Nächste Gemeinderatsitzung

Donnerstag, 14. Dezember 2006

Offenheit und Ehrlichkeit?

Sachliche Zusammenarbeit in der Realität

In der Sitzung des Gemeinderats am 13. 12. 2006 wurde Bürgermeister Nonnenmann von verschiedenen Seiten dazu aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamtes, auf die er sich in einem Schreiben an die Calwer Kreisnachrichten bezieht (siehe Artikel vom 7. 12. 2006 „Aussprache ist nicht gleich Aussöhnung“), vollständig zur Kenntnis zu geben.

Frau Selent-Witowski beruft sich in ihrem Artikel auf eine schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an die Redaktion der Calwer Kreisnachrichten.



Wir erinnern uns:

Der Schultes hatte die Kommunalaufsicht zur „sofortigen Überprüfung“ aller ihm angelasteter Vorfälle bis 11. Dezember 2006, zwei Tage vor der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderats, aufgefordert.

Daraufhin sei (am 5. oder 6. 12. 2006) ein Antwortschreiben des Landratsamtes beim Bürgermeister eingegangen, aus dem er gegenüber der Presse wie folgt zitiert:

„Das Landratsamt hat ausgeführt, dass bezüglich den von mir zur Prüfung erbetenen Punkten – insbesondere angebliche Protokollaffäre oder angebliches Enteignungsverfahren – noch nicht einmal der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Daraus folgt, dass diese Punkte von mir ordnungsgemäß behandelt worden sind“.

Ob diese Schlussfolgerung von allen Beteiligten so gezogen werden kann, bleibt vorerst sein Geheimnis. Gegenüber dem Gemeinderat jedenfalls war Bürgermeister Nonnenmann in altbewährter Manier nicht bereit das Schreiben vorzulegen oder den Wortlaut dessen bekannt zu geben, was das Landratsamt tatsächlich geschrieben hat!

Dabei hat diese Angelegenheit mit den derzeitigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herzlich wenig zu tun. Hier geht es um die Amtsführung des Bürgermeisters mit all ihren bisherigen "Vorkommnissen" und diese erfordert nach wie vor ein besonderes Augenmerk - davon sollte sich niemand ablenken lassen.

Der gesamte Gemeinderat hat den Bürgermeister in seiner Erklärung im Amtsblatt zu Offenheit und Ehrlichkeit aufgefordert – der Weg dahin ist noch weit!

Spiegelfechterei

Bürgermeister Nonnenmann hat anlässlich der Debatte um das Thema „anonyme Briefe“ das Amtsblatt zu großformatigen persönlichen Erklärungen verwendet. Dabei wurde Gemeinderäten in ehrverletzender Weise vorgeworfen, sie würden mit unlauteren Mitteln eine „Hetzkampagne“ zu Lasten der Person Jörg Nonnenmanns betreiben. Als Gemeinderäte daraufhin beabsichtigten, mit einer eigenen Erklärung im Amtsblatt zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, verweigerte Bürgermeister Nonnenmann dies vehement mit der Begründung, nur er als Bürgermeister und niemand sonst sei berechtigt das Amtsblatt für Erklärungen zu nutzen. In einer Sondersitzung verständigten sich die 17 Gemeinderäte einstimmig darauf, dass am 8.12.2006 im Amtsblatt auf Seite 3 eine gemeinsame Erklärung erscheinen solle. (Text siehe Website-Artikel vom 12.12.2006) Über den Wortlaut der Erklärung gab es freilich verschiedene Ansichten. So einigte man sich darauf, dass das Gremium zunächst nur zur Briefaffäre und den Vorwürfen des Bürgermeisters Stellung bezieht. Wie und ob überhaupt eine Zusammenarbeit mit Bürgermeister Nonnenmann noch möglich ist, darüber scheiden sich die Geister. Die Räte stehen weiter in der Pflicht, die Öffentlichkeit restlos über die Vorgänge im Rathaus aufzuklären, so wie dies Günther Maus, ein früherer langjähriger Gemeinderat, in seinem Leserbrief fordert.

Am Tag nach dieser Gemeinderat-Sondersitzung erinnert sich Manfred Nonnenmann nun doch daran, anonyme Briefe geschrieben zu haben. In einem ausführlichen Entschuldigungsschreiben an die Gemeinderäte teilt er mit, dass er im Privathaus seines Sohnes gestöbert und dabei an Unterlagen gekommen sei ...... Lesen Sie den vollständigen Text im Anhang.

Am darauffolgenden Tag erhalten die Gemeinderäte erneut Post, diesmal von Jörg Nonnenmann. U.a. teilt er mit, dass sein Vater beim Stöbern überwiegend Unterlagen in der Sache „Homepage des Herrn Köhler“ gefunden haben könne. Nichtöffentliche Gemeinderatsakten nehme er grundsätzlich nicht nach Hause. Demnach ist weiter ungeklärt, wie vertrauliche Informationen an Manfred Nonnenmann gelangt sind. Dass sein Vater in seinem Privathaus stöbert, ist für den Bürgermeister ein Straftatbestand, soweit mag er ja Recht haben, doch warum sollte eine nicht näher bezeichnete Straftat, begangen in den Privaträumen der Familie Nonnenmann von der Gemeinde Althengstett, namentlich dem stellvertretenden Bürgermeister Gäckle, zur Anzeige gebracht werden? Das verstehe wer will.... Spiegelfechterei (?)..... und ein schlechter Rat obendrein, der die Öffentlichkeit von der eigenen Verantwortung für den möglicherweise nicht sachgemäßen Umgang mit vertraulichen Informationen ablenken soll.

Bilden Sie sich Ihre Meinung anhand der folgenden Originalunterlagen:

Das Schreiben Manfred Nonnenmanns an die Gemeinderäte

Sehr geehrte ....,

mit dem Ausdruck aufrichtigen Bedauerns möchte ich mich bei Ihnen als gewählter Vertreterin der Bürgerschaft von Althengstett und damit auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern von Althengstett in aller Form entschuldigen.

Nach meiner Erinnerung habe ich ausschließlich in der Zeit nach der Gemeinderatswahl 2004 und bis Sommer 2006 anonyme Briefe mit unstatthaften, vielfach beleidigenden Inhalten an verschiedene Bürger, einen Gemeindebediensteten und Mitglieder des Gemeinderats gerichtet. Damit habe ich den betreffenden Personen Schaden zugefügt und das Klima in der Gemeinde Althengstett insgesamt belastet.

Was ich getan habe, geschah ohne das Wissen irgendeiner anderen Person. Insbesondere auch mein Sohn Jörg wusste nichts von meinem Tun und hat mir niemals vertrauliche Informationen zugeleitet. Die angeblichen „Insider“-Informationen entstammen zumeist der öffentlich zugänglichen Homepage www.hengstett.de, aber auch Presseberichten und Leserbriefen.

Desweiteren habe ich vereinzelt in Unterlagen gestöbert oder mir Kopien von Unterlagen angefertigt, die ich im und auf dem Schreibtisch im Privathaus meines Sohnes Jörg vorgefunden hatte. Es handelte sich überwiegend um Unterlagen in Sachen „Homepage“. Dies geschah ausschließlich in Abwesenheit und völliger Unkenntnis meines Sohnes Jörg und seiner Familie, wenn ich mittels eines mir überlassenen Zweitschlüssels nach dem Haus schaute (Briefkasten leeren, Blumen gießen), während mein Sohn mit seiner Familie verreist war oder ich als Rentner am Haus kleinere Arbeiten vorgenommen hatte.

Ich bedaure mein Verhalten zutiefst. Zwischenzeitlich habe ich, soweit die mir vorgehaltenen Briefe von mir stammten, gegenüber den ermittelnden Behörden ein umfassendes Schuldeingeständnis abgelegt. Die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen bin ich bereit zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Nonnenmann


Das Schreiben Jörg Nonnenmanns an die Gemeinderäte:

Anonymer Briefverkehr in Althengstett

Sehr geehrte .......

wie Sie wissen, bin ich im Interesse unserer Gemeinde wie auch aus ureigenem Interesse um eine zügige und vollständige Aufklärung aller Umstände im Zusammenhang mit den unsäglichen anonymen Briefen bemüht. Diese Briefe kursierten in Althengstett offenbar schon lange vor meinem Amtsantritt als Bürgermeister im Jahr 1999, vor allem aber während der letzten drei Jahre. Ende Oktober nun wurde mein eigener Vater, Manfred Nonnenmann, als erster Verfasser solcher Briefe identifiziert.

In einigen dieser beschlagnahmten Briefe sollen sich Textstellen finden, die darauf schließen lassen, dass der oder die Verfasser über vertrauliche Informationen verfügt haben müssen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen könnten (Ich kenne die fraglichen Textstellen noch immer nicht). Seitdem werde ich selber verdächtigt, vertrauliche Informationen an meinen Vater weitergereicht zu haben. Einen solchen Verdacht weise ich entschieden zurück.

Zu meinem größten Entsetzen gestand jetzt mein Vater mir gegenüber ein, dass er „vereinzelt in Unterlagen gestöbert“ oder sich „Kopien von Unterlagen angefertigt“ habe, die er in und auf meinem Schreibtisch in unserem privaten Wohnhaus im Teufelsäckerweg vorgefunden haben will. Es kann sich nach meiner Einschätzung wohl in der Hauptsache nur um Unterlagen in Sachen „Homepage“ des Herrn Köhler handeln. Nichtöffentliche Gemeinderatsakten nehme ich grundsätzlich nicht nach Hause. Dies muss geschehen sein, während wir in Urlaub waren und mein Vater so lange nach unserem Haus schaute (Briefkasten leeren, Blumen gießen), oder wenn er als Rentner am Haus kleinere Arbeiten vorgenommen hatte. Für solche Zwecke verfügte mein Vater über einen Zweitschlüssel zu unserem Wohnhaus.

Nachdem ich von diesen neuen Ungeheuerlichkeiten Kenntnis bekam, habe ich von meinem Vater unverzüglich den Hausschlüssel abgenommen und jegliches Betreten unserer Wohnräume ab sofort untersagt. Zudem sehe ich Straftatbestände möglicherweise erfüllt, weshalb die Gemeinde Althengstett erwägen sollte, Strafanzeige gegen meinen Vater zu erstatten. Mit Blick auf meine Befangenheit nach der Gemeindeordnung habe ich Herrn Gemeinderat Karl Gäckle als meinen ersten Stellvertreter gebeten, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Sie können sich denken, wie schwer es fällt, die Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den eigenen Vater gegebenenfalls befürworten zu müssen. Im Interesse unserer Gemeinde Althengstett, die ich als Bürgermeister vor Schaden zu bewahren habe, und zwar ohne Ansehen der jeweils betreffenden Person, bleibt mir jedoch keine andere Wahl.

Mit freundlichem Gruß
Jörg Nonnenmann

Bürgermeister

Dienstag, 12. Dezember 2006

Gemeinsame Erklärung auf Seite 3

Im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde Althengstett findet sich auf Seite 3 folgender Text:


Gemeinsame Erklärung der Gemeinderats

In der Sitzung vom 5. 12. 2006 wurde vom Gesamtgemeinderat folgende Erklärung beschlossen.
Sie erfolgt als einmalige Reaktion auf die im Amtsblatt veröffentlichten persönlichen Erklärungen des Bürgermeisters:

Die anonymen Briefe werden vom Gemeinderat aufs Schärfste verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt in dieser Angelegenheit. Die weiteren Ermittlungen und deren Ergebnisse müssen abgewartet werden.

Aus dem Gemeinderat heraus wurde zu keiner Zeit eine Hetzkampagne gegen den Bürgermeister betrieben. Weder der von der Staatsanwaltschaft beschuldigte Vater noch der Bürgermeister selbst werden vom Gemeinderat vorverurteilt. Wir haben lediglich Antworten auf bis heute offene Fragen dieser Affäre verlangt.

Für die weitere Zusammenarbeit sind wir bereit, auf einer sachlichen Ebene, gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann, die Aufgaben der Gemeinde zu bewältigen.

Wir fordern Bürgermeister Nonnenmann auf, gleichfalls dazu beizutragen, ein für alle Seiten erträgliches Klima zu ermöglichen, wobei Offenheit und Ehrlichkeit die Grundlagen dazu sind.

Der Gemeinderat der Gemeinde Althengstett


Auch wenn manche von uns sich noch weit deutlichere Worte gewünscht hätten, so begrüßen wir, dass der Gemeinderat wenigstens den Willen und Weg zu einer gemeinsamen Erklärung gefunden hat und - wie auch in seiner Stellungnahme zur Geschäftsabwicklung des Bürgermeisters vom 2. März 2005 (siehe Homepage März 2005) - Geschlossenheit zeigt.
Wie die künftige Arbeit - „gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann“ – aussehen soll, ist noch unklar. Vor allem vor dem Hintergrund der Fehler, Versäumnisse, Beleidigungen der letzten Jahre wird uns die Arbeit als gewählte Vertreter nicht leicht gemacht.

Auch wenn das Bedürfnis nach Ruhe und Harmonie inzwischen verständlicherweise groß ist, so bleibt es unsere ehrenamtliche (!) Pflicht und Aufgabe – und der Zukunft von Althengstett und seiner Einwohnerschaft fühlen wir uns mindestens genauso verpflichtet wie der Bürgermeister – für seine restliche Amtszeit eine korrekte Amtsführung einzufordern.

Dienstag, 5. Dezember 2006

Calwer Landrat geht auf Distanz zu BM

Köblitz verbittet sich laut Stuttgarter Zeitung ultimative Aufträge aus Althengstett.

