Dienstag, 24. März 2009
Sonntag, 22. März 2009
Heute ist Weltwassertag
Der 22. März eines jeden Jahres wurde im Dezember 1992 von den Vereinten Nationen zum "Tag des Wassers" erklärt, dieser wird aber auch zunehmend als Weltwassertag bezeichnet. Ausschlaggebend war die Agenda 21, die von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen wurde.
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.
In vielen Teilen unserer Welt ist Trinkwasser knapp. So verfügen in den Entwicklungsländern 1,2 Milliarden Menschen über keinen Zugang zu sauberem Wasser. Alle Organisationen, die wasserwirtschaftliche Aufgaben erfüllen oder zum Schutz der Gewässer beitragen können, sind aufgefordert, die Öffentlichkeit auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam zu machen.
Zur Zeit werden Kriege um Öl geführt, in Zukunft werden es Kriege um Wasser sein.
In Deutschland liegt der tägliche Durchschnittsverbrauch bei 4130 Litern Wasser pro Kopf. „Nur“ 130 Liter werden direkt als Trink-, Dusch- oder Spülwasser benötigt. Bei den restlichen 4000 Liter handelt es sich um sogenanntes „virtuelles Wasser“, das bei der Herstellung von Lebensmitteln und sonstigen Produkten verbraucht, verdunstet oder verschmutzt wird.
Rindfleisch ist z. B. eines der wasserintensivsten Lebensmittel. Für ein Kilo Steak das auf unserem Teller landet, werden rund 16.000 Liter verbraucht!(Letzteres ist nachzulesen in einem Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte" Ausgabe 32 vom 4.08.2008 © Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2009)
Einsparung in unserer Gemeinde
Bereits im September 2000 leistete die Gemeinde Althengstett einen vorbildlichen Beitrag zur Einsparung von Trinkwasser. Im Rahmen eines „Förderprogramm für erneuerbare Energien und Nutzung von Regenwasser“ wurde der Bau von Zisternen mit mindestens 5 cbm Inhalt mit 1000 DM (später 500 Euro) bezuschusst.
Leider wurde diese Förderung vor ein paar Jahren sang- und klanglos eingestellt…
Durch beharrliches Drängen von Seiten der Grünen hat es die Verwaltung - auch dank Bürgermeister Dr. Götz - geschafft weitgehend auf Recyclingpapier umzusteigen. Außerdem konnte der Verbrauch drastisch reduziert werden, weil endlich unser Vorschlag nach Nutzung von Vorder- und Rückseite aufgegriffen wurde. Bis dato wurde alles, auch umfassende (meist relativ kurzlebige) Sitzungsvorlagen nur einseitig bedruckt/kopiert!!
Auch dadurch wird Wasser eingespart (laut WWF Deutschland stecken allein in 1 DIN-A4-Blatt Frischfaserpapier zehn Liter Wasser ...
Nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“ können wir gemeinsam bestimmt weitere Einsparpotenziale finden ...
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.
In vielen Teilen unserer Welt ist Trinkwasser knapp. So verfügen in den Entwicklungsländern 1,2 Milliarden Menschen über keinen Zugang zu sauberem Wasser. Alle Organisationen, die wasserwirtschaftliche Aufgaben erfüllen oder zum Schutz der Gewässer beitragen können, sind aufgefordert, die Öffentlichkeit auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam zu machen.
Zur Zeit werden Kriege um Öl geführt, in Zukunft werden es Kriege um Wasser sein.
In Deutschland liegt der tägliche Durchschnittsverbrauch bei 4130 Litern Wasser pro Kopf. „Nur“ 130 Liter werden direkt als Trink-, Dusch- oder Spülwasser benötigt. Bei den restlichen 4000 Liter handelt es sich um sogenanntes „virtuelles Wasser“, das bei der Herstellung von Lebensmitteln und sonstigen Produkten verbraucht, verdunstet oder verschmutzt wird.
Rindfleisch ist z. B. eines der wasserintensivsten Lebensmittel. Für ein Kilo Steak das auf unserem Teller landet, werden rund 16.000 Liter verbraucht!(Letzteres ist nachzulesen in einem Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte" Ausgabe 32 vom 4.08.2008 © Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2009)
Einsparung in unserer Gemeinde
Bereits im September 2000 leistete die Gemeinde Althengstett einen vorbildlichen Beitrag zur Einsparung von Trinkwasser. Im Rahmen eines „Förderprogramm für erneuerbare Energien und Nutzung von Regenwasser“ wurde der Bau von Zisternen mit mindestens 5 cbm Inhalt mit 1000 DM (später 500 Euro) bezuschusst.
Leider wurde diese Förderung vor ein paar Jahren sang- und klanglos eingestellt…
Durch beharrliches Drängen von Seiten der Grünen hat es die Verwaltung - auch dank Bürgermeister Dr. Götz - geschafft weitgehend auf Recyclingpapier umzusteigen. Außerdem konnte der Verbrauch drastisch reduziert werden, weil endlich unser Vorschlag nach Nutzung von Vorder- und Rückseite aufgegriffen wurde. Bis dato wurde alles, auch umfassende (meist relativ kurzlebige) Sitzungsvorlagen nur einseitig bedruckt/kopiert!!
Auch dadurch wird Wasser eingespart (laut WWF Deutschland stecken allein in 1 DIN-A4-Blatt Frischfaserpapier zehn Liter Wasser ...
Nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“ können wir gemeinsam bestimmt weitere Einsparpotenziale finden ...
Freitag, 13. März 2009
Info-Abend zu Althengstetter Baugebieten am 10. März 2009
Bürgermeister Dr. Götz versuchte mit Unterstützung von Dipl.-Ing. Stefan Gehring (g2 Landschaftsarchitekten) zu erklären, warum die Gemeinde Althengstett ein „bedarfsgerechtes Bauplatzangebot“ will. Die Ursache für die Schrumpfung Althengstetts um 150-200 Personen innerhalb eines Jahres sieht er ausschließlich darin, dass Interessenten keine Bauplätze angeboten werden könnten.
15 ihm namentlich bekannte BewerberInnen (davon 10 aus Althengstett) suchen Bauplätze und finden seiner Aussage zufolge keine!
Es existieren aber sowohl mindestens 200 voll erschlossene Bauplätze als auch diverse leer stehende Häuser in der Gesamtgemeinde. Vordergründig wird erklärt, dass so gut wie niemand bereit ist, seine Grundstücke zu verkaufen. Eine detaillierte Nachfrage wäre wünschenswert! Ist es die Lage, der Preis oder gar der Vorhaltebedarf für Kinder/Enkel, die längst nicht mehr hier wohnen (wollen)? Soll also der Flickenteppich angeblich nicht zu stopfen sein und müssen folglich bei Nachfrage immer mehr und neue Baugebiete entstehen?
