Nächste Gemeinderatsitzung

Freitag, 9. März 2007

EnBW-Umspannanlage

Technischer Ausschuss getäuscht

Der TOP „Verschiedenes“ der Gemeinderatssitzung am 28.2.2007 hatte es mal wieder in sich. Am Ende einer Marathonsitzung teilte Gemeinderat Günter Ayasse (FW) dem Gremium Folgendes mit:

Bürgermeister Nonnenmann habe dem Energieversorger EnBW schriftlich im Jahr 2005 zugesagt, dass die Gemeinde Althengstett bei dem Vorhaben „Bau einer 110KV Freiluftumspannanlage mit Betriebsgebäude“ Erschließungskosten übernehmen wird.

Dieser Vorgang ist deshalb „unerhört“ (Zitat Schwarzwälder Bote)

- weil der TA/Gemeinderat von dieser eigenmächtigen Verpflichtungserklärung des Bürgermeisters nichts wusste,

- weil Bürgermeister Nonnenmann dafür einen Gremiumsbeschluss gebraucht hätte,

- weil bei der TA-Beratung der Bauvoranfrage der EnBW am 10.10.2006 Herr Nonnenmann ausdrücklich danach befragt worden ist, ob in diesem Zusammenhang Erschließungskosten auf die Gemeinde zu kommen könnten, und er dies vehement verneint hatte. Im TA-Protokoll heißt es dazu deshalb:

„Die eventuell notwendigen Erschließungsmaßnahmen für Wege gehen zu Lasten des Betreibers“.

Unerhört ist, dass Herr Nonnenmann sich so äußerte, obwohl er genau wusste, dass er die Gemeinde gegenüber der EnBW schon längst verpflichtet hatte.

Der Bauvoranfrage wurde nur deshalb einstimmig das Einvernehmen in Aussicht gestellt, weil der Eindruck vermittelt worden ist, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.

Bleibt zu erwähnen, dass Herr Bürgermeister Nonnenmann, nachdem er mit dem Sachverhalt konfrontiert worden ist, lediglich erwidern konnte: „Wir werden das prüfen“.

Die Bemühungen der EnBW-Kommunalberatung nun Schadensbegrenzung zu betreiben und durch Pressemitteilungen Bürgermeister Nonnenmann in seiner Erklärungsnot beizustehen, sind verständlich, aber ihre Argumentationslinie ist wirklich nicht schlüssig nachvollziehbar:

Wenn die Verpflichtungserklärung plötzlich keine große Rolle spielen soll, weil ja praktisch keine Erschließungskosten anfallen, warum hat dann die EnBW diese Verpflichtung benötigt? In der Verpflichtungserklärung ist von einer nicht näher definierten „Zufahrt“ die Rede, die „von Seiten der Gemeinde auf eigene Kosten herzustellen und dauernd zu unterhalten“ sei. Wegen dem längst vorhandenen Feldweg hätte es so eine Formulierung nicht bedurft.
Warum hatte der TA jetzt eine Bauvoranfrage beraten müssen, wenn das Vorhaben erst in „15-20 Jahren“ ein Thema sein soll?

Davon aber abgesehen - Fakt bleibt, Bürgermeister Nonnenmann hat hier seine Kompetenzen überschritten und vor allem (erneut) dem Gremium trüben Wein eingeschenkt, in dem er die von ihm getroffenen Absprachen nicht auf den Beratungstisch gelegt hat, als der Punkt auf der Tagesordnung war.

Uns bewegt mal wieder die Frage nach dem „Warum das Ganze?“. Es stellt sich das schale Gefühl ein, dass in diesem Zusammenhang längst noch nicht alle Fragen geklärt sind - man darf gespannt sein.

Lothar Kante