Nächste Gemeinderatsitzung

Freitag, 13. Februar 2009

Herzliche Einladung zum Vortrag mit Bildern


Vom Wert der Vielfalt
von Diplom-Biologe Siegfried Demuth, Karlsruhe

am Donnerstag, 19. Februar 2009, um 19.30 Uhr
im Foyer der Schule in Neuhengstett

Spätestens seit der Welt-Naturschutztagung in Bonn im Mai 2008 ist der Begriff der Biodiversität oder Biologischen Vielfalt in aller Munde. Auch unsere Gemeinde wurde zusammen mit 5 weiteren Bewerbern für das Modellprojekt „Biodiversitäts-Check“ ausgewählt. Die Ergebnisse sollen dieses Jahr vorgelegt werden.



Was genau steckt dahinter? Was gilt es dabei zu schützen und warum? Siegfried Demuth wird an diesem Abend darauf eingehen, wo wir beginnen können, wenn wir Vielfalt erhalten wollen. Denn Biologische Vielfalt zeigt sich nicht nur in den Regenwäldern und Korallenriffen, sondern auch vor unserer Haustür. Und was können wir, was kann jeder Einzelne dazu beitragen?
Vom globalen Ausblick bis zur lokalen Sichtweise will der Vortrag diesen Begriff mit Leben füllen.

Eintritt frei!

Sonntag, 8. Februar 2009

Die Bürgerinitiative Täfelberg informiert am 11.2.2009 um 19:30 Uhr im Hallenbad-Restaurant

Anregung an die Gemeinde Althengstett zur Nichtbebauung des Bebauungsplangebietes „Abrundung Täfelberg“

Am 17. Dezember 2008 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet „Abrundung Täfelberg“ gem. § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst. Das heißt aber noch nicht, dass hier schon alles endgültig beschlossen ist. Nach Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanes können die Bürger der Gemeinde innerhalb von vier Wochen ihre Bedenken oder Anregungen mitteilen. Der Gemeinderat muss dann anschließend hierüber beraten.

Je nach Ergebnis steht es dem Gemeinderat rechtlich absolut frei, über die Erschließung endgültig zu entscheiden oder von seinem Plan Abstand zu nehmen. Die Gemeinde hat keinerlei Zwang, die Fläche jemals zu erschließen, nur weil sie bereits im Flächennutzungsplan als Wohngebiet berücksichtigt ist. Aus dem Flächennutzungsplan kann weder ein Anspruch auf Erschließung geltend gemacht werden, noch besteht eine Pflicht zur Erschließung. Allein die Verpflichtung, bei der Gebietsentwicklung die geringsten Kompromisse zu Lasten des Natur-und Landschaftsschutzes einzugehen, ist für den Gemeinderat handlungsweisend.

Wir fordern deshalb auf, diesen Eingriff in die Natur nicht vorzunehmen!

Warum sehen wir die Erschließung des Bebauungsplan-gebietes „Abrundung Täfelberg“ als einen riesengroßen Fehler an?

1. Zersiedelung der Landschaft und Landschaftsschutz
1.1.Das Plangebiet liegt nicht im Innenbereich von Althengstett und stellt somit einen besonderen Eingriff bei der Versiegelung durch Bebauung der Landschaft dar.
1.2.Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gemeinde aus den Fehlern der achtziger und neunziger Jahre gelernt hat und diesmal plant, die Grundstücke mit einem Bauzwang zu belasten, um eine weitere Zersiedelung des Ortes zu vermeiden. Allerdings würde das rasch vollständig bebaute Plangebiet an einer äußerst exponierten Landschaftslage herausragen und wie eine „Mauer“ zwischen dem heutigen stark zersiedelten Täfelberg-Wohngebiet mit vielen Baulücken und dem südlich gelegenen Naturschutzgebiet wirken. Das Orts-und Landschaftsbild würde nachhaltig über Jahrzehnte gestört sein.

2. Langfristiger Planungshorizont wird nicht berücksichtigt
Heute haben wir in der Tat das Problem, dass die Gemeinde „bauwilligen“ Familien selber keine Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Deshalb können wir grundsätzlich die Motivation der Gemeinde nachvollziehen, neue Bauflächen schaffen zu wollen. Und es wäre dann auch richtig, ein neu zu erschließendes Baugebiet mit einem Bauzwang zu versehen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die sehr attraktiven Grundstücke am Rande des Naturschutzgebietes aus vermeintlichem Mangel an Alternativen innerhalb kürzester Zeit verkauft werden können.

