemeinderat hält diese Beschuldigungen für völlig abwegig. Das Gremium spricht dem Hauptamtsleiter der Gemeinde einstimmig sein vollstes Vertrauen aus.
Montag, 9. April 2007
Ohne Grundstücksverkäufe geht es auch - man muss nur wollen!
Ein Konzept für die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde Althengstett ist überfällig. Seit Jahren wird die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie die Investitionen der Gemeinde auch ohne den stetigen Ausverkauf an Grund und Boden finanziert werden können. Nach dem einfallslosen Motto: „Was in der Vergangenheit richtig war, kann auch in Zukunft nicht falsch sein!“ wurde ein alternatives Finanzierungskonzept von BM Nonnenmann stets blockiert.
Nun kommt das Thema kurz vor der BM-Wahl zur Überraschung aller doch noch auf die Tagesordnung mit dem unverständlichen Fazit: „Ohne Grundstücksverkäufe geht es nicht!“ Rückblicke auf die Gemeindefinanzen und die Bevölkerungsentwicklung, mag sie der Bürgermeister dank personeller Unterstützung durch den jungen Stellvertreter des Kämmerers auch noch so schön präsentiert haben, reichen für eine fundierte Betrachtung dieses Themas bei weitem nicht aus. Dafür ist eine komplette Bestandsaufnahme erforderlich, u.a. über die bereits verbrauchten und die noch vorhandenen freien Flächen auf der Gemarkung, über die Ausgleichsmaßnahmen und ggf. noch vorhandenen Ausgleichsmöglichkeiten, über den Bestand an gemeindeeigenen Grundstücken, über Angebot und Nachfrage an Wohnbau- und Gewerbeflächen in unserem Gemeindeverband bzw. in der Region. Wir erinnern uns an die vor über 2 Jahren angestoßenen neuen Wohngebiete Stuttgarter Straße und Brunnenstraße, die unnötig Kosten verursacht haben und nun sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden sind.
Erst wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen, können seriöse Entscheidungen getroffen werden. Mit Bürgermeister Nonnenmann war das bisher nicht möglich.
Es geht um die Zukunft Althengstetts. Dafür brauchen wir einen Bürgermeister, der in Wirtschaftsfragen kompetent ist und über den Horizont der Verwaltung hinausblickt: Am 20. Mai ist Bürgermeisterwahl.
Gisela Gröger
Mittwoch, 4. April 2007
Freibrief für die EnBW
Bürgermeister Nonnenmann hat im Amtsblatt die gegen Ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Übernahme von möglichen Erschließungskosten für die EnBW zurückgewiesen.
Wenn der Bürgermeister schon die Gefälligkeitspresseerklärung der EnBW, im Amtsblatt veröffentlicht, dann hätte zur vollständigen Information auch der Wortlaut der Verpflichtungserklärung dazu gehört.
Der TA hat zwar vor Jahren erörtert, dass beim Wasserhochbehälter eine Umspannstation geplant werden könne, dazu müssen aber die planrechtlichen Vorraussetzungen gegeben sein, z.B.:
Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, im Flächennutzungsplan muss dieser Status geändert werden. Die Untersuchung alternativer Standorte ist zwingend. Es muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen, Träger Öffentlicher Belange müssen gehört werden, usw. Schließlich muss die zuständige Behörde das Projekt genehmigen.
All dies sind Planungsschritte, die nicht in der Endscheidungshoheit der Gemeinde liegen!
Der Haken aber ist: Die EnBW hat sich vom Bürgermeister lange bevor diese rechtlichen Vorrausetzungen erfüllt sind, schon absichern lassen.
Die Erklärung enthält zudem keinerlei Vorbehalt. Die Gemeinde steht also auch dann in der Pflicht, wenn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nicht zustimmen sollte. Dies kann leicht passieren, z.B. gerade weil es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt.
Die Verpflichtungen sind nicht mit einem konkreten Ort verbunden. Sie müssen somit auch an anderer Stelle erfüllt werden, wenn die Gemeinde ihre gegebene Zusage an geplanter Stelle nicht halten kann.
In der Gemeinderatsitzung am 28.3.2007 gestand Bürgermeister Nonnenmann immerhin ein: wenn man bei den Verhandlungen nicht dabei gewesen sei, dann könne man die Verpflichtungserklärung „so oder so“ auslegen. Besprochen sei, so Nonnenmann, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen würden und das habe die EnBW auch bestätigt.
Nur: Rechtlich ist ausschließlich verbindlich, was schriftlich festgehalten ist, und nicht was man glaubt mündlich gemeint zu haben.
