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Freitag, 17. Oktober 2008

Anfrage zur behelfsmäßigen Außenstart- und Landebahn (Graspiste) auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw und deren privaten Nutzung

Der Anfrage, unseres grünen Kreisverband, an das Landratsamt und die Stadt Calw, liegen viele Gespräche und Leserbriefe zum privaten Flugbetrieb, auf dem Truppenübungsplatz Muckberg, zugrunde.

Aus einer ehemaligen Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ist unter Anderem folgendes zu entnehmen:
Bei der behelfsmäßigen Außenstart- und Landebahn (Graspiste) auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw handelt es sich weder um einen Flugplatz (§ 38 LuftVZO) noch um einen Landeplatz i.S. des § 49 LuftVZO. Die hier vorgenommenen Starts und Landungen erfolgen nach § 30 Abs. 1 LuftVG, der für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei Sonderregelungen im Flugbetrieb zulässt.

Unserer Auslegung nach ist somit ein privater Flugbetrieb hier nicht möglich.

Wir bitten uns den Status, laut Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie), des Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw und dessen behelfsmäßiger Außenstart- und Landebahn (Graspiste) mitzuteilen. Des Weiteren interessiert uns der Anfahrtsweg zum „Flugplatz“ bei privaten Flugveranstaltungen. Welche Strecke wird genutzt und was für einen Status haben diese Verkehrsflächen.

Im Interesse der Mitbürger und Anwohner liegt uns sehr an der Klärung der Sachlage. Es ist eine neue Bewertung notwendig. Die Sonn- und Feiertagsruhe wird, je nach Windrichtung und Wohnstätte an einigen Tagen im Jahr, ebenfalls sehr strapaziert.

Wir könnten uns eine klärende Bürgerversammlung zu dieser Thematik vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Jourdan, Althensgtett
Für den Kreisverband Calw

Freitag, 3. Oktober 2008

Starrsinn bis zum bitteren Ende?

Zum Baugesuch des Tierschutzvereins in der Gemeinderatssitzung vom 24. September bezüglich Teilabbruch, Umbau und Sanierung des Kleintierstallgebäudes gab es seitens der Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag:

Die Beschränkung auf die Errichtung von 5 Hundeboxen ist zu sichern. Das Einverständnis der Gemeinde wird erteilt

Nach der Erläuterung und Darstellung der Rechtssituation durch Bürgermeister Dr. Götz entspann sich eine recht lebhafte, teils kontrovers geführte Diskussion, die aber letztendlich die seit 2004 bestehende Ablehnung durch die Mehrheit der Freien und Unabhängigen Wählervereinigung sowie der CDU zementierte (9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Ja-Stimmen von Bürgermeister Dr. Götz, Gisela Gröger, Klaus Rohbeck und Lothar Kante). Auch die neu aufgezeigte Situation des Außensplitters und die „Kehrtwendung“ des Landratsamtes änderte daran nichts. Früher wurde häufig die nicht mögliche Nutzungsänderung des Gärtnereigeländes als Hinderungsgrund angeführt. Dabei hatte der Technische Ausschuss schon am 9.12.2003 bei einer Anfrage für eine Bebauung mit einer Halle zur Unterbringung von Oldtimern keine Bedenken - und zugestimmt. Die Zwangsversteigerung verhinderte dieses Vorhaben aber. In der aktuellen Sitzung wurde weiterhin der fehlende Kanalisationsanschluss moniert – dieses „Problem“ existierte aber schon immer sowohl bei der Gärtnerei Herzog mit teils weit über 100 Tieren, als auch bei zwei weiteren Wohngebäuden, einer Schreinerei und dem stark frequentierten benachbarten Vereinsheim mit Gaststättenbetrieb.

Hohes Verkehrsaufkommen wurde befürchtet und der Lärm(schutz) war ebenfalls ein Thema. Das für den Tierschutzverein positive Lärmgutachten (erstellt von einem Gutachter, der auch für die Gemeinde tätig ist) beeindruckte die Neinsager in keiner Weise. Wo blieben diese Bedenken beim Neubau der L179 (Straße höher, breiter, näher am Ort) bzgl. der Auswirkungen für die Anwohnerschaft? Aus einer misslungenen lokalen Ortsumgehung ist eine stark befahrene Ausweichstrecke von übergeordneter Bedeutung geworden! Allein diese Lärmabwägung zu den 250 m entfernt liegenden geplanten schallisolierten 5 Hundeboxen macht so eine Argumentation einfach unglaubwürdig .

