Nächste Gemeinderatsitzung

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Kommunalwahl 2009

Liebe Mitmenschen,

zur Kommunalwahl 2009 stellen wir wieder eine Kommunalwahlliste für die Grünen auf.

Gemeinsam wollen wir für den Ortschaftsrat in Neuhengstett und Ottenbronn sowie den Gemeinderat in Althengstett antreten.
Wenn Sie sich für die Kommunalpolitik interessieren oder unsere Gemeinde mitgestalten möchten, dann sind Sie zu unserem ersten Treffen herzlich eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns kandidieren. Zur Zeit sind wir mit zwei Sitzen im Gemeinderat und einem Sitz im Ortschaftsrat Neuhengstett vertreten. Bei der letzten Wahl hat sich gezeigt, dass wir mit mehr Kandidaten auf der Liste, auch mehr Sitze erreichen. Damit können wir auch ein Mehr an grünen Argumenten in unsere Gremien tragen, die für unsere lebenswerte Zukunft mehr denn je wichtig sind.

Helfen Sie mit, unsere Präsenz auszubauen und ziehen Sie gemeinsam mit uns in die Gremien ein. Zusammen lässt sich mehr bewirken!

Wir treffen uns am Mittwoch, 5. November, um 19:00 Uhr im Café Rote Erde in Neuhengstett.

Wichtig: Eine Mitgliedschaft in der Partei ist keine Voraussetzung.

Falls Sie vorab Fragen bzw. am 5.11. keine Zeit haben, kontaktieren Sie uns einfach:

Gisela Gröger, Tel: 13251
Klaus Rohbeck, Tel: 4505
Philipp Jourdan, Tel: 1793

Mit herzlichen Grüßen
Philipp Jourdan

Freitag, 17. Oktober 2008

Anfrage zur behelfsmäßigen Außenstart- und Landebahn (Graspiste) auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw und deren privaten Nutzung

Der Anfrage, unseres grünen Kreisverband, an das Landratsamt und die Stadt Calw, liegen viele Gespräche und Leserbriefe zum privaten Flugbetrieb, auf dem Truppenübungsplatz Muckberg, zugrunde.

Aus einer ehemaligen Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ist unter Anderem folgendes zu entnehmen:
Bei der behelfsmäßigen Außenstart- und Landebahn (Graspiste) auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw handelt es sich weder um einen Flugplatz (§ 38 LuftVZO) noch um einen Landeplatz i.S. des § 49 LuftVZO. Die hier vorgenommenen Starts und Landungen erfolgen nach § 30 Abs. 1 LuftVG, der für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei Sonderregelungen im Flugbetrieb zulässt.

Unserer Auslegung nach ist somit ein privater Flugbetrieb hier nicht möglich.

Wir bitten uns den Status, laut Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie), des Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw und dessen behelfsmäßiger Außenstart- und Landebahn (Graspiste) mitzuteilen. Des Weiteren interessiert uns der Anfahrtsweg zum „Flugplatz“ bei privaten Flugveranstaltungen. Welche Strecke wird genutzt und was für einen Status haben diese Verkehrsflächen.

Im Interesse der Mitbürger und Anwohner liegt uns sehr an der Klärung der Sachlage. Es ist eine neue Bewertung notwendig. Die Sonn- und Feiertagsruhe wird, je nach Windrichtung und Wohnstätte an einigen Tagen im Jahr, ebenfalls sehr strapaziert.

Wir könnten uns eine klärende Bürgerversammlung zu dieser Thematik vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Jourdan, Althensgtett
Für den Kreisverband Calw

Freitag, 3. Oktober 2008

Starrsinn bis zum bitteren Ende?

Zum Baugesuch des Tierschutzvereins in der Gemeinderatssitzung vom 24. September bezüglich Teilabbruch, Umbau und Sanierung des Kleintierstallgebäudes gab es seitens der Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag:

Die Beschränkung auf die Errichtung von 5 Hundeboxen ist zu sichern. Das Einverständnis der Gemeinde wird erteilt