„Eine Tragikomödie aus dem Nordschwarzwald“ - so titelt heute ein Bericht von Andrea Koch-Widmann auf Seite 3 in der Stuttgarter Zeitung. Es geht, wieder einmal, um die Zustände in Althengstett. (Wer keine Stuttgarter Zeitung mehr bekommt, weil sie möglicherweise in Althengstett und Umgebung schnell ausverkauft ist, kann den Bericht für 0,50 € im Internet unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/ lesen.)

Der letzte Absatz des Artikels macht deutlich, dass sich jetzt auch das Calwer Landratsamt auf Distanz zu Bürgermeister Jörg Nonnenmann begibt. Landrat Köblitz antwortet hier erstmals öffentlich auf einen Brief von BM Nonnenmann, auszugsweise veröffentlicht in den Kreisnachrichten Calw vom 01.12.. Darin fordert der Althengstetter Bürgermeister die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Calw ultimativ zum Handeln auf. Landrat Werner Köblitz verbittet sich laut Stuttgarter Zeitung solche Aufträge, siehe folgendes Zitat aus der Stuttgarter Zeitung vom 05.12.:

"Schiere Verzweiflung treibt die Handelnden in Althengstett. Der Vater Nonnenmanns schickt Entschuldigungsbriefe an die Empfänger seiner anonymen Schreiben. Der Bürgermeister fordert die Kommunalaufsicht im Landratsamt zur "sofortigen Überprüfung" aller ihm angelasteten Vorfälle auf. Der Calwer Landrat Hans Werner Köblitz verbittet sich solch ultimative Aufträge. Der Gemeinderat entzieht möglicherweise heute dem Bürgermeister sein Vertrauen. Das wäre zwar ein politisches Signal, rechtlich aber ohne Konsequenzen. Ein Gemeinderat kann in Baden-Württemberg seinem Schultes nicht den Stuhl vor die Tür stellen. Andererseits kann ein Bürgermeister als Wahlbeamter auf Zeit nicht einfach zurücktreten. Der Landrat sagt: "Sie sind aneinander gekettet auf Gedeih und Verderb." Bis zur nächsten Wahl.

Der Vollständigkeit halber sei von unserer Seite darauf hingewiesen, dass dieser Aussage des Landrats ein Paragraf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gegenübersteht, der die vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters möglich macht. (folgende Zitate stammen aus : Werner Sixt, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 4., aktualisierte Auflage, 2004, Richard Boorberg Verlag)


§ 128 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters

(1) Wird der Bürgermeister den Anforderungen seines Amtes nicht gerecht und treten dadurch so erhebliche Missstände in der Verwaltung ein, dass eine Weiterführung des Amts im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist, kann, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, die Amtszeit des Bürgermeisters für beendet erklärt werden.
(2) Die Erklärung der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit erfolgt in einem förmlichen Verfahren, das von der oberen Rechtsaufsichtsbehörde eingeleitet wird. Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften über das förmliche Disziplinarverfahren und die vorläufige Dienstenthebung entsprechende Anwendung. Die dem Bürgermeister erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Gemeinde.
(3) Bei der vorzeitigen Beendigung seiner Amtszeit wird der Bürgermeister besoldungs- und versorgungsrechtlich so gestellt, wie wenn er im Amt verblieben wäre, jedoch erhält er keine Aufwandsentschädigung. Auf die Dienstbezüge werden zwei Drittel dessen angerechnet, was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

Dazu gibt es ergänzend eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums:

VwV zu § 128 GemO:

(1) Das Vorgehen nach § 128 richtet sich nicht gegen die Gemeinde, sondern ausschließlich gegen den Bürgermeister. Die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgesprochen werden:
a) Es muss erwiesen sein, dass der Bürgermeister den Anforderungen seines Amts nicht gerecht wird. Dabei muss es sich um ein dauerndes, nicht nur einmaliges oder vorübergehendes Versagen des Bürgermeisters in fachlicher oder persönlicher Beziehung handeln.
b) Als Folge dieses Versagens des Bürgermeisters müssen so erhebliche Missstände in der Verwaltung der Gemeinde eingetreten oder zu befürchten sein, dass eine Weiterführung seines Amts im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist. Das Versagen des Bürgermeisters darf sich nicht nur auf einem begrenzten Teilgebiet, sondern muss sich ganz allgemein so störend bemerkbar machen, dass die gesamte Verwaltung in eine nachhaltige Unordnung gerät und als Ganzes nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an eine ordnungsgemäße Verwaltung gestellt werden müssen. Die Missstände dürfen sich nicht nur auf die innerdienstlichen Verhältnisse auswirken, vielmehr muss die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erheblich in Mitleidenschaft gezogen sein.
c) Dazu muss noch kommen, dass andere Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände nicht ausreichen. Es müssen somit alle nach den §§ 120 bis 124 zulässigen Aufsichtsmittel zur Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Verwaltung bereits erfolglos angewandt worden sein, oder es muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der oberen Rechtsaufsichtsbehörde offenkundig sein, dass die Anwendung dieser Mittel keinen Erfolg haben kann. Dasselbe gilt für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens.

(2) Die Einleitungsverfügung ist schriftlich unter Berufung auf § 128 Abs. 1 mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen und dem Bürgermeister nach § 3 oder § 16 Abs. 1 LVwZG und der Gemeinde gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 LVwZG zuzustellen.

Die vorläufige Dienstenthebung wird im Verfahren nach § 128 Abs. 2 von der oberen Rechtsaufsichtsbehörde ausgesprochen. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der Landesdisziplinarordnung (LDzO) Anwendung, soweit sich aus § 128 nichts anderes ergibt. Mit der vorläufigen Dienstenthebung kann keine Gehaltskürzung verfügt werden, weil der Bürgermeister bei vorzeitiger Beendigung seiner Amtszeit nach § 128 Abs. 3 besoldungsrechtlich so gestellt ist, wie wenn er im Amt geblieben wäre. Dagegen ist die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung nach § 83 Abs. 4 LDzO mit der vorläufigen Dienstenthebung einzustellen.

(3) Mit der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit verliert der Bürgermeister nicht seinen beamtenrechtlichen Status. In bezug auf seine Besoldung gilt § 9a BBesG.

Entsprechend den Regelungen über die vorläufige Dienstenthebung enden durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit auch die bekleideten Nebenämter.

Nach Ablauf der Amtszeit richtet sich die Rechtsstellung des Bürgermeisters ausschließlich nach Beamten- und Versorgungsrecht.

www.hengstett.de erneuert

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

unsere Informationsseite zur Gemeinderatsarbeit in Althengstett hat ein paar Neuerungen erhalten. Zum Einen schied Ralf Köhler, Bündnis 90 / Die Grünen wegen Umzug aus, wir danken Ihm an dieser Stelle für seine sehr gute Arbeit, zum Anderen begrüßen wir Klaus Rohbeck, Bündnis 90 / Die Grünen als Nachfolger.

Ebenfalls haben wir das Layout ein wenig überarbeitet. Sie finden nun rechts oben die "Hitliste", welche der Anzahl der Aufrufe, seit dem 12. März 2006 entspricht.

Bleiben Sie uns auch weiterhin gewogen!

Dienstag, 28. November 2006

Staatsanwaltschaft will Ermächtigung zur Strafverfolgung von BM Nonnenmann

Anonyme Briefe sollten Jörg Nonnenmann bereits 1994 im Bürgermeisterwahlkampf in Gechingen zum Sieg verhelfen

"Die Staatsanwaltschaft Tübingen habe beim Innenministerium die Ermächtigung zur Strafverfolgung beantragt, damit gegen den Bürgermeister wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt werden könne", das berichtet die Südwestpresse Ulm in ihrer Ausgabe vom 28. November. Der Schwarzwälder Bote vom 29. November titelt: "Weitere pikante Einzelheiten tauchen auf – Ermittler finden Verwaltungsakten bei Ex-Kripochef – Affäre beginnt '94 im Gechinger Bürgermeisterwahlkampf".

Bei der Hausdurchsuchung des Vaters von Jörg Nonnenmann waren eine große Zahl von Unterlagen aus dem Rathaus beschlagnahmt worden, unter anderem auch anwaltliche Schreiben im Zusammenhang mit der geplanten Strafverfolgung von kritischen Gemeinderäten und zahlreiche Verwaltungsunterlagen, "die der Ex-Kripochef und Vater des Bürgermeisters nicht haben durfte".

Hier in Auszügen die wichtigsten neuen Infos zum Thema, zitiert aus der Südwestpresse:

"... Die Wohnung des Vaters wurde durchsucht, dabei hat die Polizei Verwaltungsunterlagen des Bürgermeisters sichergestellt, "die der Ex-Kripo-Chef nicht haben durfte" (Zitat Walter Vollmer, Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen). Deshalb habe die Staatsanwaltschaft beim Innenministerium die Ermächtigung zur Strafverfolgung beantragt, damit gegen den Bürgermeister wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt werden könne.

Für viele Kritiker bestätigt der Fund ihren Verdacht, dass der Schultes den Vater mit Informationen etwa aus nicht öffentlichen Sitzungen versorgt hat. Doch die Liste der Vorwürfe gegen Jörg Nonnenmann ist noch länger. Auf einer Internetseite der Kritiker sind zahlreiche Verfehlungen aufgelistet, die sie ihm vorwerfen.

Das Landratsamt Calw beobachtet die Vorgänge. "Wir warten ab, was die strafrechtlichen Ermittlungen ergeben", sagt Vize-Landrat Roland Bernhard. Der bloße Verdacht reiche nicht aus, um gegen den Bürgermeister aktiv vorzugehen. Im August können die Bürger ein Wörtchen mitreden. Da ist nämlich Bürgermeisterwahl in Althengstett."

Im Schwarzwälder Bote steht: "Unterdessen erinnern sich wohl auch Gechinger Gemeinderäte oder solche, die es einmal waren, an den Bürgermeisterwahlkampf 1994 in Gechingen. ... Damals hatte sich auch Jörg Nonnemann um den Chefsessel Rathaus beworben. Jedem Mitglied des Gechinger Gremiums war damals ein Schreiben mit den Worten: " Liebe Mitbürger, also beim besten Willen, wir können doch keinen unbeholfenen Stadt-Komiker auf den Sessel unseres Bürgermeisters hieven. Das kann nicht sein, sonst gute Nacht Gechingen!" zugeschickt worden." Die mit Handschrift beschrifteten Umschläge, so der Schwarzwälder Bote weiter, gleichen eindeutig den bisher bekannt gewordenen anonymen Schreiben. Geholfen hat diese Unterstützung dem Kandidaten Jörg Nonnenmann übrigens nicht. In Gechingen landete er abgeschlagen mit nur 20% der Stimmen auf Platz drei.

Meldet sich der Gemeinderat als Kontrollorgan zurück?
Der Althengstetter Gemeinderat, der bislang als Aufsichtsgremium zu den seit Wochen heiß diskutierten Skandalen im Rathaus schweigt, will sich nun zurückmelden, wie der Schwarzwälder Bote berichtet: " Dem Vernehmen nach soll es in Kürze eine vom Althengstetter Gemeinderat initiierte Sondersitzung zum Thema Briefaffäre und zum derzeitigen Vorgehen von Bürgermeister Nonnenmann geben."
Jörg Nonnenmann hat bekanntlich in den jüngsten Ausgaben des Gemeindeblatts eine Hetzkampagne gegen die Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinderäte eröffnet, die bisher anonym beleidigt und bedroht worden sind.

Sonntag, 26. November 2006

Gegendarstellung: Weniger als die halbe Wahrheit

In einer Gegendarstellung zur Berichterstattung im Schwarzwälder Boten versucht Bürgermeister Nonnenmann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückzuweisen. Wir haben die drei zentralen Ereignisse "Beckenäcker", "Tierheim" und "Website" noch einmal an Hand vorliegender Dokumente und Fakten bewertet (grüne u. rote Textpassagen) und den vielfach frei erfundenen Behauptungen von Bürgermeister Nonnenmann gegenübergestellt.


Bürgermeister Nonnemann schreibt in den Kreisnachrichten vom 21.11. 2006:
In Ihrer Zeitung vom Donnerstag, 16. November 2006, erschien auf der Dritten Seite der Artikel „Lokalpolitik in Althengstett ähnelt einem Krimi“, in dem Bezug auf meine Person unwahre Behauptungen verbreitet werden, die ich wie folgt richtig stelle:

1. Unwahr ist, dass ich eine Enteignung betrieben habe, um den Bau meines Eigenheims voranzutreiben.
Wahr ist, dass ich, seit ich Bürgermeister der Gemeinde Althengstett bin, kein Enteignungsverfahren betrieben habe. Insbesondere habe ich keine Enteignung im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bauland eingeleitet. Die Gemeinde Althengstett hat stattdessen für das Baugebiet „Bettenäcker“ ein Umlegungsverfahren betrieben, das zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Die Fakten:
Herr Nonnenmann hat im juristischen Sinne zwar kein "Enteignungsverfahren" sondern eine sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung betrieben, im Erfolgsfall entspricht dies faktisch einer Enteignung.

Passiert war Folgendes:
BM Nonnenmann schloss mit der Gemeinde einen Kaufvertrag, um ein Grundstück für sich und seine Familie zu erwerben.
Übersehen wurde aber, dass das betreffende Grundstück zu diesem Zeitpunkt der Gemeinde Althengstett noch gar nicht gehörte. Trotzdem wurde auf Anweisung des Bürgermeisters der Bau auf fremdem Grund abgesteckt und mit Baggerarbeiten begonnen.