Die Vorhersagen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zeigen jedoch bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 2008 bis 2025 sowohl im Landkreis Calw (-1,84%) als auch in Althengstett
(-0,41%) bereits leichte negative Veränderungen. Betrachtet man zusätzlich noch die demografische Entwicklung, sieht die Situation der meisten potentiellen „Bauwilligen“ unter 65 Jahren nochmals deutlich schlechter aus: bezogen auf 2008 gehen die Zahlen hier bis 2025 im Landkreis Calw (-8,01%) und in Althengstett (-9,40 %) deutlich zurück.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Aufsetzpunkt: Ist-Zahlen 2005)

Die Folge ist absehbar: Der Innenbereich wird immer weniger besiedelt sein und leer stehende Häuser sowie Baulücken prägen das Ortsbild nachhaltig. Vor diesem Hintergrund ist es absolut falsch, heute noch -zu Beginn des Abwärtstrends – Wohngebiete außerhalb des Innenbereiches zu erschließen.

3. Raumplanungsgesetz
Nach § 2 (d) Raumplanungsgesetz dürfen die für die Land-und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen (Täfelberg ist landwirtschaftlich genutzt) für andere Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Interessenabwägung ( § 3) muss so ausfallen, dass es dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Inwieweit eine weitere Bebauung des Täfelbergs dem Gesamtwohl der Bevölkerung dienen soll,ist nicht schlüssig belegt. Dass die Gemeinde Baugrundstücke grundsätzlich anbieten müsse, reicht nicht aus.

4. Folgekosten
Die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur an Straßen, Kanälen etc. steigen mit der Ausdehnung der Baugebiete weiter. Für diese Folgekosten müssen die Bürger aufkommen.

5. Naturschutz:
Das Plangebiet grenzt bergseitig unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Würm-Heckengäu“. Gleichzeitig beginnt hier auch das FFH-Gebiet „Calwer Heckengäu“ (FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind). Das FFH-Gebiet ist ein Teilbereich des Natura_2000-Gebietes und unterliegt somit einem besonderen Schutz. Die heutigen Wiesen und Felder stellen den Übergang in diese Naturschutzgebiete dar.
5.1.Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch hier die schützenswerten Pflanzen und Tiere aus dem nahe gelegenen FFH-Gebiet befinden, die durch eine Erschließung zerstört würden. Eine wahrscheinliche Ausweitung dieser schützenswerten Natur würde hier frühzeitig aktiv verhindert werden. Hierzu muss dringend ein Gutachten im Sinne des Artenschutzes (FFH-Richtlinie) bei der Naturschutzbehörde eingefordert werden.
5.2.Durch den Verkauf der Grundstücke -was sich über mehrere Jahre hinziehen würde -sowie durch die Baugebotszeit von ebenfalls mehreren Jahren, würden sich ständige Bauaktivitäten von über fünf bis zu zehn Jahren ergeben. Dies würde erhebliche negative Auswirkungen auf die zu schützende Tierwelt des Schutzgebietes haben.

6. Einschränkung solarer Energienutzung durch Schattenwurf auf Dachflächen
Durch die sehr kurzen Grundstücke in Nord-Süd-Richtung, durch die schmale Strasse von 5,50 Metern und hauptsächlich durch den steileren Anstieg des Nordhanges werden die Dachflächen – insbesondere in den Wintermonaten, in denen die Energie am dringendsten benötigt wird – größtenteils durch die darüber liegenden Häuser beschattet. Es ist davon auszugehen, dass der Wirkungsgrad solarer Anlagen deutlich reduziert wird, wodurch die Eigentümer dieser Häuser hinsichtlich ihrer Investitionen stark benachteiligt werden. Wir vermuten deshalb, dass nur in einem deutlich reduzierten Umfang umweltfreundliche Anlagen erstellt werden. Der genaue Schattenwurf, der damit verbundene Wirkungsgradverlust sowie die resultierende negative CO2-Bilanz sollte durch ein Gutachten dargelegt werden.

