Nächste Gemeinderatsitzung

Sonntag, 29. April 2007

Bürgerschaft hat das demokratische Recht auf Information

Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinderäte zur sorgfältigen Überwachung

Die Gemeinderäte haben konkrete Kenntnis darüber,

· dass Bürgermeister Nonnenmann unrechtmäßig über Gemeindegelder verfügt hat, die für die Gemeinde Althengstett beträchtlich sind

· dass Bürgermeister Nonnenmann für die Gemeinde verpflichtende Rechtsgeschäfte eingegangen ist, ohne die dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse eingeholt zu haben. Nachdem das Gremium nach und nach über die zugrunde liegenden Sachverhalte Kenntnis erlangt hatte, wurde klar, dass der Gemeinderat den Vorgängen auf keinen Fall zugestimmt hätte.

· dass Bürgermeister Nonnenmann fortgesetzt seine Kompetenzen überschreitet und dies die Gemeinde viel Geld gekostet hat und noch viel Geld kosten kann.

· dass Bürgermeister Nonnenmann die Gremien nicht ausreichend bzw. falsch informiert und die Folgen nicht absehbar sind

· dass Bürgermeister Nonnenmann Vorgänge verschweigt, verschleiert bzw. erst auf Nachfragen hin verdreht darstellt und damit den Gemeinderat täuscht. Unter dieser Voraussetzung kann der Gemeinderat seine ihm vom Gesetz übertragenen Pflichten nicht erfüllen.

· dass die Gemeindeverwaltung unter der Führung von Bürgermeister Nonnenmann ihre Aufgaben nicht im notwendigen Maß erfüllen kann. Durch die unzureichende Arbeitsweise von Bürgermeister Nonnenmann entstanden erhebliche Arbeitsrückstände, die zum Schaden der Gemeinde führen.

In zahlreichen Gesprächen und öffentlichen Erklärungen hat der Gemeinderat den Bürgermeister auf die Missstände hingewiesen und eine ordentliche Amtsführung und vollständige wahrheitsgetreue Information verlangt. Nachdem Bürgermeister Nonnenmann bis zum heutigen Tage seine fachliche und persönliche Arbeitsweise nicht verändert hat, muss damit gerechnet werden, dass weitere Verfehlungen ans Licht kommen, die für die Gemeinde teuer werden.

Bürgermeister Nonnenmann wird nicht müde, zu behaupten, dass es um eine unsägliche Kampagne gegen ihn gehe. Die Tatsachen zeigen, dass es nicht um seine Person, sondern um seine Amtsführung und deren Folgen geht. Der Gemeinderat arbeitet als Kontrollorgan und alle Gemeinderäte gelobten bei ihrer Einsetzung feierlich „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Der Gemeinderat hat die ihm bekannt gewordenen Vorgänge pflichtgemäß an die Kommunalaufsicht zur Überprüfung gegeben. Auch für die Dienstaufsichtsbehörde sind die Vorgänge so gravierend, dass sie unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Diese veranlasste daraufhin eine Durchsuchung im Rathaus und im Privathaus des Bürgermeisters. Die Ermittlungsergebnisse sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Die Bürgerschaft hat jedoch das Recht auf Information und niemand soll in ein paar Monaten oder Jahren sagen müssen: „Ja, wenn wir das gewusst hätten ...“

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