Als der rechtmäßige Besitzer dagegen Einspruch erhebt, beantragt die Gemeinde Althengstett beim Landgericht eine "Vorzeitige Besitzeinweisung". Deshalb titelte die Presse damals auch: "Gericht sieht Privatinteresse des Bürgermeisters als Hauptgrund für die Enteignung"
(Sindelfinger Zeitung am 24.6.2003)

Das von der Gemeinde angerufene Landgericht signalisierte, dass das Unterfangen der Gemeinde chancenlos sei, und dass der "Vorgang ein Geschmäckle" habe. Erst daraufhin zog die Gemeinde den Antrag zurück.
Nebenbei wies das Gericht auf die Rechtswidrigkeit der gesamten Umlegungsplanung hin, weil noch gar kein Bebauungsplan vorliege. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers musste das Umlegungsverfahren neu durchgeführt werden.

Bürgermeister Nonnenmann schreibt:
2. Unwahr ist, dass ich damals eigenmächtig Protokolle während des baurechtlichen Verfahrens zur geplanten Tierrettungsstation in Althengstett geändert haben soll.
Wahr ist stattdessen, dass ich vom zuständigen Bereichsleiter des Landratsamtes Calw die Entwürfe einer Aktennotiz und einer Pressemitteilung über eine Besprechung erhalten habe, die von Mitarbeitern des Landratsamtes Calw und mir sowie zwei weiteren Vertretern der Gemeinde Althengstett geführt wurden. Ich sollte die beiden Entwürfe auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Das habe ich getan. Ich habe die nach meiner Auffassung erforderlichen Änderungen vorgenommen und die Aktennotiz und die Presseerklärung korrigiert. Sodann habe ich sie mit der Bitte an das Landratsamt zurückgegeben, die Änderungen in den endgültigen Aktenvermerk und die Presseerklärung zu übernehmen. Die Pressemitteilung wurde in der Folgezeit dann auch in der geänderten Form herausgegeben.

Die Fakten:
Bürgermeister Nonnenmann gibt an, dass in Sachen Tierheim zwischen ihm, dem Landratsamt und zwei Althengstetter Gemeindevertretern ein Gespräch stattgefunden habe. Tatsächlich waren drei Parteien am Tisch. Die Vertreter des Tierschutzes werden von ihm einfach unterschlagen.

Herr Nonnenmann war außerdem von niemandem aufgefordert, die „Gesprächsnotiz“ des Landratsamtes „zu korrigieren“. Landrat Köblitz bestätigt dies in einem Schreiben vom 28. Februar 2005:

„Diese Version (Anmerkung: die von Nonnenmann veränderte Protokollversion, die den Gemeinderäten in die Sitzungsvorlagen gelegt worden ist) beinhaltet Änderungen (…), welche nicht mit dem Urheber des Vermerks beim Landratsamt abgestimmt waren. (…) Solche Vermerke werden üblicherweise für die Akten des Landratsamtes angefertigt, und hier zur Kenntnis an die Gesprächsteilnehmer übersandt. (…) Ich habe die Angelegenheit mit Herrn Bürgermeister Nonnenmann behandelt und dabei klargemacht, dass dieses Vorgehen nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht. Dies wird hiermit nochmals bekräftigt“.

Der Vorgang ist deshalb von Bedeutung, weil den Gemeinderäten die eigenmächtig geänderte Protokollversion als Entscheidungsgrundlage vorgelegt worden ist, um über ein Tierheim abzustimmen. Bürgermeister Nonnenmann hatte die Notiz so verändert, dass der Eindruck entstehen konnte, man wolle ein (großes) Kreistierheim errichten und auch das Landratsamt sähe den geplanten Standort als „problematisch“ sogar „eigentlich nicht genehmigungsfähig“ an.
Der stellvertretende Landrat, Roland Bernhard, wurde damals in der örtliche Presse mit der ungewöhnlich deutlichen Schlagzeile zitiert:
„Diese Äußerungen sind so nicht gefallen“ (Schwarzwälder Bote 24.11.2004)

Tatsächlich plant der Tierschutzverein eine kleine Tierrettungsstation. Das Landratsamt sprach in diesem Zusammenhang lapidar von „Hürden“, die bei genauerer Betrachtung darin liegen, dass die Gemeinde die Planungshoheit hat. Von unüberbrückbaren baurechtlichen technischen Problemen war nie die Rede.

Eine von Bürgermeister Nonnenmann in diesem Zusammenhang immer wieder als Hilfsargument herbeigezogene Presserklärung hat mit dem gesamten Vorgang um die Protokollaffäre überhaupt nichts zu tun.

Bürgermeister Nonnenmann schreibt:
3. Unwahr ist, dass ich einen Anwalt eingeschaltet haben soll, um opponierende Gemeinderäte auszubremsen.
Wahr ist, dass in das Internet eine Homepage eingestellt wurde, die nach meiner Überzeugung unzulässige rechtliche Inhalte hatte. Ich habe diese Homepage daraufhin anwaltlich überprüfen lassen. Die Überprüfung bestätigte, dass in der Homepage Verstöße gegen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten waren und Anhaltpunkte dafür bestanden, dass die Ehrenschutztatbestände §§185 ff. StGB erfüllt waren. Der betroffene Gemeinderat, der die Homepage unterhielt, wurde auf diese Verstöße hingewiesen und sagt damals zu, sie künftig zu unterlassen.

Die Fakten:
Bürgermeister Nonnenmann behauptet, dass die durch seine Veranlassung erfolgte rechtsanwaltliche Prüfung der Homepage www.hengstett.de „Verstöße gegen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches“ ergeben hätte. Dies ist frei erfunden.
BM Nonnenmann wurde dagegen in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert die Verstöße zu benennen, was nicht geschehen ist.
Der Gemeinderat hatte vielmehr im Mai 2005 festgestellt, dass er keine Notwendigkeit für disziplinarische Maßnahmen gegen die Betreiber der Website sieht und er hatte sein Bedauern über mögliche Rufschädigungen der beschuldigten Gemeinderäte zum Ausdruck gebracht.
Frei erfunden ist deshalb auch die Behauptung von Bürgermeister Nonnenmann, dass ein Gemeinderat auf konkrete Verstöße hingewiesen worden sei, völlig aus der Luft gegriffen auch die Behauptung, dass ein betroffener Gemeinderat gesagt habe, er werde Verstöße künftig unterlassen.
(Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie rechts im Archiv im April und März 2006)

posted by Lothar Kante, Gisela Gröger, Klaus Rohbeck

Dienstag, 21. November 2006

Gedächtnisstütze: Was alles schief lief

Nachdem BM Nonnenmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinderäten keine schlüssigen Antworten in der Brief-Affäre und zu den vorausgegangenen Skandalen geben konnte, flüchtet er sich jetzt in die Rolle des Opfers.
Seine Erklärung im Amtsblatt vom 17.11.06 drucken wir zur Dokumentation im Anschluss an diesen Artikel vollständig ab. Zuvor jedoch haben wir, sozusagen als Gedächtnisstütze, noch einmal alle groben handwerklichen Schnitzer des Bürgermeisters zusammengefasst. Wer mehr zu den einzelnen Punkten wissen will, findet an anderer Stelle auf dieser Website Hintergrundinformationen zu den angesprochenen Themenkreisen.

Zur Stellungnahme des Bürgermeisters im aktuellen Blättle schreibt Gemeinderätin Gisela Gröger:
Nein, Herr Nonnenmann, es ist weder illegitim noch unlauter, die Öffentlichkeit über Tatsachen zu informieren. Es ist schlicht demokratisch und die Pflicht der Gemeinderäte. Seit Jahren wurde Ihnen in zahlreichen Gesprächen, Diskussionen im Gemeinderat, Belehrungen durch das LRA und durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erklärt, wie Sie Ihre Dienstgeschäfte führen und Ihre Aufgaben erfüllen müssen. Dass Sie seit Jahren schwere Fehler machen, ist leider Fakt. Und gerade dazu findet der Leser in Ihrer Erklärung nicht ein einziges Wort.

Wir helfen Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge und erinnern an Ihre gröbsten Verfehlungen:

1. Umlegung Beckenäcker: ohne rechtliche Grundlage vorzeitig Ihren eigenen Wohnhausbau auf fremdem Grundstück gestartet.

2. Tierschutzverein: Verein durch Ihre Zusagen vor der Grundstücksersteigerung in Schwierigkeiten gebracht, weil Sie nachher nicht mehr dazu stehen wollten.

3. Protokoll-Affäre: dem Gemeinderat ein verändertes Besprechungsprotokoll des LRA untergeschoben, um so die Beschlussfassung zu beeinflussen.

4. CleanConsult-Affäre: Sie hatten ohne Beschluss des Gemeinderates eine teure Beratungsfirma beauftragt.

5. Befangenheit nicht beachtet: Im Bebauungsplanverfahren Stuttgarter Straße haben Sie geduldet, dass gegen das Befangenheitsgebot verstoßen wurde

6. Anwälte gegen Gemeinderäte: Sie haben heimlich teure Anwälte beauftragt, weil Sie diese website verhindern wollten, aus Angst dass sich Bürger über das von Ihnen zensierte Amtsblatt hinaus informieren können. Nach Wochen anwaltlichen Briefverkehrs wurde die Sache beigelegt, weil eine website wie diese allgemein üblich ist und die Gemeinderäte von Ihnen zu Unrecht beschuldigt worden sind.

7. Versäumnisse und Fehler auf Mitarbeiter und andere geschoben: damit Sie die Verantwortung nicht übernehmen müssen (Einzelheiten können geliefert werden)

8. Zensur des Amtsblattes: in Ihrem Sinne geschönte Darstellungen der Wortbeiträge und Gesprächsverläufe in den Gremien; Sie kürzen ohne Rücksprache Veröffentlichungen des SPD-Ortsvereins und der Grünen, so wie es Ihnen passt.

9. Nachrückende Gemeinderat/Ortschaftsrätin vergessen: Sie versäumen es, Nachrücker ordnungsgemäß in ihre Ämter als Gemeinderat, Ortschaftsrätin und Ausschussmitglied einzuführen und zu den Sitzungen einzuladen.

10. Bebauungsplanverfahren im Unteren Ried: Baugenehmigungen wurden ohne Rechtsgrundlage erteilt, weil die planrechtlichen Voraussetzungen bis heute nicht erfüllt sind.

11. Falschinformation in Sachen eingeschränktes Industriegebiet: In einem Rundbrief informierten Sie die Gemeinderäte über die Konsequenzen hinsichtlich des geplanten GIe falsch und liefern hiermit einen Anfechtungsgrund im Falle des Beschlusses.

12. Steinlesberg: Aufbringen einer bituminösen Deckschicht auf einen Feldweg im Naturschutzgebiet mit Kosten von 42 T€ (Gem.rat 28.9.05 TOP 4 Ö). Trotz explizitem Hinweis aus dem Gremium wurde der Naturschutz umgangen und die Vergabe ohne planungsrechtliche Sicherheit erteilt.

13. Informationsrecht aller Gemeinderäte im Technischen Ausschuss missachtet: musste bei der Kommunalaufsicht erstritten werden, obwohl es allen Gemeinderäten zusteht im TA gleichberechtigt zu reden, Fragen zu stellen und Planungsunterlagen einzusehen.

14. Unzureichende Sitzungsunterlagen: dass den Gemeinderäten Sitzungsunterlagen zustehen, die vom Informationsgehalt vollständig, konkret und korrekt sind, musste Ihnen erst vom LRA klargemacht werden; ebenso, dass diese i.S. der GemO rechtzeitig zugestellt werden müssen.

15. Verschwiegenheitspflicht: In der Sache Seniorenpflegeheim wurden die Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie aber setzten sich darüber hinweg und informierten die Presse.

16. Stellungnahme des Gemeinderates zur Geschäftsabwicklung des BM: Im März 2005 erklärt der Gesamtgemeinderat in öffentlicher Sitzung, dass von Ihnen ein stärkeres persönliches Engagement an Ihrem Arbeitsplatz im Rathaus erwartet wird. Außerdem werden Sie zu mehr Ehrlichkeit und Offenheit aufgefordert, Fehler sollten eingestanden und nicht als Missverständnisse kaschiert werden. Diese Erklärung schließt alles ein, was hier nicht im Einzelnen aufgeführt ist.

Sie sehen also, Herr Nonnenmann, dass man nicht darauf wartet, dass Sie irgendwann einmal Fehler machen. Es sind Ihnen schon zu viele unterlaufen. Da ist die Brief-Affäre nur die Spitze des Eisbergs.

Dass sich unsere Gemeinde positiv entwickelt hat, verdanken wir Ihrem Vorgänger Bürgermeister Gerhard Schanz, der 40 Jahre lang engagiert für unsere Gemeinde arbeitete, der es verstand, seine Mitarbeiter zu motivieren und auf dessen Weitsicht und Fachkompetenz man sich verlassen konnte.

Gisela Gröger

Kritiker: Mitglieder einer kriminellen Vereinigung?

Dokumentation der Bürgermeister-Erklärung im Amtsblatt Althengstett Nr. 46, 17.11.2006

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger von Althengstett,

die Hetzkampagne gegen den Bürgermeister von Althengstett nimmt immer absurdere Züge an. Inzwischen ist für jedermann ersichtlich: Ungeachtet der Tatsache, wie positiv sich unsere Gemeinde entwickelt, gibt es einige Gemeinderäte, deren erklärtes und erbittertes Ziel es ist, mich als komplett unfähig dazustellen und aus dem Amt zu jagen. Dafür scheinen dieser Gruppe fast alle Mittel - und längst nicht nur lautere – recht zu sein.