Sei es drum, alles ist diskutierbar und Manches bleibt Ansichtssache. Ein Punkt auf jeden Fall nicht, nämlich: die ungeheuerliche Unterstellung, dieses Bauvorhaben wäre für den Tierschutzverein ein Einstieg in etwas weit Größeres, diese 5 Boxen nur der Anfang und am Ende könne womöglich ein ganzes Tierheim da stehen.

Ein konkret definiertes Baugesuch stand zur Abstimmung und wurde abgelehnt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in Zukunft jedes wie auch immer geartete andere Baugesuch ebenfalls abgelehnt werden müsste. Schließlich könnte es immer Grund zur Annahme geben, es könnten furchtbar geheime, ungesetzliche und wahnsinnig gefährliche im Baugesuch nicht erkennbare Dinge passieren.

Wo blieben diese Bedenken beim Abnicken eines eingeschränkten Industriegebiets, bei der eine mögliche unerwünschte Nutzungsmöglichkeit in Zukunft keine Rolle zu spielen scheint?
Nur auf eine unbewiesene Annnahme hin etwas abzulehnen ist schlichtweg ignorant und juristisch nicht haltbar! Bleibt zu hoffen, dass die Folgen für die Gemeinde nicht zum Desaster werden. Den finanziellen Schaden haben sowieso wir alle zu tragen (nicht nur die ihn verursachenden GemeinderätInnen!) und in den Schlagzeilen ist Althengstett dann ebenfalls wieder zu finden.

Baugesuch des Tierschutzvereins erneut abgelehnt

Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch des Tierschutzvereins in der Sitzung vom 24.9.2008 mit 9 NEIN-Stimmen, 4 JA-Stimmen und 3 Enthaltungen erneut ab.

Dazu ein Leserbrief von Anneliese Rägle, Ottenbronn

Es ist nur noch peinlich wie der Gemeinderat Althengstett mit dem Tierschutzverein und der geplanten Tierrettungsstation umgeht. Ist es fehlender Mut sich geistig vorwärts zu bewegen? Überforderung? Sturheit? Bestechlichkeit? Sind es Restverbindlichkeiten aus früheren und aktuellen Abhängigkeitsverhältnissen? Ist es Hass gegenüber Tieren und Menschen? Ist es Blindheit und Ignoranz gegenüber einem gesetzlichen und christlichen Auftrag?
Tierschutzverein, Landratsamt und Gutachten haben dem Gemeinderat Wege für eine saubere Lösung dieses Konflikts bereitet und der Althengstetter Gemeinderat zeigt erneut, dass er aus der „ alten Zeit“ und der damit verbundenen fraglichen Arbeitsethik nichts gelernt hat.
Jeder Gemeinderat, der gegen die Tierrettungsstation ist, sollte um glaubwürdig zu sein, aktiv dafür sorgen, dass Tiere- die Teil der Schöpfung sind – so gehalten und behandelt werden, dass sie gar nicht erst Rettung brauchen. ( Patenschaften übernehmen, Tiere bei sich zu Hause aufnehmen, usw).
Sich diesem Auftrag mit einem sturen Nein zu entledigen ist m.M.n. nachhaltig unverantwortlich und respektlos!

Sonntag, 14. September 2008

Tierschutz in Althengstett: Eine unendliche Geschichte

Wird es nach 5 Jahren in Althengstett eine Lösung für den Tierschutz geben?

