Nächste Gemeinderatsitzung

Donnerstag, 19. Januar 2006

Bessere Vorlagen bitte!

Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 18.01. ging die Industrieansiedlung des Daimler-Benz Zulieferers Intier in die zweite Runde. Aus einer lange von der Verwaltung geplanten Klausursitzung wurde über Nacht (selbstverständlich ohne jede Begründung) eine außerordentliche Ratssitzung zu ungewöhnlicher Zeit (18 Uhr), bei der die Erweiterung des Gewerbegebietes Unteres Ried als einziger Tagesordnungspunkt auftauchte.

Die Unterlagen für die Gemeinderäte zu diesem Thema waren, wie so oft mangelhaft – mit oder ohne Absicht, darauf kann sich jeder selbst einen Reim machen. Jedenfalls fehlte nahezu alles, was eine Vertiefung in das Thema vor der Sitzung ermöglicht hätte. Die Gemeinderäte erhielten von der Verwaltung weder Firmennamen noch Flächen- oder Größenangaben, keine Angaben zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit Intier, keine Skizze, kein Plan. Ein Tag vor der Sitzung trudelte mit gesonderter Post auf einem A4-Blatt eine Planskizze ein, bei der Teile aufgrund der extremen Verkleinerung nicht zu entziffern waren.

Mißachtung des Gemeinderats
Das ist eine grobe Mißachtung des Gremiums, die zu Beginn der Ratssitzung von mir mit einem Geschäftsordnungsantrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes wegen Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung beantwortet wurde. In der folgenden Abstimmung sahen das drei Gemeinderäte (Gröger, Kante, Köhler) so, alle anderen fanden's offensichtlich in Ordnung wichtige Entscheidungen ad hoc abzusegnen, wenn auch so mancher deutlich verzögert den Finger zur Ablehnung des Antrags hob.

Es schloss sich eine ausführliche Diskussion an, bei der die unterschiedlichen Positionen zur Ansiedlung noch einmal vorgetragen wurden. Wir Grünen sind auch weiterhin gegen eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans, gegen zusätzlichen Flächenverbrauch und das Abholzen von weiteren 120 x 70 m Wald. Neue Arbeitsplätze finden wir sicherer untergebracht in mittelständischen Unternehmen mit regionalen Bindungen als unter den Dächern von Global Playern, die heute hier und morgen dort produzieren oder ihre Produktion wieder einstellen. Nachdem es uns, wie Bürgermeister Nonnenmann selbst betont, an guten Bewerbern zum Kauf von Gewerbeflächen nicht fehlt, gab und gibt es keine Not, sich bei einer Vergabe von Bauland nicht auf Qualität und Zukunftssicherheit der Bewerber zu konzentrieren, auch wenn der Verkauf der Flächen dann etwas länger dauert.

Bürgermeister schlecht vorbereitet
Bürgermeister Nonnenmann lieferte im Laufe der Sitzung wieder einmal einen Hinweis darauf, wie gut vorbereitet er selbst in die Ratssitzungen kommt. Auf konkrete Nachfrage nach der Größe der von Intier geplanten Gebäude, mußten alle Anwesenden erkennen, dass der Bürgermeister die wichtigsten Veränderungen zum Thema nicht mitbekommen hat. Auf konkrete Nachfrage ging er weiter von der alten Gebäudekubatur aus und mußte sich von Bauamtsleiter Teufel belehren lassen, dass ja alles nun rund 90 Meter kürzer wird als bisher vorgesehen. Was bleibt ist eine Halle von immer noch ca 160 Meter Länge im nahen Wald, ein Grundstücksverkauf an einen Industrieimmobilienhändler, der Gebäude und Grund an Intier vermieten wird und das Prinzip Hoffnung, dass Althengstett bei Intier und Intier bei Daimler nicht in Ungnade fällt.

Vertagung wegen Verstoss gegen die Gemeindeordnung
Nach dem Schluss der Debatte meldete sich dann Gemeinderat Günther Ayasse mit dem Vorschlag, doch die Abstimmung über den vorliegenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf die nächste Sitzung zu verschieben ... "weil da ja möglicherweise im Vorfeld etwas nicht ganz nach den Vorschriften gelaufen sei" . Dem widersprach schließlich nur der Bürgermeister, dem auch zwei Abstimmungen Recht gewesen wären, eine sofort und wenn's rechtlich nicht klappt, eben nochmal bei der nächsten Ratssitzung. Diese abstruse Idee fand jedoch keine weiteren Freunde im Gremium und es wurde vertagt.

Im Folgenden werden Sitzungsvorlage und der Antrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes dokumentiert. Vielleicht meldet sich ja das Kommunalrechtsamt auch einmal unaufgefordert bei BM Nonnenmann und weist ihn auf einige Selbstverständlichkeiten im Umgang mit den gewählten Gremien hin.


(Wortlaut der Gemeinderatsunterlagen)

Gewerbegebiet 1, 1. Erweiterung;
hier: Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Geltungsbereichs
des o. g. Bebauungsplanes im Gewann "lm unteren Ried"

1 Antrag der Verwaltung

Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den im beiliegenden Lageplan (nicht beigelegt) gekennzeichneten Bereich in Althengstett wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach Baurecht notwendigen, ergänzenden Maßnahmen (Umweltbericht, Entwässerung, etc.) in Auftrag zu geben.

Erläuterung

Am 26. September 2001 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen Teilbereich des o.g. Bebauungsplanes (welchen?). Dieser Teilbereich wurde auch bereits ausgelegt, erste Maßnahmen für den notwendigen Waldausgleich (welche?) wurden bereits durchgeführt, ebenso liegt für diese Fläche ein Grünordnungsplan (wie sieht der aus?) vor.

Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in Althengstett ist es notwendig, den gesamten Bereich (welchen?) zu überplanen. Es ist aber weiterhin vorgesehen, die Erschließung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf durchzuführen.

Derzeit beabsichtigen sieben Betriebe sich im Gewerbegebiet anzusiedeln, davon sind fünf einheimische Betriebe, einer verlagert seinen Firmensitz aus einem Nachbarort und ein Betrieb wird sich neu ansiedeln. (Darüber steht viel im Gemeindeblatt, es fehlt aber hier jede Erklärung)

Die im Lageplan dargestellte Fläche (Plan fehlt) liegt überwiegend im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, ein geringer Teil liegt außerhalb der bisher genehmigten Fläche. (wie groß sind die hier genannten Flächen tatsächlich?)

Der genaue Lageplan wird vom Vermessungsbüro nach Abstimmung mit den Architekten ausgefertigt und liegt zum Sitzungstermin vor. (Zu spät nach GemO. Eine Woche vorher ist Vorschrift)

(Anmerkungen in rot, meine Fragen zur Vorlage, so kann man sich kein Bild vom Verhandlungsgegenstand machen)

Antrag zur Geschäftsordnung:

Ich beantrage die Absetzung des Tagesordnungspunktes –1. Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung hier: Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Geltungsbereiches des og. Bebauungsplanes im Gewann „Im unteren Ried“ – wegen offensichtlichen Verstoßes gegen die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Gemeindeordnung hier §34 GemO.


Begründung:

Ich zitiere aus der Verwaltungsvorschrift:
„Der Mitteilung der Tagesordnung sind diejenigen Unterlagen über die Gegenstände der Tagesordnung beizufügen, die für die Verhandlung, d.h. als Anhaltspunkt für die Vorbereitung auf die Beratung und für die beratung selbst, erforderlich sind...... Die erforderlichen Beratungsunterlagen müssen es den Gemeinderäten ermöglichen, sich über die zur Beratung und Entscheidung anstehenden Verhandlungsgegenstände näher zu informieren. ....Die Mindestfrist sowohl für die Einberufung als auch für die Mitteilung der Tagesordnung samt Übersendung der Unterlagen beträgt mindestens 3 Tage....... in größeren Gemeinden sowie allgemein bei schwierigen oder für die Gemeinde bedeutenden Verhandlungsgegenständen ( z.B. Haushaltssatzung, Bauleitpläne, Satzungen) sollte die Frist mindestens eine Woche betragen.

Die vor einer Woche zugesendeten Unterlagen enthielten weder eine detaillierte Beschreibung der Planung noch eine Planzeichnung. Deshalb war es mir als Gemeinderat nicht möglich mich auf die Sitzung vorzubereiten oder mir von dem Vorhaben aufgrund der Unterlagen ein Bild zu machen. Ich bitte deshalb das Gremium diesem Antrag zuzustimmen kündige aber auch gleich an, dass ich bei einem anders lautenden Bescheid den Vorgang einer rechtlichen Würdigung unterziehen werde.

Gemeinderäte, die ihre Verantwortung ernst nehmen, brauchen vollständige Unterlagen zur rechten Zeit und nicht erst einen Tag vor oder bei der Sitzung selbst, um sich miteinander beraten und zu guten Ergebnissen kommen zu können, da hier schon in der Vergangenheit an der Vorlagenpraxis der Verwaltung Kritik geübt wurde und keine Besserung in Sicht ist, ist es an der Zeit, ein Zeichen zu setzen.


Ralf Köhler 18.01.06

Mittwoch, 11. Januar 2006

L 179 – Überquerung mit Schneeschuhen kein Problem



Landkreis und Gemeinde haben ja nun, nach jahrelangem Zögern, so etwas wie einen Überweg für die Fußgänger an der L 179 bei der Mühle in Neuhengstett geschaffen. Der Bau am falschen Platz und ohne den notwendigen Zebrastreifen oder eine Ampel schafft jedoch nicht mehr Sicherheit, auch deshalb nicht, weil auf eine Verschwenkung der Fahrbahn zugunsten eines flüssigen Verkehrs weitgehend verzichtet wurde. Von den Verantwortlichen scheint die ganze Angelegenheit, die immerhin zigtausend Euro an Steuergeldern verschluckt hat, ohnehin nicht weiter ernst genommen zu werden. Wie sonst lässt es sich erklären, dass Fußgänger in diesem Winter den Überweg nur mit Schneeschuhen überqueren können. Wochenlang wurde dort weder gestreut noch geräumt und so der Übergang auch von niemand benutzt. ....Warten wir auf den nächsten Fußgängerunfall an der schnell und vielbefahrenen Straße? Vielleicht führen nur solche traurigen Ereignisse zur nötigen Einsicht in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Schutzes der schwächsten Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle.

Sonntag, 8. Januar 2006

Informationsrecht im TA durchgesetzt!

Nur gut informierte Gemeinderäte können ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wahrnehmen, gleichberechtigt mitreden und wenn nötig kritische Fragen stellen. Deshalb wird wohl immer wieder versucht den gewählten Vertretern wichtige Informationen vorzuenthalten. Das Informationsrecht der Gemeinderäte muss deshalb immer neu erkämpft werden. In Althengstett sind wir auf diesem Gebiet jetzt durch eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht einen guten Schritt weiter gekommen.
Ab Dezember 2005 erhalten, wie landauf landab üblich, alle Gemeinderäte Einladungen und Unterlagen der Ausschüsse zugesandt. Es wurde außerdem klargestellt, dass jeder Gemeinderat, auch wenn er nur Besucher ist, der Verhandlungsführung in den Ausschüssen jederzeit folgen können muss und er Einsicht in alle Unterlagen nehmen kann.

Ohne Druck von oben sind solche Fortschritte leider nicht erreichbar, wie die folgende Dokumentation zeigt.

Brief an das Kommunal- und Prüfungsamt beim Landratsamt Calw, 17. November 2005


Sehr geehrter Herr Fisel,

Ich bitte um eine rechtliche Würdigung der im Folgenden beschriebenen Vorgänge und falls nötig um entsprechende Hinweise an Bürgermeister Nonnenmann.

An der Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Althengstett vom 25. Oktober habe ich als zuhörender Gemeinderat im Zuhörerbereich teilgenommen.
Bei der Beratung ....... wurde ein überarbeiteter Bebauungsplan auf den Tisch in der äußeren rechten Ecke des Großen Sitzungssaales gelegt. Entfernung zum Zuhörer rund 10 m.
Ich stehe auf und bitte darum den Plan einsehen zu dürfen (in früheren Sitzungen war dies immer möglich) oder ihn an die Wand zu hängen.
Bürgermeister Nonnenmann: „Herr Köhler ich darf Sie bitten im Zuhörerraum Platz zu nehmen. Wir machen das jetzt ganz genau.“ Auf meine Einlassung, dass ich der Verhandlung so nicht folgen könne, kommt die Antwort: „Sie bleiben im Zuhörerraum“.

Die Ausschussmitglieder versammeln sich nun in einer geschlossenen Runde um den Tisch und beraten dort über den neuen, erstmals vorgestellten Plan. Ich konnte weder den Plan sehen noch die Wortbeiträge aufgrund der Entfernung akustisch verstehen.
Der Verhandlung zu dem Tagesordnungspunkt konnte ich deshalb nicht folgen.

Meine Fragen an Sie:

Kann der Vorsitzende einem anwesenden Gemeinderat die den übrigen Gremiumsmitgliedern vorliegenden Informationen grundlos verweigern (hier: Einsicht in Planunterlagen) und ihn
so faktisch von der Verhandlung des Gremiums ausschließen?

Darf künftig weiter so verfahren werden?

Sollte sich der Vorsitzende bei seiner Handlungsweise nicht entsprechend der Rechtsprechung verhalten habe, bitte ich um eine entsprechenden Hinweis.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich von Bürgermeister Nonnenmann in der Ausübung meines Amtes als Gemeinderat behindert fühle. Sein Verhalten mir gegenüber interpretiere ich als Strafmaßnahme ohne Rechtsgrundlage weil ich in der Vergangenheit immer wieder Unregelmäßigkeiten und handwerkliche Fehler der Verwaltung aufgedeckt und bekannt gemacht habe (Stichworte: Kreistierheim, CleanConsulting-Vertrag, Befangenheit).

Bei der Beantwortung meiner Fragen bitte ich zu berücksichtigen, dass ich keiner allgemeinen Rechtsbelehrung zum Thema „Rechte eines Gemeinderatsmitgliedes in Zusammenhang mit einem Ausschuss dem es nicht angehört“ bedarf, weil ich mich in diesen Dingen zwischenzeitlich selbst schlau gemacht habe. Ich bitte allein um eine Würdigung des beschriebenen Vorgangs und um eine Beantwortung der beiden Fragen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.

Unabhängig davon möchte ich Ihnen die folgenden Ergebnisse einer kleinen Umfrage zur Kenntnis geben:
Gemeinderäte als Zuhörer in Ausschüssen -
Praxis in benachbarten Städten und Gemeinden:


Alle Gemeinderäte erhalten alle Unterlagen:
Bad Liebenzell, Calw, Weil der Stadt, Nagold, Sindelfingen, Böblingen, Pforzheim

Alle Gemeinderäte sitzen mit am Tisch:
Bad Liebenzell, Calw, Weil der Stadt, Nagold, Sindelfingen, Böblingen, Pforzheim

Alle Gemeinderäte haben Rederecht:
Bad Liebenzell, Calw, Weil der Stadt, Nagold, Sindelfingen, Böblingen, Pforzheim

Praxis in Althengstett:
Gemeinderäte die nicht Mitglied in einem Ausschuss sind erhalten weder vorher noch während der Ausschusssitzungen Tagesordnung oder Unterlagen.
Zuhörende Gemeinderäte werden neuerdings vom Vorsitzenden auf den Platz im weit entfernten Zuhörerraum verwiesen (das Gremium tagt in kleiner Runde ohne Mikrofone an einem Extra-Tisch, am anderen Ende des großen Sitzungssaals). Die Verfolgung der Verhandlungen ist aus diesem Grund weder Bürgern (in öffentlichen Sitzungen) noch zuhörenden Gemeinderäten möglich. Zuhörende Gemeinderäte dürfen den Zuhörerraum nicht verlassen, auch nicht um sich Einsicht in ausliegende Planunterlagen und andere Verhandlungsgegenstände zu verschaffen. Zuhörende Gemeinderäte müssen schweigen.

Antwort des Kommunal- und Prüfungsamtes vom 28. November 2005:

die Gemeinde Althengstett hat zu den von Ihnen mit Schreiben vom 17.11.2005 erhobenen Vorwürfen Stellung genommen, so dass wir Ihnen folgendes mitteilen können:
Gemeinderäte, die nicht Mitglied eines beschließenden Ausschusses sind, können an allen, auch den nichtöffentlichen Sitzungen des beschließenden Ausschusses als Zuhörer teilnehmen, um auch auf diesem Weg einen Überblick über die gesamte Tätigkeit des Gemeinderates zu gewinnen..... Dies bedeutet, dass es dem Gemeinderatsmitglied, das nicht Ausschussmitglied ist, möglich sein muss, sich Informationen z.B. durch Einsicht in Planunterlagen während der Sitzung zu verschaffen. Ein Rederecht scheidet jedoch aus.
Die Einhaltung entsprechender Verfahrensvorschriften ist Teil der Sitzungsleitung.
Die konkrete Handhabung in Althengstett soll laut Aussage von Herrn Bürgermeister Nonnenmann vom 24.11.2005 auch Thema in der nächsten TA-Sitzung sein.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass die Einsichtnahme in die Niederschrift (§38 Abs. 2 Gemeindeordnung – GemO) über die öffentlichen und (soweit dies für die Erfüllung der Aufgabe als Gemeinderat erforderlich ist auch der) nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse allen Mitgliedern des Gremiums zusteht.

Anmerkung: Mit Vorliegen des Schreibens bei der Gemeindeverwaltung änderte sich schlagartig die Informationspraxis, wie oben beschrieben, dies jedoch ohne jede Erklärung. Bis heute wurde auch nicht über mögliche weitere neue Vereinbarungen im Rahmen der oben beschreibenen TA-Sitzung öffentlich informiert. Ich werde deshalb da mal bei einer kommenden Ratssitzung nachfragen.



Zum Abschluss noch ein Schmankerl am Rande: Selbstverständlich habe ich den Bürgermeister über die obige Beschwerde mit dem folgenden Anschreiben sofort informiert:

Neuhengstett, den 17. November 2005
Betr.:
Beschwerde bei der Kommunalaufsicht (Anlage)

Sehr geehrter Herr Nonnemann,

anbei zu Ihrer Kenntnisnahme das von mir in der jüngsten TA-Sitzung angekündigte Schreiben an die Kommunalaufsicht. Aus Gründen der Fairness und der Offenheit des Verfahrens möchte ich Sie schon jetzt darum bitten, dass Sie mich über den Inhalt Ihrer Schriftsätze in dieser Angelegenheit genauso offen in Kenntnis setzen, wie ich dies tue.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf erhielt ich selbstverständlich eine ablehnende Antwort. "Es ist in Abstimmung mit dem Landratsamt grundsätzlich nicht üblich, dass die jeweiligen Stellungnahmen "untereinander ausgetauscht werden", schreibt Bürgermeister Nonnemann. Verboten hat's ihm zwar niemand doch ist es eben viel einfacher wenn Verwaltung hier und Verwaltung dort auf Augenhöhe miteinander kungeln können und der Beschwerdeführer außen vor bleibt.