Dass im Sommer 1999 nicht der seinerzeitige Wunschkandidat der betreffenden Kommunalpolitiker, sondern ich zum Bürgermeister gewählt wurde, mag die Gegenseite geschmerzt haben. Es wäre auch nichts dagegen einzuwenden, wenn Gemeinderäte vor diesem Hintergrund ihrer Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, fortan mit besonderem Eifer nachzukommen suchen – solange die dafür gewählten Mittel lauter und legitim bleiben.

Stattdessen jedoch offenbart die Gegenseite immer unverhohlener diese Strategie: Man wiederhole (allergrößtenteils unwahre!) Behauptungen und verdrehe die Tatsachen nur oft genug und laut genug und hartnäckig genug. Bis in einer zunehmend verunsicherten Öffentlichkeit allmählich der Eindruck entsteht (entstehen muss!): Wird schon was dran sein. Man nehme den Bürgermeister nur unter massivstes Dauerfeuer, auf dass er irgendwann Fehler mache.

Bedauerlicherweise bläst die Presse bislang ins gleiche Horn. Wie sehr die Gegenseite bemüht ist, Zeitungsredaktionen in Calw und Stuttgart ganz im Sinne ihrer Dinge zu füttern, ist ja kein Geheimnis und in den Zeitungen nachzulesen. Dass sich die Presse tatsächlich zum Sprachrohr dieser reichlich einseitig gefärbten Sicht der Dinge machen lässt, ist freilich bedenklich. Ein kritischer, objektiver journalistischer Umgang mit Informationen wäre wünschenswert.

Weder finden anders lautende Fakten, die der Presse seit langer Zeit vorliegen, Würdigung. Noch gibt man mir als direkt Betroffenem angemessen Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen. Wenn die schreibende Zunft stattdessen ihre Handvoll einmal veröffentlichter, falscher oder verdrehter Tatsachen wieder und wieder von sich selber abschreibt – werden diese falschen Behauptungen dadurch wahrer?

Dass Kreisnachrichten-Redakteur Alfred Verstl im Verlauf unserer letzten Gemeinderatssitzung am 8. November den Eindruck gewinnen musste, der Althengstett Bürgermeister stehe ziemlich isoliert da, entspricht immerhin der Realität des damaligen Abends: Hatte die Gegenseite doch an jenem Abend zum Gegenangriff auf meine Person geblasen, die Zuhörerreihen dicht bevölkert und aus allen verfügbaren Rohren gegen mich geschossen. Soweit sich einzelne Stimmen in meinem Sinne zu erheben wagten, wurden diese sogleich niedergebügelt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Althengstett, es bleibt dabei: Die Vorwürfe und Behauptungen, mit denen eine erbitterte Gegenseite ihren persönlichen Feldzug gegen mich führt, entbehren allergrößtenteils ihrer Grundlage. Kaum jemand dürfte ein größeres Interesse als ich selber daran haben, dass diese Fragen und auch die offenen Fragen im Zusammenhang mit den unsäglichen anonymen Briefen rasch und vollständig geklärt werden.

Es freut mich und es bestärkt mich, dass viele von Ihnen mir auch und gerade in dieser beispiellos schwierigen Phase in persönlichen Briefen und Gesten Ihre Unterstützung signalisieren. Hierfür möchte ich Ihnen von Herzen danken, auch im Namen meiner Familie.

Ihnen, die Sie mir Ihre Besonnenheit und Ihr Vertrauen bekunden, und all jenen Bürgerinnen und Bürgern, denen angesichts der aktuellen Hetzkampagne kaum eine andere Wahl bleibt als verunsichert zu werden, darf ich versichern: Ich werde alles dran setzen, die erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen baldmöglichst zu entkräften – in meinem eigenen Interesse, vor allem aber im Interesse unserer Gemeinde, die es wahrlich nicht verdient, mit unberechtigten Schlagzeilen fortwährend in ein negatives öffentliches Licht getaucht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

Montag, 20. November 2006

Stellungnahme zur BM-Erklärung im Amtsblatt

Bürgermeister Nonnenmann erhebt in einer ganzseitigen Erklärung unter anderem den Vorwurf „einige Gemeinderäte“ würden gegen ihn eine „Hetzkampagne“ betreiben.
Wir sind über den polemischen Inhalt dieser Erklärung entsetzt und weisen die darin enthaltenen Unterstellungen entschieden zurück.

Anstatt sich inhaltlich mit der ihm gegenüber sachlich vorgetragenen Kritik auseinanderzusetzen, hat Bürgermeister Nonnenmann das Amtsblatt für eine persönliche Erklärung missbraucht.
Es ist bizarr, wenn Herr Bürgermeister Nonnenmann nun auch noch Verschwörungstheorien bemüht, in denen er unter anderem unterstellt, die Motivation seiner Kritiker, stamme daher, weil bei der Bürgermeisterwahl 1999 der „Wunschkandidat“ der Gegenseite nicht gewählt worden ist.
Die Absurdität allein dieser Behauptung wird darin deutlich, dass die meisten seiner heutigen „Kritiker“ diesen Bürgermeister selbst gewählt hatten, später aber von seiner Amtsführung sehr enttäuscht worden sind.
Wir verwahren uns auch vehement gegen die Aussage des Bürgermeisters, „Man wiederhole (allergrößtenteils unwahre!) Behauptungen und verdrehe die Tatsachen…“, um die Öffentlichkeit zu verunsichern. Wer so argumentiert sollte dies dann auch nachvollziehbar belegen. Bürgermeister Nonnenmann nennt dazu nicht ein Beispiel, er könnte dies auch nicht.

Bürgermeister Nonnenmann geht in seiner Stellungnahme leider auch nicht auf die ihm gestellten Fragen ein, etwa wie er zukünftig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Gremium erreichen will, d.h. wie es denn aus seiner Sicht überhaupt weitergehen kann. Wenigstens in diesem Punkt hätten wir uns von seiner Erklärung etwas Substanz gewünscht.

Der erste Schritt für eine vertrauensbildende Maßnahme hätte zum Beispiel die unverzügliche Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung gewesen sein können. Bisher ist die in der Sitzung am 08.11.2006 von Herrn Nonnenmann versprochene Erklärung immer noch nicht bei den Gemeinderäten angekommen.

Wir fordern Bürgermeister Nonnenmann dringend auf, wenigsten auf einer sachlichen Ebene zu versuchen, dazu beizutragen, ein für alle Seiten einigermaßen erträgliches Klima zu ermöglichen, damit die anstehenden Aufgaben der Gemeinde bewältigt werden können.


Lothar Kante

Donnerstag, 9. November 2006

Im Gemeinderat: Vertrauensschwund!

Das Vertrauen in Bürgermeister Nonnenmann schwindet. Gemeinderäte der Grünen, der SPD, der Umweltliste sowie die Räte Günter Ayasse und Helmut Talmon L'Armee, aber auch zahlreiche Bürger brachten dies bei der Bürgerfragestunde und im Laufe der jüngsten Gemeinderatssitzung zum Ausdruck. Inwieweit sie für eine Mehrheit im Rat sprachen, erschloss sich dem Zuhörer nicht, da bis auf Bürgermeister-Stellvertreter Gäckle alle weiteren Gemeinderäte der Freien und Unabhängigen Wähler-Vereinigung zum Thema gänzlich schwiegen.
Gäckle ergriff das Wort und suchte, wie gehabt, die Schuldigen für das Desaster in den Reihen der Kritiker seines Bürgermeisters. Kein Wunder, dass sich darüber neben vielen anderen auch sein Fraktionskollege Günter Ayasse empörte. Er gehört wie 20 weitere Familien zu den Geschädigten in der anonymen Briefaffäre.

Günter Ayasse forderte den Bürgermeister zu einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Rat auf. Er solle erklären, dass er weder Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung an seinen Vater weitergegeben hat noch von den Aktivitäten seines Vaters wusste. Nonnenmann will nach eigenem Bekunden eine solche Versicherung unterschreiben, die dann an alle Gemeinderäte verteilt werden wird.

Schon früher die Unwahrheit gesagt?
Der Bürgermeister sah sich von verschiedener Seite mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe schon in der Vergangenheit bei unterschiedlichen Anlässen nicht die Wahrheit gesagt (genannte Beispiele: Beckenäcker, Verkehrsberuhigung Bahnhofstraße, Gewerbe-/Industriegebiet Unteres Ried), weshalb es heute schwer falle, seinen vorgetragenen Beteuerungen in der Briefaffäre noch Glauben zu schenken.
Der Bürgermeister selbst blieb eine Antwort auf die mehrfach gestellte Frage nach seinen Konzepten für vertrauensbildende Maßnahmen schuldig.

Noch einmal 8 Jahre Nonnenmann – Gemeinderat soll sich entscheiden
Gemeinderätin Gisela Gröger hat nach den Vorkommnissen der vergangenen Jahre große
Zweifel an der Redlichkeit und auch an der Fachkompetenz des Bürgermeisters. "Es ist an der Zeit, dass der Gemeinderat als Kontrollorgan, sich klar äußert, ob eine Zusammenarbeit mit Herrn Nonnenmann weiter möglich ist.
Der Gemeinderat muss außerdem der Öffentlichkeit erklären, ob er den Bürgern von Althengstett Herrn Nonnenmann weitere 8 Jahre als Bürgermeister zumuten will", sagte sie.

Das Maß ist voll!
Gemeinderat Lothar Kante resumierte: "Herr Nonnemannn jetzt ist das Maß voll. Wenn nicht in absehbarer Zeit die Wahl des Bürgermeisters vor der Tür stehen würde, wäre es unsere Pflicht als Kontrollorgan der Gemeinde, sie aufzufordern, vom Amt zurückzutreten.
Sie sollten es sich selbst überlegen, ob es für die politische Hygiene nicht besser ist, wenigstens bis zur endgültigen Klärung aller Umstände die Geschäfte ruhen zu lassen.
Für die verbleibende Amtszeit und für die sich dann anschließende neue Amtsperiode wünschen wir uns wieder eine engagierte kompetente Verwaltungsführung, die sich nicht mehr derartig mit den Folgen ihrer eigenen hausgemachten Probleme beschäftigen muss, sondern diese Energie besser für die Lösung der anstehenden Aufgaben investieren kann - zum Wohle der Gemeinde."



Im Folgenden haben wir die Redebeiträge von Gemeinderat Lothar Kante und Gerhard Watta (Bürgerfragestunde) dokumentiert:

Lothar Kante:
Um welchen Sachverhalt geht es?

Jahrelang werden Menschen, die die Politik des BM nicht immer so toll finden und dies zuweilen auch zum Ausdruck gebracht hatten mit ordinären Schriftstücken traktiert, wie sie primitiver nicht sein können.
Es gab in den Briefen nie konkrete Sachargumente,
Es handelte sich auch nicht um Unmutsäußerungen, die Mal spontan aus Ärger über eine Angelegenheit entstehen können, für die man zu einem gewissen Grad Verständnis aufbringen mag.

Nein, es handelte sich um Hass erfüllte Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen – und falls dies immer noch nicht reichen sollte - wurde man sicherheitshalber auch noch schnell mit einem göttlichen Fluch belegt.

Dies ging über einen sehr langen Zeitraum so – nämlich fast seit Amtsantritt des Bürgermeisters. Die Briefe sind im letzten Jahr dann in immer kürzeren Abständen verschickt worden, die Inhalte wirkten immer bedrohlicher, schließlich wurden auch Arbeitgeber von Betroffenen einbezogen.
Mit einem sog. „Offenen Brief“, der gezielt im Ort verteilt wurde, hat man versucht Personen in Ruf- und geschäftsschädigender Weise zu verleumden.

Meine Damen und Herren, aus persönlicher Betroffenheit heraus kann ich eine gewisse Wirkung der Briefe nicht leugnen. Da fragt man sich manchmal schon, ob Einem das noch wert ist.
Hier geht um ein Spiel mit Ängsten, um den Job, um die eigene Familie,
ganz abgesehen von dem Klima von Misstrauen und Verdächtigungen, das in einer solchen Situation nicht ausbleibt.

Neben Mandatsträger aus dem GR wurden insbesondere Bürger/innen angegriffen, die sich erlaubt hatten, sich mit einem Leserbrief zu Sachthemen zu äußern, in denen der Bürgermeister in der öffentlichen Kritik stand.
Es reichte auch schon einfach, eine andere Auffassung als der Bürgermeister zu vertreten, um Post zu bekommen.

Da Kritik an der Politik des Bürgermeisters durchaus mal vorkam, hatte die Anzahl der Betroffenen mit der Zeit doch recht stattliche Ausmaße angenommen, es sind fast 20 Familien mit ca. 50 Pamphleten bedacht worden.

Dem letzten Amtsblatt war zu entnehmen, dass es darüber hinaus weitere Briefe gegeben haben soll, die an die Adresse des Bürgermeisters gerichtet waren. Dies ist uns neu, wir haben diese Briefe leider nicht gesehen.
Ich kann nur sagen, alle Briefe die uns zur Kenntnis gebracht wurden, stammten aus der gleichen Quelle, soweit sich das von Laien beurteilen lässt.

Ich möchte mich bei Denjenigen bedanken, die so couragiert waren und sich bereit erklärt hatten, bei der Aufklärung aktiv mitzuhelfen. Ich denke dies war sehr notwendig,
weil hier eine Erträglichkeitsgrenze meilenweit überschritten worden ist.

Die Staatsanwaltschaft in Tübingen und die ermittelnde Kriminalpolizei in Calw und Karlsruhe haben gute Arbeit geleistet, auch wenn dessen vorläufiges Ergebnis für uns alle bestürzend war.

Wir sind trotzdem sehr froh darüber, dass der Spuk nun hoffentlich ein Ende gefunden hat.