Die „fundamentalistischen Grünen“ haben übrigens das Baugebiet "Schelmenweg" mit neuen Umlegungsmodalitäten begrüßt und seiner Ausweisung als Testgebiet mit Baugebot zugestimmt. Nicht groß genug um dringenden Bedarf zu decken? Schon lange Zeit stehen zwei Bauplätze in der Möttlinger Straße auf der Homepage der Gemeinde und werden angeboten wie Sauerbier ... Zu klein, zu laut, zu teuer?
Bis heute ist nicht nachvollziehbar, warum der Umlegungsausschuss, der alle Baugebiete in Althengstett bewerten sollte, dies nicht tat? Er wurde entgegen urspünglicher Planung nie einberufen!
"Innenentwicklung vor jeder neuen Ausweisung" muss die Devise lauten. Der tägliche Flächenverbrauch bundesweit liegt bei 161 Fußballfeldern! Tun wir das unsrige dazu? Wir sind in einem Verwaltungsverband organisiert. Gechingen (durch geänderten GR-Beschluss vom 11.11.08), und Simmozheim (siehe www.simmozheim.de) haben viele Bauplätze anzubieten, Ostelsheim nur für Einheimische. Zu wenig? Zu weit weg?
Eine Anmerkung noch zu einer Frage aus dem Publikum bzgl. der Zuständigkeit bzw. einer Überlassung der Entscheidung für den im Juni neu gewählten Gemeinderat. Die Antwort des Bürgermeisters war eindeutig: der bisherige GR hat sich mit dem Baugebiet beschäftigt und sollte dies jetzt auch entscheiden. Ganz im Gegensatz dazu steht die Auskunft, dass für die Vorstellung des Ökokontos (beinhaltet sämtliche Ausgleichsmaßnahmen für alle Baugebiete!) der neu gewählte Gemeinderat zuständig sein soll …
Eine Offenlegung mit Begehung inklusive einer Vorstellung der Berechnungsmodalitäten etc. wird von uns schon seit vielen Jahren - bislang ohne Erfolg - gefordert!
15 ihm namentlich bekannte BewerberInnen (davon 10 aus Althengstett) suchen Bauplätze und finden seiner Aussage zufolge keine!
Es existieren aber sowohl mindestens 200 voll erschlossene Bauplätze als auch diverse leer stehende Häuser in der Gesamtgemeinde. Vordergründig wird erklärt, dass so gut wie niemand bereit ist, seine Grundstücke zu verkaufen. Eine detaillierte Nachfrage wäre wünschenswert! Ist es die Lage, der Preis oder gar der Vorhaltebedarf für Kinder/Enkel, die längst nicht mehr hier wohnen (wollen)? Soll also der Flickenteppich angeblich nicht zu stopfen sein und müssen folglich bei Nachfrage immer mehr und neue Baugebiete entstehen?
Die „fundamentalistischen Grünen“ haben übrigens das Baugebiet "Schelmenweg" mit neuen Umlegungsmodalitäten begrüßt und seiner Ausweisung als Testgebiet mit Baugebot zugestimmt. Nicht groß genug um dringenden Bedarf zu decken? Schon lange Zeit stehen zwei Bauplätze in der Möttlinger Straße auf der Homepage der Gemeinde und werden angeboten wie Sauerbier ... Zu klein, zu laut, zu teuer?
Bis heute ist nicht nachvollziehbar, warum der Umlegungsausschuss, der alle Baugebiete in Althengstett bewerten sollte, dies nicht tat? Er wurde entgegen urspünglicher Planung nie einberufen!
"Innenentwicklung vor jeder neuen Ausweisung" muss die Devise lauten. Der tägliche Flächenverbrauch bundesweit liegt bei 161 Fußballfeldern! Tun wir das unsrige dazu? Wir sind in einem Verwaltungsverband organisiert. Gechingen (durch geänderten GR-Beschluss vom 11.11.08), und Simmozheim (siehe www.simmozheim.de) haben viele Bauplätze anzubieten, Ostelsheim nur für Einheimische. Zu wenig? Zu weit weg?
Eine Anmerkung noch zu einer Frage aus dem Publikum bzgl. der Zuständigkeit bzw. einer Überlassung der Entscheidung für den im Juni neu gewählten Gemeinderat. Die Antwort des Bürgermeisters war eindeutig: der bisherige GR hat sich mit dem Baugebiet beschäftigt und sollte dies jetzt auch entscheiden. Ganz im Gegensatz dazu steht die Auskunft, dass für die Vorstellung des Ökokontos (beinhaltet sämtliche Ausgleichsmaßnahmen für alle Baugebiete!) der neu gewählte Gemeinderat zuständig sein soll …
Eine Offenlegung mit Begehung inklusive einer Vorstellung der Berechnungsmodalitäten etc. wird von uns schon seit vielen Jahren - bislang ohne Erfolg - gefordert!
Leserbrief von Dr. Achim Fischer, Ottenbronn
Zu: "Götz fordert zum Umdenken auf "/ Kreisnachrichten vom Do, 12.03.09
Zum Umdenken in Bezug auf Siedlungspolitik fordert auch die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner auf. Dies nicht nur beim diesjährigen Naturschutztag - schon seit Jahren steuert sie den 0-Hektar-Landschaftsverbrauch an! Die Ausweisung von Wohngebieten auf der grünen Wiese müsse zum Auslaufmodell werden. Innen- vor Außenentwicklung muss der Leitsatz kommunaler Planung werden!
Hier wurde die CDU meines Erachtens vernünftig begrünt.
Herr Dr. Götz beschwerte sich über die fundamentale Starrköpfigkeit der "Grünen" - somit ist anzunehmen, dass ihm die Aufrufe unseres CDU-Bundesvorstandsmitglieds bislang unbekannt blieben........
Die Fläche von 14 Fußballfeldern geht täglich im Land verloren. Dies trotz sinkender Geburtenraten mit der dadurch weiter schrumpfenden Bevölkerung und trotz der wirtschaftlichen Talfahrt. Jetzt wäre aber viel Planungsmühe in Bezug auf den oberen Täfelberg vertan, wenn hier eine Kehrtwendung eingeläutet werden sollte. Für manche Männer womöglich auch noch mit einem Gesichtsverlust einhergehend? (Leider saß keine Frau an den Fronttischen).