Seit 2004 geht das Hin und Her um eine Tierrettungsstation im Außenbereichssplitter von Althengstett nun schon. Damit der Fall neu aufgerollt und dann endlich gelöst werden kann, hatte Bürgermeister Dr. Götz am 9.10.2007 zur Infoveranstaltung in die Neuhengstetter Turn- und Festhalle eingeladen. Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Gudrun Sohnrey erläuterte das Konzept für die geplante Tierrettungsstation. Nun sei zuallererst der politische Wille der Gemeinde gefragt, machte Kreisbaumeisterin Dorothea Weßling deutlich. Danach könnten die Verfahrensfragen geprüft und geklärt werden. Bürgermeister Dr. Götz ließ die Zuhörerinnen und Zuhörer zu Wort kommen. Bedenken äußerten vor allem Anwohner der L 179, nicht gegen den Tierschutz oder gegen die Unterbringung der Fundtiere „Wir sind keine Tierfeinde!“, sondern gegen noch mehr Lärm vor ihrer Haustüre. Die L 179 ist zur dicht befahrenen Umgehungsstraße geworden, bei Tag und Nacht! An einen erholsamen Schlaf bei geöffnetem Fenster sei nicht mehr zu denken. Da wolle man nicht auch noch Hundegebell ertragen.

Die Forderung der L179 – Anwohner nach Ruhe ist berechtigt. Die Ursache ihrer Not ist der Straßenlärm und deshalb sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der L 179 dringend nötig! Die Tierrettungsstation ist eine andere Sache. Auf dem Rücken hilfloser Tiere und dem ehrenamtlichen Engagement der Vereinsmitglieder darf der Ärger über den Straßenlärm jedenfalls nicht ausgetragen werden. Kreisbaumeisterin Dorothea Weßling empfiehlt ein Lärmgutachten, das beurteilen soll, wie viel des Gebells von 5 Hunden aus dem „Eulert 12“ bei den Häusern auf der anderen Seite der L 179 möglicherweise akustisch ankommt. Der Tierschutzverein hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben und inzwischen vorgelegt. Die Messergebnisse und Berechnungen des Gutachters, eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schallimmissionsschutz, ergeben, dass der Richtwert sowohl nachts als auch tags deutlich unterschritten wird. Vorgeschlagen wird ein Sichtschutz entlang der westlichen Grundstücksgrenze, damit die Hunde keine Passanten auf dem vorbeiführenden Feldweg sehen können. Durch diesen Sichtschutz ist eine deutliche Reduzierung des Anreizes zur „Revier-Verteidigung“ und damit des Bellens zu erwarten. Der Tierschutzverein will außerdem durch artgerechte Unterbringung und gute Versorgung der Tiere das Bellen minimieren und für schallabsorbierende Maßnahmen beim Bau der Hundeplätze sorgen. Nachts sollen die Hunde ausschließlich innerhalb des Gebäudes untergebracht werden.
Jetzt entscheidet der Gemeinderat erneut.

Das hat sich bisher ereignet:

09.12.2003: Im Technischen Ausschuss wird verhandelt: „Für das Grundstück Herzog, Neuhengstett, liegt eine Anfrage für eine Bebauung vor. Das Grundstück, das derzeit zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben ist, soll demzufolge geräumt werden. Als weiteres soll eine Halle zur Unterbringung von Oldtimern erstellt werden.
Beschluss: Grundsätzlich wird einer neuen Bebauung nach der Räumung zugestimmt. Es ist aber zu vermeiden, dass ein ,Schrottplatz’ entsteht.“

2004: Für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Herzog im Eulert 12 steht die Zwangsversteigerung an.

30.01.2004: In einer Unterredung im Rathaus informieren Vertreter des Tierschutzvereins den damaligen Bürgermeister über die Absicht, das Gelände im Eulert 12 für den Tierschutzverein ersteigern zu wollen.

23.03.2004: Am Vorabend der Zwangsversteigerung berät der Technische Ausschuss (TA) über die Ersteigerungsabsichten des Tierschutzvereines mit dem Ergebnis, der Zwangsversteigerung zuzuwarten und danach nach Bedarf steuernde Schritte seitens der Gemeinde einzuleiten.

24.03.2004: Im Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Calw erhält der Tierschutzverein den Zuschlag für das Anwesen mit 7944 qm, das zuvor gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzt worden war. Tierhaltung war ebenfalls betrieben worden u.a. mit ca. 100 Tieren, darunter Hasen, Hühner, Gänsen, Katzen, 4 Hunde und eine Schlange.

06.04.2004: Nach dem Erwerb des Anwesens durch den Tierschutzverein führt der TA eine Ortsbesichtigung durch. Die Zustimmung zum Betrieb eines Tierheims wird nicht in Aussicht gestellt, da der Betrieb eines Tierheims an dieser Stelle nun als sehr kritisch betrachtet wird.