Lange Liste der Vorfälle
Für uns muss es heute einzig um die Frage gehen, ob und auf welcher Basis eine Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister weiterhin möglich sein wird. Dabei geht es nicht darum, dass man irgendwie zusammenarbeitet, sondern, ob diese Zusammenarbeit noch vertrauensvoll sein kann.

Dazu ist es notwendig, das aktuelle Geschehen im Zusammenhang mit den Vorgängen zu beleuchten, die wir schon in der Vergangenheit erleben mussten. Da gab es:

⇒ Die Umlegung „Beckenäcker“,
wo sie Herr Bürgermeister ohne rechtliche Grundlage vorzeitig Ihren eigenen Bau gestartet haben, und dann auch noch aus persönlichem Interesse ein unsinniges Enteignungsverfahren angezettelt hatten.

⇒ Dann wurde der Tierschutzverein in große Schwierigkeiten gebracht, weil dem Vorstand – davon gehe ich heute aus - vor einer Grundstücksersteigerung offensichtlich Zustimmung signalisiert worden ist, zu der Sie danach nicht mehr stehen wollten.

⇒ In der Folge wurde dann sogar ein Besprechungsprotokoll des Landratsamtes von Ihnen verändert, und dem GR als Entscheidungsvorlage untergejubelt.

⇒ Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Stuttgarter Straße“ wurde von Ihnen zunächst bestritten, dass mehrfach gegen das Befangenheitsgebot verstoßen worden ist. Erst nach unserem Hilfeersuchen bei der Kommunalaufsicht mussten Sie einlenken, so dass der Fehler geheilt werden konnte.
Zu Bemerken ist: Die Initiative zur Bereinigung ging vom GR aus, nicht von Ihnen.

⇒ Schließlich setzten Sie heimlich teuerste Anwälte gegen Mitglieder des Gemeinderates in Bewegung, weil Sie Angst vor den Inhalten einer Website hatten und weil sie glaubten, prüfen lassen zu müssen, ob diesen Gemeinderäten strafrechtlich oder sonst irgendwie rechtlich ein Vergehen nachweisbar ist. Freilich ohne Erfolg.

⇒ Hinzu kommen zahlreiche handwerkliche Ärgernisse, wie
Baugenehmigungen, die ohne Satzungsbeschluss am zuständigen Gremium vorbei erteilt werden,
unzureichende Sitzungsunterlagen, bis hin zur Desinformation,
jüngst Amtsblattzensur usw.

Die Fälle haben gemeinsame Merkmale:
• Sie sind allein von Ihnen Herr Nonnenmann zu verantworten gewesen
• In der Not haben Sie Herr Nonnenmann die Schuld oder Verantwortung mitunter bei anderen angesiedelt, oder sich solange gewunden, bis man kaum mehr wusste, worum es noch geht,
• Die Fähigkeit zur Korrektur war in keinem Fall Ihre Stärke,
Manche sprechen auch von „Beratungsresistenz“.

All dies hatte bereits im letzten Jahr dazu geführt, dass der GR in einer gemeinsamen Erklärung seine Unzufriedenheit Ihnen gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht hatte.
Zeichen der gelobten Besserung waren seither bestenfalls marginal erkennbar.

Nun ein neuer Höhepunkt - die anonymen Briefe.

Sicher scheint mir, dass es bei den anonymen Briefen Insiderwissen gegeben haben muss. Es sind in den anonymen Briefen immer wieder unmittelbare Bezüge zu aktuellen Vorgängen oder eigentlich nichtöffentlichen Details enthalten gewesen.
Für mich besteht hier weiterhin mindestens Klärungsbedarf.

Worauf wollen wir denn nun aber unser Vertrauen zum Bürgermeister begründen?
Auf seine Beteuerungen im Amtsblatt, er habe von alledem nichts gewusst?

Zumindest hinsichtlich der Existenz der Briefe stimmt dies so sicher nicht. Als Sie, Herr Nonnenmann, bereits vor Monaten Briefe vorgelegt bekommen hatten, hätten sie etwas unternehmen können, etwa helfen den Briefeschreiber zu entlarven, wenigstens die angegriffenen Räte in Schutz nehmen oder sogar Ihre eigenen anonymen Briefe in den Pool schmeißen.

Zu Ihrer Erklärung auf der Titelseite des letzten Amtsblattes:
Es ist gut, wenn es nun doch so etwas wie den Versuch einer Entschuldigung von Ihrer Seite gegeben hat. Aber ehrlich gesagt, auf mich hat diese Erklärung mehr den Eindruck gemacht, dass ihr Hauptanliegen war, mit Hinweis auf den eigenen Vater und auf weitere unbekannte Täter, jegliche persönliche Schuld von sich zu weisen.

Ich will ihnen sagen, was ich in einer solchen Situation getan hätte:

Als die Ungeheuerlichkeit zur Gewissheit wurde, hätte ich nicht tagelang gewartet. Ich hätte unverzüglich den GR einberufen und die Situation erklärt und wir hätten gemeinsam beraten was zu tun sei, um zu demonstrieren, dass man mir vertrauen kann, weil ich ein reines Gewissen habe.
Ich hätte mich bei den mir bekannten Betroffenen unmittelbar und ohne „wenn und aber“ entschuldigt und zwar persönlich. Dies ist bis heute nicht geschehen!
Auch wenn ich überhaupt nichts damit zu tun gehabt hätte, würde ich dies für meine Verantwortungspflicht halten, anstelle meines Vaters, der dies nicht kann.

Selbst dass die anonymen Briefe heute überhaupt auf der Tagesordnung sind, ist soweit ich weiß auch nicht von Ihnen ausgegangen, sondern wurde Ihnen aus den Reihen des GR angetragen.

Thema Glaubwürdigkeit

Worauf sollen wir denn Vertrauen in Ihre Glaubwürdigkeit aufbauen, wenn Sie, wie jüngst bei einem eigentlich völlig klaren Sachverhalt Briefe an die Gemeinderatsmitglieder mit unwahren Behauptungen verschicken, die dann keiner Überprüfung standhalten. So landen Sie keinen Punkt hinsichtlich der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen.
Ich werde hierauf unter TOP „Verschiedenes“ näher eingehen.

Meine Damen und Herren, jeder im Gremium muss für sich selbst beantworten, welches Maß an Vertrauen er Herrn Bürgermeister Nonnenmann gegenüber weiterhin noch aufbringen mag.

Ob der beschuldigte Vater des Bürgermeisters juristisch allein die Verantwortung zu tragen hat, oder ob es Mitwisser bzw. gar Mittäter gegeben hat, dies müssen wir den Ermittlungen der Polizei überlassen. Hier verbieten sich jegliche Spekulationen, solange kein konkretes Ergebnis vorliegt.
Nur Herr Manfred Nonnenmann – und niemand sonst (!) - gilt bisher als Beschuldigter. Wir dürfen uns in keiner Richtung zu einer Vorverurteilung hinreißen lassen.
Deshalb werde ich mich dazu nicht weiter äußern. Ich weiß ja auch nicht, ob hinter mir ein Rechtsanwalt nur darauf wartet, dass ich ein falsches Wort sage. Man hat ja schon einiges erlebt.

Aufgrund der gesamten Umstände liegt jedoch politisch gesehen die Verantwortung allein bei Ihnen Herr Bürgermeister – bei Niemanden sonst.

Zusammen mit dem Rückblick auf die lange Liste der Unzulänglichkeiten, die Sie sich in Ihrer Amtszeit geleistet haben, ist für mich jedenfalls jetzt das „Maß“ voll!

Herr Nonnenmann, wenn nicht in absehbarer Zeit die Wahl des Bürgermeisters vor der Tür stehen würde, wäre es unsere Pflicht als Kontrollorgan der Gemeinde, sie aufzufordern, vom Amt zurückzutreten.
Sie sollten es sich selbst überlegen, ob es für die politische Hygiene nicht besser ist, wenigstens bis zur endgültigen Klärung aller Umstände die Geschäfte ruhen zu lassen.

Für die verbleibende Amtszeit und für die sich dann anschließende neue Amtsperiode wünschen wir uns wieder eine engagierte kompetente Verwaltungsführung, die sich nicht mehr derartig mit den Folgen ihrer eigenen hausgemachten Probleme beschäftigen muss, sondern diese Energie besser für die Lösung der anstehenden Aufgaben investieren kann - zum Wohle der Gemeinde.


Gerhard Watta sprach in der Bürgerfragestunde:

Herr Nonnenmann,
als Bürgermeister haben sie neben der Verwaltungstätigkeit auch die Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Gemeinde aufzunehmen und geeignete Lösungen anzustreben. Eine offene Kommunikation im Gemeinderat und mit den Bürgern der Gemeinde wäre für die Lösungsfindungen eine gute Vorgehensweise. Leider haben sie diese Offenheit in Ihrer bisherigen Amtszeit nicht verfolgt.

Ihre bisherige Amtszeit war skandalträchtig:
- Bau Ihres Hauses im ersten Anlauf
- Thema Tierrettungsstation
- Protokollaffäre
- Aufforderung aller Gemeinderäte, ihren Arbeitsstil zu verändern
- Einschaltung eines Anwaltes gegen Gemeinderäte
- Thema anonyme Briefe
- Vielleicht ist das ja noch nicht alles!

Was wollen Sie den Bürgern dieser Gemeinde eigentlich noch zumuten?

Aus meiner Sicht können sie der Gemeinde und allen Bürgern nur noch einen einzigen Dienst erweisen und zwar: Die Übernahme der politischen Verantwortung für die Skandale innerhalb Ihrer Amtszeit. Das bedeutet faktisch Rücktritt.

Wann werden Sie vom Amt des Bürgermeisters zurücktreten?

Mittwoch, 8. November 2006

Der Mann ist bewaffnet – und bleibt es auch!

Warum manche Gemeinderäte und Zuhörer mit gemischten Gefühlen zur heutigen Gemeinderatssitzung gehen?

Der beschuldigte Schreiber von Droh-, Beleidungsbriefen und Postkarten ist bewaffnet. Manfred Nonnenmann hat eine Waffenkarte und besitzt mehrere Waffen, davon zwei Handfeuerwaffen. Dieser Tatbestand ist der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei und dem Calwer Ordnungsamt bekannt. Vom Ordnungsamt Calw soll er darum gebeten worden sein, seine Waffen freiwillig abzugeben, was bislang aber nicht erfolgt sei.
Weitere Zugriffsmöglichkeiten, so sagt der Calwer Ordnungsamtsleiter zu einer besorgten Anruferin, gäbe es erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschuldigten.
Manfred Nonnenmann sei als Jäger privilegiert. Dass er die Jagd seit Jahren nicht mehr aktiv ausübe spiele dabei keine Rolle.

Samstag, 4. November 2006

Die Wende: Nonnenmann jetzt das Opfer?

Ist das die Wende? Bürgermeister Jörg Nonnenmann als Opfer des anonymen Briefschreibers in Althengstett! Mehr als zwei Dutzend anonyme Schreiben hat er – bis die Polizei kam – als geheime Chefsache sicher verwahrt. Jetzt stellt sich Jörg Nonnenmann mit einer öffentlichen Erklärung im aktuellen Gemeindeblatt an die Spitze der Bürgerbewegung zur Aufklärung der Schmähbrief-Affäre.

Haltet den Dieb, ruft er seinen Bürgern zu, doch halt... warum das alles erst jetzt, fragt sich der aufmerksame Beobachter. Warum nicht schon im Februar 2006, als das unten dokumentierte und seinerzeit im großen Stil in der Gemeinde verteilte Schreiben gegen einen Gemeinderat und seine Familie dem Bürgermeister als einem der Ersten auf den Tisch gelegt wurde?

Warum hat er nicht reagiert, als sein stellvertretender Bürgermeister und Andere auf die kursierenden anonymen Briefe hinwiesen?

Warum hielt er nicht sofort seine schützende Hand über seine derart eingeschüchterten und beleidigten Mandatsträger und die betroffenen Bürger?

Warum trug er bis zum Besuch der Karlsruher Kripo nichts zur Aufklärung bei?

Entscheiden Sie selbst, liebe Leser, was davon zu halten ist.

Zu Ihrer umfassenden Information dokumentieren wir den dem Bürgermeister seit Februar bekannten anonymen Offenen Brief, und die Erklärung von Jörg Nonnenmann im aktuellen Gemeindeblatt:

Nachdem das unten abgedruckte Pamphlet im Februar im Rathaus die Runde machte und außerdem an Vereine, Parteien und Gemeinderäte verschickt worden war, ging es erst Wochen später, am 12. März, per Post mit bekannter Handschrift auf dem Briefumschlag, an die betroffene Familie.