Klar, dass von den 240 noch freien Bauplätzen manche gar nicht bebaut werden können. Herr Markert bedankte sich aber nicht nur für die geschickte Verhandlungsführung, sondern wies auch deutlich darauf hin, dass in Althengstett durchaus Plätze und Häuser zum Verkauf anstehen. Auch uns sind viele Häuser bekannt, die von Älteren bewohnt sind und in den nächsten Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen wohl frei werden. Viele Kinder wohnen und arbeiten weiter entfernt, kommen also für eine Übernahme nicht in Betracht.
Dass zum Bauen in Althengstett aber die oberen Reihen ("Filetstücke") am Täfelberg begehrt sind, ist einleuchtend - trotz der für diesen Bereich mehrfach erwähnten "Smogwolke".
Wenn wir's nicht anbieten, kaufen sich die Interessenten woanders ein - sagte Dr. Götz. Aber vielleicht hat Frau Gönner dort schon offenere Ohren gefunden?
Müssen wir mit aller Gewalt immer größer werden? Ist Wachstumsfetischismus zwingend für eine Landgemeinde? Wollen die meisten Einwohner hier immer "städtischer" werden? Die größeren Städte geben sich Mühe und werden attraktiver. Müssen wir von dort weiterhin Menschen und Verkehr herlocken? Müssen wir andere Gebiete Deutschlands (und weiter nach Osten und Süden zu) ausdünnen? Was bedeutet uns Lebensqualität?
Boden, Wasser, Luft - die Natur - würden uns ein Innehalten sehr danken!
Zum Umdenken in Bezug auf Siedlungspolitik fordert auch die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner auf. Dies nicht nur beim diesjährigen Naturschutztag - schon seit Jahren steuert sie den 0-Hektar-Landschaftsverbrauch an! Die Ausweisung von Wohngebieten auf der grünen Wiese müsse zum Auslaufmodell werden. Innen- vor Außenentwicklung muss der Leitsatz kommunaler Planung werden!
Hier wurde die CDU meines Erachtens vernünftig begrünt.
Herr Dr. Götz beschwerte sich über die fundamentale Starrköpfigkeit der "Grünen" - somit ist anzunehmen, dass ihm die Aufrufe unseres CDU-Bundesvorstandsmitglieds bislang unbekannt blieben........
Die Fläche von 14 Fußballfeldern geht täglich im Land verloren. Dies trotz sinkender Geburtenraten mit der dadurch weiter schrumpfenden Bevölkerung und trotz der wirtschaftlichen Talfahrt. Jetzt wäre aber viel Planungsmühe in Bezug auf den oberen Täfelberg vertan, wenn hier eine Kehrtwendung eingeläutet werden sollte. Für manche Männer womöglich auch noch mit einem Gesichtsverlust einhergehend? (Leider saß keine Frau an den Fronttischen).
Klar, dass von den 240 noch freien Bauplätzen manche gar nicht bebaut werden können. Herr Markert bedankte sich aber nicht nur für die geschickte Verhandlungsführung, sondern wies auch deutlich darauf hin, dass in Althengstett durchaus Plätze und Häuser zum Verkauf anstehen. Auch uns sind viele Häuser bekannt, die von Älteren bewohnt sind und in den nächsten Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen wohl frei werden. Viele Kinder wohnen und arbeiten weiter entfernt, kommen also für eine Übernahme nicht in Betracht.
Dass zum Bauen in Althengstett aber die oberen Reihen ("Filetstücke") am Täfelberg begehrt sind, ist einleuchtend - trotz der für diesen Bereich mehrfach erwähnten "Smogwolke".
Wenn wir's nicht anbieten, kaufen sich die Interessenten woanders ein - sagte Dr. Götz. Aber vielleicht hat Frau Gönner dort schon offenere Ohren gefunden?
Müssen wir mit aller Gewalt immer größer werden? Ist Wachstumsfetischismus zwingend für eine Landgemeinde? Wollen die meisten Einwohner hier immer "städtischer" werden? Die größeren Städte geben sich Mühe und werden attraktiver. Müssen wir von dort weiterhin Menschen und Verkehr herlocken? Müssen wir andere Gebiete Deutschlands (und weiter nach Osten und Süden zu) ausdünnen? Was bedeutet uns Lebensqualität?
Boden, Wasser, Luft - die Natur - würden uns ein Innehalten sehr danken!
Freitag, 13. Februar 2009
Herzliche Einladung zum Vortrag mit Bildern
Vom Wert der Vielfalt
von Diplom-Biologe Siegfried Demuth, Karlsruhe
am Donnerstag, 19. Februar 2009, um 19.30 Uhr
im Foyer der Schule in Neuhengstett
Spätestens seit der Welt-Naturschutztagung in Bonn im Mai 2008 ist der Begriff der Biodiversität oder Biologischen Vielfalt in aller Munde. Auch unsere Gemeinde wurde zusammen mit 5 weiteren Bewerbern für das Modellprojekt „Biodiversitäts-Check“ ausgewählt. Die Ergebnisse sollen dieses Jahr vorgelegt werden.
Was genau steckt dahinter? Was gilt es dabei zu schützen und warum? Siegfried Demuth wird an diesem Abend darauf eingehen, wo wir beginnen können, wenn wir Vielfalt erhalten wollen. Denn Biologische Vielfalt zeigt sich nicht nur in den Regenwäldern und Korallenriffen, sondern auch vor unserer Haustür. Und was können wir, was kann jeder Einzelne dazu beitragen?
Vom globalen Ausblick bis zur lokalen Sichtweise will der Vortrag diesen Begriff mit Leben füllen.
Eintritt frei!
Sonntag, 8. Februar 2009
Die Bürgerinitiative Täfelberg informiert am 11.2.2009 um 19:30 Uhr im Hallenbad-Restaurant
Anregung an die Gemeinde Althengstett zur Nichtbebauung des Bebauungsplangebietes „Abrundung Täfelberg“
Am 17. Dezember 2008 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet „Abrundung Täfelberg“ gem. § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst. Das heißt aber noch nicht, dass hier schon alles endgültig beschlossen ist. Nach Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanes können die Bürger der Gemeinde innerhalb von vier Wochen ihre Bedenken oder Anregungen mitteilen. Der Gemeinderat muss dann anschließend hierüber beraten.
Je nach Ergebnis steht es dem Gemeinderat rechtlich absolut frei, über die Erschließung endgültig zu entscheiden oder von seinem Plan Abstand zu nehmen. Die Gemeinde hat keinerlei Zwang, die Fläche jemals zu erschließen, nur weil sie bereits im Flächennutzungsplan als Wohngebiet berücksichtigt ist. Aus dem Flächennutzungsplan kann weder ein Anspruch auf Erschließung geltend gemacht werden, noch besteht eine Pflicht zur Erschließung. Allein die Verpflichtung, bei der Gebietsentwicklung die geringsten Kompromisse zu Lasten des Natur-und Landschaftsschutzes einzugehen, ist für den Gemeinderat handlungsweisend.