7. Gefährdung des Luftaustausches und des Kleinklimas
7.1.Die Frischluft gelangt heute überwiegend aus westlicher Richtung über die Hänge des Täfelberges in den Ort. Diese Kaltluftschneise würde durch die „Mauer“ strömungstechnisch deutlich verändert werden. Es ist zu befürchten, dass die Kalt-und Frischluft nicht mehr wie heute in den Ort gelangen würde und negative Auswirkungen auf das Klima des Ortes hätte.
7.2.Gleichzeitig würde -insbesondere durch die sehr gerade geplanten Straßen – der Kaltluftstrom sowie die Windgeschwindigkeiten in dem heutigen südlichen Wohngebiet des Täfelberges ansteigen. Auch hier muss ein Gutachten erstellt werden.

8. „Naherholungsgebiet“ für Gemeindemitglieder geht verloren
Gerade an Sonnentagen nutzen unglaublich viele Bürger – Rentner, Familien mit Kindern und Tierliebhaber dieses Gebiet zur Naherholung. Ohne sich ins Auto setzen zu müssen, genießen sie die bezaubernde Landschaft und die gute Luft rund um den Täfelberg.
8.1.Die Landschaft, wie sie die Bürger heute kennen und genießen, wäre einfach nicht mehr dieselbe.
8.2.Gleichzeitig entfiele oberhalb der Eugenstraße der heutige Wirtschaftsweg, der von vielen sehr gerne genutzt wird. Zum einen ist er – im Gegensatz zum oberen Waldweg -gerade noch ohne größere Anstrengungen zu erreichen. Zum anderen liegt er in den Wintermonaten gerade noch in der Sonne, wo hingegen alles südlich des Weges durch den Wald im Schatten liegt.
8.3.Durch die ständigen Bauaktivitäten würde auch hier die Ruhe und die gute Luft über fünf bis zehn Jahre hinweg ständig gestört sein.
8.4.Der Anstieg der Windgeschwindigkeiten auf den ohnehin äußerst zugigen Täfelbergwiesen würde sich auf die Menschen ebenfalls nachteilig auswirken.

9. Besondere Belastung des vorhandenen Wohngebietes durch Baustellenverkehr
Die An-und Abfahrt für den Baustellenverkehr (z.T. Schwerlastverkehr) bei der Erschließung und späteren Bebauung kann nur über das Wohngebiet Täfelberg,speziell die Straßen Täfelbergweg, Karlstrasse, Heuweg, Olgastrasse erfolgen. Angrenzende Straßen würden durch den umfangreichen Lkw-Verkehr ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass gerade in diesem betroffenen Gebiet mit ausschließlich „Zone 30“-Straßen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern wohnen. Durch die meist kleinen Grundstücke und aufgrund der Alter der Kinder findet ein Großteil der Freizeitgestaltung auf den Bürgersteigen und Straßen statt, die ohnehin durch parkende Autos und den normalen Durchgangsverkehr stark belastet sind. Regelmäßiger Baustellenverkehr über viele Jahre mit allen damit verbundenen Nachteilen würde die Gesundheit und das Leben dieser Bürger stark gefährden und dem Image unserer ausgezeichneten „kinder-und familienfreundlichen Kommune im Landkreis Calw“ stark schaden.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei der Gemeinde konkrete Anfragen nach Grundstücken eingegangen sind. Deshalb können wir die Intension des Bürgermeisteramtes und des Gemeinderates auch gut nachvollziehen, etwas für die Grundstücksuchenden zu tun. Wie erklärt es sich aber, dass es mehreren verkaufswilligen Grundstückeigentümern seit vielen Monaten -teilweise sogar über ein Jahr -nicht gelingt, ihre Grundstücke an den Mann zu bringen?

Für uns ist das eindeutig: Solange die Gemeinde attraktive Grundstücke am Rand des Naturschutzgebietes in Aussicht stellt, wäre doch jeder schlecht beraten, eine Baulücke zu erwerben, die innerhalb eines Wohngebietes liegt. Und wer würde dann noch ein älteres Haus im Ortskern erwerben, wenn ab 2010 die älter werdenden Bürger zunehmend in das neue Seniorenwohnheim umsiedeln?

