Nächste Gemeinderatsitzung

Freitag, 25. August 2006

Gewerbegebiet: Baugenehmigung ohne Rechtsgrundlage? -

Das von der Verwaltung gewünschte erste Althengstetter Industriegebiet (Intier-Ansiedlung und Nachbarschaft) kann bis einschließlich 4. September von jedem Bürger unter die Lupe genommen werden. Die Planunterlagen liegen zur Einsicht beim Bauamt. Schauen Sie sich im Althengstetter Rathaus an, welche Auswirkungen die Industrialisierung der Gemeinde haben wird! Der Gemeinderat wird dazu in seiner nächsten Sitzung Anfang Oktober (jede Wette) mit großer Mehrheit ja sagen.

Der folgende Bericht enthält die aktuelle Einschätzung von SPD und Grünen im Althengstetter Gemeinderat zum Bebauungsplanverfahren "Intier", wie sie bei der letzten Ratssitzung am 19.07. von Lothar Kante vorgetragen wurde. Wir Gemeinderäte von SPD und Grünen kommen zu dem Ergebnis, dass Bauamt und Bürgermeister den Gemeinderat, das demokratisch gewählte Kontrollgremium der Verwaltung, übergangen haben.

Unser Fazit:
Die planrechtlichen Voraussetzungen für die erteilten Baugenehmigungen ( z.B. Intier) waren nicht erfüllt.



Vor vollendeten Tatsachen - Detaillierter Bebauungsplan für Gewerbegebiet I am 19.07. erstmals im Gemeinderat beraten

Wer baut muss wissen, was erlaubt und was verboten ist, das weiß jeder private Häuslesbauer. Wenn's in Althengstett um die große Politik der Gewerbeansiedlung geht, werden da schon mal zwei Augen zugedrückt, wie der folgende Beitrag zeigt.

Am 19.07.06 wurde in der Gemeinderatssitzung öffentlich vorgestellt, wie die zukünftigen Bauvorschriften im geplanten Althengstetter Gewerbegebiet I im Detail aussehen könnten. Der Bebauungsplan legt jetzt, nach dem Bau zahlreicher Gebäude fest, welche Gewerbebetriebe dort zulässig sind und in welcher Weise sie gebaut werden dürfen.

Zum Ablauf des Planungsverfahrens gehört u.a. der ebenfalls vorgestellte, ausführliche Umweltverträglichkeitsbericht. Er untersucht die Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität eingehend. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und hat zum Ziel, Ergebnisse der Umweltprüfung in neu entstehenden Bebauungsplänen frühzeitig zu berücksichtigen, um die negativen Folgen für die Natur möglichst gering zu halten.

In Althengstett sind Naturschutzbelange offensichtlich zweitrangig.
Im ehemaligen Unteren Wald gab es weder einen Bebauungsplan noch ein Umweltverträglichkeitsgutachten als die Flächen in erheblichem Umfang mit Genehmigung der Gemeinde überbaut wurden,
Woher wussten dann die Bauherren, was zulässig ist und was nicht?
Uns wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die Baugenehmigungen (zum Beispiel für das Intier-Gelände) auf Basis von §33 Baugesetzbuch erteilt worden seien.
Auf unser Nachhaken, ob dafür überhaupt die Voraussetzungen vorlagen, wurden die Antworten nebulös. Die Gemeinde verweist darauf, dass das LRA ja die Genehmigung erteilt habe und somit alles rechtens sein müsse. Das LRA hat dagegen in seiner Zustimmung vorausgesetzt, dass alle außerhalb seines Verantwortungsbereiches notwendigen „Voraussetzungen“ von der zuständigen Baubehörde geschaffen worden sind.

Voraussetzung für Baugenehmigung nach §33 BauGB ist nicht erfüllt!

Bauanträge nach §33 können während der Aufstellungsphase nur in zwei Fällen vorzeitig genehmigt werden:

1. Wenn die formelle Planreife des Bebauungsplans gegeben ist
Die Kriterien dafür sind gesetzlich festgelegt (§3 BauGB), sie waren aus mehreren Gründen im vorliegendem Fall nicht erfüllt, unter anderem weil:

- die Öffentliche Auslegung (§3 BauGB) noch nicht erfolgt war (die läuft ja jetzt gerade erst),
- die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange noch nicht im erforderlichen Maße vorlagen,
- ein Teilbereich des Gebietes nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist,
- eine Teilfläche zum Industrie- statt Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Ob dies aber – wie §33 fordert - den Festlegungen des künftigen Bebauungsplans entspricht, ist strittig und bis heute noch nicht beschlossen.