Wir fordern deshalb auf, diesen Eingriff in die Natur nicht vorzunehmen!
Warum sehen wir die Erschließung des Bebauungsplan-gebietes „Abrundung Täfelberg“ als einen riesengroßen Fehler an?
1. Zersiedelung der Landschaft und Landschaftsschutz
1.1.Das Plangebiet liegt nicht im Innenbereich von Althengstett und stellt somit einen besonderen Eingriff bei der Versiegelung durch Bebauung der Landschaft dar.
1.2.Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gemeinde aus den Fehlern der achtziger und neunziger Jahre gelernt hat und diesmal plant, die Grundstücke mit einem Bauzwang zu belasten, um eine weitere Zersiedelung des Ortes zu vermeiden. Allerdings würde das rasch vollständig bebaute Plangebiet an einer äußerst exponierten Landschaftslage herausragen und wie eine „Mauer“ zwischen dem heutigen stark zersiedelten Täfelberg-Wohngebiet mit vielen Baulücken und dem südlich gelegenen Naturschutzgebiet wirken. Das Orts-und Landschaftsbild würde nachhaltig über Jahrzehnte gestört sein.
2. Langfristiger Planungshorizont wird nicht berücksichtigt
Heute haben wir in der Tat das Problem, dass die Gemeinde „bauwilligen“ Familien selber keine Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Deshalb können wir grundsätzlich die Motivation der Gemeinde nachvollziehen, neue Bauflächen schaffen zu wollen. Und es wäre dann auch richtig, ein neu zu erschließendes Baugebiet mit einem Bauzwang zu versehen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die sehr attraktiven Grundstücke am Rande des Naturschutzgebietes aus vermeintlichem Mangel an Alternativen innerhalb kürzester Zeit verkauft werden können.
Die Vorhersagen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zeigen jedoch bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 2008 bis 2025 sowohl im Landkreis Calw (-1,84%) als auch in Althengstett
(-0,41%) bereits leichte negative Veränderungen. Betrachtet man zusätzlich noch die demografische Entwicklung, sieht die Situation der meisten potentiellen „Bauwilligen“ unter 65 Jahren nochmals deutlich schlechter aus: bezogen auf 2008 gehen die Zahlen hier bis 2025 im Landkreis Calw (-8,01%) und in Althengstett (-9,40 %) deutlich zurück.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Aufsetzpunkt: Ist-Zahlen 2005)
Die Folge ist absehbar: Der Innenbereich wird immer weniger besiedelt sein und leer stehende Häuser sowie Baulücken prägen das Ortsbild nachhaltig. Vor diesem Hintergrund ist es absolut falsch, heute noch -zu Beginn des Abwärtstrends – Wohngebiete außerhalb des Innenbereiches zu erschließen.
3. Raumplanungsgesetz
Nach § 2 (d) Raumplanungsgesetz dürfen die für die Land-und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen (Täfelberg ist landwirtschaftlich genutzt) für andere Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Interessenabwägung ( § 3) muss so ausfallen, dass es dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Inwieweit eine weitere Bebauung des Täfelbergs dem Gesamtwohl der Bevölkerung dienen soll,ist nicht schlüssig belegt. Dass die Gemeinde Baugrundstücke grundsätzlich anbieten müsse, reicht nicht aus.
4. Folgekosten
Die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur an Straßen, Kanälen etc. steigen mit der Ausdehnung der Baugebiete weiter. Für diese Folgekosten müssen die Bürger aufkommen.
5. Naturschutz:
Das Plangebiet grenzt bergseitig unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Würm-Heckengäu“. Gleichzeitig beginnt hier auch das FFH-Gebiet „Calwer Heckengäu“ (FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind). Das FFH-Gebiet ist ein Teilbereich des Natura_2000-Gebietes und unterliegt somit einem besonderen Schutz. Die heutigen Wiesen und Felder stellen den Übergang in diese Naturschutzgebiete dar.
5.1.Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch hier die schützenswerten Pflanzen und Tiere aus dem nahe gelegenen FFH-Gebiet befinden, die durch eine Erschließung zerstört würden. Eine wahrscheinliche Ausweitung dieser schützenswerten Natur würde hier frühzeitig aktiv verhindert werden. Hierzu muss dringend ein Gutachten im Sinne des Artenschutzes (FFH-Richtlinie) bei der Naturschutzbehörde eingefordert werden.
5.2.Durch den Verkauf der Grundstücke -was sich über mehrere Jahre hinziehen würde -sowie durch die Baugebotszeit von ebenfalls mehreren Jahren, würden sich ständige Bauaktivitäten von über fünf bis zu zehn Jahren ergeben. Dies würde erhebliche negative Auswirkungen auf die zu schützende Tierwelt des Schutzgebietes haben.
6. Einschränkung solarer Energienutzung durch Schattenwurf auf Dachflächen
Durch die sehr kurzen Grundstücke in Nord-Süd-Richtung, durch die schmale Strasse von 5,50 Metern und hauptsächlich durch den steileren Anstieg des Nordhanges werden die Dachflächen – insbesondere in den Wintermonaten, in denen die Energie am dringendsten benötigt wird – größtenteils durch die darüber liegenden Häuser beschattet. Es ist davon auszugehen, dass der Wirkungsgrad solarer Anlagen deutlich reduziert wird, wodurch die Eigentümer dieser Häuser hinsichtlich ihrer Investitionen stark benachteiligt werden. Wir vermuten deshalb, dass nur in einem deutlich reduzierten Umfang umweltfreundliche Anlagen erstellt werden. Der genaue Schattenwurf, der damit verbundene Wirkungsgradverlust sowie die resultierende negative CO2-Bilanz sollte durch ein Gutachten dargelegt werden.
7. Gefährdung des Luftaustausches und des Kleinklimas
7.1.Die Frischluft gelangt heute überwiegend aus westlicher Richtung über die Hänge des Täfelberges in den Ort. Diese Kaltluftschneise würde durch die „Mauer“ strömungstechnisch deutlich verändert werden. Es ist zu befürchten, dass die Kalt-und Frischluft nicht mehr wie heute in den Ort gelangen würde und negative Auswirkungen auf das Klima des Ortes hätte.
7.2.Gleichzeitig würde -insbesondere durch die sehr gerade geplanten Straßen – der Kaltluftstrom sowie die Windgeschwindigkeiten in dem heutigen südlichen Wohngebiet des Täfelberges ansteigen. Auch hier muss ein Gutachten erstellt werden.