Heute stehen über 200 potentielle Bauplätze im Innenbereich von Althengstett zur Verfügung, die in privater Hand sind und nicht verkauft werden. Langfristiges Ziel muss es jedoch sein, diesen Innenbereich zunehmend zu besiedeln, um eine bessere und kostengünstigere Infrastruktur zu schaffen. Unter Berücksichtigung sinkender Einwohnerzahlen ist jede weitere Erschließung hierfür kontraproduktiv. Jedes Grundstück außerhalb bedeutet langfristig ein leeres Grundstück innerhalb.

Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kommunalpolitik dringend Strategien entwickeln muss, um langfristig eine optimale Infrastruktur im Innenbereich zu erreichen. Und wenn sie dies heute nicht beginnt und der Täfelberg kurzfristig für Entspannung sorgt, stehen wir in 5 Jahren mit einer verschärften Ausgangssituation wieder vor demselben Problem!

Es ist die Pflicht des Gemeinderates nach BauGB, Alternativen sorgfältig abzuwägen – im Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Wir sind der Meinung, dass dieses Plangebiet mit Sicherheit nicht die „beste“ Alternative darstellt und nicht dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht.

Was sind nun unsere ganz konkreten Vorschläge?

1. Die Kommunalpolitik bekräftigt ihren eigentlich schon längst gefassten Vorsatz, der Entwicklung des Innenbereiches absoluten Vorrang zu geben. Klare Ansage: „Keine weitere Versiegelung von Landschaft und Agrarflächen, so lange noch freie Baugrundstücke und Häuser im überdurchschnittlichen Maße zu Verfügung stehen!“
2. Die Gemeinde sollte die Bau-und Immobilienmöglichkeiten im bereits bebauten Innenbereich ausschöpfen (z.B. leer stehende Häuser, brachliegende Wohnbau- und Gewerbeflächen aufkaufen und einer erneuten Nutzung zuführen wie z.B. die Perrot-Fläche).
3. Intensive und nachhaltige Diskussion sowohl mit Eigentümern als auch mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Grundstückverkäufen.
4. Die Gemeinde könnte Anreizsysteme schaffen, die es den heutigen Grundstücksbesitzern erleichtern, ihre Grundstücke zu veräußern (z.B. befristete Steuererleichterungen und Freibeträge, Prämien etc.)
5. Hierzu könnte die Gemeinde auch ihre Infrastukturkosten umschichten, sodass leer stehende Grundstücke an den Fixkosten partizipieren und die Bürger von besiedelten Grundstücken sogar etwas entlastet werden (z.B. Erhöhung der Grundsteuer bei gleichzeitiger Reduzierung der Gebühren für Müll und Wasseranschluss, Erhebung von Gebühren durch die Beauftragung von Schneeräumdiensten, wenn der Schneeräumpflicht auf Gehwegen nicht nachgekommen wird, etc.)
6. Last but not least könnten auch Immobilieninteressenten innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes (Althengstett, Simmozheim, Gechingen und Ostelsheim) weitervermittelt werden. In den Nachbargemeinden steht erschlossenes Bauland zur Verfügung.

Für die Bürgerinitiative Täfelberg

Donnerstag, 29. Januar 2009

Ablehnung des Haushalts 2009

Begründung

Seit November 2007 beabsichtigt die Gemeindeverwaltung Grundstücke im Bereich Täfelberg Mitte zu erwerben mit dem Ziel kurzfristig gemeindeeigene Grundstücke für Bauwillige bereitzustellen mit der Anmerkung, dass die Priorität der innerörtlichen Entwicklung bestehen bleiben soll.

Die aktuelle demographische Entwicklung im Nordschwarzwald (einschließlich Althengstetts) prognostiziert einen allgemeinen Rückgang der Bevölkerungszahl. Eine Auswertung von Zahlen seitens des Melderegisters liegt nicht vor

Von allen Seiten (Bund, Land Baden-Württemberg und Regionalverband) wird der nicht enden wollende Flächenverbrauch angeprangert, der heute immer noch bei einer Größe von bundesweit täglich 161 Fußballfeldern liegt.

Ich vermisse seitens der Verwaltung Bemühungen, die Besitzer von den weit über 200 bereits vorhandenen und erschlossenen Bauplätzen ernsthaft zu veranlassen ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Am 11.08.2008 wurden die Modalitäten für zukünftige Umlegungen bzw. Baugebietserschließungen beschlossen, dann wurde aber vom vorher einvernehmlich festgelegten Weg abgewichen, der vorsah, dass sich der Umlegungsausschuss vorab mit allen vorhandenen Baugebieten auseinandersetzen und sie bewerten sollte.