30.04.2004: Besprechung zur Erörterung des vom Tierschutzverein geplanten Vorhabens im LRA (Landratsamt) Calw mit 4 Vertretern des Tierschutzvereins, 3 Vertretern der Gemeinde Althengstett und 3 Vertretern des LRA. Ergebnisse des Gesprächs: Die Nutzungsmöglichkeiten seien nicht geklärt, insbesondere die Ausweisung im Flächennutzungsplan, kein Abwasserkanal (Anm.: Es gibt dort eine Hauskläranlage), Wohnbebauung in der näheren Umgebung. Der Tierschutzverein möchte ein Nutzungskonzept für eine kleine Lösung in Form einer Tierrettungsstation vorlegen.

12.06. 2004: Die Mitglieder des Tierschutzvereins beginnen das Gelände begehbar zu machen. Der Vorbesitzer hat 61 Tonnen Müll – darunter auch Tierkadaver - hinterlassen, die von Ehrenamtlichen in der Zeit von 2004 bis 2007 abgeräumt wurden.

22.06.2004: Das Eigentümer-Ehepaar eines benachbarten Wiesengrundstückes (wohnhaft im Ortsteil Althengstett) erhebt ohne weitere Begründung Einspruch gegen die Errichtung einer Tierrettungsstation.

25.06.2004: Die Eigentümerin eines bebauten Nachbargrundstückes (wohnhaft in Weil der Stadt), der dort zuvor die Einrichtung einer Hundeschule verweigert wurde, erhebt Einspruch gegen die Errichtung einer Tierrettungsstation. Grund: Die befürchtete Wertminderung ihrer Immobilie.

25.06.2004: Der Tierschutzverein reicht ein Nutzungskonzept und eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im LRA ein.

28.06.2004: Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt äußert gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken.

02.07.2004: Die Abt. Naturschutz im LRA äußert keine Einwendungen gegen das Vorhaben des Tierschutzvereins.

Das Staatliche Forstamt nimmt Stellung: Der Waldabstand von rund 20 m (Anm.: wie bisher schon) zu den Gebäuden darf nicht unterschritten werden. Die Holzabfuhr darf von parkenden PKW nicht behindert werden. Die ordnungsgemäße Jagd darf nicht gestört werden.

Anmerkung: Die Zufahrt wird derzeit von zwei Anwohnern, einem Schreinereibetrieb, von einem Vereinsheim mit Gaststättenzulassung und zu Langholztransporten genutzt.

13.07.2004: Der TA berät über die Bauvoranfrage des Tierschutzvereines zur Errichtung einer Tierrettungsstation und lehnt den Antrag mit folgender Begründung ab.
Dem Vorhaben stehen folgende gesetzliche Vorschriften entgegen:
· Planungsrechtlich, das Vorhaben liegt in einem Bereich, der nur für eine Nutzung bzw. den Betrieb für einen Gärtnereibetrieb festgesetzt ist.

Anmerkung:
Der Bereich Im Eulert liegt im Außenbereichssplitter. Für das Grundstück ist im FNP (Flächennutzungsplan) “Gärtnereibetrieb“ als Nutzung eingetragen. Eine Nutzungsänderung dürfte keine unüberwindliche Hürde darstellen, zumal an anderer Stelle „unbürokratisch“ gehandelt wurde: Im Gewerbegebiet I wurde ohne Änderung des FNP und ohne rechtsgültigen Bebauungsplan abgeholzt und ein Fabrikgebäude gebaut. Seit Sommer 2006 wird dort – noch immer ohne abschließende baurechtliche Grundlage - produziert. Darüber hinaus wurde dem Erwerber des damaligen Waldgebietes ohne Rechtsgrundlage die Umwandlung in ein Industriegebiet zugesichert. Mehr zu diesem Thema in dieser Website unter „Industriegebiet – Das schadet allen“ vom 25.04.2006.

· Erschließung, die Entwässerung ist für das Vorhaben dieser Größe nicht ausreichend dimensioniert. Des Weiteren ist die Zufahrt für den zu erwartenden Verkehr nicht geeignet.