8. „Naherholungsgebiet“ für Gemeindemitglieder geht verloren
Gerade an Sonnentagen nutzen unglaublich viele Bürger – Rentner, Familien mit Kindern und Tierliebhaber dieses Gebiet zur Naherholung. Ohne sich ins Auto setzen zu müssen, genießen sie die bezaubernde Landschaft und die gute Luft rund um den Täfelberg.
8.1.Die Landschaft, wie sie die Bürger heute kennen und genießen, wäre einfach nicht mehr dieselbe.
8.2.Gleichzeitig entfiele oberhalb der Eugenstraße der heutige Wirtschaftsweg, der von vielen sehr gerne genutzt wird. Zum einen ist er – im Gegensatz zum oberen Waldweg -gerade noch ohne größere Anstrengungen zu erreichen. Zum anderen liegt er in den Wintermonaten gerade noch in der Sonne, wo hingegen alles südlich des Weges durch den Wald im Schatten liegt.
8.3.Durch die ständigen Bauaktivitäten würde auch hier die Ruhe und die gute Luft über fünf bis zehn Jahre hinweg ständig gestört sein.
8.4.Der Anstieg der Windgeschwindigkeiten auf den ohnehin äußerst zugigen Täfelbergwiesen würde sich auf die Menschen ebenfalls nachteilig auswirken.
9. Besondere Belastung des vorhandenen Wohngebietes durch Baustellenverkehr
Die An-und Abfahrt für den Baustellenverkehr (z.T. Schwerlastverkehr) bei der Erschließung und späteren Bebauung kann nur über das Wohngebiet Täfelberg,speziell die Straßen Täfelbergweg, Karlstrasse, Heuweg, Olgastrasse erfolgen. Angrenzende Straßen würden durch den umfangreichen Lkw-Verkehr ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass gerade in diesem betroffenen Gebiet mit ausschließlich „Zone 30“-Straßen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern wohnen. Durch die meist kleinen Grundstücke und aufgrund der Alter der Kinder findet ein Großteil der Freizeitgestaltung auf den Bürgersteigen und Straßen statt, die ohnehin durch parkende Autos und den normalen Durchgangsverkehr stark belastet sind. Regelmäßiger Baustellenverkehr über viele Jahre mit allen damit verbundenen Nachteilen würde die Gesundheit und das Leben dieser Bürger stark gefährden und dem Image unserer ausgezeichneten „kinder-und familienfreundlichen Kommune im Landkreis Calw“ stark schaden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei der Gemeinde konkrete Anfragen nach Grundstücken eingegangen sind. Deshalb können wir die Intension des Bürgermeisteramtes und des Gemeinderates auch gut nachvollziehen, etwas für die Grundstücksuchenden zu tun. Wie erklärt es sich aber, dass es mehreren verkaufswilligen Grundstückeigentümern seit vielen Monaten -teilweise sogar über ein Jahr -nicht gelingt, ihre Grundstücke an den Mann zu bringen?
Für uns ist das eindeutig: Solange die Gemeinde attraktive Grundstücke am Rand des Naturschutzgebietes in Aussicht stellt, wäre doch jeder schlecht beraten, eine Baulücke zu erwerben, die innerhalb eines Wohngebietes liegt. Und wer würde dann noch ein älteres Haus im Ortskern erwerben, wenn ab 2010 die älter werdenden Bürger zunehmend in das neue Seniorenwohnheim umsiedeln?
Heute stehen über 200 potentielle Bauplätze im Innenbereich von Althengstett zur Verfügung, die in privater Hand sind und nicht verkauft werden. Langfristiges Ziel muss es jedoch sein, diesen Innenbereich zunehmend zu besiedeln, um eine bessere und kostengünstigere Infrastruktur zu schaffen. Unter Berücksichtigung sinkender Einwohnerzahlen ist jede weitere Erschließung hierfür kontraproduktiv. Jedes Grundstück außerhalb bedeutet langfristig ein leeres Grundstück innerhalb.
Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kommunalpolitik dringend Strategien entwickeln muss, um langfristig eine optimale Infrastruktur im Innenbereich zu erreichen. Und wenn sie dies heute nicht beginnt und der Täfelberg kurzfristig für Entspannung sorgt, stehen wir in 5 Jahren mit einer verschärften Ausgangssituation wieder vor demselben Problem!
Es ist die Pflicht des Gemeinderates nach BauGB, Alternativen sorgfältig abzuwägen – im Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Wir sind der Meinung, dass dieses Plangebiet mit Sicherheit nicht die „beste“ Alternative darstellt und nicht dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht.
Was sind nun unsere ganz konkreten Vorschläge?
1. Die Kommunalpolitik bekräftigt ihren eigentlich schon längst gefassten Vorsatz, der Entwicklung des Innenbereiches absoluten Vorrang zu geben. Klare Ansage: „Keine weitere Versiegelung von Landschaft und Agrarflächen, so lange noch freie Baugrundstücke und Häuser im überdurchschnittlichen Maße zu Verfügung stehen!“
2. Die Gemeinde sollte die Bau-und Immobilienmöglichkeiten im bereits bebauten Innenbereich ausschöpfen (z.B. leer stehende Häuser, brachliegende Wohnbau- und Gewerbeflächen aufkaufen und einer erneuten Nutzung zuführen wie z.B. die Perrot-Fläche).
3. Intensive und nachhaltige Diskussion sowohl mit Eigentümern als auch mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Grundstückverkäufen.
4. Die Gemeinde könnte Anreizsysteme schaffen, die es den heutigen Grundstücksbesitzern erleichtern, ihre Grundstücke zu veräußern (z.B. befristete Steuererleichterungen und Freibeträge, Prämien etc.)
5. Hierzu könnte die Gemeinde auch ihre Infrastukturkosten umschichten, sodass leer stehende Grundstücke an den Fixkosten partizipieren und die Bürger von besiedelten Grundstücken sogar etwas entlastet werden (z.B. Erhöhung der Grundsteuer bei gleichzeitiger Reduzierung der Gebühren für Müll und Wasseranschluss, Erhebung von Gebühren durch die Beauftragung von Schneeräumdiensten, wenn der Schneeräumpflicht auf Gehwegen nicht nachgekommen wird, etc.)
6. Last but not least könnten auch Immobilieninteressenten innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes (Althengstett, Simmozheim, Gechingen und Ostelsheim) weitervermittelt werden. In den Nachbargemeinden steht erschlossenes Bauland zur Verfügung.
Für die Bürgerinitiative Täfelberg
Am 17. Dezember 2008 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet „Abrundung Täfelberg“ gem. § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst. Das heißt aber noch nicht, dass hier schon alles endgültig beschlossen ist. Nach Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanes können die Bürger der Gemeinde innerhalb von vier Wochen ihre Bedenken oder Anregungen mitteilen. Der Gemeinderat muss dann anschließend hierüber beraten.