In jedem Fall hätte Bürgermeister Nonnenmann für die Erklärung einen Beschluss gebraucht.
Spätestens in der TA-Beratung am 10.10.2006 hätte die Verpflichtungserklärung auf den Tisch gehört. Bürgermeister Nonnemann hat darüber jedoch geschwiegen – warum wohl.
Wenn für die EnBW die Erklärung heute nicht mehr so wichtig ist, weil sie nicht auf ihre Rechte beharren will, dann steht es ihr ja frei, die Gemeinde von ihrer Verpflichtung wieder zu entbinden. Dies wäre die sauberste Lösung, dafür sollte sich Herr Nonnenmann jetzt einsetzen.
Fazit: Es bleibt dabei, die Verpflichtungserklärung ist ein fahrlässig schlecht ausgehandelter, zudem unnötiger Freibrief des Bürgermeisters an die EnBW.
Lothar Kante
Freitag, 9. März 2007
EnBW-Umspannanlage
Der TOP „Verschiedenes“ der Gemeinderatssitzung am 28.2.2007 hatte es mal wieder in sich. Am Ende einer Marathonsitzung teilte Gemeinderat Günter Ayasse (FW) dem Gremium Folgendes mit:
Bürgermeister Nonnenmann habe dem Energieversorger EnBW schriftlich im Jahr 2005 zugesagt, dass die Gemeinde Althengstett bei dem Vorhaben „Bau einer 110KV Freiluftumspannanlage mit Betriebsgebäude“ Erschließungskosten übernehmen wird.
Dieser Vorgang ist deshalb „unerhört“ (Zitat Schwarzwälder Bote)
- weil der TA/Gemeinderat von dieser eigenmächtigen Verpflichtungserklärung des Bürgermeisters nichts wusste,
- weil Bürgermeister Nonnenmann dafür einen Gremiumsbeschluss gebraucht hätte,
- weil bei der TA-Beratung der Bauvoranfrage der EnBW am 10.10.2006 Herr Nonnenmann ausdrücklich danach befragt worden ist, ob in diesem Zusammenhang Erschließungskosten auf die Gemeinde zu kommen könnten, und er dies vehement verneint hatte. Im TA-Protokoll heißt es dazu deshalb:
„Die eventuell notwendigen Erschließungsmaßnahmen für Wege gehen zu Lasten des Betreibers“.
Unerhört ist, dass Herr Nonnenmann sich so äußerte, obwohl er genau wusste, dass er die Gemeinde gegenüber der EnBW schon längst verpflichtet hatte.
Der Bauvoranfrage wurde nur deshalb einstimmig das Einvernehmen in Aussicht gestellt, weil der Eindruck vermittelt worden ist, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Bleibt zu erwähnen, dass Herr Bürgermeister Nonnenmann, nachdem er mit dem Sachverhalt konfrontiert worden ist, lediglich erwidern konnte: „Wir werden das prüfen“.
Die Bemühungen der EnBW-Kommunalberatung nun Schadensbegrenzung zu betreiben und durch Pressemitteilungen Bürgermeister Nonnenmann in seiner Erklärungsnot beizustehen, sind verständlich, aber ihre Argumentationslinie ist wirklich nicht schlüssig nachvollziehbar:
Wenn die Verpflichtungserklärung plötzlich keine große Rolle spielen soll, weil ja praktisch keine Erschließungskosten anfallen, warum hat dann die EnBW diese Verpflichtung benötigt? In der Verpflichtungserklärung ist von einer nicht näher definierten „Zufahrt“ die Rede, die „von Seiten der Gemeinde auf eigene Kosten herzustellen und dauernd zu unterhalten“ sei. Wegen dem längst vorhandenen Feldweg hätte es so eine Formulierung nicht bedurft.
Warum hatte der TA jetzt eine Bauvoranfrage beraten müssen, wenn das Vorhaben erst in „15-20 Jahren“ ein Thema sein soll?
Davon aber abgesehen - Fakt bleibt, Bürgermeister Nonnenmann hat hier seine Kompetenzen überschritten und vor allem (erneut) dem Gremium trüben Wein eingeschenkt, in dem er die von ihm getroffenen Absprachen nicht auf den Beratungstisch gelegt hat, als der Punkt auf der Tagesordnung war.
Uns bewegt mal wieder die Frage nach dem „Warum das Ganze?“. Es stellt sich das schale Gefühl ein, dass in diesem Zusammenhang längst noch nicht alle Fragen geklärt sind - man darf gespannt sein.
Lothar Kante