Anmerkung:
Die Entwässerung erfolgt bislang über eine Hauskläranlage. Tierheime müssen häufig über eine Hauskläranlage entwässern, weil im Außenbereich oft kein Anschluss an die Kanalisation vorhanden ist. Der Tierschutzverein äußert die Absicht, eine biologisch-mechanische Drei-Kammer-Kläranlage einrichten zu wollen. Der ehemalige Eigentümer Herzog hielt unter den bestehenden Entwässerungsverhältnissen dort ca. 100 Tiere, darunter 4 große Hunde, Hasen, Gänse, Hühner, Katzen und eine Schlange. Nach Aussagen des Bauamtes ist die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin verpflichtet, das Gebiet im Eulert künftig ans öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Sinnvoll erscheint dies auch wegen des Publikumsverkehrs beim benachbarten Kleintierzüchter-Verein.

· Nachbarrechtlich, es liegen bereits begründete Nachbareinwendungen vor.

Anmerkung:
Davon wohnt eine Nachbarin in Weil der Stadt. Sie wollte auf ihrem Grundstück eine Hundeschule einrichten, die aber nicht genehmigt wurde. Sie befürchtete eine Wertminderung ihres Grundstückes wegen des Geräuschpegels durch die Tierrettungsstation. Das Grundstück wurde inzwischen verkauft. Beim Grundstück des anderen Nachbarn handelt es sich um ein Wiesengrundstück. Das Ehepaar wohnt einige Kilometer entfernt im Ortsteil Althengstett

· Bauordnungsrechtlich, Fragen wie z.B. der Mindestabstand zu Wohngebäuden (u.a. Lärmschutz).

Anmerkung:
Die Anwohner an der L179 klagen über den Straßenlärm der bei Tag und Nacht stark befahrenen L 179. Sie seien keine Tierfeinde, wollen sich aber gegen weiteren Umgebungslärm wehren. Das LRA empfiehlt ein Lärmgutachten, das darlegen soll, ob und wie viel an zusätzlichem Lärm durch die Einquartierung von 5 Hunden entsteht. Der Tierschutzverein will mit artgerechter Unterbringung und guter Versorgung der Tiere das Bellen minimieren und außerdem für schallabsorbierende Maßnahmen beim Bau der Hundeplätze sorgen. Der Aufenthalt von Hunden im Freien ist nachts nicht vorgesehen.

20.07.2004: Das LRA teilt dem Tierschutzverein mit: Beurteilungsgrundlage für das Vorhaben im Außenbereich ist § 35 BauGB. Für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage ergehen, ist - entsprechend § 36 BauGB - das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Dem LRA als Baurechtsbehörde ist es verwehrt, sich über diese Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hinwegzusetzen.

16.08.2004: Der Tierschutzverein zieht seine Bauvoranfrage zur Klärung von Einzelfragen hinsichtlich der Ablehnungsgründe zurück.

26.08.2004: Austausch der Argumente bei einer weiteren Besprechung im LRA zwischen Vertretern der Gemeinde, dem Tierschutzverein und dem LRA.
Ergebnis: Die Realisierung des Vorhabens hängt von der Haltung der Gemeinde ab; Vorschlag, die Gemeinde solle dem Tierschutzverein die Möglichkeit geben, den Gemeinderat über sein Vorhaben zu informieren und dann ggf. über eine Änderung des FNP entscheiden; die baurechtlichen Fragen seien lösbar; der am stärksten betroffene Nachbar sei weggezogen.

07.09.2004: Der Architekt des Tierschutzvereins schlägt in einem Schreiben an die Gemeinde vor, die diskutierten Hinderungsgründe auszuräumen und der Bevölkerung das geplante Vorhaben mit einem Nutzungskonzept für das Grundstück im Eulert 12 vorzustellen.

20.10.2004: Der damalige Bürgermeister bringt die Angelegenheit unter TOP 4 in die Gemeinderatsitzung ein: „Errichtung eines Kreistierheims; hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes“. Den Sitzungsunterlagen liegt ein in wesentlichen Teilen geändertes Gesprächsprotokoll über die Unterredung im LRA vom 30.4.2004 bei. Im geänderten Gesprächsprotokoll stellt sich den Gemeinderäten der Sachverhalt so dar, als ginge es weiterhin um ein großes Kreistierheim, statt der angestrebten kleinen Lösung für eine Tierrettungsstation. Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Änderung des FNP mehrheitlich ab.

02.02.2005: Gemeinderat Lothar Kante stellt den Antrag auf Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.2004 und Neubehandlung des Sachverhaltes. Grund: Zur Entscheidungsfindung lag ein Aktenschriftstück vor, dessen Inhalt nicht dem Originaldokument entsprochen hat. Das erforderliche Abstimmungsquorum dafür kommt zustande.

02.03.2005: Der damalige Bürgermeister bringt zur Neubehandlung in die Gemeinderatsitzung folgenden TOP 5 ein: „Errichtung eines Tierheims; hier: Nochmalige Behandlung des Antrages auf Änderung des FNP“.
Der TOP 5 wurde in der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung wegen nicht entsprechender Formulierung und wegen inzwischen vorgelegter Stellungnahme der Kommunalaufsicht abgesetzt und verschoben.

06.04.2005: Der damalige Bürgermeister bringt den TOP erneut in die Gemeinderatsitzung ein als „ TOP 4 Errichtung eines Kreistierheims / Änderung des FNP; hier: Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.2004 und Neubehandlung des TOP mit Beschlussfassung“. Der Beschluss vom 20.10.2004 wird nach Abstimmung im Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung nicht aufgehoben.

Sommer 2005: Der Tierschutzverein stellt sich der Öffentlichkeit anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Vereins vor.

10.03.2006: Der Tierschutzverein beantragt das Betreiben einer Tierrettungsstation zur Unterbringung von Fundtieren auf dem Grundstück des Tierschutzvereines, Althengstett, Im Eulert 12.

13.06.2006: Der damalige Bürgermeister bringt den Antrag erst 3 Monate später in den TA zur Beratung ein. Dieser verweist die Angelegenheit in den Gemeinderat.

Sommer 2006: Der Tierschutzverein veranstaltet einen Tag der Offenen Tür mit Kinderprogramm und stellt die geplante Tierrettungsstation der Öffentlichkeit vor.

19.07.2006: Der damalige Bürgermeister bringt die Angelegenheit als TOP 6 in die Gemeinderatssitzung ein: „Errichtung eines Tierheims; hier: Nochmaliger Antrag auf Errichtung einer Tierrettungsstation. Antrag der Verwaltung: Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Antrag auf Errichtung einer Tierrettungsstation wird abgelehnt“. Der Gemeinderat beschließt die Ablehnung des Antrages auf Errichtung einer Tierrettungsstation mit 3 Gegenstimmen.

16.01.2007: Der Tierschutzverein stellt einen neuen Bauantrag :“Im Eulert 12, Abbruch des nicht genehmigten (Anm.: Also vormals ohne Genehmigung erstellten) Bauteils, Umbau des Kleintierstallgebäudes und Anbau an dasselbe“. Der TA beschließt mehrheitlich: Das Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt.

06.05.2007: Der Tierschutzverein veranstaltet ein Maifest mit unter anderem der Polizei-Hundestaffel.

August 2007: Der Tierschutzverein baut einen großen Teiches, der auch für die Feuerwehr im Bedarfsfall als Feuerlöschteich verwendet werden kann, da der normale Wasserdruck im Eulert dazu nicht ausreichen würde.

09.10.2007: Der Tierschutzverein macht eine Infoveranstaltung in Neuhengstetter Bürger

23.11.2007: Der Tierschutzverein veranstaltet ein Plätzchenbacken mit Kindern

März 2008: Der Tierschutzverein lässt durch einen öff. bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schallimmissionsschutz ein Lärmschutzgutachten erstellen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurde die Lärmeinwirkung durch Hundegebell auf die benachbarte Wohnbebauung auf der Grundlage der Vorschriften TA-Lärm, DIN ISO 9613-2, VDI-Richtlinie 2740 und VDI Richtlinie 2720, Blatt 1 beurteilt . Die Messergebnisse und Berechnungen ergaben, dass der Richtwert sowohl nachts als auch tags deutlich unterschritten wird.
Ergänzend sei erwähnt, dass es nur an ca. 3 Monaten im Jahr Ostwind gibt, der den Schall vom Eulert in Richtung L179 und Schillerstraße trägt.