Nach der Erläuterung und Darstellung der Rechtssituation durch Bürgermeister Dr. Götz entspann sich eine recht lebhafte, teils kontrovers geführte Diskussion, die aber letztendlich die seit 2004 bestehende Ablehnung durch die Mehrheit der Freien und Unabhängigen Wählervereinigung sowie der CDU zementierte (9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Ja-Stimmen von Bürgermeister Dr. Götz, Gisela Gröger, Klaus Rohbeck und Lothar Kante). Auch die neu aufgezeigte Situation des Außensplitters und die „Kehrtwendung“ des Landratsamtes änderte daran nichts. Früher wurde häufig die nicht mögliche Nutzungsänderung des Gärtnereigeländes als Hinderungsgrund angeführt. Dabei hatte der Technische Ausschuss schon am 9.12.2003 bei einer Anfrage für eine Bebauung mit einer Halle zur Unterbringung von Oldtimern keine Bedenken - und zugestimmt. Die Zwangsversteigerung verhinderte dieses Vorhaben aber. In der aktuellen Sitzung wurde weiterhin der fehlende Kanalisationsanschluss moniert – dieses „Problem“ existierte aber schon immer sowohl bei der Gärtnerei Herzog mit teils weit über 100 Tieren, als auch bei zwei weiteren Wohngebäuden, einer Schreinerei und dem stark frequentierten benachbarten Vereinsheim mit Gaststättenbetrieb.

Hohes Verkehrsaufkommen wurde befürchtet und der Lärm(schutz) war ebenfalls ein Thema. Das für den Tierschutzverein positive Lärmgutachten (erstellt von einem Gutachter, der auch für die Gemeinde tätig ist) beeindruckte die Neinsager in keiner Weise. Wo blieben diese Bedenken beim Neubau der L179 (Straße höher, breiter, näher am Ort) bzgl. der Auswirkungen für die Anwohnerschaft? Aus einer misslungenen lokalen Ortsumgehung ist eine stark befahrene Ausweichstrecke von übergeordneter Bedeutung geworden! Allein diese Lärmabwägung zu den 250 m entfernt liegenden geplanten schallisolierten 5 Hundeboxen macht so eine Argumentation einfach unglaubwürdig .

Sei es drum, alles ist diskutierbar und Manches bleibt Ansichtssache. Ein Punkt auf jeden Fall nicht, nämlich: die ungeheuerliche Unterstellung, dieses Bauvorhaben wäre für den Tierschutzverein ein Einstieg in etwas weit Größeres, diese 5 Boxen nur der Anfang und am Ende könne womöglich ein ganzes Tierheim da stehen.

Ein konkret definiertes Baugesuch stand zur Abstimmung und wurde abgelehnt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in Zukunft jedes wie auch immer geartete andere Baugesuch ebenfalls abgelehnt werden müsste. Schließlich könnte es immer Grund zur Annahme geben, es könnten furchtbar geheime, ungesetzliche und wahnsinnig gefährliche im Baugesuch nicht erkennbare Dinge passieren.

Wo blieben diese Bedenken beim Abnicken eines eingeschränkten Industriegebiets, bei der eine mögliche unerwünschte Nutzungsmöglichkeit in Zukunft keine Rolle zu spielen scheint?
Nur auf eine unbewiesene Annnahme hin etwas abzulehnen ist schlichtweg ignorant und juristisch nicht haltbar! Bleibt zu hoffen, dass die Folgen für die Gemeinde nicht zum Desaster werden. Den finanziellen Schaden haben sowieso wir alle zu tragen (nicht nur die ihn verursachenden GemeinderätInnen!) und in den Schlagzeilen ist Althengstett dann ebenfalls wieder zu finden.

Baugesuch des Tierschutzvereins erneut abgelehnt

Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch des Tierschutzvereins in der Sitzung vom 24.9.2008 mit 9 NEIN-Stimmen, 4 JA-Stimmen und 3 Enthaltungen erneut ab.

Dazu ein Leserbrief von Anneliese Rägle, Ottenbronn

Es ist nur noch peinlich wie der Gemeinderat Althengstett mit dem Tierschutzverein und der geplanten Tierrettungsstation umgeht. Ist es fehlender Mut sich geistig vorwärts zu bewegen? Überforderung? Sturheit? Bestechlichkeit? Sind es Restverbindlichkeiten aus früheren und aktuellen Abhängigkeitsverhältnissen? Ist es Hass gegenüber Tieren und Menschen? Ist es Blindheit und Ignoranz gegenüber einem gesetzlichen und christlichen Auftrag?
Tierschutzverein, Landratsamt und Gutachten haben dem Gemeinderat Wege für eine saubere Lösung dieses Konflikts bereitet und der Althengstetter Gemeinderat zeigt erneut, dass er aus der „ alten Zeit“ und der damit verbundenen fraglichen Arbeitsethik nichts gelernt hat.
Jeder Gemeinderat, der gegen die Tierrettungsstation ist, sollte um glaubwürdig zu sein, aktiv dafür sorgen, dass Tiere- die Teil der Schöpfung sind – so gehalten und behandelt werden, dass sie gar nicht erst Rettung brauchen. ( Patenschaften übernehmen, Tiere bei sich zu Hause aufnehmen, usw).
Sich diesem Auftrag mit einem sturen Nein zu entledigen ist m.M.n. nachhaltig unverantwortlich und respektlos!