Je nach Ergebnis steht es dem Gemeinderat rechtlich absolut frei, über die Erschließung endgültig zu entscheiden oder von seinem Plan Abstand zu nehmen. Die Gemeinde hat keinerlei Zwang, die Fläche jemals zu erschließen, nur weil sie bereits im Flächennutzungsplan als Wohngebiet berücksichtigt ist. Aus dem Flächennutzungsplan kann weder ein Anspruch auf Erschließung geltend gemacht werden, noch besteht eine Pflicht zur Erschließung. Allein die Verpflichtung, bei der Gebietsentwicklung die geringsten Kompromisse zu Lasten des Natur-und Landschaftsschutzes einzugehen, ist für den Gemeinderat handlungsweisend.
Wir fordern deshalb auf, diesen Eingriff in die Natur nicht vorzunehmen!
Warum sehen wir die Erschließung des Bebauungsplan-gebietes „Abrundung Täfelberg“ als einen riesengroßen Fehler an?
1. Zersiedelung der Landschaft und Landschaftsschutz
1.1.Das Plangebiet liegt nicht im Innenbereich von Althengstett und stellt somit einen besonderen Eingriff bei der Versiegelung durch Bebauung der Landschaft dar.
1.2.Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gemeinde aus den Fehlern der achtziger und neunziger Jahre gelernt hat und diesmal plant, die Grundstücke mit einem Bauzwang zu belasten, um eine weitere Zersiedelung des Ortes zu vermeiden. Allerdings würde das rasch vollständig bebaute Plangebiet an einer äußerst exponierten Landschaftslage herausragen und wie eine „Mauer“ zwischen dem heutigen stark zersiedelten Täfelberg-Wohngebiet mit vielen Baulücken und dem südlich gelegenen Naturschutzgebiet wirken. Das Orts-und Landschaftsbild würde nachhaltig über Jahrzehnte gestört sein.
2. Langfristiger Planungshorizont wird nicht berücksichtigt
Heute haben wir in der Tat das Problem, dass die Gemeinde „bauwilligen“ Familien selber keine Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Deshalb können wir grundsätzlich die Motivation der Gemeinde nachvollziehen, neue Bauflächen schaffen zu wollen. Und es wäre dann auch richtig, ein neu zu erschließendes Baugebiet mit einem Bauzwang zu versehen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die sehr attraktiven Grundstücke am Rande des Naturschutzgebietes aus vermeintlichem Mangel an Alternativen innerhalb kürzester Zeit verkauft werden können.
Die Vorhersagen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zeigen jedoch bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 2008 bis 2025 sowohl im Landkreis Calw (-1,84%) als auch in Althengstett
(-0,41%) bereits leichte negative Veränderungen. Betrachtet man zusätzlich noch die demografische Entwicklung, sieht die Situation der meisten potentiellen „Bauwilligen“ unter 65 Jahren nochmals deutlich schlechter aus: bezogen auf 2008 gehen die Zahlen hier bis 2025 im Landkreis Calw (-8,01%) und in Althengstett (-9,40 %) deutlich zurück.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Aufsetzpunkt: Ist-Zahlen 2005)
Die Folge ist absehbar: Der Innenbereich wird immer weniger besiedelt sein und leer stehende Häuser sowie Baulücken prägen das Ortsbild nachhaltig. Vor diesem Hintergrund ist es absolut falsch, heute noch -zu Beginn des Abwärtstrends – Wohngebiete außerhalb des Innenbereiches zu erschließen.
3. Raumplanungsgesetz
Nach § 2 (d) Raumplanungsgesetz dürfen die für die Land-und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen (Täfelberg ist landwirtschaftlich genutzt) für andere Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Interessenabwägung ( § 3) muss so ausfallen, dass es dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Inwieweit eine weitere Bebauung des Täfelbergs dem Gesamtwohl der Bevölkerung dienen soll,ist nicht schlüssig belegt. Dass die Gemeinde Baugrundstücke grundsätzlich anbieten müsse, reicht nicht aus.
4. Folgekosten
Die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur an Straßen, Kanälen etc. steigen mit der Ausdehnung der Baugebiete weiter. Für diese Folgekosten müssen die Bürger aufkommen.
5. Naturschutz:
Das Plangebiet grenzt bergseitig unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Würm-Heckengäu“. Gleichzeitig beginnt hier auch das FFH-Gebiet „Calwer Heckengäu“ (FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind). Das FFH-Gebiet ist ein Teilbereich des Natura_2000-Gebietes und unterliegt somit einem besonderen Schutz. Die heutigen Wiesen und Felder stellen den Übergang in diese Naturschutzgebiete dar.
5.1.Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch hier die schützenswerten Pflanzen und Tiere aus dem nahe gelegenen FFH-Gebiet befinden, die durch eine Erschließung zerstört würden. Eine wahrscheinliche Ausweitung dieser schützenswerten Natur würde hier frühzeitig aktiv verhindert werden. Hierzu muss dringend ein Gutachten im Sinne des Artenschutzes (FFH-Richtlinie) bei der Naturschutzbehörde eingefordert werden.
5.2.Durch den Verkauf der Grundstücke -was sich über mehrere Jahre hinziehen würde -sowie durch die Baugebotszeit von ebenfalls mehreren Jahren, würden sich ständige Bauaktivitäten von über fünf bis zu zehn Jahren ergeben. Dies würde erhebliche negative Auswirkungen auf die zu schützende Tierwelt des Schutzgebietes haben.
6. Einschränkung solarer Energienutzung durch Schattenwurf auf Dachflächen
Durch die sehr kurzen Grundstücke in Nord-Süd-Richtung, durch die schmale Strasse von 5,50 Metern und hauptsächlich durch den steileren Anstieg des Nordhanges werden die Dachflächen – insbesondere in den Wintermonaten, in denen die Energie am dringendsten benötigt wird – größtenteils durch die darüber liegenden Häuser beschattet. Es ist davon auszugehen, dass der Wirkungsgrad solarer Anlagen deutlich reduziert wird, wodurch die Eigentümer dieser Häuser hinsichtlich ihrer Investitionen stark benachteiligt werden. Wir vermuten deshalb, dass nur in einem deutlich reduzierten Umfang umweltfreundliche Anlagen erstellt werden. Der genaue Schattenwurf, der damit verbundene Wirkungsgradverlust sowie die resultierende negative CO2-Bilanz sollte durch ein Gutachten dargelegt werden.