Der Weg, Bauplätze zu kaufen und mit Baugebot zu versehen ist richtig. Wäre man schon früher so verfahren, dann würde zum Beispiel auch der Täfelberg heute nicht wie ein Flickenteppich aussehen und keine Bebauungsgrenze direkt am Naturschutzgebiet enden.
Bei unseren sonstigen unermesslichen Bauvorhaben und der eher negativen Finanz- und Wirtschaftsprognose sollten weitere Baugebietserschließungen zurückgestellt und dies in einer der nächsten Perioden entschieden werden.

Im Übrigen wächst eine Gemeinde nicht allein deshalb, weil sie Bauland zur Verfügung stellt. In Heilbronn wird der aktuelle Bevölkerungszuwachs z. B. mit den im letzten Jahr abgeschafften Kindergartengebühren begründet ...

Die immer noch nicht vollzogene Klärung der Vereinsförderung mit dem Musikverein Althengstett bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Keine Ausbildung für Mädchen und Frauen durch den Musikverein Trachtenkapelle Althengstett heißt für mich, dass die finanzielle Förderung dieses Vereins ebenfalls eingeschränkt werden muss.
(dieser Punkt erübrigt sich durch den Artikel in den Kreisnachrichten vom 28. 01.09)
Ich beglückwünsche den Althengstetter Musikverein zu seinem Sinneswandel – wie auch immer er zu Stande kam!
(Im Hinblick auf eine Kooperation mit den Schulen bitte ich allerdings zu Bedenken, dass der Musikverein Neuhengstett im Hinblick auf die geschlechterübergreifende Ausbildung einen nicht unerheblichen Erfahrungsvorsprung hat ...)

Calwer Bündnis gegen Rechts

Die Namen der Hintermänner bekannt machen!
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 14 Abs. 2 : "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Wer gibt den Nazis dennoch Raum und versucht auf Kosten der Allgemeinheit Geschäfte zu machen?
Während völlig unbeteiligte Mitbürger als mögliche Eigentümer des Calwer Bahnhofs von Mitmenschen und Medien verdächtigt und belästigt werden, genießen die echten Hintermänner und ihr Berater weiterhin den Schutz der Medien.
Obwohl ihre Namen der lokalen Presse längst bekannt sind, traut sich offensichtlich niemand, diese zu veröffentlichen – eine falsch verstandene Solidarität, wenn man bedenkt, wie angesichts des Nazi-Gewaltpotenzials, gedankenlos Namen von Redner/Innen der Kundgebung in Calw – auch von Jugendlichen – von eben diesen Medien veröffentlicht wurden.

Deshalb ist es höchste Zeit für ein Ende der Geheimniskrämerei. Hier sind sie, die Eigentümer des Calwer Bahnhofs:
Eberhard Talmon aus Nagold (ehemals Inhaber Vermessungs- und Ingenieurgesellschaft mbH),
Karl-Heinz Waiblinger (Geschäftsführer SbF-Schwabenbau-Fertighaus GmbH) aus Tuningen.
Der Berater:
Hans Schanz (Firmengründer Schanz Rolladensysteme), ursprünglich aus Simmersfeld, heute wohnhaft in Cuba und Präsident der Deutsch-Kubanischen Wirtschaftsvereinigung, Havanna.

Sonntag, 25. Januar 2009

Soll Althengstetts Natur und Landschaft durch weitere Baugebiete verschwinden?

Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger ist gefragt!

Der Gemeinderat hat am 17.12.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Abrundung Täfelberg“ gefasst. Am oberen Täfelberg sollen 29 weitere Bauplätze entstehen. Damit verschwindet wiederum ein Teil der wertvollen Natur und schönen Landschaft Althengstetts. Der Täfelberg ist ein Wahrzeichen Althengstetts. Die Grünen Gemeinderäte Gisela Gröger und Klaus Rohbeck stimmten gegen das Vorhaben. Wohnraum schaffen ohne Naturverlust, das geht auch. Wenn Althengstetts Bürgerinnen und Bürger das wollen!