Jan, 2006

Offener. Brief

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die große Mehrheit unseres Ortes und der Gemeinde will eine solide, behutsame und vernünftige Entwicklung unserer Kommune und auch ein harmonisches Miteinander.
Seit der letzten Gemeinderatswahl haben wir jedoch einen Vertreter im Gemeinderat, der dieses Miteinander nachhaltig und penetrant stört. Auffallend ist, daß gerade dieser Reingeschmeckte namens Köhler die wenigsten Stimmen als Gemeinderat hat und nur ersatzweise in diesem Gremium sitzt. Was ihm aber offenbar bisher als Schmalspur-Journalist versagt blieb, nämlich die öffentliche Selbstdarstellung, kann er jetzt im Gemeinderat ausleben.
Wenn er tatsächlich so clever wäre, wie er sich jetzt gibt, hätte. er auch als Journalist Karriere machen können und müßte nicht mehr in einer günstigen gemeindeeigenen Wohnung hausen.
Das Verhalten dieses Herrn Köhler wird mehr und mehr zum Alptraum in der Gemeinde.
Diese Person hat sich bisher. in der Gemeinde noch nirgends engagiert und nirgends eingebracht. Brauchen wir solche Leute die nur als Besserwisser auftreten und sonst nichts bewegen? Wir könnten doch gut un,d gerne verzichten, es wäre kein Verlust, im Gegenteil.
Er ergötzt sich ausschließlich mit seiner teilweise falschen und unsachlichen Kritik an Gemeinderat, Verwaltung und Bürgermeister. Er und seine beiden Mitläufer namens Kante (SPD) und Gröger (auch extreme Grüne) schaden permanent dem Ansehen unserer.Geineinde, verprellen Investoren und schrecken Interessenten an Althengstett ab. Er hat weder die fachliche noch die persönliche Kompetenz für ein solches selbstherrliches Auftreten. Er sucht nicht die Gemeinsamkeit, will nur als Wichtigtuer opponieren. Die ganz große Mehrheit im Gerneinderat tickt offenbar falsch, nur er und seine Mitläufer glauben immer richtig zu liegen und alles besser zu wissen als gestandene und eingesessene Gemeinderäte. Diese Leute sähen nur Zwietracht und futtern mit ihren seltsam-geistigen Ergüssen aus ihren querulatorischen Hirnen noch die Presse.
Früher hat man solchen Leuten geraten, daß sie dahin gehen wo sie herkommen oder wo der Pfeffer wächst, aber dieser Herr Köhler hat ja jetzt zufälligerweise so eine wichtige Funktion als Gemeinderat inne.
Machen wir uns bewußt, was solche alternativen Typen für unsere Gemeinschaft bringen, Mit einem Wort nichts, Stellen wir sie deshalb dahin, wo sie hingehören, nämlich ins abseits.

Initiative für ein kultiviertes und harmonisches Miteinander.

Zu diesem mit Computer geschriebenen Pamphlet gab es je nach Adressat unterschiedliche Anmerkungen mit der von anderen Schreiben und Postkarten bekannten Handschrift. Hier ein paar weitere Kostproben: „krankhaftes Verhalten (Psychopat) – richtig!“
„Diffamierung der Heimatgemeinde im weltweiten Internet! = Charakterschwein. Die Familie ist zu bedauern, Zeit und Geld in beleidigende unseriöse Berichte stecken! Für was und wen?“


Amtsblatt der Gemeinde Althengstett, Nr. 44, Freitag 3.11.2006,
Erklärung des Bürgermeisters auf der Titelseite


Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger von Althengstett,

seit geraumer Zeit kursieren in Althengstett zahllose anonyme Briefe, in denen die jeweiligen Empfänger – hauptsächlich Gemeinderäte und Gemeindebedienstete – verunglimpft und beleidigt worden sind. Eine solch hinterhältige Form der Meinungsäußerung oder versuchten politischen Einflussnahme hat das Klima in unserer Gemeinde massiv belastet und ist in keiner Weise zu dulden. Als Bürgermeister von Althengstett verurteile ich deshalb jegliches Verfassen und Verbreiten von Schriften durch unbekannte Hand in aller Form.

Vergangene Woche zeichnete sich zu meinem allergrößten Entsetzen ab, dass mein eigener Vater, Manfred Nonnenmann, einen Teil dieser Briefe geschrieben und zugestellt hat. Dieses bedaure ich zutiefst.

Zugleich dürfen Sie versichert sein dass ich nicht den Hauch einer Ahnung von diesen unsäglichen Aktivitäten meines Vaters gehabt hatte. Auch ist mein Vater zu keinem Zeitpunkt durch mich an irgendwelche Informationen aus nichtöffentlicher Ratsitzung gelangt – diese Mutmaßung ist dieser Tage öffentlich geäußert worden und musste Ihnen Anlass zur Sorge geben.

Gleichwohl möchte ich mich bei allen Empfängern der unsäglichen Briefe, soweit sie der Feder meines Vaters entstammen, persönlich entschuldigen. Es tut mir unsäglich leid, wenn Sie durch meinen Vater verleumdet, beschimpft, verunglimpft, beleidigt oder gar bedroht worden sein sollten.

Im Interesse unserer Gemeinde werde ich alles daran setzen, dass das Kursieren anonymer Briefe in Althengstett gestoppt wird, dass die jeweiligen Absender konsequent ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden, vollkommen unabhängig von deren Person. Nachdem auch ich mehr als zwei Dutzend solcher Briefe bislang unbekannter Herkunft erhalten habe, übergab ich diese jetzt den Ermittlungsbehörden, um deren Autor/en gleichfalls zu identifizieren.

Als Bürgermeister von Althengstett, aber auch als persönlich durch Briefe Betroffener hoffe ich auf eine baldige vollständige Aufklärung des unseligen anonymen Briefverkehrs in unserer Gemeinde. Je sachlicher und besonnener dabei alle Beteiligten vorgehen, desto eher wird unser Bemühen von Erfolg gekrönt sein.

Falls weitere Althengstetter Bürgerinnen und Bürger anonyme Briefe empfangen haben sollten, mögen diese sich bitte umgehend im Rathaus Althengstett oder bei den ermittelnden Beamten der Kriminalpolizei (LPD Karlsruhe), Durchwahl (0721) 666-3506 melden.

Nachdem ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gemeinde vergangene Woche im Rahmen einer Personalversammlung im Rathaus über denn Sachverhalt informiert habe, steht das Thema kommende Woche in Form einer Aussprache auf der Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung unseres Gemeinderates am Mittwoch, 8. November 2006 ab 19.30 Uhr im Rathaus Althengstett.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

Donnerstag, 26. Oktober 2006

Anonyme Briefe: Vater des Bürgermeisters beschuldigt




Seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Nonnenmann vor 7 Jahren sehen sich die Kritiker „des ersten Dieners der Gemeinde“ mit einer Flut von anonymen Briefen und Postkarten übelster Art konfrontiert. Wer es wagte als Mandatsträger in Gemeinderatssitzungen, als Bürger in Leserbriefen oder auch nur verbal eine andere Politik zu vertreten, wurde übelst beschimpft und bedroht.
Als der anonyme Schreiber Anfang des Jahres auch noch damit begann verleumderische "Offene Briefe" in großer Zahl zu verteilen und Arbeitgeber von Gemeinderäten mit Post bedacht wurden, haben wir mit den uns bekannten Geschädigten Kontakt aufgenommen. Alle uns bekannten Pamphlete wurden zusammengefasst und Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwalt in Tübingen erstattet.

Die Ermittler der Kriminalpolizei Karlsruhe haben in einer ersten Etappe gute Arbeit geleistet und waren nun erfolgreich. Sie beschuldigen den Vater von Bürgermeister Nonnenmann der Täterschaft. Der in Calw wohnhafte ehemalige Kripo-Chef verfügte offensichtlich, wie aus den anonymen Schreiben ableitbar ist, über Detailkenntnisse und Insiderwissen. Beispiel:.
Er kommentiert in einem anonymen Schreiben, das bereits zwei Tage nach der Sitzung seinen Adressaten erreicht hat, eine in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung gehaltene Rede.
Damals wunderte sich der so gemaßregelte Gemeinderat, woher der anonyme Schreiber wissen konnte, was im Rat hinter verschlossener Tür gesprochen worden war. Heute wundert er sich darüber nicht mehr.
Die Kripo Karlsruhe ermittelt derweil auch in Althengstett weiter.
Uns kommt es darauf an, dass der Sachverhalt mit seinen Hintergründen vollständig aufgeklärt wird.

Viele Althengstetter Familien betroffen
Von den üblen Beschimpfungen und Drohungen sind, soweit uns bekannt, rund 20 Althengstetter Familien betroffen, darunter neben Bürgerinnen und Bürgern ohne politische Funktion auch mehrere Gemeinderäte, Stellvertreter des Bürgermeisters, Mitarbeiter aus der Verwaltung und der Ehrenbürger und ehemalige langjährige Bürgermeister von Althengstett, Gerhard Schanz.
Über einen Zeitraum von sieben Jahren konnten wir rund 40 Briefe und Postkarten erfassen, die immer sehr zeitnah zu aktuellen kommunalpolitischen Ereignissen versandt worden sind. Sollten Sie liebe Leser weitere Dokumente dieser feinen Art kennen, freuen wir uns über entsprechende Hinweise. Besonders interessiert sind wir natürlich auch an den Briefen, die Bürgermeister Nonnenmann, laut Presseberichten, selbst erhalten haben soll.

Ihm mag diese Dimension nicht bekannt gewesen sein. Er wußte aber davon, dass verschiedene Bürger mit derartiger Post belästigt worden sind. Darüber wurde sowohl in Gemeinderatssitzungen (öffentlich von einem stellvertretenden Bürgermeister vorgetragen) als auch im Rathaus gesprochen. So hat der Bürgermeister im Januar 2006 den erwähnten "Offenen Brief" gegen einen ehemaligen Gemeinderat auf den Tisch bekommen.
Im Rathaus wurde dieser Brief herumgereicht. Den betroffenen Gemeinderat hat der Schultes nicht informiert.
Außerdem wurde Bürgermeister Nonnenmann von einem Bürger mit einem weiteren handschriftlichen Schreiben direkt konfrontiert. Reaktion – keine!



Hier nun einige willkürlich ausgewählte Auszüge aus den gesammelten Werken:

"Was geht dich als dorfbekannten Besserwisser, Klugscheisser und grünes Oberarschloch die Gemeindepolitik von Althengstett an..."

"Es gibt offenbar nur zwei Möglichkeiten, um diesen absurden Unsinn zu stoppen, entweder der Psychiater kann noch etwas für Dich tun, oder Dich trifft der "Blitz beim Scheißen", dann wäre nämlich auch wieder Ruhe und Ordnung in Althengstett"

"Na Du geistiger Tiefflieger... die göttliche Rache möge alsbald folgen und Du zur Hölle fahren, wo Charakterschweine hingehören." (07.02.06)

"Was für ein Kleingeist, der sich zum Arschloch für andere macht." (01.02.06)


"Der Pressebericht geht auch an die Firma Intier, damit diese solche Querulanten und Klugscheißer nicht doch noch einstellt." (22.03.06)

"Hättest Du doch besser geschwiegen, auch im Interesse Deiner zitierten Tochter" (24.03.05)

"Du bist doch so doof wie Hundescheiße..." (24.03.06)

"Wenn Dein Arsch zuschnappen tät, wer endlich Ruhe - Das größte Arschloch weit und breit" (17.03.06)

"Hallo verklemmtes Arschloch, hoffentlich trifft Dich bald der Blitz beim Scheißen, ansonsten müssen wir beten, dass Du an Deinen verbalen Ergüssen (Kotze) erstickst, damit dem Ansehen der Gemeinde nicht weiter Schaden zugefügt wird" (23.11.2005)

"Je eher der Pressefritze an seinen Attacken erstickt und den Rambo-Günther der Blitz beim Scheißen trifft, je eher kehrt Ruhe ein. Wir schließen beide in diesem Sinne ins Nachtgebet ein." (07.02.2006)

"Wenn Dir morgen Deine Schreib-Hand abfault oder der Arsch zuschnappt, dann hat der liebe Gott viel für das Ansehen von Althengstett bewegt." (Frühjahr 2006)

„Der Schaden wär gering, wenn’s Dich nicht mehr gibt. Ohne Dich wär der Gemeinderat chemisch rein von kranken und überflüssigen Nestbeschmutzern.“


Das soll genügen!

Den gesamten Vorgang machte die Stuttgarter Zeitung in ihrer Ausgabe vom Mittwoch, dem 25.10. öffentlich. Hier der ausführliche Bericht dieser Zeitung.


Seine Handschrift verrät den früheren Kripochef

Ein anonymer Briefschreiber hat in Althengstett jahrelang die Gemeindepolitik des Schultes gestützt und Andersdenkende beleidigt

Die Gemeinderäte in Althengstett können aufatmen. Der anonyme Briefschreiber ist enttarnt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat den ehemaligen Calwer Kripo-chef im Visier. Er wollte wohl seinem Sohn, dem in der Kritik stehenden Bürgermeister, mit den Schreiben beistehen.

Von Andrea Koch-Widmann

Jahrelang hat ein anonymer Briefeschreiber missliebige Gemeinderäte in Althengstett (Kreis Calw) aufs Korn genommen und sie in handgeschriebenen Briefen beleidigt. Post bekamen jene Ratsmitglieder, die an der Politik und Amtsführung des Bürgermeisters Kritik übten. Seit 1999 ist Jörg Nonnenmann dort Rathauschef, die ersten anonymen Briefe stammen aus dem Jahr 2000.

Manche Kritiker wurden sogar bei ihren Arbeitgebern und Vereinen denunziert. Angst und Verdächtigungen machten sich breit, schließlich hatte der Briefeschreiber Insiderkenntnisse aus dem Ratsgremium. "Ihr Statement war so unnötig wie ein Kropf ", kanzelte etwa der Schreiber einen Gemeinderat ab, der sich in nicht öffentlicher Sitzung geäußert hatte. Vier Personen ertrugen die Beleidigungen nicht mehr und erstatten im vergangenen Juni Anzeige gegen unbekannt.

Die Calwer Polizei allerdings gab den Fall sehr schnell ab, und das nicht, weil er zu schwierig war. Ziemlich schnell hatten sie einen konkreten Verdacht - und fühlten sich befangen. Im Visier der völlig entsetzten und fassungslosen Ermittler: der ehemalige Chef der Kriminalpolizei Calw. Die Beamten glaubten, die Handschrift des 1999 pensionierten Kollegen erkannt zu haben.