Dienstag, 8. Juli 2008

Strafbefehl gegen Nonnenmann

Aus aktuellem Anlass hier ein Hinweis auf das SWR-Studio Tübingen Regionalnachrichten http://www.swr.de/nachrichten/bw/tuebingen/index.html
Dort ist folgender Artikel zu finden:
SWR-Studio TübingenRegionalnachrichten
Redaktion: Knut Lehn-Galden
Letzte Aktualisierung: 08.07.2008, 17.30 Uhr
Althengstett/Kreis Calw: Strafbefehl gegen Nonnenmann erlassen

Das Amtsgericht Calw hat einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Bürgermeister von Althengstett Jörg Nonnenmann erlassen. Er soll 60 Tagesätze wegen Untreue bezahlen. Nonnenmann hatte vier Jahre lang ein Notebook der Gemeinde ausschließlich privat genutzt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte eine ganze Reihe von Vorwürfen gegen Nonnenmann untersucht, die aber nicht zutrafen. Als Bürgermeister von Althengstett hatte er 2005 einem Unternehmen Grundstücke der Gemeinde geschenkt. Das sei zwar eine Verletzung gemeinderechtlicher Vorschriften gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Ein Fall von Untreue habe Nonnenmann aber nicht nachgewiesen werden können, schließlich habe die Gemeinde mehr Gewerbesteuer eingenommen. Nicht strafbar war auch, dass Nonnenmann die Rechnung einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat bezahlte. Ein Verstoß gegen die Gemeindekassenordnung so die Staatsanwaltschaft, ein Schaden für die Gemeinde war aber nicht zu belegen.
SWR-Studio TübingenRegionalnachrichten
Redaktion: Knut Lehn-Galden
Letzte Aktualisierung: 08.07.2008, 17.30 Uhr


Sollte es das schon gewesen sein?





Freitag, 4. Juli 2008

Unterlagen? Fehlanzeige!

Was ist los im Rathaus?

Hat das neue Organisationsgutachten der GPA unter anderem auch einen zu hohen Papierverbrauch bemängelt?
Jedenfalls konnten die Mitglieder des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats erst aus dem heutigen Blättle die Tagesordnung für die TA-Sitzung am kommenden Dienstag erfahren.
Üblicherweise wird die Tagesordnung mit Erläuterungen eine Woche vor Sitzungstermin zugestellt ...

Donnerstag, 3. Juli 2008

Bericht zum Fachgespräch: "Schwarzwaldbahn Calw - Weil der Stadt"

Kurzbericht zum "Fachgespräch" mit Hans-Joachim Knupfer und Hans-Ulrich Bay vom Verein Württembergische Schwarzwaldbahn Calw - Weil der Stadt e.V. am Dienstag, 1. Juli 2008 um 19:30 in Althengstett, Hallenbad Restaurant

Vergangenen Dienstag luden der Althengstetter SPD Ortsverband sowie der Orts- und Kreisverband von Bündnis 90 / Die Grünen Ihre Mitglieder und ihre Gemeinde- und Kreisräte zum Fachgespräch mit den Herren Hans-Joachim Knupfer und Hans-Ulrich Bay vom Verein Württembergische Schwarzwaldbahn Calw - Weil der Stadt e.V. (WSB) ein.

Herr Knupfer stellte in einer engagierten und sachkundigen Weise die Sicht des WSB zur Reaktivierung der Schwarzwald Bahn Calw - Weil der Stadt vor. Die vielen fundierten Anregungen sowie ein Konzept zur Angebotsplanung für die Schwarzwaldbahn wurden vom WSB erläutert.

Da wir in den Gremien die Wiederaufnahme des Bahnverkehrs unterstützen, ist für uns der Standpunkt des WSB sehr wichtig. Wie würden begrüßen, dass dieser fundierte Vortrag von allen Entscheidungsträgern zur Findung der best möglichen Lösung gehört werden würde. Er zeigt weitere Optionen aber auch wichtige technische Details auf, die den Gemeinde- und Kreisräten bekannt sein sollten.

Die Broschüre des WSB zum 20 jährigen Bestehen trägt den Titel „Zu(g)kunft für Calw“. Eine Reaktivierung der Trasse könnte ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Region Calw sein.

Wir danken Herrn Knupfer und Herrn Bay für den sehr informativen Abend.