Es gibt viele Gründe, den weiteren Flächenverbrauch zu stoppen:

· Zur Erhaltung der Lebensgrundlagen für uns Menschen gibt es die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Sie schreibt die Minderung der Inanspruchnahme von Flächen vor, weil wir Menschen ohne Tier- und Pflanzenwelt nicht leben können. Deshalb müssen besiedelte oder versiegelte Flächen an anderer Stelle renaturiert werden. Allerdings lässt sich die Fruchtbarkeit des Bodens nicht wiederherstellen. Die Landesumweltministerin Tanja Gönner forderte die Landratsämter auf, neue Flächenumlegungspläne seitens der Gemeinden strenger zu prüfen und auf restriktivere Handhabung hinzuwirken.

· Landwirtschaftlich nutzbares Land muss für die gesunde Ernährung unserer Bevölkerung gesichert werden. Wir können nicht weiterhin bedenkenlos essen, was in armen Ländern wächst! Nur die regionale Landwirtschaft kann gesunde Lebensmittel garantieren.

· Die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur (Kanäle, Straßen) steigen mit der Ausdehnung des Ortes immer weiter. Schon jetzt muss die Gemeinde für ca. 50 km Straßen auf der Gemarkung Althengstetts jährlich ca. ½ Mio € aufbringen.

· Das Baugebiet Täfelberg liegt am Nordhang. Die Sonneneinstrahlung ist daher nicht optimal. Eine weitere Bebauung des oberen Hanges mindert die Sonneneinstrahlung weiter und schmälert damit auch den Ertrag von Solaranlagen auf den bestehenden Gebäuden. Die Gemeinde muss für den Klimaschutz Sorge tragen.

· Angesichts einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung muss Angebot und Nachfrage an Wohnraum in einem weiteren regionalen Radius ausgeglichen werden. Solange es innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes (Althengstett, Simmozheim, Gechingen, Ostelsheim) noch freie Bauplätze gibt, ist es weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar, dass jede der Gemeinden zusätzliche neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschließt.

· Die Gemeinde kann den privaten Grundstücksverkehr unterstützen, indem sie Immobilieninteressenten und Grundstückseigentümern eine Plattform für Angebot und Nachfrage bietet (Homepage der Gemeinde).

· Die Gemeinde kann eine aktive Innenentwicklung betreiben, indem sie leerstehende Häuser, brachliegende Wohnbau- und Gewerbeflächen aufkauft und einer neuen Nutzung zuführt.

· Das Ortsbild Althengstetts wird von Streuobstwiesen, Feldern, Wald und besonders vom Täfelberg geprägt. Mit einer weiteren Bebauung verschwindet der schöne Anblick und der Naherholungswert für die Bürgerinnen und Bürger und für die vielen Spaziergänger aus der Umgebung.

Die Grünen Gemeinderäte Gisela Gröger und Klaus Rohbeck unterstützen die Bürgerinitiative "Täfelberg" und laden am 11.2.2009 um 19:30 Uhr zu einer Bürgerdiskussion ins Althengstetter Hallenbad-Restaurant ein. Soll Althengstetts Natur und Landschaft durch weitere Baugebiete verschwinden? Mit jeder Bebauung geht Natur und Lebensqualität verloren. Wohnraum schaffen ohne Naturverlust, geht das? Die Meinung der Bürgerschaft ist gefragt!

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Kein Schwarzwaldwasser mehr für Neuhengstett?

Die Bevölkerung kann sich vermutlich nicht vorstellen, was in der letzten Sitzung des Neuhengstetter Ortschaftsrats am 4. Dezember unter dem unauffälligen Tagesordnungspunkt "Löschwasserrichtlinie und ihre Auswirkung auf die Wasserversorgung Neuhengstett" diskutiert wurde.
Unter Mitwirkung von Feuerwehrkommandant Friedrich Gliesmann und Betriebsleiter Alexander Freygang von der Schwarzwaldwasserversorgung teilt Ortsvorsteher Wolfgang Fink im Gremium mit, dass die Löschwasserversorgung in Neuhengstett mit dem derzeit vorhandenen Wasser nicht den Vorschriften entspricht.

Bei dieser Gelegenheit erfährt die Öffentlichkeit und manches Ratsmitglied dann auch, dass sie bezüglich der wahren Wasserverhältnisse über 15 Jahre lang hinters Licht geführt wurden.