Gegen diesen Mann wird als Beschuldigten ermittelt, bestätigt die Tübinger Staatsanwaltschaft. Die Akten allerdings seien noch bei der nun ermittelnden Landespolizeidirektion Karlsruhe. Vergangene Woche habe eine Hausdurchsuchung bei dem früheren Polizisten stattgefunden. Er habe zunächst ein Geständnis abgelegt und angegeben, seinen Sohn vor ungerechtfertigten Vorwürfen von Gemeinderäten und politisch anders denkenden Personen in Schutz nehmen zu wollen, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Dieses Geständnis habe der Mann allerdings widerrufen. Jetzt würden die Geschädigten befragt, ob sie ihren Strafantrag aufrechterhalten.

Der Vater hat dem Sohn einen Bärendienst erwiesen. Statt ihn zu schützen, hat er ihn in den Mittelpunkt eines handfesten Skandals katapultiert. Die Wogen gehen hoch im Ort - schließlich wohnt der Vater nicht in Althengstett und war ganz offensichtlich schnell und bestens informiert. Inzwischen kommt auch Selbstkritik aus dem geschockten Gemeinderat. "Zu wenig" habe das Gremium bisher Kritik am Schultes nach außen getragen, sagt einer selbstkritisch. Stets bemüht um Ausgleich und ein tragfähiges Arbeitsklima, habe der Gemeinderat akzeptiert, wenn der Bürgermeister Besserung gelobte. Damit wollen sich die Räte nicht mehr zufrieden geben. Schließlich endet im nächsten Jahr die erste Amtszeit Jörg Nonnenmanns.

Damals hatte sich der Diplom-Verwaltungswirt, zuletzt im "zentralen Stab" des damaligen Innenministers Thomas Schäuble (CDU), als "erfahrener Verwaltungsprofi" angepriesen, als "verlässlichen Partner", der auf ein "offenes Klima des Vertrauens" setzen wollte. Die Wirklichkeit sah anders aus, wie zwei Beispiele zeigen. Im Jahr 2003 sah sich der Schultes dem Vorwurf ausgesetzt, eine Enteignung betrieben zu haben, um seinen privaten Hausbau zu beschleunigen. Chancenlos vor Gericht, zog die Gemeinde die "vorzeitige Besitzeinweisung" zurück, der Schultes verzichtete auf das Vorhaben. Im Frühjahr versuchte der Bürgermeister, opponierende Räte mit einem Anwalt zur Räson zu bringen. Sie hatten auf einer Homepage eine Gegenöffentlichkeit zur vom Schultes gesteuerten Information des Amtsblatts geschaffen.

Der Bürgermeister zeigte sich gestern "genauso geschockt" und distanzierte sich von diesen Vorfällen. "Ich weiß davon absolut nichts", sagte Jörg Nonnenmann. "Ich habe nichts damit zu tun", beteuerte er. Vielmehr habe er selbst anonyme Briefe erhalten. Diese gelte es nun genauestens zu analysieren. Er habe jetzt die Polizei gebeten, ihn zu informieren.






Ablenkungsmanöver zum Weilemer Weg

BM beschuldigt erneut Gemeinderäte des Geheimnisverrats – Hintergrund schlechte Informationspolitik im Rathaus Althengstett

In einem Rundbrief (12.10.2006) an die Mitglieder des Gemeinderates unterstellt BM Nonnenmann „einzelnen Gemeinderäten“ erneut ungesetzlichen Umgang mit Informationen: „Leider wurden wieder einmal nichtöffentliche Informationen von einzelnen Gemeinderäten in die Öffentlichkeit getragen."

Dass der Bürgermeister selbst im Januar 2006 Informationen aus nicht öffentlichen Beratungen zum Thema Pflegeheim an die Kreisnachrichten weitergegeben hat, bleibt natürlich unerwähnt. Aus aktuellem Anlass darf man zudem gespannt sein, ob es sich dabei um einen Einzelfall gehandelt hat.
Bleibt die Frage ob es sich bei dem Rundbrief nicht um ein reines Ablenkungsmanöver handelt?

In dem Brief schreibt Nonnenmann:
"Ein namentlich bekannter Anwohner aus dem Bereich des Weilemer Wegs (dort laufen derzeit Bauanfragen zur Neubebauung) kam einige Tage vor (!) der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Oktober 2006 mit der Kopie der Gemeinderatsunterlagen für diese Sitzung auf das Bauamt der Gemeindeverwaltung.“

Ja und, was gefällt Ihnen daran nicht Herr Nonnenmann?

Der angesprochene öffentliche Tagesordnungspunkt "Bauvoranfrage "Weilemer Weg" war schon für die ausgefallene TA-Sitzung am 26. September im Amtsblatt öffentlich angekündigt worden und so alles andere als geheim.
Der "namentlich bekannte" Anwohner hatte bereits am 9.8.2006 eine Angrenzerbenachrichtigung aufgrund der Bauvoranfrage erhalten. Weder aus der Angrenzerbenachrichtigung noch aus den Unterlagen, die der Anwohner im Rathaus einsehen durfte, waren Ausmaß und Höhe der geplanten Neubauten ersichtlich. Klar war und ist nur, dass die geplanten Bauten das im rechtsgültigen Bebauungsplan festgelegte Baufenster weit überschreiten bzw. außerhalb dessen liegen. Nachdem die Sache nun im TA zum Beschluss angekündigt war, folgerte der Anwohner, dass die Sachlage klar sein müsse und fragte bei einem „einzelnen Gemeinderäten" nach, auch um seine Bedenken vor der Beschlussfassung vorbringen zu können.

Nun belehrt der Bürgermeister seine Räte folgendermaßen: "Die Gemeinderatsunterlagen enthalten ausführliche Erläuterungen und Beschlussvorschläge, die zur Vorbereitung für Sie als Gemeinderäte, aber nicht zur öffentlichen Verteilung bestimmt sind."

Wäre ja auch zu schön, wenn der Bürger im Vorfeld von Sitzungen über ohnehin öffentliche Tagesordnungspunkte und ihre Hintergründe genauso gut informiert wäre, wie sein gewählter Gemeinderat. Da könnte es ja passieren, dass er plötzlich versteht, was da im Rathaus verhandelt wird ...
In Althengstett besteht jedoch in dieser Richtung nicht nur wegen der angeblichen „Nichtöffentlichkeit der öffentlichen Unterlagen“ keine Gefahr. Die TA-Sitzungsunterlagen, die der BM für „ausführliche Erläuterungen“ hält, waren nämlich auch in diesem Fall wieder einmal so dürftig, ungenau und unvollständig, dass ein Beschluss im Gremium nicht möglich war. Die Angelegenheit wurde vertagt.

Vor diesem Hintergrund erhielt auch der unmittelbar betroffene Anwohner die erhofften Antworten auf seine Fragen nicht, denn die Höhe der geplanten Bauwerke konnte weder vor noch während der Sitzung geklärt werden.

Eins sei jangemerkt: Zur Vorbereitung auf eine Sitzung gehört es, dass sich Gemeinderäte über Sachverhalte und Problemstellungen kundig machen. Gerade bei der Dürftigkeit der Sitzungsunterlagen, die das Rathaus in Althengstett seinen Gremien zur Verfügung stellt, ist ein Gespräch mit Betroffenen oder sachkundigen Bürgern vor der Beschlussfassung unerlässlich, um gute Entscheidungen für die Bürger treffen zu können.
Wenn mit einem Bürger, der in einer zum Beschluss anstehenden Sache unmittelbar betroffen ist, ein Gedanken- und Informationsaustausch zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung erfolgt, hat das überhaupt nichts mit einer öffentlichen Verteilung von Unterlagen zu tun.

Unser Bürgermeister belehrt in seinem Schreiben weiter: "Es geht nicht um Inhalte, sondern um die Art und Weise des Vorgehens. Es wird gebeten, die Bestimmungen der Gemeindeordnung zu beachten."

In der Gemeindeordnung steht aber an vornehmster Stelle, dass Gemeinderäte verpflichtet sind, die Rechte und das Wohl der Bürger zu wahren und zu fördern. Nach §17 kann die Geheimhaltung nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner besonders angeordnet werden.

Bleiben die Fragen:
In wessen Interesse ist die Geheimhaltung hinsichtlich der geplanten Bauwerke im Weilemer Weg?
Auf welche Bestimmung der GemO beruft sich BM Nonnenmann dabei?

Gisela Gröger

Dienstag, 10. Oktober 2006

Wechsel im Gemeinderat - Landratsamt hilft BM weiter

Unfähigkeit oder Absicht?

Gleich zu seiner ersten Sitzung am Mittwoch, 4. Oktober 2006, wurde unser nachrückender Gemeinderat Klaus Rohbeck nicht ordnungsgemäß eingeladen.
Seitens des Bürgermeisters wurde es schlichtweg „versäumt“, ihm zur nichtöffentlichen Sitzung, die ausnahmsweise vor der öffentlichen stattfand, Einladung samt Unterlagen zu schicken.
Erst als auf Rohbecks Nachfrage hin das Landratsamt (Kommunalaufsicht) den Bürgermeister auf diesen Fehler hinwies, sprach Nonnenmann telefonisch die Einladung zur Sitzung aus und ließ 30 Minuten später auch die erforderlichen Unterlagen zustellen – 5 Stunden vor Sitzungsbeginn!

Auch Ortsvorsteher Fink scheint sich dies zum Vorbild genommen zu haben. Als Neuhengstetter Gemeinderat ist man grundsätzlich zu den Ortschaftsratssitzungen einzuladen und darf beratend daran teilnehmen. Eine Einladung zur Ortschaftsratssitzung am Donnerstag, 5. Oktober 2006, erfolgte allerdings nicht. Unterlagen gabs in der Gemeinderatssitzung am Abend vorher – formlos in die Hand gedrückt.

Eine baden-württembergische Gemeindeordnung, d i e Grundlage aller Arbeit in Ortschafts- und Gemeinderat und unverzichtbares Rüstzeug in unserer Gemeinde, gab es bisher weder für den neuen Gemeinderat noch für die neue Ortschaftsrätin Monika Gugeler.

Aber:
Die Hoffnung stirbt zuletzt – es kann nur besser werden!

(eingesandt vom Ortsverband Die Grünen)

Bürgermeister in Erklärungsnot – Zensur im Amtsblatt

Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates bzw. einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen (Quelle: Wikipedia).


Bürgermeister Nonnenmann scheut zum Thema „Gewerbe-/ Industriegebiet“ offensichtlich jegliche öffentliche Diskussion.
Der SPD-Ortsverein hatte für den Stammtisch am 18. Oktober 06, um 20 Uhr im Hallenbad-Restaurant in Althengstett folgenden Veranstaltungshinweis mit der Bitte um Veröffentlichung an das Rathaus geschickt:

Original:
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Im Mittelpunkt des Abends steht die Entwicklung des Gewerbegebietes „Unteres Ried“ in Althengstett.

Zusammen mit Gemeinderat Lothar Kante wollen wir die damit verbundenen Probleme beleuchten und die Chancen und Risiken der Ausweitung von Gewerbe- zu Industriegebiet abwägen.

Zu dieser Diskussion sind interessierte Bürger und Bürgerinnen besonders herzlich eingeladen.
Sich zu dem Thema vorab informieren kann man auf der Webseite www.hengstett.de

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Am 29.09.2006 erschien stattdessen im Amtsblatt folgender Text:

veränderte Amtsblatt-Version:

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Im Mittelpunkt des Abends steht die Entwicklung des Gewerbegebietes „Unteres Ried“ in Althengstett.

Zusammen mit Gemeinderat Lothar Kante wollen wir dieses Thema beleuchten.

Zu dieser Diskussion sind interessierte Bürger und Bürgerinnen besonders herzlich eingeladen.
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Bürgermeister in Erklärungsnot

In der Gemeinderatssitzung am 04.10.2006 wurde Bürgermeister Nonnenmann von mir öffentlich gebeten, er möge doch erläutern, warum er einen inhaltlich, sachlich und ausgewogen formulierten Veranstaltungshinweis ohne Rücksprache derartig verändert.

Bürgermeister Nonnenmann verwies in seiner Antwort auf die für Veröffentlichungen geltenden Kriterien, nämlich „die 5 W´s“
(Anmerkung: gemeint sind wohl: 1.W = Was, 2.W = Wann, 3.W = Wo, 4.W = Wer, 5. W = ?)

Er konnte dann jedoch nicht deutlich machen, worin in der Anzeige eigentlich der Verstoß gegen diese Kriterien gelegen haben soll.

Vermutlich missfiel dem Bürgermeister einfach, dass die Begriffe „Probleme“ und „Risiken“ mit „Gewerbe-/ Industriegebiet“ in einem Satz genannt worden sind. Da half es dann auch nicht, dass man ja eigentlich auch über die „Chancen“ des Gewerbegebiets diskutieren wollte.
Als Vertreter der Auffassung, in Althengstett sei der Unterschied zwischen „Industriegebiet“ und „Gewerbegebiet“ ohne relevante Bedeutung, mochte der Bürgermeister dann offensichtlich keine Hinweise auf Veranstaltungen verbreiten, in der genau dieser Unterschied thematisiert werden soll.
Diese Haltung ist zwar nicht gerade demokratisch oder fair, aber „kraft de mufti“ möglich. Allerdings sollte man dann aber auch zu seiner Haltung stehen.

Anders jedoch Bürgermeister Nonnenmann:

Nachdem im weiteren Verlauf seine Erklärungsversuche immer bemühter wirkten, schiebt er überraschend dem neben sich sitzenden, sichtlich konsternierten Hauptamtsleiter die Schuld für die ergangene Zensur zu, obwohl dies der Bürgermeister höchstpersönlich zu verantworten hat.