2. wenn das Einvernehmen mit der Gemeinde durch Satzungsbeschluss hergestellt ist.

Eine vorzeitige Baugenehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erteilt werden, wenn der Gemeinderat in einer Ortssatzung die Rahmenbedingungen für das konkrete Bauvorhaben festlegt. Der Bauantragsteller hätte dann diesen Festlegungen des Gemeinderats schriftlich zustimmen müssen.
Diesen notwendigen Gemeinderatsbeschluss hat es aber nie gegeben! Die Zustimmung des Antragstellers demzufolge auch nicht.

In Althengstett hat man sich kurzerhand damit beholfen, frühere Genehmigungen als „Vorlage“ heranzuziehen. Den vorgeschriebenen Satzungsbeschluss des Gemeinderats ersetzt dies jedoch nicht.

Gemeinderat umgangen

Bei Baugenehmigungen müssen jederzeit nachvollziehbare planliche und textliche Festlegungen, einschließlich ihrer Begründungen vorliegen. Da die erforderliche Reife des Bebauungsplans nicht gegeben war, hätte der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde herstellen müssen. Dies ist nicht erfolgt.
Die Baugenehmigungen sind somit weitgehend ohne Einbeziehung des zuständigen Entscheidungsgremiums erteilt worden.


Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die angesiedelten Gewerbebetriebe!

Sie richtet sich gegen die Verfahrensweise.
Wir sind für einen sorgfältig geplanten Ausbau von Gewerbeansiedlungen, im ursprünglich vorgesehenen Rahmen. Es darf dabei aber das kommunalrechtlich verbriefte Recht der Bürger und ihrer Vertreter auf Mitsprache, Mitgestaltung und die Kontrolle über das Verfahren von der Verwaltung nicht ausgehebelt werden.

Wie erklären wir vor diesem Hintergrund einem Häuslesbauer seine selbstverständlich nach ausführlichster Diskussion abgelehnte 10 cm höhere Dachgaube, oder dem Tierschutzverein die Ablehnung seines Antrags für den Bau von ein paar Hundezwingern, wenn andererseits die größten Bauwerke im Ort im bürgermeisterlichen Alleingang ohne Gemeinderat durchgewunken werden?
Politik der vollendeten Tatsachen schafft kein Vertrauen.

Lothar Kante

Dienstag, 15. August 2006

Pflegeheim in Althengstett – demokratische Lösung umgangen!

Ein Projekt dieser Größenordnung braucht die breite Zustimmung der Bürger. So entschied der Gemeinderat in der Sitzung vom 23.5.2006. Eine „Projektgruppe Seniorenpflegeheim“ sollte klären, ob die Althengstetter ein eigenes Pflegeheim wollen, wo es ggf. zweckmäßiger Weise stehen sollte, was es bieten müsste, usw. ... Interessierte und kundige Bürger sollten in dieser Projektgruppe mitreden dürfen. Statt diesen GR-Beschluss umzusetzen, verfolgen Bürgermeister und Bauträger LEG offensichtlich eine andere Strategie: das Pflegeheim soll so schnell wie möglich gebaut werden! Denn die LEG sucht ein neues Bauprojekt, der Bürgermeister braucht ein neues Vorzeigeprojekt. Aus welchem anderen Grund ließ sich der Bürgermeister sonst am 12.7.2006 schnell noch vor den Ferien im dünn besetzten Gremium folgendes absegnen: von insgesamt 11 Projektteilnehmern sollen mit 7 Personen die LEG, das Bauamt, der Bürgermeister und aus dem Gemeinderat 2 stv. Bürgermeister (pflegekundig?) vertreten sein!

gisela gröger

Dienstag, 8. August 2006

So sehen Ausgleichsmaßnahmen für den abgeholzten Wald im Unteren Ried aus

Zitat Umweltbericht: „Zu beachten ist hierbei (...) die Konzeption zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen der im Bereich Erddeponie Heimberg vorkommenden Gelbbauchunken - Population.“

Biotop für Gelbbauchunken im Bereich Heimberg zerstört - Gelbbauchunken tot!
Ausgleichsmaßnahme: FEHLANZEIGE!.



Zitat Umweltbericht: "Ausgleich für verloren gehende Waldfunktionen..."

Kommentar überflüssig!