7. Gefährdung des Luftaustausches und des Kleinklimas
7.1.Die Frischluft gelangt heute überwiegend aus westlicher Richtung über die Hänge des Täfelberges in den Ort. Diese Kaltluftschneise würde durch die „Mauer“ strömungstechnisch deutlich verändert werden. Es ist zu befürchten, dass die Kalt-und Frischluft nicht mehr wie heute in den Ort gelangen würde und negative Auswirkungen auf das Klima des Ortes hätte.
7.2.Gleichzeitig würde -insbesondere durch die sehr gerade geplanten Straßen – der Kaltluftstrom sowie die Windgeschwindigkeiten in dem heutigen südlichen Wohngebiet des Täfelberges ansteigen. Auch hier muss ein Gutachten erstellt werden.
8. „Naherholungsgebiet“ für Gemeindemitglieder geht verloren
Gerade an Sonnentagen nutzen unglaublich viele Bürger – Rentner, Familien mit Kindern und Tierliebhaber dieses Gebiet zur Naherholung. Ohne sich ins Auto setzen zu müssen, genießen sie die bezaubernde Landschaft und die gute Luft rund um den Täfelberg.
8.1.Die Landschaft, wie sie die Bürger heute kennen und genießen, wäre einfach nicht mehr dieselbe.
8.2.Gleichzeitig entfiele oberhalb der Eugenstraße der heutige Wirtschaftsweg, der von vielen sehr gerne genutzt wird. Zum einen ist er – im Gegensatz zum oberen Waldweg -gerade noch ohne größere Anstrengungen zu erreichen. Zum anderen liegt er in den Wintermonaten gerade noch in der Sonne, wo hingegen alles südlich des Weges durch den Wald im Schatten liegt.
8.3.Durch die ständigen Bauaktivitäten würde auch hier die Ruhe und die gute Luft über fünf bis zehn Jahre hinweg ständig gestört sein.
8.4.Der Anstieg der Windgeschwindigkeiten auf den ohnehin äußerst zugigen Täfelbergwiesen würde sich auf die Menschen ebenfalls nachteilig auswirken.
9. Besondere Belastung des vorhandenen Wohngebietes durch Baustellenverkehr
Die An-und Abfahrt für den Baustellenverkehr (z.T. Schwerlastverkehr) bei der Erschließung und späteren Bebauung kann nur über das Wohngebiet Täfelberg,speziell die Straßen Täfelbergweg, Karlstrasse, Heuweg, Olgastrasse erfolgen. Angrenzende Straßen würden durch den umfangreichen Lkw-Verkehr ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass gerade in diesem betroffenen Gebiet mit ausschließlich „Zone 30“-Straßen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern wohnen. Durch die meist kleinen Grundstücke und aufgrund der Alter der Kinder findet ein Großteil der Freizeitgestaltung auf den Bürgersteigen und Straßen statt, die ohnehin durch parkende Autos und den normalen Durchgangsverkehr stark belastet sind. Regelmäßiger Baustellenverkehr über viele Jahre mit allen damit verbundenen Nachteilen würde die Gesundheit und das Leben dieser Bürger stark gefährden und dem Image unserer ausgezeichneten „kinder-und familienfreundlichen Kommune im Landkreis Calw“ stark schaden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei der Gemeinde konkrete Anfragen nach Grundstücken eingegangen sind. Deshalb können wir die Intension des Bürgermeisteramtes und des Gemeinderates auch gut nachvollziehen, etwas für die Grundstücksuchenden zu tun. Wie erklärt es sich aber, dass es mehreren verkaufswilligen Grundstückeigentümern seit vielen Monaten -teilweise sogar über ein Jahr -nicht gelingt, ihre Grundstücke an den Mann zu bringen?
Für uns ist das eindeutig: Solange die Gemeinde attraktive Grundstücke am Rand des Naturschutzgebietes in Aussicht stellt, wäre doch jeder schlecht beraten, eine Baulücke zu erwerben, die innerhalb eines Wohngebietes liegt. Und wer würde dann noch ein älteres Haus im Ortskern erwerben, wenn ab 2010 die älter werdenden Bürger zunehmend in das neue Seniorenwohnheim umsiedeln?
Heute stehen über 200 potentielle Bauplätze im Innenbereich von Althengstett zur Verfügung, die in privater Hand sind und nicht verkauft werden. Langfristiges Ziel muss es jedoch sein, diesen Innenbereich zunehmend zu besiedeln, um eine bessere und kostengünstigere Infrastruktur zu schaffen. Unter Berücksichtigung sinkender Einwohnerzahlen ist jede weitere Erschließung hierfür kontraproduktiv. Jedes Grundstück außerhalb bedeutet langfristig ein leeres Grundstück innerhalb.
Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kommunalpolitik dringend Strategien entwickeln muss, um langfristig eine optimale Infrastruktur im Innenbereich zu erreichen. Und wenn sie dies heute nicht beginnt und der Täfelberg kurzfristig für Entspannung sorgt, stehen wir in 5 Jahren mit einer verschärften Ausgangssituation wieder vor demselben Problem!
Es ist die Pflicht des Gemeinderates nach BauGB, Alternativen sorgfältig abzuwägen – im Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Wir sind der Meinung, dass dieses Plangebiet mit Sicherheit nicht die „beste“ Alternative darstellt und nicht dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht.
Was sind nun unsere ganz konkreten Vorschläge?
1. Die Kommunalpolitik bekräftigt ihren eigentlich schon längst gefassten Vorsatz, der Entwicklung des Innenbereiches absoluten Vorrang zu geben. Klare Ansage: „Keine weitere Versiegelung von Landschaft und Agrarflächen, so lange noch freie Baugrundstücke und Häuser im überdurchschnittlichen Maße zu Verfügung stehen!“
2. Die Gemeinde sollte die Bau-und Immobilienmöglichkeiten im bereits bebauten Innenbereich ausschöpfen (z.B. leer stehende Häuser, brachliegende Wohnbau- und Gewerbeflächen aufkaufen und einer erneuten Nutzung zuführen wie z.B. die Perrot-Fläche).
3. Intensive und nachhaltige Diskussion sowohl mit Eigentümern als auch mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Grundstückverkäufen.
4. Die Gemeinde könnte Anreizsysteme schaffen, die es den heutigen Grundstücksbesitzern erleichtern, ihre Grundstücke zu veräußern (z.B. befristete Steuererleichterungen und Freibeträge, Prämien etc.)
5. Hierzu könnte die Gemeinde auch ihre Infrastukturkosten umschichten, sodass leer stehende Grundstücke an den Fixkosten partizipieren und die Bürger von besiedelten Grundstücken sogar etwas entlastet werden (z.B. Erhöhung der Grundsteuer bei gleichzeitiger Reduzierung der Gebühren für Müll und Wasseranschluss, Erhebung von Gebühren durch die Beauftragung von Schneeräumdiensten, wenn der Schneeräumpflicht auf Gehwegen nicht nachgekommen wird, etc.)
