Nächste Gemeinderatsitzung

Mittwoch, 4. April 2007

Freibrief für die EnBW

Bürgermeister Nonnenmann hat im Amtsblatt die gegen Ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Übernahme von möglichen Erschließungskosten für die EnBW zurückgewiesen.

Wenn der Bürgermeister schon die Gefälligkeitspresseerklärung der EnBW, im Amtsblatt veröffentlicht, dann hätte zur vollständigen Information auch der Wortlaut der Verpflichtungserklärung dazu gehört.

Der TA hat zwar vor Jahren erörtert, dass beim Wasserhochbehälter eine Umspannstation geplant werden könne, dazu müssen aber die planrechtlichen Vorraussetzungen gegeben sein, z.B.:

Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, im Flächennutzungsplan muss dieser Status geändert werden. Die Untersuchung alternativer Standorte ist zwingend. Es muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen, Träger Öffentlicher Belange müssen gehört werden, usw. Schließlich muss die zuständige Behörde das Projekt genehmigen.

All dies sind Planungsschritte, die nicht in der Endscheidungshoheit der Gemeinde liegen!

Der Haken aber ist: Die EnBW hat sich vom Bürgermeister lange bevor diese rechtlichen Vorrausetzungen erfüllt sind, schon absichern lassen.

Die Erklärung enthält zudem keinerlei Vorbehalt. Die Gemeinde steht also auch dann in der Pflicht, wenn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nicht zustimmen sollte. Dies kann leicht passieren, z.B. gerade weil es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt.

Die Verpflichtungen sind nicht mit einem konkreten Ort verbunden. Sie müssen somit auch an anderer Stelle erfüllt werden, wenn die Gemeinde ihre gegebene Zusage an geplanter Stelle nicht halten kann.

In der Gemeinderatsitzung am 28.3.2007 gestand Bürgermeister Nonnenmann immerhin ein: wenn man bei den Verhandlungen nicht dabei gewesen sei, dann könne man die Verpflichtungserklärung „so oder so“ auslegen. Besprochen sei, so Nonnenmann, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen würden und das habe die EnBW auch bestätigt.

Nur: Rechtlich ist ausschließlich verbindlich, was schriftlich festgehalten ist, und nicht was man glaubt mündlich gemeint zu haben.

In jedem Fall hätte Bürgermeister Nonnenmann für die Erklärung einen Beschluss gebraucht.

Spätestens in der TA-Beratung am 10.10.2006 hätte die Verpflichtungserklärung auf den Tisch gehört. Bürgermeister Nonnemann hat darüber jedoch geschwiegen – warum wohl.

Wenn für die EnBW die Erklärung heute nicht mehr so wichtig ist, weil sie nicht auf ihre Rechte beharren will, dann steht es ihr ja frei, die Gemeinde von ihrer Verpflichtung wieder zu entbinden. Dies wäre die sauberste Lösung, dafür sollte sich Herr Nonnenmann jetzt einsetzen.

Fazit: Es bleibt dabei, die Verpflichtungserklärung ist ein fahrlässig schlecht ausgehandelter, zudem unnötiger Freibrief des Bürgermeisters an die EnBW.

Lothar Kante

Keine Kommentare: