Nächste Gemeinderatsitzung

Mittwoch, 26. April 2006


www.hengstett.de


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Dienstag, 25. April 2006

Industriegebiet - Das schadet uns allen

Gewerbegebiet ausreichend - Intier plant "über kurz oder lang" nur einen Zweischichtbetrieb

Beim demnächst anstehenden Satzungsbeschluß des Gemeinderates zum erweiterten Bebauungsplan im Althengstetter Gewerbegebiet Unteres Ried (Intiergelände) geht es um eine entscheidende Zukunftsfrage. Wird Althengstett für alle Zeiten zum Standort für Industriebetriebe aller Art, mit allen möglichen negativen Folgen für die hier wohnenden Menschen oder vertreten wir als Gemeinderäte gegen die Begehrlichkeit eines Immobilienmaklers unsere eigenen Interessen.
Mehr Lärm und mehr Luftverschmutzung sind die möglichen Spätfolgen einer unüberlegten, nach unserer Auffassung falschen Entscheidung für ein Industriegebiet.
Intier kann nämlich, wie andere auch, problemlos in einem Gewerbegebiet produzieren. Ein Schaden entsteht dabei weder dem neuen Unternehmen noch der Gemeinde.
Zumal, wie dem Bericht des Schwarzwälder Boten vom Donnerstag, dem 27. April zu entnehmen ist, "über kurz oder lang" nicht, wie bisher im Planverfahren immer wieder behauptet, ein Dreischichtbetrieb, sondern nur ein Zweischichtbetrieb geplant ist.

Der von der Gemeinderverwaltung vorgetragene Hinweis auf ein bereits bestehendes Industriegebiet am Ort, im sogenannten ehemaligen Zeyko-Areal, führt leider in die Irre. Dieses Gebiet ist nämlich schon vor über 30 Jahren vom langjährigen Bürgermeister Gerhard Schanz und dem damaligen Gemeinderat verantwortungsbewußt mit einem entscheidenden Zusatz versehen worden. „In dem Baugebiet sind erhebliche belästigende Gewerbebetriebe nicht zulässig“ heißt es da unter Punkt 1a im gültigen Bebauungsplan. Das Gebiet hat also nach heutiger Definition den Charakter eines viel besser kontrollier- und steuerbaren Gewerbegebietes.

Reden Sie mit Ihren Gemeinderäten und fragen Sie wie sie abstimmen werden.

Mehr über den großen Unterschied von Industrie- und Gewerbegebieten und den sich daraus ergebenden Folgen für unsere Umgebung erfahren Sie in dem folgenden Bericht von Lothar Kante. Mehr zum Thema gibt es außerdem per Mausclick unter Intier - der Wald ist weg:

Hintergrundinfo:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbegebiet / Industriegebiet:

Im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung sind die Arten der Nutzungen von Grundstücken definiert. Demnach können zunächst im Flächennutzungsplan allgemeine Festlegungen getroffen werden. Es gibt die folgenden vier Möglichkeiten:


  • Wohngebiet W
  • Gemischte Bauflächen M
  • Gewerbliche Bauflächen G
  • Sonderbauflächen S

Genauere Details werden dann später im verbindlichen Bebauungsplan festgelegt. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es folgende 10 Arten der Flächennutzung:

( die angehängten Zahlen zeigen den zulässigen Lärmpegel in dB Tag/Nacht)
  • Industriegebiet (GI) keine Beschränkung
  • Gewerbegebiet (GE) 69/59
  • Kerngebiet (MK) 55/50
  • Mischgebiet (MI)
  • Dorfgebiet (MD) 50/45
  • besonderes Wohngebiet (WB) 45/40
  • allgemeines Wohngebiet (WA) 45/40
  • reines Wohngebiet (WR) 40/35
  • Kleinsiedlungsgebiet (WS) 45/40
  • Sondergebiet (SO) 45/65

Jede dieser Nutzungsarten ist mit definierten Beschränkungen bzw. Nutzungsrechten versehen. Diese betreffen zum Beispiel die bei Tag oder Nacht erlaubten Emissionen (z.B. Lärm, Abgase), die Art der zulässigen Gewerbe, Industrieanlagen usw.. In der Baunutzungsverordnung heißt es dazu u.a.:

§ 8 Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

§ 9 Industriegebiete

(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.


Was bedeutet das für Althengstett?

Im Bebauungsplan können von der Gemeinde zwar noch Einschränkungen festgesetzt werden, zum Beispiel können definierte Gewerbearten (z.B. Großeinzelhandel) ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde hat aber nach der Festlegung „GI“ faktisch keinen Einfluss mehr darauf, wer sich dort mit welchen Produktionsanlagen ansiedelt.
Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: hat sich die Gemeinde einmal dafür entscheiden eine Fläche als Industriegebiet auszuweisen, dann muss (!) dort alles zugelassen werden, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Abgesehen von wenigen Einschränkungen, die zuvor explizit in den Bebauungsplan aufgenommen werden können, gibt es dann nur noch Beschränkungen durch das Bundesimmissionschutzgesetz.

Bisher hat es deshalb in Althengstett - wie in sehr vielen anderen Gemeinden mit ähnlicher Struktur auch - aus gutem Grund kein Industriegebiet nach heutiger Definition gegeben.
Dies war und ist aus wirtschaftlichen Gründen auch überhaupt nicht erforderlich, alle Althengstetter Firmen konnten problemlos unter den Bedingungen die ein Gewerbegebiet bietet, angesiedelt werden.
Wir sind überzeugt, dass Althengstett auch ohne ein Industriegebiet in der Zukunft für neue Arbeitsplätze und verträglichen Wachstum gut gerüstet ist.

Was ist nun geplant?

Für das Gebiet Unteres Ried/Langenlöchle besteht seit vielen Jahren ein Flächennutzungsplan, der diesen Bereich als geplante gewerbliche Baufläche (G) ausweist. Bisher existiert nur für einen Teil dieser Fläche ein detaillierter Bebauungsplan. Die Gemeinde Althengstett hatte seinerzeit weise entschieden, die heute weitgehend belegte Fläche als Gewerbegebiet und nicht als Industriegebiet auszuweisen.

Es soll nun innerhalb des bestehenden Flächennutzungsplanes für die noch übrige Fläche ebenfalls ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei geht es um das nördlich am bisherigen Bebauungsgebiet angrenzende, in den Wald hinein gehende Teilstück. Dies ist zunächst überhaupt nicht zu beanstanden, weil die Endscheidung, dort Gewerbe anzusiedeln bereits vor vielen Jahren gefallen ist.

Ein großer Teil der nun hinzu kommenden Fläche soll aber zum Industriegebiet erklärt werden. Die von der Gemeindeverwaltung zuerst vorgetragene Begründung, man wolle damit der sich ansiedelnden Firma Intier den Dreischichtbetrieb ermöglichen, ist nicht schlüssig.
Unsere Rückfragen beim Landratsamt ergaben, dass für einen Dreischichtbetrieb die Festsetzung als Industriegebiet nicht erforderlich ist. Im Übrigen haben wir auch bereits Betriebe, die im Gewerbegebiet seit Jahren ohne Probleme dreischichtig arbeiten können.
Auf Nachfrage hat Herr Bürgermeister Nonnenmann in der GR-Sitzung am 08.02.2006 daraufhin erstmals öffentlich erklärt, dass die Festsetzung als Industriegebiet eine Bedingung der Firma war. Es ginge dabei nicht allein darum, den Dreischichtbetrieb zu ermöglichen, es ginge auch um Emissionen. Dazu zähle auch Lärm, der zum Beispiel entstehen könnte, wenn im Sommer Hallentore geöffnet sind. Gekauft wurde das Grundstück von einer Immobilienleasinggesellschaft.

Nicht kalkulierbare Folgen

Wir gehen davon aus, dass sich die Emissionen der Fa. Intier, wie in den Vorberatungen versichert worden ist, in akzeptablen Grenzen halten werden. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum es dann unbedingt ein Industriegebiet sein muss? Die geplante Produktion sollte auch in einem Gewerbegebiet möglich sein. Sollte diese Firma irgendwann einmal Althengstett verlassen (was wir uns nicht wünschen, aber in Zeiten der Globalisierung ja ein nicht ganz abwegiger Gedanke ist), dann bleibt das Gelände weiterhin ein Industriegebiet – mit dann völlig unbeeinflussbaren Konsequenzen, die nachfolgende Ansiedlungen mit sich bringen könnten.
Der Vorteil für die Immobilienleasingfirma, in deren Besitz das Grundstück ist, liegt dagegen auf der Hand: ein Industriegebiet ist sicher lukrativer am Markt unterzubringen, als ein Gewerbegebiet, von dem es viele gibt.

Wir sind der Auffassung, dass der jetzt vom Gemeinderat zu erstellende Bebauungsplan keine Industriefläche ausweisen soll. Dies ist für die aktuellen Ansiedlungen überhaupt nicht erforderlich und würde für Althengstett unkalkulierbare Risiken hinsichtlich der Emissionen, der Lebensqualität und dem Charakter der ländlichen Gemeinde Althengstett mit sich bringen.

Freitag, 21. April 2006

Steinlesberg - Jetzt wird’s teurer!

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat Anfang April in einem Schreiben an die Gemeinderverwaltung das „Aufbringen einer bituminösen Deckschicht“ auf den Feldweg am Steinlesberg bei Einhaltung geharnischter Auflagen genehmigt. Diese Auflagen lassen den Erfolg der Befürworter einer weiteren Versiegelung von Flächen im Naturschutzgebiet zu einem zweischneidigen Schwert werden. Wichtigster Satz im Genehmigungsschreiben: "Weitere Asphaltierungen von Wegen im Naturschutzgebiet werden nicht durchgeführt." Unter diesen Voraussetzungen kann der Naturschutz mit dem Ergebnis leben. Die Althengstetter Gemeindekasse wird dagegen deutlich mehr als bisher vorgesehen belastet, Dem Gemeinderat sollte deshalb vor Umsetzung der Maßnahme eine neue Kostenrechnung auf den Tisch gelegt werden.

Da der Schriftsatz des Regierungspräsidiums den Gremiumsmitgliedern bislang nicht zur Kenntnis gegeben wurde, veröffentlichen wir hier
die wichtigsten Auflagen für den Ausbau
:

  • Die Gemeinde Althengstett wird verpflichtet eine gleichgroße Fläche innerhalb eines Naturschutzgebietes auf der Gemarkung zu entsiegeln. Sie muss eine solche Fläche innerhalb von 3 Monaten benennen und sich eine Genehmigung beim Regierungspräsidium für den Rückbau einholen. – Das kostet!
  • Da der Ausbau nach Verstreichen des Frühjahrstermins (wg. Vogelbrut bis 15.04.) nun erst wieder ab 31.07. in Angriff genommen werden darf, wird der Ausgleich vorher schon bekannt sein müssen und kann von der zuständigen Stelle beim Naturschutz in Karlsruhe geprüft werden.

  • Die Gemeinde Althengstett wird verpflichtet den Kraftverkehr in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um eine widerrechtliche Benutzung festzustellen und zu unterbinden. Dem Regierungspräsidium ist darüber nach Aufforderung detailliert Bericht zu erstatten. – auch das kostet!

  • Um eine illegale Benützung weiter zu unterbinden darf der Weg nicht bis zur Kreisstraße 4308 Althengstett ausgebaut werden. Zwischen Kreisstraße und versiegeltem Weg muß ein gutes Stück Schotterweg bestehen bleiben.

In der Befreiungsentschiedung werden zudem weitere Auflagen zum Ausbau selbst gemacht, die dazu beitragen sollen Schaden vom Naturschutzgebiet abzuwenden. Demnach dürfen außer der 3m breiten Fahrbahn weder in der Bauphase noch danach Flächen in Anspruch genommen werden, Entwässerungseinrichtungen entlang des Weges sind nicht zulässig.
Ob vor diesem Hintergrund die Kalkulation des beauftragten Bauunternehmens noch stimmt ist fraglich.

Trotz dieser Auflagen haben sich der ebenfalls im Verfahren zu hörende Naturschutzbund Gäu-Nordscharzwald und der BUND – Regionalverband Nordschwarzwald gegen eine Befreiungsgenehmigung ausgesprochen. Sie verneinen ein öffentliches Interesse am Ausbau des gut angelegten Schotterweges und warnen vor neuen Schleichwegen für den PKW-Verkehr.

Weitere Infos und Dokumente zum Thema per Mausclick hier: Steinlesberg – Naturschutz einfach übergangen

Freitag, 14. April 2006

BM antwortet: Nix Genaues - Vorwürfe - Unwahrheiten

Hier ist die lange erwartete bürgermeisterliche Stellungnahme zu den anwaltlichen Überprüfungen dieser Website. (Eigene Kommentare in blauer Farbe.)

Randnotiz:
Interessant für den aufmerksamen Beobachter ist die Dramaturgie der Bekanntgabe in den letzten Tagen: Als Schriftstück (siehe unten) versprochen zur Gemeinderatssitzung am 05.04., erhalten die Gemeinderäte das Dokument per Gemeindebote am Mittwochnachmittag, dem 12.04., eine Woche nach der Sitzung.
Das Anschreiben hat das Datum vom 11. April, die Rede, gehalten am 05.04., das Datum 08.04.. – (Honni soit qui mal y pense. – Ein Schelm der Böses dabei denkt)
Am 11. April wurde jedenfalls von verschiedener Seite die schriftliche Herausgabe der Rede von Herrn Nonnenmann gefordert und am 12. April zudem eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht, mit der geprüft werden soll, ob der Bürgermeister Wort halten muss, wenn er dies dem Gemeinderat gegeben hat. Über das Ergebnis werden wir hier berichten.

Das unten veröffentlichte Dokument ist im aktuellen Gemeindeblatt vollständig veröffentlicht, darüber freuen wir uns, allein die Stellungnahme von Lothar Kante und Ralf Köhler hatte keinen Platz mehr im Blättle – Schade! - Deshalb brauchen wir diese Internet-Seite.




Gemeinde Althengstett 08. April 2006

Sachantrag von Gemeinderat Kante;
Antwort des Bürgermeisters


Gemeinderat Kante hat in der Gemeinderatssitzung am 08.03.2006 den Antrag gestellt, zu folgenden Fragen in dieser Sitzung schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Für eine Amtshandlung bedarf es konkreter Anhaltspunkte. Was war inhaltlich der konkrete Anlass der Beauftragung der Kanzlei, um welche Passagen der Website geht es?

Gemeinderat Kante hat seine Frage wie folgt kommentiert: „Es genügt nicht, darauf hinzuweisen“ weil Köhler/Kante (Gröger?) „eine Website machen, die möglicherweise Unrechtes beinhaltet“, es muss der konkrete Inhalt benannt werden, an dem der Bürgermeister sich gestoßen hat und dies so zum Gegenstand der Prüfung wurde. "

2. Warum wurde der betroffene Gemeinderat vom Bürgermeister nicht darüber informiert, dass aus seiner Sicht Teile der Website rechtlich zu beanstanden sind? Vielleicht hätte man sich bei strittigen Punkten einigen können.

3. Wenn der Bürgermeister davon ausgeht, dass Gemeinderats-Mitglieder eine strafbare Handlung begangen haben könnten und er deshalb gegen die Mitglieder ermitteln lässt, warum wurde der Gesamtgemeinderat nicht unverzüglich darüber informiert?

4. Seit wann wird ermittelt?

5. Was kostet die Beauftragung des Rechtsanwalts-Büros?


Ich darf diese Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.: Für die Notwendigkeit der Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Überprüfung der Inhalte der Homepage von Gemeinderat Köhler bestanden konkrete Anhaltspunkte. Diese sind für jeden nachvollziehbar der Homepage zu entnehmen. Es hat niemand etwas gegen eine Homepage, aber insbesondere für ein Mitglied des Gemeinderats sind die Grenzen hierfür enger gesteckt. Ich will mich auf die vier wesentlichen Punkte beschränken-.

a) Durch die Titulierung der Homepage unter dem Namen der Gemeinde nämlich "Althengstett-Info" - wurde der Anschein erweckt, es handele sich um eine Veröffentlichung der Gemeinde. Es war zu prüfen, ob der dadurch hervorgerufene Eindruck einer offiziellen Verlautbarung der Gemeinde Belange der Gemeinde und Rechtsvorschriften verletzt.
(Wie sieht das Ergebnis der Überprüfung aus? Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht.)

b) In der Homepage werden an verschiedenen Stellen die Gemeinderatsmehrheit, die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister durch unzutreffende Tatsachenbehauptungen und Unterstellungen verunglimpft. Die Beauftragung der Anwaltskanzlei erfolgte, um zu klären, ob durch diese Behauptungen Dienst- und sonstige Vorschriften in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht verletzt worden sind und ob die Gemeinde berechtigt bzw. sogar verpflichtet ist, im Interesse der Gemeinde dagegen vorzugehen.
(Wo auf der Homepage werden Gemeinderatsmehrheit, die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister verunglimpft? – Wurden Dienst- und sonstige Vorschriften verletzt? – Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht!)


c) In der Homepage und in Äußerungen des Gemeinderats Köhler werden Informationen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen wiedergegeben. Darüber hinaus wurden Informationen aus Akten öffentlich verwendet, die dem Gemeinderat Köhler lediglich aus seiner Stellung als Gemeinderat heraus aufgrund entsprechender Akteneinsicht auf dem Rathaus bekannt wurden.
(Um welche Informationen handelt es sich konkret – Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht!)

Das Landratsamt hat als Kommunalaufsicht auf Befragen darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in eigener Zuständigkeit - gegebenenfalls unter Hinzuziehen eines Anwalts - zu prüfen habe, ob hierin eine Verletzung dienstrechtlicher Pflichten des Gemeinderats Köhler gesehen wird und entsprechend geahndet werden muss.

(Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des Landratsamtes unter Informationspolitik - offen und ehrlich und entscheiden Sie selbst, ob sich Bürgermeister Nonnenmann weiter auf die Unterstützung der Kreisbehörde in dieser Angelegenheit berufen kann.)

d) Der Gemeinderat Köhler unternahm den Versuch, für seine Homepage im Amtsblatt der Gemeinde und verschiedenen Tageszeitungen durch gleichzeitige Schaltung von einer Vielzahl von Anzeigen zu werben. Die kurzfristige Beauftragung des Anwaltsbüros diente auch der Prüfung, ob wegen der rechtswidrigen Verwendung des Gemeindenamens und rechtswidrigen Inhalten von Teilen der Homepage die bereits in Auftrag gegebene Anzeigenschaltung zu unterbinden war.

Die von Gemeinderat Köhler beim Nussbaum-Verlag eingereichten sechs Anzeigen wurden - übrigens nach dortiger Prüfung in eigener Zuständigkeit durch einen eigenen Anwalt - nicht abgedruckt und auch die betroffenen Zeitungsverlage haben die Anzeigen nicht geschaltet.

(Wir wollen mit unserer Website Öffentlichkeit herstellen, deshalb wurde natürlich versucht über das Gemeindeblatt den Namen der Seite per Anzeige bekannt zu machen. Dies ist heute wegen eines hervorragenden Rankings bei Google nicht mehr notwendig. Die Seite hat sich selbst bekannt gemacht. Anzeigenaufträge für Tageszeitungen hat es nie gegeben, da wird hier schlicht die Unwahrheit gesagt.)

Zu 2.: Die Homepage wurde offenbar unter strengster Verschwiegenheit von Gemeinderat Köhler konzipiert und ins Internet gestellt. Danach wurden - wie ausgeführt - im Amtsblatt und den Tageszeitungen entsprechende Anzeigen aufgegeben, die diese Homepage publik machen sollten. Die Gemeindeverwaltung wurde erst durch Dritte auf diese Aktion, die unmittelbar bevorstand und offenbar ein „Überraschungs-Coup“ werden sollte, hingewiesen. Wie sollte in diesem Fall und unter diesem Zeitdruck seitens der Gemeindeverwaltung noch zuerst in Verhandlungen eingetreten werden, nachdem bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden waren?

Hat Herr Köhler seine Gemeinderatskollegen oder die Gemeindeverwaltung vorher informiert, dass diese einseitige Homepage - die inzwischen mehr als 35 Seiten umfasst - veröffentlicht und beworben werden soll?

(Der „Überraschungs-Coup“ ist zwischenzeitlich fast zwei Monate alt, ohne dass irgendjemand ernsthaft versucht hat die Seite schließen zu lassen. Einem solchen Versuch sehen wir gelassen entgegen, da wir hier nichts weiter tun, als unter jederzeitiger Beachtung von Recht und Gesetz unsere Meinung kund zu tun. Zur Verwirklichung dieses elementaren demokratischen Rechtes bedarf es soweit uns bekannt keinerlei „Vorwarnung“ an Dritte und schon gar nicht der Erlaubnis eines Bürgermeisters oder eines Gemeinderatsgremiums. Auch als Gemeinderäte steht es uns selbstverständlich frei, unsere Meinung, so wie Millionen andere Menschen auf einer eigenen Homepage zu veröffentlichen.)

Gemeinderat Köhler war offenbar ganz allein Urheber und Verfasser der Homepage. Erst später wurde bekanntgegeben, dass die Seiten „auch in Zusammenarbeit mit Gemeinderat Kante“ entstanden seien. (Ja und?)

Es wurde von meiner Seite aus nie ein Gesprächswunsch ausgeschlagen. Im Gegenteil hat es im Dezember jeweils ein längeres Gespräch zwischen mir und Herrn Köhler bzw. Herrn Kante gegeben. Beide Gespräche sind gut verlaufen und wir sind in gutem Einvernehmen auseinander gegangen. Zu meiner und zur allgemeinen Überraschung wurde dann im Januar diese Homepage ins lnternet eingestellt.
(von gutem Einvernehmen kann nicht die Rede sein, wir haben seinerzeit die unterschiedlichen Meinungen zum Thema Transparenz und Ehrlichkeit in der Kommunalpolitik ausgetauscht. Ich habe Herrn Nonnenmann zum Schluss des Gesprächs ausdrücklich darum gebeten, eine öffentliche Bewertung unseres Gedankenaustausches zu unterlassen. Was das alles mit unserer Homepage zu tun hat? Wer weiß?)

Zu 3.: Gegen die betroffenen Gemeinderatsmitglieder wird nicht ermittelt. "Ermitteln" können nur Ermittlungsbehörden, also die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Solche Ermittlungen sind nach unserer Kenntnis nicht im Gange. In der Anfrage des Gemeinderats Kante wird offenbar die anwaltliche Oberprüfung der Homepage anhand den Textseiten mit strafrechtlichen Ermittlungen verwechselt!

Aus diesem Grund bestand auch keine Veranlassung, den Gesamtgemeinderat zu unterrichten. Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Inhalts der Homepage stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung dar; eine Pflicht des Bürgermeisters zur Unterrichtung des Gemeinderats nach § 24 Abs. 2 Gemeindeordnung besteht deshalb nicht. Sofern Ermittlungen gegen die betroffenen Gemeinderäte eingeleitet werden, wird selbstverständlich der Gemeinderat unverzüglich darüber informiert.

Zu 4.: Wie bereits ausgeführt, sind Ermittlungen gegen die betroffenen Gemeinderäte nicht im Gange. Es kann deshalb auch kein Zeitpunkt benannt werden, ab welchem ermittelt wurde.

Falls der Zeitpunkt des Auftrags zur anwaltlichen Überprüfung der Homepage gemeint sein sollte, so teile ich mit, dass dies - wie gerade ausgeführt - nach Bekanntwerden der Aktion von Herrn Köhler erfolgte.

Zu 5.: Die Kosten der Beauftragung des Anwaltsbüros sind noch nicht bekannt. Eine Vorschussanforderung erfolgte bislang nicht und eine Honorarvereinbarung wurde noch nicht angeboten.

Soweit ich in der beanstandeten Homepage persönlich angegriffen wurde, bin ich selbstverständlich auch persönlich Auftraggeber. Insoweit besteht auch keine persönliche Auskunftspflicht. Die Beauftragung des Anwaltsbüros im Hinblick auf möglicherweise rechtswidrige oder dienstpflichtwidrige Äußerungen in Bezug auf die übrigen Mitglieder des Gemeinderats und die Gemeindeverwaltung erfolgte gemäß § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung durch mich als Bürgermeister in Vertretung der Gemeinde Althengstett. Auch im Interesse der lntegrität der großen Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder und der Gemeindebediensteten war die Überprüfung und rechtliche Bewertung des Inhalts der Homepage erforderlich und notwendig. Die Gemeinde verfügt auch für solche Fälle seit vielen Jahren über eine Rechtsschutzversicherung.

Im übrigen hat das beauftragte Rechtsanwaltsbüro darauf hingewiesen, dass die betroffenen Gemeinderäte Köhler und Kante ggf. unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzanspruchs zur Erstattung des Anwalthonorars verpflichtet sind und durch gerichtliche Entscheidung dazu veranlasst werden können. Dasselbe gilt auch für die Kosten der Gemeinde und des Bürgermeisters, die durch die mögliche Durchführung gerichtlicher Verfahren in diesem Zusammenhang zukünftig entstehen können.
(Eine überaus lustige Einlassung, - die einen Prozess voraussetzt und den entsprechenden Richterspruch dazu. Sollte die Angelegenheit mangels Masse im Sande verlaufen, bleiben die Kosten selbstverständlich an der Gemeinde hängen.)

Zum Schluß will ich anmerken, dass es im Interesse der Arbeit im Gemeinderat und der Gemeinde wäre, wenn die betroffenen Gemeinderäte wieder an den Tisch der politischen, aber auch korrekten und fairen Auseinandersetzung zurückkehren. Dann brauchten sie nicht nur Pressearbeit betreiben, sondern könnten auch in der Kommunalpolitik zum Wohle der Gemeinde erfolgreich sein.
(Wir haben den Tisch der politischen Auseinandersetzung nie verlassen - Anwälte haben andere beauftragt.)

Die von meiner Seite aus angebotenen Gespräche wurden von Herrn Köhler und Herrn Kante zunächst abgelehnt. Es sieht aber so aus, dass nun doch ein Gesprächstermin zustande kommt. (Bevor die Drohung mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht vom Tisch ist, wird es nur schwerlich Gespräche mit Bürgermeister Nonnenmann geben können. Mit den Gemeinderatskollegen beraten wir uns dagegen gerne. Das Problem ist nämlich der Bürgermeister selbst, dem das Gremium schließlich vor Jahresfrist einstimmig empfahl, ich zitiere: „Nutzen Sie die Chance....in Zukunft durch stärkeres persönliches Engagement als seither an ihrem Arbeitsplatz für die Gemeinde, diese so genannten handwerklichen Fehler abzustellen“ und weiter an anderer Stelle „Die nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommene Vorbereitung auf Gemeinderatssitzungen und der oft fehlende Informationsfluss sind nach Ansicht des Gremiums ... Ursache, dass durch unnötige Diskussionen Diskrepanzen entstehen...“ Wer mehr vwissen will liest hier weiter: Stellungnahme des Gemeinderates vom 02-03-2005)

In unserer Gemeinde wurden in den letzten Jahren sehr viele positive Dinge geschaffen und wir haben uns im Vergleich zu anderen Gemeinden gut weiterentwickelt. Ich denke, das ist auch weiterhin das gemeinsame Ziel von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft. Auch wenn es sicherlich ab und zu unterschiedliche Lösungsansätze und unterschiedliche Wege gibt, über die man durchaus auch demokratisch und konstruktiv streiten kann, ändert das nichts an der gemeinsamen Zielsetzung, für unsere Gemeinde das Beste zu erreichen und nur dies war und ist mein Ziel.

Althengstett, 08. April 2006



gez.
Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

Mittwoch, 5. April 2006

Gute Politik statt Anwälte

Weiter nur pauschale Vorwürfe und nichts Justiziables

Auch bei der jüngsten Gemeinderatssitzung ließ Bürgermeister Nonnemann in Sachen Website "Wir haben nichts zu verbergen..." die Katze nicht wirklich aus dem Sack.

Resumée: Außer pauschalen Vorwürfen an die Adresse der Internet-Tagebuchschreiber nichts gewesen... und doch war die Sitzung einen Besuch wert. Über 40 Bürger ließen sich das Ereignis nicht entgehen und erhielten bei Punkt 5 der Tagesordnung eine einzigartige Lektion in Sachen Demokratie. Die bürgermeisterliche Erklärung wurde verlesen, schriftlich, wie von Bürgermeister Nonnenmann in der letzten Sitzung und von seinen Anwälten (s.u.) zugesagt, lag liegt sie bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung den Gemeinderäten nicht vor. Der Beitrag enthielt einen Sack voll allgemeiner persönlicher Vorwürfe an die Adresse der Seitenmacher, wenig Greifbares und schon gar nicht rechtlich Verwertbares.
Gibt es eine Rechtfertigung für die von ihm angestrengten anwaltlichen Überprüfungen der Tätigkeit der Gemeinderäte Ralf Köhler und Lothar Kante oder gibt es sie nicht? Auch nach über sechs Wochen stochern die Betroffenen weiter im Nebel.
Nach dem Bürgermeisterwort wurde den Beschuldigten das Rederecht entzogen. Mit Ach und Krach genehmigte Bürgermeister Nonnenman schließlich noch persönliche Erklärungen zum Thema. Der Gesamtgemeinderat segnete mit der üblichen "zu drei Stimmenmehrheit" den Maulkorb ab und verweigerte die Aussprache.

Weiterhin gilt: Die Betroffenen haben bislang keinerlei Verifizierung der Vorwürfe erhalten, weder im persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister, noch über die beauftragten Anwälte. Die gemeindlichen Rechtsberater haben sich vielmehr bislang nur gegenüber Dritten geäußert - ein außergewöhnlicher Vorgang.

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde der Versuch unternommen durch ein Geheimtreffen im Beisein eines gegnerischen Anwalts zu einer "Sprachregelung" für die Öffentlichkeit zu kommen. Aus den unten nachzulesenden Gründen haben wir ein solches Treffen abgelehnt.

Hier nun der Schriftwechsel im Vorfeld der Gemeinderatssitzung:

Montag 27. März 16.56 Uhr per Email, Herr Nonnemann schreibt:

Sehr geehrter Herr Köhler,

Gegenstand unserer Besprechung soll die beanstandete Homepage, die Äußerungen der beiden Gemeinderäte dazu sowie die Anfrage von GR Kante in der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.03.2006 sein. Als Teilnehmer sind vorgesehen: Gemeinderäte Köhler und Kante, Rechtsanwalt Heieck, stellv. Bauamtsleiter Teufel, Bürgermeister Nonnenmann.

Zielrichtung ist ein klärendes Gespräch über die streitigen Punkte der Auseinandersetzung und die Erörterung der weiteren Behandlung der Angelegenheit im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit.

Ich bitte darum, dass dieses Gespräch und auch die Tatsache, dass ein solches stattfindet, vertraulich behandelt wird. Ansonsten hätte ich Veranlassung, das Gespräch - auch kurzfristig - abzusagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

unsere Antwort vom Mittwoch, 29.03.2006

Betr: Ihre Anfrage für einen Gesprächstermin

Sehr geehrter Herr Nonnenmann,
herzlichen Dank für die per mail übersandte kurzfristige Einladung zu einer Besprechung mit Ihrem Anwalt.
Wir sind im Rahmen unserer Aufgaben als Gemeinderäte immer zu Gesprächen bereit und finden diese vor dem Hintergrund der Ereignisse in den zurückliegenden Wochen auch dringend notwendig. Solche Gespräche können je nach Wunsch öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Charakter haben.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass alle Beteiligten mit offenem Visier und auf gleicher Augenhöhe miteinander reden. Das gebietet der notwendige Respekt voreinander.
Das von Ihnen beabsichtigte Geheimtreffen hat jedoch einen völlig anderen Charakter.
Wie wir über Dritte erfahren haben, prüft Rechtsanwalt Heieck in Ihrem Auftrag ein strafrechtliches, zivilrechtliches und beamtenrechtliches Vorgehen gegen uns. Gegenstand der Überprüfungen sollen die Inhalte einer Homepage www.bürgerinfo.com sein. Sie haben damit ohne mit uns je darüber gesprochen zu haben, den Rahmen der politischen Auseinandersetzung verlassen und den Weg einer juristischen Auseinandersetzung eingeschlagen. Während Sie über Ihre Anwälte den Vorgang in einem mehrseitigen Schreiben öffentlich machen lassen und unseren Ruf beschädigen, warten wir als Beschuldigte nach 5 1/2 Wochen immer noch auf eine Verifizierung der Vorwürfe.
Sie werden also sicherlich verstehen, dass wir vor diesem Hintergrund für die von Ihnen vorgeschlagene Besprechung mit einem gegnerischen Anwalt ohne eigenen Rechtsbeistand nicht zur Verfügung stehen. Unsere Anwälte haben uns von einem solchen Treffen zudem abgeraten.
Wie Sie der Ihnen vorliegenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Thema entnehmen können, liegt die Zuständigkeit zur politischen Regelung der Angelegenheit allein in der Verantwortung des Gemeinderates.
Sollten Sie dennoch ein Gespräch im Beisein von Juristen wünschen, bitten wir unverzüglich um die Zustellung einer schriftlichen Konkretisierung der Vorwürfe, damit wir uns mit unseren Rechtsbeiständen beraten können.

Mit freundlichen Grüßen



Ralf Köhler und Lothar Kante



darauf erhalten wir das erste anwaltliche Schreiben nachdem man uns wochenlang an den Pranger gestellt hat (Hervorhebungen im Text von uns vorgenommen):

Sehr geehrter Herr Köhler

wie Sie wissen vertreten wir

1 . die Gemeinde Althengstett, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Jörg Nonnenmann, Simmozheimer Straße 16, 75382 Althengstett

2. Herrn Jörg Nonnenmann, Bürgermeister, eben da

anwaltlich.

Herr Nonnenmann hat uns Ihr Schreiben vom 29.03.06 mit der Bitte um Beantwortung übergeben.

Unser Mandant hat Ihnen am 27.03.06 ein persönliches Gespräch mit dem dort genannten Personenkreis angeboten. Kein „Geheimgespräch“, was immer das sein mag, vielmehr ein vertrauliches Gespräch, wobei Vertraulichkeit auch hinsichtlich der Tatsache erbeten wurde, dass ein solches Gespräch stattfindet.

Für - wie Sie es bezeichnen – „Geheimtreffen“ sieht Herr Bürgermeister Nonnenmann keine Veranlassung; angesichts Ihres bisherigen Verhaltens ihm und der Gemeindeverwaltung gegenüber hielt er es indessen für angebracht, Ihnen vor der Gemeinderatssitzung am 05.04.06 den Vorschlag eines - wie Sie formulieren – „Gespräches nicht öffentlichen Charakters“ zu übermitteln.
Herr Gemeinderat Kante hat Herrn Bürgermeister Nonnenmann - mit der Bitte um schriftliche Beantwortung - eine Reihe von Fragen gestellt, deren Beantwortung gegenüber Herrn Kante in schriftlicher Form in der Gemeinderatssitzung am 05.04.06 erfolgen wird.
Wir haben inzwischen im Auftrag der Gemeinde und des Bürgermeisters, Herrn Nonnenmann, den Inhalt der von Ihnen veranlassten Homepage einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis unserer Überprüfung haben wir Herrn Bürgermeister Nonnenmann mitgeteilt; es obliegt - ausschließlich - seiner Entscheidung, ob und in weicher Form und zu welchem Zeitpunkt er das Ergebnis dieser Überprüfung bekannt gibt. Es obliegt auch ihm, wem gegenüber er das Ergebnis dieser Überprüfung bekannt gibt.

Selbstverständlich wäre es Herrn Bürgermeister Nonnenmann recht, wenn ein Gespräch mit Ihnen auch von Ihrer Seite aus in Begleitung eines Anwaltskollegen erfolgen würde. Da Sie nach Ihrer Mitteilung bereits Anwälte eingeschaltet haben, stellen wir gerne anheim, einen Besprechungstermin über die Anwälte koordinieren zu lassen.
Einer weiteren - wie Sie schreiben – „Verifizierung der Vorwürfe“ bedarf es nicht. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Anwälten den Inhalt der Homepage (die im übrigen den irreführenden Namen "Althengstett-info trägt) zur Kenntnis gebracht haben. Wir sind überzeugt, dass Ihre Anwälte Ihnen bereits mitgeteilt haben, welche der von Ihnen getanen oder zu verantwortenden Äußerungen rechtlich relevant sind. Im übrigen haben wir darauf ebenfalls bereits hingewiesen, wobei wir uns dagegen verwahren, wir hätten den Vorgang „in einem mehrseitigen Schreiben öffentlich“ gemacht - oder gar „ihren Ruf beschädigt“. Solche Äußerungen sollten Sie unterlassen oder für deren Richtigkeit einstehen.
Die mit unserer Einschaltung und auch dem Gesprächsvorschlag von Herrn Bürgermeister Nonnenmann verfolgte Absicht ist, unter Ihrer Mitwirkung wieder zu einer konstruktiven politischen Arbeit des Gemeinderates zurückzufinden.
Sie schreiben, unser Mandant habe den Rahmen der politischen Auseinandersetzung verlassen und den Weg einer juristischen Auseinandersetzung eingeschlagen. Das ist falsch. Sie haben durch eine Reihe von Äußerungen den politischen Rahmen verlassen. Auch in der engagierten politischen Auseinandersetzung gibt es Spielregeln, die den Sinn haben, die politische Auseinandersetzung frei von unfairem Verhalten, Ehrabschneidung, Persönlichkeitsverletzungen, etc. zu halten. Diese Regeln haben Sie teilweise missachtet. Um es - im Jahr der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland - so zu formulieren: Sie haben verschiedentlich nicht den Ball, sondern den Mann gespielt. Um welche Äußerungen es sich handelt und wie diese zivil- und strafrechtlich zu bewerten sind, werden Ihnen Ihre Anwälte sicherlich erläutert haben oder noch erläutern.
Herrn Bürgermeister Nonnenmann geht es mit dem von ihm angebotenen Gespräch darum, mit Ihnen zusammen auszuloten, ob eine Regelung - und Sprachregelung - gefunden werden kann, die es ihm ermöglicht, die Vorgänge im Zusammenhang mit Ihrer Homepage ohne weitere juristische Maßnahmen zum Abschluss zu bringen, oder ob es erforderlich ist, die Gerichte in dieser Sache zu bemühen.
Die Entscheidungshoheit für Maßnahmen nach §§ 17, 16 Abs. 3 GO liegt selbstverständlich beim Gemeinderat. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Zuständigkeit nicht eine solche „zur politischen Regelung der Angelegenheit" (vorletzter Absatz Ihres Schreibens) ist; auch hier gilt: Es sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, die Voraussetzungen für eine sachliche, politische Arbeit im Gemeinderat der Gemeinde Althengstett fern persönlicher Verunglimpfungen und unsachlicher Angriffe zu schaffen.
Herr Bürgermeister Nonnenmann hat uns ermächtigt, vor diesem Hintergrund sein Gesprächsangebot zu erneuern, weshalb wir kurzfristige Rückäußerung - an uns - anheim stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Chr. Heieck


Unsere Antwort vom 03.04.2006


Betr: Schreiben Ihrer Anwälte vom 31.03.2006

Sehr geehrter Herr Nonnenmann,

das Schreiben Ihrer Anwälte vom Freitag, dem 31.03.06, bringt in der Sache leider keine neuen Erkenntnisse. Wir versichern Ihnen aber erneut, dass wir selbstverständlich jederzeit zu Gesprächen mit Ihnen im Rahmen unserer Aufgaben und Tätigkeiten als Gemeinderäte bereit sind.
Juristische Auseinandersetzungen, wie sie von Ihnen derzeit in die Wege geleitet werden, gehören jedoch nicht zu diesen Aufgaben. Uns ist vielmehr aufgegeben, vor dem Hintergrund einer demokratischen Auseinandersetzung offen und für den Bürger durchschaubar, für unsere Gemeinde und ihre Bürger politisch zusammen zu arbeiten. Genau das tun wir seit Übernahme unseres Amtes mit großer Verantwortung und unter jederzeitiger Berücksichtigung von Recht und Gesetz.
Sollten Sie diese Meinung nicht teilen, wäre es guter Stil gewesen, wenn Sie als Bürgermeister uns dies sofort öffentlich oder auch persönlich gesagt hätten.
Gut sechs Wochen nach Beginn der von Ihnen ohne jegliche Rücksprache mit uns angestrengten anwaltlichen Überprüfung unserer Tätigkeit haben wir dagegen immer noch keinerlei Hinweis darauf, was Sie wirklich beschwert.
Angesichts dieser Situation haben wir anwaltlichen Rat eingeholt. Auf eine anwaltliche Vertretung können wir jedoch weiter gelassen verzichten, da wir bislang überhaupt nicht wissen, womit wir Anwälte beschäftigen sollten. Außerdem sind wir gezwungen mit juristischen Beratungen sparsam umzugehen, um die Gemeinde vor unnötigen Kosten zu bewahren.

Für Ihr aktuelles Gesprächsangebot bedeutet dies: Wir setzen uns gerne mit Ihnen und Ihren Stellvertretern an einen Tisch. Vorab bitten wir Sie jedoch um Mitteilung, welche Vorwürfe Sie konkret gegen uns erheben. Ein Treffen im Beisein Ihres Anwaltes lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Gründe dafür sind ausführlich dargelegt.

Freundliche Grüße

Ralf Köhler, Lothar Kante


Darauf Antwort am 04. April 2006 per Gemeindebote zusammen mit den dokumentierten Unterlagen die allen Gemeinderäten persönlich zugestellt wurden:

Sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Kante,
auf Ihr Schreiben vom 03. April 2006 nehme ich Bezug und erkläre, dass ich nach wie vor zu - wie bereits von mir angeboten – einem Gespräch bereit bin. Ich bitte um entsprechende Terminvereinbarung mit Frau Kopp (Tel.:)

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Nonnenmann
Bürgermeister






Bürger erneut schlecht informiert

Der interessierte Bürger wird vom Bürgermeister über das öffentlich heiß diskutierte Thema im Gemeindeblatt und folglich auch im Schwarzwälder Boten erneut schlecht informiert. Oder können Sie dem folgenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung ansehen, dass sich dahinter das oben dargelegte Thema verbirgt?:

5. Sachantrag von Gemeinderat Kante;
Antwort des Bürgermeisters

Wir halten Sie auf dem Laufenden.



Gemeinderat 08.03.06 - Bürgermeister läßt heimlich Rechtsanwälte gegen Gemeinderäte ermitteln

Erst über Dritte haben wir von den heimlichen Ermittlungen gegen uns erfahren. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde dieser Vorgang öffentlich gemacht. Die anschließend dokumentierte Rede von Lothar Kante kritisiert die Geheimniskrämerei und den Kriminalisierungsversuch des Bürgermeisters. Von den anderen Gemeinderäten im Gremium gab es keinerlei Stellungnahme zu dem Thema. Der Schwarzwälder Bote drehte nun in seiner Berichterstattung den Spieß um und machte den hintenherum ermittelnden Bürgermeister zum Held des Tages ("Bürgermeister schaltet Anwaltsbüro ein"). Mit dem Verlauf der Ratssitzung hat diese Darstellung nichts zu tun. Informieren Sie sich deshalb hier, was in der Ratssitzung tatsächlich gesprochen wurde:

Lothar Kante informierte im Öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 08. März das Gremium wie folgt:

Es existiert eine von Ralf Köhler initiierte Website auf der einige Hintergrundinformationen über die Kommunalpolitik in Althengstett abgelegt sind. Diese Website richtet sich gegen niemanden, ähnliches gibt es in vielen anderen Gemeinden. Die Website ist eine Information für interessierte Bürger, um z.B. zu erklären, warum wir in verschiedenen Fällen so oder so abgestimmt haben, welche Motivation wir dabei hatten. Diese Information ist unsres Erachtens nötig, weil immer wieder Sachverhalte im Amtsblatt oder in der Zeitung unzureichend dargestellt worden sind, so dass es zu Falschinterpretationen kommen musste, wie zum Beispiel „SPD/ Grüne sind gegen Gewerbeansiedlungen in Althengstett“, was absolut nicht stimmt.

Nun habe ich erfahren, dass die Gemeinde in Vertretung des Bürgermeisters eine Rechtsanwaltkanzlei beauftragt hat, zu prüfen ob strafrechtlich, zivilrechtlich oder beamtenrechtlich etwas zu beanstanden sei. Bisheriges Ergebnis:
Ein 2 1⁄2 - seitiges „Drohschreiben“ der Kanzlei an die Kreisgrünen, in dem auch mein Name genannt wird, ich hätten gegen meine beamtenrechtliche Pflichten als Ehrenamtlicher verstoßen.

Man kann ja geteilter Meinung über die Website sein, aber ich halte dies für einen ganz schlimmen Vorgang – warum:

Erstens: weil ich davon erst über Dritte erfahre,
Zweitens: hier geht es nicht darum,
dass der Nussbaumverlag eine von den Grünen privat bezahlte Annonce mit Hinweis auf diese Website nicht veröffentlicht (dies ist eine Privatangelegenheit zwischen Grünen und dem Nussbaumverlag),
es geht nicht darum, dass der Bürgermeister im Amtsblatt aus dem Nachrichtenteil einer Partei, ohne jede Begründung, einen Hinweis auf die Website-Namen gestrichen hat,
es geht nicht einmal darum, ob auf der Website etwas Unrechtmäßiges steht, weil

o dann müssten konkrete Anhaltspunkte benannt worden sein
o dann hätten die Betroffenen darüber informiert gehört, – schon aus Anstandsgründen,
o von mir aus hätte man uns auch abmahnen können, dann hätten wir wenigstens dazu Stellung beziehen können.

Aber es geht meines Erachtens ja auch nicht um Klärung eines möglichen rechtlichen Problems, es geht einzig darum kritische Gemeinderatsmitglieder massiv einzuschüchtern

Rechtlich sehe ich den Vorgang sehr entspannt, politisch halte ich diese Vorgehensweise des Bürgermeisters für einen Skandal.
Thema offener Umgang miteinander: Vom Bürgermeister wurde ich noch vor einiger Zeit in einem Vieraugengespräch dazu ermuntert, falls Probleme auftreten, erst das Gespräch mit Ihm zu suchen, - jetzt hintenrum diese Aktion.
Sollen wir uns zukünftig im Beisein von Juristen unterhalten?

Wenn der BM in Vertretung der Gemeinde eine Kanzlei beauftragt, gegen uns zu ermitteln, dann ist dies eine Amtshandlung, die gegen uns als Gemeinderäte gerichtet ist. Es ist eine Amtshandlung die zudem Kosten verursacht. Eine Amtshandlung muss in sich schlüssig begründet werden

Ich stelle deshalb folgenden Sachantrag:

Der Bürgermeister möge zu folgenden Fragen bis zu der nächsten Sitzung schriftlich Stellung beziehen.

1. Für eine Amtshandlung bedarf es konkreter Anhaltspunkte.
Was war inhaltlich der konkrete Anlass der Beauftragung der Kanzlei, um welche Passagen der Website geht es?

Es genügt nicht darauf hinzuweisen, „ weil Köhler/ Kante (warum eigentlich nicht Gröger?) eine Website machen, die möglicherweise Unrechtes beinhaltet“,
es muss der konkrete Inhalt benannt werden, an den der BM sich gestoßen hat und die so zum Gegenstand der Prüfung wurden.

2. Warum wurden die betroffenen Gemeinderäte vom Bürgenmeister nicht darüber informiert, dass aus seiner Sicht Teile der Website rechtlich zu beanstandenden sind? Vielleicht hätte man sich bei strittigen Punkten sogar einigen können.

3. Wenn der Bürgermeister davon ausgeht, dass GR-Mitglieder ein strafbare Handlung begangen haben könnten und er deshalb gegen Gremiumsmitglieder ermitteln lässt, warum wurde der Gesamtgemeinderat nicht unverzüglich darüber informiert?

4. Seit wann wird ermittelt?

5. Was kostet die Beauftragung des Rechtsanwaltbüros?

Meinerseits besteht der Verdacht, dass man mal pauschal hat testen wollen, ob man vielleicht etwas findet, das man den drei kritischen Räten ans Bein binden kann.

Weil ich mich massiv unter Druck gesetzt fühle, behalte mir vor, den gesamten Vorgang bei übergeordneten Behörden zur Prüfung vorzulegen. Ferner behalte ich mir aus Eigenschutz zivilrechtliche Schritte vor.

Über den Antrag entstand ein kurzer Wortwechsel bei dem es allein darum ging eine Abstimmung zu verhindern. Farbe bekennen ist offensichtlich schwer.
Bürgermeister Nonnenmann sagte nach Aufforderung durch GR Ayasse eine schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur nächsten öffentlichen Sitzung zu. Eine Abstimmung über den Antrag fand nicht statt.



Presserklärung der Kreisgrünen zum Thema Anwälte gegen Kommunalpolitiker

Der Schwarzwälder Bote hat die unten dokumentierte Presserklärung der Kreisgrünen veröffentlicht. Wie üblich wurden wieder wichtige inhaltliche Passagen gestrichen. Auch wurde die in der Erklärung ebenfalls genannte Gemeinderätin Gisela Gröger einfach unterschlagen. Die vollständige Presserklärung der Grünen finden Sie hier. Wir haben, wie üblich, die gestrichenen Stellen rot markiert

Pressemitteilung vom 13. März 2006

Kriminalisierung zur Vertuschung eigener Fehler - Grüne Räte stehen für Öffentlichkeit und Transparenz

Appell an BM: Gute Politik statt teure Anwälte!

Der Kreisvorstand von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN weist die von Bürgermeister Nonnenmann, durch Beauftragung eines Rechtsanwaltsbüros erhobenen Vorwürfe gegen oppositionelle Gemeinderäte entschieden zurück. Das Vorgehen der Gemeindeverwaltung ist allzu offensichtlich eine letzte Hoffnung des immer wieder in Bedrängnis geratenen Verwaltungschefs, die bisher äußerst erfolgreich agierende Opposition im Althengstetter Gemeinderat zum Schweigen zu bringen. In dem Schreiben eines Rechtsanwaltsbüros vom 21.02.2006 werden nicht nur die Althengstetter Kommunalpolitiker, sondern auch die Grüne Partei und alle anderen bedroht, die den Link zu einer kommunalpolitischen Bloggerseite im Internet veröffentlichen. Die betroffenen Räte selbst müssen derweil seit mehr als drei Wochen mit der pauschalen Beschuldigung leben „gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten als ehrenamtlich Verpflichtete verstoßen“ zu haben. Weder Bürgermeister noch das Anwaltsbüro haben sie bisher über Inhalt und Ziel der laufenden „Geheimermittlungen“ in Kenntnis gesetzt. Trotz mehrfacher Aufforderung wurden die im Anwaltsschreiben an den Kreisvorstand der Grünen sogenannten „rechtswidrigen Inhalte“ auch nicht konkretisiert.

Der mit Stillschweigen der Mehrheit im Gemeinderat auf dem Rücken der Gemeinderatsopposition ausgetragene Streit ist dazu angetan, das Ansehen des gesamten Gremiums und der Gemeindeverwaltung in der Bevölkerung weiter zu beschädigen. Der demokratischen Auseinandersetzung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung wird damit zudem ein Bärendienst erwiesen.
Bürgermeister Nonnenmann tut gut daran, zum Wohle der Gemeinde auf den Pfad der politischen Auseinandersetzung zurückzukehren. Ansonsten wird er sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, fortgesetzte eigene handwerkliche Fehler der Vergangenheit mit einem Rechtsstreit vertuschen zu wollen?

Als Kreisvorstand unterstützen wir unsere Gemeinderäte Ralf Köhler und Gisela Gröger, die im Übrigen, wie den weiteren Berichten und der Seite im Internet zweifelsfrei zu entnehmen ist, gemeinsam mit dem SPD - Gemeinderat Lothar Kante, eine sehr engagierte und äußerst erfolgreiche Arbeit für mehr Transparenz und Öffentlichkeit im Althengstetter Gemeinderat leisten.

Wir sind mit der GAR (Grüne und Alternative in den Räten von Baden Württemberg) und dem Landesverband der Grünen im Kontakt. Nach vorläufiger Prüfung durch die GAR können uns hinsichtlich der Inhalte und Veröffentlichung der Internetseite www.bürgerinfo.com keine haltbaren Vorwürfe gemacht werden.

Zudem ist es landauf landab üblich, seine Arbeit und Meinung in einem kommunalen Gremium im Internet zu dokumentieren und zu veröffentlichen, in der kommunalpolitischen „Provinz“ kommt es jedoch leider immer wieder vor, dass politische Diskussion, wenn sie ernster und öffentlich wird, verhindert oder kriminalisiert wird. Grüne Politiker stehen für Transparenz in allen Gremien und deshalb auch immer wieder im Fokus dieser Auseinandersetzungen.

Wir rufen Bürgermeister Nonnenmann auf, den eingeschlagenen Weg zu überdenken: „Überzeugen Sie durch eigene gute Politik, statt durch mit Steuergeldern bezahlte gute Anwälte“.

Philipp Jourdan
für den Kreisvorstand von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Kreisverband Calw

(Nicht veröffentlichte Passagen im Schwarzwälder Bote sind rot markiert)


Dokumentation - Der Drohbrief



Anwaltsschreiben an Dritte

Anwälte der Gemeinde wenden sich nicht an die Beschuldigten sondern verbreiten ihre Beauftragung in Schreiben an Dritte. Die in diesem Schreiben Beschuldigten haben ein ähnliches Schreiben bis heute (Anfang April) nicht erhalten.
Wir dokumentieren das Schreiben des von Bürgermeister Nonnenmann beauftragten Rechtsanwaltsbüros an Phillip Jourdan und die Anzeige zur Bekanntgabe unserer Homepage im Althengstetter Blättle.
Phillip Jourdan hatte am 16.02. 2006 in einem Gespräch mit Bürgermeister Nonnenmann zu ergründen versucht, weshalb der Hinweis auf unsere Seite ohne Rücksprache mit dem Autor von Bürgermeister Nonnenmann aus einer Parteimitteilung der Grünen herauszensiert worden war. Ergebnis dieser Besprechung war wohl das folgende Anwaltsschreiben:



Absender: Eisenmann – Wahle – Birk, Rechtsanwälte Stuttgart - Dresden

Stuttgart, 21.Februar 2006
Bitte stets angeben: Althengstett/Köhler Ralf

Sehr geehrter Herr Jourdan,
wir zeigen an, dass wir die
Gemeinde Althengstett, vertreten durch den Bürgermeister, Simmozheimer Str. 16, 75382 Althengstett
Ständig anwaltlich vertreten. Eine auf uns lautende Prozess- und Inkassovollmacht kann vorgelegt werden.

Gegenstand unserer Beauftragung sind die Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsversuche des Gemeinderats Köhler der Gemeinde Althengstett und ihre diesbezüglichen Äußerungen gegenüber Bürgermeister Nonnenmann am 16.02.2006.

Wir teilen Ihnen folgendes mit:

1.
Sie haben zutrffend festgestellt, dass die Entscheidung darüber, welche Anzeigen im Amtsblatt (amtlicher Teil) veröffentlicht werden, in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde – allein – liegt.

2.
Die Entscheidung über den Abdruck von Anzeigen im übrigen liegt in der Zustämdigkeit des Verlages. Nach unserer Kenntnis hat der das Amtsblatt herausgebende Verlag nach anwaltlicher Prüfung den Abdruck der Anzeigen abgelehnt.
3.
Ich habe nach Kenntnisnahme vom Inhalt der ursprünglichen Homepage des Herrn Köhler und aufgrund einer ersten, nicht abschließenden Prüfung den angesprochenen Presseorganen mitgeteilt, dass bei vorläufiger Bewertung die Inhalte der Homepage des Herrn Köhler rechtswoidrigen Inhalts seien und ich deshalb anrege, zur Vermeidung der verbreitung rechtswidriger Inhalte vom Abdrcuk abzusehen. Dies ist auch geschehen.

4.
Sie haben offenbar in der Zwischenzeit unter der Homepage www.bürgerinfo.com auf der Kreisseite Ihrer Partei den Link zur Homepage des Herrn Köhler hergestellt und damit dessen Homepage veröffentlicht. Dabei haben Sie mitgeteilt, dass diese Seite im Zusammenhang mit Herrn Lothar Kante enstanden sei, der für die SPD im Gemeinderat sitze.

Wir sind beauftragt, die auf diese Weise öffentlich gemachten Inhalte der Homepage des Herrn Köhler in strafrechtlicher, zivilrechtlicher und beamtenrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Die Überprüfung wird in wenigen Tagen abgeschlossen sein.
Wir behalten uns ausdrücklich Schritte auch gegen Sie und die von Ihnen vertretene Partei vor, da Sie zur Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte beigetragen haben.

Soweit wir bei kursorischer Überprüfung bereits jetzt feststellen können, haben sowohl Herr Köhler als auch Herr Kante gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten als ehrenamtlich Verpflichtete verstoßen, indem sie Inhalte und Gegenstände nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen öffentlich zugänglich gemacht haben. An dieser beamtenrechtlichen Pflichtverletzung haben Sie sich durch die Veröffentlichung des Links auf die Homepage des Herrn Köhler beteiligt. Wir werden zu prüfen haben, welche rechtlichen Schritte hieraus zu ziehen sind. Hierzu werden wir uns nach Abschluss unserer Überprüfung äußern.
Wir regen einstweilen an, die veröffentlichung durch Schliessung des Links unverzüglich rückgängig zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Chr. Heieck

Dienstag, 4. April 2006

Steinlesberg – Naturschutz übergangen

Chronologie der Ereignisse

In seiner Sitzung am 28. September 2005 hat der Gemeinderat Althengstett Arbeiten an einem "Feldweg im Gewann Steinlesberg mit ca. 800 m Länge" beschlossen. Dies obwohl die Frage nach der Zugehörigkeit des Weges zum Naturschutzgebiet Steinlesberg von der Verwaltung nicht beantwortet werden konnte.