Kurzer Rückblick:
Nachdem bereits 1986 Neuhengstett und Ottenbronn von der seit 1900 bestehenden Versorgung mit Schwarzwaldwasser abgekoppelt werden sollte, erhob sich ein Sturm der Entrüstung.
Eine "Überparteiliche Interessengemeinschaft Wasserversorgung Neuhengstett-Ottenbronn" sammelte innerhalb kürzester Zeit Unterschriften von ca. 78% der über 18-jährigen Bevölkerung beider Ortsteile, die sich für die Beibehaltung einer Versorgung mit Schwarzwaldwasser und GEGEN Wasser aus der Höllquelle oder aus dem Bodensee aussprachen.
Der Einsatz hat sich gelohnt - auch für Althengstett, das bis dahin mit dem extrem harten Wasser aus der Höllquelle (22,8°dH) versorgt wurde.
Althengstett erhält Bodenseewasser, Neuhengstett und Ottenbronn dürfen ihr Schwarzwaldwasser behalten, wenn auch mit der Einschränkung, dass bei nicht
ausreichender Menge Bodenseewasser zugemischt werden soll.


Wie nun zu erfahren war, besteht das vermeintliche Schwarzwaldwasser bereits seit 1993 zu 50% aus Bodenseewasser .....

Scheuten sich die Verantwortlichen (damals regierte noch Bürgermeister Gerhard Schanz) so kurz nach dem BürgerInnenprotest der Bevölkerung "reinen Wein" einzuschenken? Warum dieses Versteckspiel?
Der in der Sitzung ebenfalls anwesende Bauamtsleiter Werner Gräf wäre an diesem Abend der Einzige gewesen, der zum damaligen Handeln der Verwaltung etwas sagen hätte können ... hat er aber nicht.

Nun sollen auch noch die restlichen 50% Schwarzwaldwasser gekappt werden - um der Löschwasserrichtlinie Genüge zu tun, soll Neuhengstett über einen Anschluss von der B 295 her ausschließlich Bodenseewasser bekommen.
Der Härtebereich steigt von "weich" auf "mittel", der Nitratgehalt erhöht sich geringfügig und die Abhängigkeit von seltsamen CROSS-BORDER-Leasing-Geschäften steigt ins Unvorstellbare.

Wollen wir das wirklich?

Zurück zur Sitzung: Betriebsleiter Alexander Freygang von der Schwarzwaldwasserversorgung betonte, dass es auf keinen Fall an der Menge des Schwarzwaldwassers liegen würde, sondern ausschließlich am zu geringen Rohrdurchmesser der Neuhengstetter Leitungen.

  • Warum wurde dann überhaupt je Bodenseewasser zugemischt?
  • Warum und von wem erfolgten Entscheidungen im "stillen Kämmerlein"?
  • Welche Möglichkeiten gibt es weiterhin Schwarzwaldwasser zu behalten/bekommen?

Mittwoch, 17. Dezember 2008

"Wir sind das Geld" - Nahgold unser Regiogeld

Es steht in allen Zeitungen: Die Finanzkrise weitet sich zu einer Wirtschaftskrise aus. Millionen von Jobs stehen auf dem Spiel. Die Zeichen der Zeit wurden zu spät erkannt.

"Wir brauchen neue Finanzwerkzeuge. Das globale Finanzsystem muss stärker um regionale Ansätze erweitert werden" so Rechtsanwalt Frank Jansky, Vorstand des Regiogeld-Verbandes. Aus langjähriger Erfahrung heraus sind Regionen, die Dank regionaler Wirtschaftskreisläufe die Grundversorgung der Bevölkerung aus sich selbst heraus leisten können, resistenter gegenüber negativen globalen Entwicklungen. „Neben dem Grundversorgungsauftrag regionaler Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten nun verstärkt Werkzeuge, wie Regionalfonds, Mikrofinanzierungen oder regionale Währungssysteme zum Einsatz kommen“.

„Im Ingenieurwesen ist es üblich, kritische Teile in komplexen Systemen mehrfach auszulegen, damit das Gesamtsystem weiter funktioniert, selbst wenn einzelne Teile ausfallen. An der neuralgischen Stelle des Weltwirtschaftssystems, nämlich dem Finanzsystem, passierte dies bislang nicht“, so Frank Jansky weiter.