6. Last but not least könnten auch Immobilieninteressenten innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes (Althengstett, Simmozheim, Gechingen und Ostelsheim) weitervermittelt werden. In den Nachbargemeinden steht erschlossenes Bauland zur Verfügung.
Für die Bürgerinitiative Täfelberg
Donnerstag, 29. Januar 2009
Ablehnung des Haushalts 2009
Begründung
Seit November 2007 beabsichtigt die Gemeindeverwaltung Grundstücke im Bereich Täfelberg Mitte zu erwerben mit dem Ziel kurzfristig gemeindeeigene Grundstücke für Bauwillige bereitzustellen mit der Anmerkung, dass die Priorität der innerörtlichen Entwicklung bestehen bleiben soll.
Die aktuelle demographische Entwicklung im Nordschwarzwald (einschließlich Althengstetts) prognostiziert einen allgemeinen Rückgang der Bevölkerungszahl. Eine Auswertung von Zahlen seitens des Melderegisters liegt nicht vor
Von allen Seiten (Bund, Land Baden-Württemberg und Regionalverband) wird der nicht enden wollende Flächenverbrauch angeprangert, der heute immer noch bei einer Größe von bundesweit täglich 161 Fußballfeldern liegt.
Ich vermisse seitens der Verwaltung Bemühungen, die Besitzer von den weit über 200 bereits vorhandenen und erschlossenen Bauplätzen ernsthaft zu veranlassen ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen.
Am 11.08.2008 wurden die Modalitäten für zukünftige Umlegungen bzw. Baugebietserschließungen beschlossen, dann wurde aber vom vorher einvernehmlich festgelegten Weg abgewichen, der vorsah, dass sich der Umlegungsausschuss vorab mit allen vorhandenen Baugebieten auseinandersetzen und sie bewerten sollte.
Der Weg, Bauplätze zu kaufen und mit Baugebot zu versehen ist richtig. Wäre man schon früher so verfahren, dann würde zum Beispiel auch der Täfelberg heute nicht wie ein Flickenteppich aussehen und keine Bebauungsgrenze direkt am Naturschutzgebiet enden.
Bei unseren sonstigen unermesslichen Bauvorhaben und der eher negativen Finanz- und Wirtschaftsprognose sollten weitere Baugebietserschließungen zurückgestellt und dies in einer der nächsten Perioden entschieden werden.
Im Übrigen wächst eine Gemeinde nicht allein deshalb, weil sie Bauland zur Verfügung stellt. In Heilbronn wird der aktuelle Bevölkerungszuwachs z. B. mit den im letzten Jahr abgeschafften Kindergartengebühren begründet ...
Die immer noch nicht vollzogene Klärung der Vereinsförderung mit dem Musikverein Althengstett bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Keine Ausbildung für Mädchen und Frauen durch den Musikverein Trachtenkapelle Althengstett heißt für mich, dass die finanzielle Förderung dieses Vereins ebenfalls eingeschränkt werden muss.
(dieser Punkt erübrigt sich durch den Artikel in den Kreisnachrichten vom 28. 01.09)
Ich beglückwünsche den Althengstetter Musikverein zu seinem Sinneswandel – wie auch immer er zu Stande kam!
(Im Hinblick auf eine Kooperation mit den Schulen bitte ich allerdings zu Bedenken, dass der Musikverein Neuhengstett im Hinblick auf die geschlechterübergreifende Ausbildung einen nicht unerheblichen Erfahrungsvorsprung hat ...)
Seit November 2007 beabsichtigt die Gemeindeverwaltung Grundstücke im Bereich Täfelberg Mitte zu erwerben mit dem Ziel kurzfristig gemeindeeigene Grundstücke für Bauwillige bereitzustellen mit der Anmerkung, dass die Priorität der innerörtlichen Entwicklung bestehen bleiben soll.
Die aktuelle demographische Entwicklung im Nordschwarzwald (einschließlich Althengstetts) prognostiziert einen allgemeinen Rückgang der Bevölkerungszahl. Eine Auswertung von Zahlen seitens des Melderegisters liegt nicht vor
Von allen Seiten (Bund, Land Baden-Württemberg und Regionalverband) wird der nicht enden wollende Flächenverbrauch angeprangert, der heute immer noch bei einer Größe von bundesweit täglich 161 Fußballfeldern liegt.
Ich vermisse seitens der Verwaltung Bemühungen, die Besitzer von den weit über 200 bereits vorhandenen und erschlossenen Bauplätzen ernsthaft zu veranlassen ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen.
Am 11.08.2008 wurden die Modalitäten für zukünftige Umlegungen bzw. Baugebietserschließungen beschlossen, dann wurde aber vom vorher einvernehmlich festgelegten Weg abgewichen, der vorsah, dass sich der Umlegungsausschuss vorab mit allen vorhandenen Baugebieten auseinandersetzen und sie bewerten sollte.
Der Weg, Bauplätze zu kaufen und mit Baugebot zu versehen ist richtig. Wäre man schon früher so verfahren, dann würde zum Beispiel auch der Täfelberg heute nicht wie ein Flickenteppich aussehen und keine Bebauungsgrenze direkt am Naturschutzgebiet enden.
Bei unseren sonstigen unermesslichen Bauvorhaben und der eher negativen Finanz- und Wirtschaftsprognose sollten weitere Baugebietserschließungen zurückgestellt und dies in einer der nächsten Perioden entschieden werden.
Im Übrigen wächst eine Gemeinde nicht allein deshalb, weil sie Bauland zur Verfügung stellt. In Heilbronn wird der aktuelle Bevölkerungszuwachs z. B. mit den im letzten Jahr abgeschafften Kindergartengebühren begründet ...
Die immer noch nicht vollzogene Klärung der Vereinsförderung mit dem Musikverein Althengstett bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Keine Ausbildung für Mädchen und Frauen durch den Musikverein Trachtenkapelle Althengstett heißt für mich, dass die finanzielle Förderung dieses Vereins ebenfalls eingeschränkt werden muss.
(dieser Punkt erübrigt sich durch den Artikel in den Kreisnachrichten vom 28. 01.09)
Ich beglückwünsche den Althengstetter Musikverein zu seinem Sinneswandel – wie auch immer er zu Stande kam!
(Im Hinblick auf eine Kooperation mit den Schulen bitte ich allerdings zu Bedenken, dass der Musikverein Neuhengstett im Hinblick auf die geschlechterübergreifende Ausbildung einen nicht unerheblichen Erfahrungsvorsprung hat ...)
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