Auch der Hinweis auf mögliche spätere Kosten (Regressforderungen), die der Gemeinde dann entstehen könnten, wenn die beauftragte Firma ABBW Asphaltbau ihren erteilten Auftrag nicht realisieren kann, weil ein Straßenausbau im Naturschutzgebiet von übergeordneten Behörden nicht erlaubt werden würde, führte nicht zur Einsicht im Rat. Auf eine Verschiebung der Abstimmung bis zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit wollte die Mehrheit nicht eingehen. Zumal Bürgermeister Nonnenmann den Rat mit der Einlassung beruhigte, eine Zustimmung sei vom Naturschutzbeauftragten des Landkreises bereits im Vorfeld signalisiert worden.
Was keiner der Räte wissen konnte, der Schultes und seine Verwaltung aber längst hätten wissen müssen, erwies sich als folgenschwer: Für Befreiungsanträge bei Bauarbeiten in Naturschutzgebieten ist nicht der Landkreis, sondern allein die Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Karlsruhe zuständig. Der von BM Nonnenmann in den Raum gestellte Persilschein durch den Landkreis war also von Anfang an untauglich und führte den Rat in die Irre.
An eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Straßenbauprogramms 2005 war vor diesem Hintergrund in der Folgezeit nicht mehr zu denken, denn die Karlsruher Behörde ließ sich offensichtlich nicht beirren und nahm ihren Job ernst.

Befreiungsantrag 3 Wochen nach Vergabebeschluss
Am 20. Oktober, drei Wochen nach dem Vergabebeschluss im Gemeinderat, stellte Bürgermeister Nonnenmann den längst überfälligen offiziellen "Antrag der Gemeinde Althengstett zum Aufbringen einer bituminösen Deckschicht auf den Weg im Bereich Steinlesberg im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Würm-Heckengäu". Der Bitte um eine baldige Entscheidung, konnte das Regierungspräsidium jedoch nicht folgen, da half auch kein Behördentermin im November, wohl deshalb nicht, weil eine fachliche Beurteilung erstens Zeit braucht und zweitens, vor einer Entscheidung, neben dem Regierungspräsidium auch noch Träger öffentlicher Belange, sprich Naturschutzorganisationen zu hören sind.

Fachliche Beurteilung zugunsten des Naturschutzes
Das Ergebnis einer ersten fachlichen Beurteilung ist jedoch zum Wohle des Naturschutzes ausgefallen. Darin wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der bisherigen Trasse nicht gesehen, Die Gemeinde erhält jedoch vor einer endgültigen Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung oder kann den Antrag zurückziehen.

Gründe für diese Sichtweise sind:
Die stärkere Zerschneidung von wertvollen Lebensräumen im Naturschutzgebiet.
Die Zahl der illegalen Nutzer wird sich erhöhen.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden sich erhöhen.
Der Reifenabrieb von fahrzeugen wird bei baulicher Veränderung konzentriert an den Seiten der Straße angeschwemmt.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind aufgrund ihrer Beschaffenheit für Schotterwege gut geeignet. Bei angepasster Geschwindigkeit (Beschilderung) entsteht kein höheres Beschädigungspotenzial als bei einem ausgebauten, versiegelten Weg.

Weitere Schreiben und Behördentermine schlossen oder schließen sich an, eine mehrfach von Grünen und SPD geforderte detaillierte Information des Gemeinderates über die Entwicklung der Angelegenheit wurde unter Hinweis auf das laufende Verfahren und mit der Begründung "jetzt ist ohnehin Winter und da kann nicht gebaut werden" abgelehnt.

Kommentar: Nachdem die Beurteilung des Vorhabens in zwei Schreiben der Fachbehörde des Regierungspräsidiums eindeutig gegen die unausgegorenen und rechtlich fragwürdigen Pläne der Althengstetter Verwaltung ausgefallen ist, kann eigentlich nur noch ein politischer Schachzug die Kuh vom Eis holen. Gute parteiinterne Beziehungen im CDU-Lager könnten da Wunder bewirken.
Eine blamable Angelegenheit bleibt der Vorgang um den Straßenbau im Naturschutzgebiet für Bürgermeister Nonnenmann allemal, zeigt er doch , dass dem Bürgermeister erneut ein eklatanter handwerkliche Fehler unterlaufen ist. Angesichts der planerischen Unsicherheit und drohender Regressforderungen durch die beauftragte Firma hätte der Schultes nämlich den Mehrheitsbeschluss des Rates kassieren müssen, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Was haben die Gegner des Ausbaus erreicht:
Selbst wenn am Schluss doch betoniert werden sollte, was wir nicht hoffen, weiß die Verwaltung nun, dass in Naturschutzgebieten nicht einfach nach Gutsherrenart eigenmächtig gewirtschaftet werden kann sondern dass es hier gesetzlich festgelegte Regeln für eine Befreiung von den Vorschriften des Naturschutzes gibt. Paragraph 62 Naturschutzgesetz läßt grüßen.
So leichtfertig wird künftig sicher nicht noch einmal über die Grenzen des Naturschutzes hinweggetrampelt werden.

Anhang
Dokumentation zum Thema Feldwegausbau Steinlesberg:
In den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung am 28. September erhalten die Gemeinderäte folgende Angaben zum Straßenausbauprogramm:
"Straßenausbauprogramm hier: Vergabe der Arbeiten für 2005
Inhalt der Ausschreibung ist die Instandsetzung des Fußweges beim Hallenbad, der Sonnenstraße und des Lindenäckerweges in Althengstett. Hinzu kommt der Feldweg im Gewann Steinlesberg (Flst. Nr. 1962, 1908 und 2433) mit ca 800 m Länge. In Neuhengstett....

Im Laufe des weiteren Verfahrens nach dem Vergabebeschluss stellt sich nun heraus, dass der Weg nicht nur einen neunen Belag erhalten sondern auf 3m verbreitert werden soll, davon war im Gemeinderat nie die Rede.

Im Einzelnen sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Profilierung des Wegbereiches, Ausgleich mit Mineral-Schottergemisch.
Aufbringen einer 3 m breiten Fahrspur mit Bitu-Kies 0/16 mit 8 cm Stärke
gebrochenemn Mineralbeton.... anschließend wird die Decke für einen groben Belag mit Streumaterial (Grau) abgestreut.
Die verbleibenden Reststreifen des bestehenden Weges werden mit Schottergemisch ausgeglichen.
Die Gemeinde will mit bewährten Materialien arbeiten, da sie bereits mit umweltfreundlichen HGT-Belägen schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Über diesen Arbeitsumfang wurde der Gemeinderat bis heute nicht informiert.

08.März 2006

Feldwegbau: Regierungspräsidium auf dem Rückzug

Die Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Karlsruhe hat sich entgegen der eigenen eindeutigen fachlichen Einschätzung "pro Naturschutz" (siehe auch Beitrag "Steinlesberg - Naturschutz einfach übergangen" auf dieser Webseite) zum Rückzug in Sachen Feldwegausbau am Steinlesberg bewegen lassen. Die im Verfahren noch zu befragenden Naturschutzverbände sind von der Behörde nach einem weiteren Ortstermin vor zwei Wochen zu einer Stellungnahme im Rahmen des Befreiungsverfahrens aufgefordert worden.
Die Althengstetter Gemeindeverwaltung kann deshalb aufatmen. Nach einem bangen halben Jahr werden nun die eigenen Fehler im Verfahren mit Hilfe der Naturschutzbehörde geheilt. Eine Regressforderung des beauftragten Unternehmens ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten.
Der Naturschutz steht wieder einmal auf der Verliererseite.

Zum Abschluss des Verfahrens fehlt nun nur noch die positive Stellungnahme der Naturschutzverbände. Sollten die ihre Zustimmung verweigern, kann gegen eine anderslautende Entscheidung des Regierungspräsidiums geklagt werden.