Es bleibt zu hoffen, dass sich Herr Nonnenmann bei seinem angekündigten „Wir müssen das Intern noch mal eruieren“ auch darüber bewusst wird, dass man sich seiner Verantwortung nicht einfach entziehen darf, schon gar nicht, indem man die eigene Schuld auf andere schiebt.

Lothar Kante

Mittwoch, 6. September 2006

Bebauungsplan Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung : Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB

Die Auswirkungen der Gewerbegebietserweiterung auf Natur und Umwelt sind beträchtlich, manches wird irreversibel zerstört und kann durch Ausgleichsmaßnahmen nicht adäquat kompensiert werden. Zur Bewältigung der Probleme sind teils kostspielige Maßnahmen erforderlich, etwa im Bereich der Wasserentsorgung.
Beeinträchtigungen sind für jedermann schon jetzt erkennbar, besonders problematisch sind
der hohe Grad der Bodenversiegelung mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Waldes
zerstörter Lebensraum von geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie das Orts- und Landschaftsbild.
Wir sind mit der Gewerbegebietserweiterung in Althengstett an einer Grenze des Vertretbaren angekommen und im Detail sind wir dabei, sie zu überschreiten. In der vorliegenden Fassung kann ich deshalb dem Bebauungsplanentwurf nicht zustimmen.

Begründung
Umweltbericht/ Grünordnungsplan
Der Umweltbericht zeigt auf, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes zum Teil zu gravierenden Auswirkungen führen wird. Als wichtigste Konflikte werden dort u.a. genannt:
Folgen des hohen Grades der Oberflächenversiegelungen
o bedeutender Verlust von Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung o fehlender Ausgleichsspeicher für Verdunstung und Abfluss.
o Verluste klimarelevanter Strukturen durch Überbauung von Waldflächen
o Erhöhung der Lufbelastungen mit Auswirkungen auf Meso- und Mikroklima
o Beeinträchtigung der Erholungsfunktion mit negativen Veränderungen des Landschaftsbildes
o visuelle Beeinträchtigungen durch großvolumige Baukörper
o Beeinträchtigungen und Zerschneidung von Tierlebensräumen,
o betriebsbedingter Lärm- und Schadstoffemissionen
Diese Konflikte können nur teilweise durch Ausgleichsmaßnahmen aufgefangen werden. Hierbei handelt es sich teils um rein bilanztechnische Ersatzmaßnahmen, die keinen wirklichen „Ausgleich“ für die Natur darstellen.

Schutzgut Boden nicht ausgleichbar

Zum Beispiel kann das Schutzgut „Boden“ hinsichtlich seiner Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhalt nur unzureichend ausgeglichen werden (siehe UB S.62, Defizit 4,2 haWE !). Für einen Ausgleich wären weitere (teure) Entsiegelungsflächen nötig, die aber nicht vorhanden sind. Wäre man nicht mit den bereits vollzogenen Baumaßnahmen über die Grenzen des rechtskräftig bestehenden Flächennutzungsplans hinausgegangen, wäre ein weitgehender Ausgleich möglich gewesen.

Umweltbericht beruht auf nicht aktuellen Daten

Der Umweltbericht geht hinsichtlich der Tier- und Pflanzenbestände im Wesentlichen von älteren Erhebungsdaten aus: Auf Seite 37 heißt es: „Aktuelle Erhebungen […] wurden im Zuge der Erarbeitung des UB/GOP nicht durchgeführt. Es wurde „lediglich auf die bereits vorhandenen Daten und Unterlagen“ zurückgegriffen. Weiter heißt es, dieser Verfahrensweise hätten die am Scoping beteiligten „zuständigen Behörden“ zugestimmt.
Wenn es sich um ein Gebiet handeln würde, in dem die Situation kaum Änderungen unterliegt, wäre diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden. Gerade dies trifft aber nicht zu. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus einem Zeitraum, in dem das betroffene Gebiet aufgrund der Sturmwurfereignisse noch am Beginn einer dann eingesetzten massiven strukturellen Veränderung gestanden hatte.
Folglich wird im Umweltbericht darauf hingewiesen, dass sich die als Mischwald aufgeforsteten Flächen in einem fortgeschrittenen Sukzessionsstadium mit hoher Arten und Strukturvielfalt befinden. Hier entstehen mit „hoher Dynamik“ neue Lebensräume, z.B. für Licht-bevorzugende Arten.
In wieweit sich dieser Prozess in den letzten Jahren weiterentwickelt und etwa auf die Fledermauspopulationen ausgewirkt hat, wurde somit gar nicht berücksichtigt. Zum Beispiel sind inzwischen auch geschützte Gelbbauchunken, Zauneidechsen und diverse Orchideenarten nachgewiesen worden.

Schutzgut „Landschaftsbild“ wurde zu wenig berücksichtigt.

Das Landratsamt hatte in seiner Stellungnahme vom 2.3.06 gefordert:
„Entgegen der Scoping-Dokumentation sollte das Schutzgut „Landschaftsbild“ mehr berücksichtigt werden“.
Da durch inzwischen erteilte vorzeitige Baugenehmigungen für die Erstellung großvolumiger Baukörper Tatsachen geschaffen wurden, sind die nachträglichen gestalterischen Einflussmöglichkeiten nur noch marginal.

Ausgleichsmaßnahmen Waldaufwertung

Die Maßnahmenkategorie A7 geht mit der höchsten Wertungspunktzahl (2400000 = 54% der Gesamtpunkte) in die Ausgleichsbilanz ein. Die darin vorgesehenen externen „naturnahen Bestandsumwandlungen“ vorhandener Fichtenaufforstungen müssen aber wohl eher als sehr „langfristig angelegte Maßnahme mit längerer Entwicklungsdauer“ angesehen werden.
Die ökologische Aufwertung der in Einzelparzellen versprengten Waldflächen ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Sie stellt aber keinen unmittelbaren wirksamen Ausgleich für die tatsächlich verloren gehenden, örtlich zusammenhängenden Funktionen dar. Außerdem sind die geplanten Maßnahmen wenig überschaubar und kaum in ihrer Effizienz zu kontrollieren. Es ist deshalb sehr fraglich, ob diese Maßnahmen im erhofften Umfang überhaupt als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden.

Waldumwandlung außerhalb des FNP

Laut Rechtssprechung muss ein Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Bereich Waldabstandszone und ein Teil des westlichen Bereiches sind aber nicht Bestandteil des gültigen Flächennutzungsplanes. Auf diesen Missstand hat auch das Landratsamt noch mal in seiner Scoping-Bewertung hingewiesen
In den Bereichen außerhalb des FNP wurde dennoch eine Waldumwandlungsgenehmigung eingeholt. Falls das zuständige RP Freiburg seinerzeit die Genehmigung für die Waldumwandlung aufgrund der Annahme erteilt haben sollte, dass es sich um ein Gebiet innerhalb des FNP handelt, ist die rechtliche Grundlage der Genehmigung nicht gegeben. Ich bitte um eine belastbare Auskunft darüber, ob das RP-Freiburg entsprechende Kenntnis über den tatsächlichen Sachverhalt hatte.

Forderungen aus Umweltbericht und Scoping im Textteil der Bauvorschriften unzureichend berücksichtigt

Die im Umweltbericht dargelegten Erkenntnisse wurden in den textlichen Festsetzungen nicht im erforderlichen Maß übernommen.
Maßnahmen, wie z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen, die als wichtige Elemente zur Minderung der Bebauungsfolgen beschrieben werden, sind nur „als nicht bindende Festsetzungsempfehlungen“ eingeflossen. Für bedeutende bereits realisierte Bauumfänge spielen die im UB verlangten Maßnahmen offensichtlich keine Rolle mehr. Auf den Abbildungen der Infoschilder von derzeitig im Bau befindlichen Gebäuden sind zum Beispiel die Dachbegrünungen nicht erkennbar.
Ebenso ist unklar, wie die Durchführung der Maßnahmen überhaupt konkret gesichert und überwacht werden sollen. Zum Beispiel ist nicht geklärt von wem und in welcher Form das „dringend anzuratende“ Monitoring der Fledermauspopulationen (großer Mausohr) tatsächlich durchgeführt wird.
Generell sollte die Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahmen mit einem öffentlich rechtlichen Vertrag abgesichert werden.

Beleuchtung

Nicht nur für die öffentliche Straßenbeleuchtung, sondern auch für größere Betriebsflächen sollten Na-Hochdrucklampen vorgeschrieben werden (Insektenschutz, Energiesparen). Der Umweltbericht weist (Seite 41) auf diese Maßnahmen auch wegen dem festgestellten Jagdhabitat verschiedener Fledermausarten hin.

Löschwasserentsorgung nicht erkennbar

Auf dem Gelände von Intier mussten größere Löschwassermengen bereitgestellt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Mengen im Ernstfall, dann möglicherweise mit Schadstoffen verunreinigt, gefahrlos abgefangen werden kann, ohne dass Gefahr für das Grundwasser bzw. das „naturnahen“ Entwässerungssystem besteht.

Flächenverbrauch minimieren

Es wurde vorgeschlagen, zur Minimierung des ohnehin hohen Flächenverbrauchs einen Teil der erforderlichen PKW-Stellplätze in Parkhäuser unterzubringen. Dieser Vorschlag findet sich im Bebauungsplan nicht wieder und sollte nochmals aufgegriffen werden.

Zulässige Bauhöhe

Als zulässige Bauhöhe wird 11,5m festgesetzt. In der Begründung des Textteils (Seite 9) wird diese Grenze dagegen für „technische Aufbauten“ aufgeweicht, so dass real partiell eine Bauhöhe bis zu 14,5m möglich wird.
Die örtlichen Bauvorschriftt sollte sich auf die festgelegte Höhe von 11.5m beschränken. Im Ausnahmefall lässt sich bei Vorliegen gewichtiger technischer Gründe im Rahmen einer Abweicherlaubnis eine Mehrheit im zuständigen Gremium finden.

Eingeschränktes Industriegebiet (GIe)

Die Gemeindeverwaltung will eine Teilfläche in ein Industriegebiet mit Einschränkungen nach der Bundesimissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
Die Verwaltung begründet dies mit dem Wunsch der dort ansässigen Firma im Drei-Schicht-Betrieb arbeiten zu wollen.
Diese Begründung ist unzureichend, weil Drei-Schicht-Betrieb auch in Gewerbegebieten möglich ist und dies bereits lange in Althengstett so praktiziert wird.
Für die Gemeinde ist dagegen von erheblichem Nachteil, wenn nach der Umwidmung zum GIe, auch mit den genannten Einschränkungen gemäß BImSchV, Betriebe mit erheblichem Emissionspotential zugelassen werden müssen!

Ein kleiner Auszug dessen was zukünftig zulässig ist:
- Anlagen zur Herstellung von Bitumen oder Teer mit Produktionsleistung von bis zu 200
Tonnen ….
- Anlagen zur Behandlung von Oberflächen …unter Verwendung von organischen
Lösungsmitteln, …. mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von bis zu 150
Kilogramm je Stunde oder 200 Tonnen je Jahr.
- Mastbetriebe mit bis zu 40.000Mastgeflügelplätzen, 350 Rinderplätzen, 20.000
Truthühnermastplätzen, 1.000Kälberplätzen, 2.000 Mastschweineplätzen
- Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen bis zu 4 Tonnen je Tag bei Blei und
Cadmium oder 20 Tonnen je Tag bei sonstigen Nichteisenmetallen
Das Landratsamt weist in seiner Stellungnahme vom 2.3.06 wegen „der deutlich wahrnehmbaren Wohnbebauung“, die dort im angrenzenden GE-Gebiet bereits existiert, auf ein Konfliktpotential hin, wenn ein Industriegebiet geschaffen wird.
Aus meiner Sicht besteht zudem die Gefahr, dass die Gemeinde regresspflichtig werden kann, wie es bei ähnlichen Fällen in anderen Gemeinden schon passiert ist.
Um zukünftig vor „unliebsamen“ Überraschungen gefeit zu sein, gegen die man sich dann nicht mehr wehren kann, müssen die geplanten „Einschränkungen“ erheblich enger gefasst werden. Ich plädiere deshalb vehement dafür, es bei der Ausweisung als Gewerbegebiet zu belassen und auf die Ausweisung eines Industriegebietes zu verzichten. Die Dreischichtproduktion der bestehenden Betriebe könnte, falls überhaupt erforderlich, auch mit einer entsprechenden Abweichungserlaubnis mit abgesichert werden.

Folgerung

Es darf nicht mehr Fläche verbraucht werden als für eine verträgliche Gewerbegebietserweiterung unbedingt nötig ist. Deshalb soll das Gewerbegebiet nur im Rahmen dessen erweitert werden, wie es der rechtskräftig bestehende Flächennutzungsplan vorsieht und wie es ursprünglich der Gemeindeverwaltungsverband nach langjährigen Planungen festgelegt hatte.
Ganz besonders ist es für die Gemeinde von Nachteil, Teilflächen in ein Industriegebiet umzuwandeln. Auch ein eingeschränktes Industriegebiet ist ein Industriegebiet. Im Vergleich zu einem Gewerbegebiet sind dort wesentlich größerer Emissionsbelastungen zulässig, die nachträglich nicht mehr zu verhindern sind, weil jede spätere Betriebsansiedlung einen Rechtsanspruch hat, den zulässigen Rahmen auszunutzen.
Ich bitte, die textlichen Festlegungen bezüglich der oben genannten Einwände und Vorschläge zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

Lothar Kante