Aufgrund der Vernetzung und der schwerwiegenden konzeptionellen Fehler im globalen Finanz- und Wirtschaftsystem ist die durch überdimensionierte Spekulation losgetretene Kettenreaktion unkontrollierbar geworden. Geld ist der Antrieb der Wirtschaftstätigkeiten, die zur Grundlage des Lebens geworden sind. Erstaunlich hierbei ist allerdings, dass die Schaffung und Kontrolle des Geldes heute Sache von privaten Unternehmen – den Privatbanken – geworden ist. Zudem setzt der Zinseszins die Wirtschaft unter einen permanenten Wachstumszwang und führt zu einer Umverteilung und Konzentration des Vermögen, das von der mehrwertschaffende Bevölkerung erarbeitet wird. Die in allen Preisen enthaltene Zinsanteile von durchschnittlich über 1/3 verteuern zudem die Waren künstlich. Die Folgen sind Inflation, steigende Armut und demokratiegefährdende soziale Spannungen. Da das Geld heute immer weniger seine öffentliche Funktion, nämlich Wirtschaftsaktivitäten anzukurbeln, erfüllt, sondern hauptsächlich spekulativen Zwecken dient, wies der Verfassungsrechtler Dieter Suhr in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das heutige Geldsystem das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2.1 GG) verletzt.

Die aktuelle Krise läutet das Ende des zerstörerischen Finanzkapitalismus ein. Die Zeit ist reif für den Umbau der Wirtschaftsordnung hin zu an natürlichen Kreisläufen orientierten, demokratisch kontrollierten regionalen Wirtschaftsräumen.
Der Kern hierzu sollten neben demokratisch geführten Unternehmen, regionale komplementäre Währungsinstrumente (umlaufgesichertes Geld ohne Zins und Inflation) bilden. Diese schaffen mehr regionale Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten und haben das Potenzial, öffentliche Aufgaben zu unterstützen. „Fragen der Nahversorgung, Erhaltung von lokalen Strukturen oder z. B. die Versorgung älterer Menschen sollten nicht ausschließlich einem ökonomischem Wettbewerbszwang unterliegen.“

Für die Grundversorgung der Bevölkerung spielen regionale Wirtschaftskreisläufe eine wesentliche Rolle. Kleine und mittlere Unternehmen, die einen Großteil der Wirtschaftsleistung erbringen, würden von einer verstärkte Regionalentwicklung profitieren, ohne dass der globale Warenaustausch davon beeinträchtigt werden würde. Für eine umfassendere Nutzung der demokratisch kontrollierbaren Regionalwährungen und Finanzinstrumente sind die politischen Entscheidungsträger in Abstimmung mit der Zentralbank gefordert - auch sollte die Zahlung von regionalen Abgaben mit dem ergänzenden Regiogeld anerkannt werden.

Im Kreis Calw gibt es hierzu seit Oktober 2006 ein Regionalgeld ohne Zins - das "Nahgold". Zu den zahlreichen Wechselstuben im Kreis gehört auch der Calwer Naturkost-Laden, wo Sie Ihr "Nahgold" erwerben können. Bereits in ca. 60 Läden, Arztpraxen, Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen (Minigolf, Thermalbad) können Sie damit in Calw, Bad Liebenzell, Monakam, Unterlengenhardt, Möttlingen, Zavelstein, Alzenberg, Grafenau, Neubulach, Schömberg, Langenbrand, Schwarzenberg, Wildberg und Pforzheim einkaufen und damit dazu beitragen, die heimische Wirtschaft und deren Arbeitsplätze zu stärken und zu sichern. Träger und Herausgeber des "Nahgold" ist der gemeinnützige Verein Nahgold Regiogeld e.V., auf dessen WebSite Sie weitere Informationen, Hintergründe und die Adressen der teilnehmenden Gewerbe erfahren können.

Andreas Groeger, Althengstett

Weiterführende Informationen:
Nahgold Regiogeld e.V. http://www.nahgold.de/index.php?id=003&spr=d&sort=7
Regiogeld-Verband: http://www.regiogeld.de/regiogeld.html
Von der (Sozialen) Marktwirtschaft zur Gemeinwohl-Ökonomie:
http://www.justusbuendnis.de/info/sikora