Nächste Gemeinderatsitzung

Donnerstag, 14. Dezember 2006

Offenheit und Ehrlichkeit?

Sachliche Zusammenarbeit in der Realität

In der Sitzung des Gemeinderats am 13. 12. 2006 wurde Bürgermeister Nonnenmann von verschiedenen Seiten dazu aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamtes, auf die er sich in einem Schreiben an die Calwer Kreisnachrichten bezieht (siehe Artikel vom 7. 12. 2006 „Aussprache ist nicht gleich Aussöhnung“), vollständig zur Kenntnis zu geben.

Frau Selent-Witowski beruft sich in ihrem Artikel auf eine schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an die Redaktion der Calwer Kreisnachrichten.



Wir erinnern uns:

Der Schultes hatte die Kommunalaufsicht zur „sofortigen Überprüfung“ aller ihm angelasteter Vorfälle bis 11. Dezember 2006, zwei Tage vor der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderats, aufgefordert.

Daraufhin sei (am 5. oder 6. 12. 2006) ein Antwortschreiben des Landratsamtes beim Bürgermeister eingegangen, aus dem er gegenüber der Presse wie folgt zitiert:

„Das Landratsamt hat ausgeführt, dass bezüglich den von mir zur Prüfung erbetenen Punkten – insbesondere angebliche Protokollaffäre oder angebliches Enteignungsverfahren – noch nicht einmal der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Daraus folgt, dass diese Punkte von mir ordnungsgemäß behandelt worden sind“.

Ob diese Schlussfolgerung von allen Beteiligten so gezogen werden kann, bleibt vorerst sein Geheimnis. Gegenüber dem Gemeinderat jedenfalls war Bürgermeister Nonnenmann in altbewährter Manier nicht bereit das Schreiben vorzulegen oder den Wortlaut dessen bekannt zu geben, was das Landratsamt tatsächlich geschrieben hat!

Dabei hat diese Angelegenheit mit den derzeitigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herzlich wenig zu tun. Hier geht es um die Amtsführung des Bürgermeisters mit all ihren bisherigen "Vorkommnissen" und diese erfordert nach wie vor ein besonderes Augenmerk - davon sollte sich niemand ablenken lassen.

Der gesamte Gemeinderat hat den Bürgermeister in seiner Erklärung im Amtsblatt zu Offenheit und Ehrlichkeit aufgefordert – der Weg dahin ist noch weit!

Spiegelfechterei

Bürgermeister Nonnenmann hat anlässlich der Debatte um das Thema „anonyme Briefe“ das Amtsblatt zu großformatigen persönlichen Erklärungen verwendet. Dabei wurde Gemeinderäten in ehrverletzender Weise vorgeworfen, sie würden mit unlauteren Mitteln eine „Hetzkampagne“ zu Lasten der Person Jörg Nonnenmanns betreiben. Als Gemeinderäte daraufhin beabsichtigten, mit einer eigenen Erklärung im Amtsblatt zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, verweigerte Bürgermeister Nonnenmann dies vehement mit der Begründung, nur er als Bürgermeister und niemand sonst sei berechtigt das Amtsblatt für Erklärungen zu nutzen. In einer Sondersitzung verständigten sich die 17 Gemeinderäte einstimmig darauf, dass am 8.12.2006 im Amtsblatt auf Seite 3 eine gemeinsame Erklärung erscheinen solle. (Text siehe Website-Artikel vom 12.12.2006) Über den Wortlaut der Erklärung gab es freilich verschiedene Ansichten. So einigte man sich darauf, dass das Gremium zunächst nur zur Briefaffäre und den Vorwürfen des Bürgermeisters Stellung bezieht. Wie und ob überhaupt eine Zusammenarbeit mit Bürgermeister Nonnenmann noch möglich ist, darüber scheiden sich die Geister. Die Räte stehen weiter in der Pflicht, die Öffentlichkeit restlos über die Vorgänge im Rathaus aufzuklären, so wie dies Günther Maus, ein früherer langjähriger Gemeinderat, in seinem Leserbrief fordert.

Am Tag nach dieser Gemeinderat-Sondersitzung erinnert sich Manfred Nonnenmann nun doch daran, anonyme Briefe geschrieben zu haben. In einem ausführlichen Entschuldigungsschreiben an die Gemeinderäte teilt er mit, dass er im Privathaus seines Sohnes gestöbert und dabei an Unterlagen gekommen sei ...... Lesen Sie den vollständigen Text im Anhang.

Am darauffolgenden Tag erhalten die Gemeinderäte erneut Post, diesmal von Jörg Nonnenmann. U.a. teilt er mit, dass sein Vater beim Stöbern überwiegend Unterlagen in der Sache „Homepage des Herrn Köhler“ gefunden haben könne. Nichtöffentliche Gemeinderatsakten nehme er grundsätzlich nicht nach Hause. Demnach ist weiter ungeklärt, wie vertrauliche Informationen an Manfred Nonnenmann gelangt sind. Dass sein Vater in seinem Privathaus stöbert, ist für den Bürgermeister ein Straftatbestand, soweit mag er ja Recht haben, doch warum sollte eine nicht näher bezeichnete Straftat, begangen in den Privaträumen der Familie Nonnenmann von der Gemeinde Althengstett, namentlich dem stellvertretenden Bürgermeister Gäckle, zur Anzeige gebracht werden? Das verstehe wer will.... Spiegelfechterei (?)..... und ein schlechter Rat obendrein, der die Öffentlichkeit von der eigenen Verantwortung für den möglicherweise nicht sachgemäßen Umgang mit vertraulichen Informationen ablenken soll.

Bilden Sie sich Ihre Meinung anhand der folgenden Originalunterlagen:

Das Schreiben Manfred Nonnenmanns an die Gemeinderäte

Sehr geehrte ....,

mit dem Ausdruck aufrichtigen Bedauerns möchte ich mich bei Ihnen als gewählter Vertreterin der Bürgerschaft von Althengstett und damit auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern von Althengstett in aller Form entschuldigen.

Nach meiner Erinnerung habe ich ausschließlich in der Zeit nach der Gemeinderatswahl 2004 und bis Sommer 2006 anonyme Briefe mit unstatthaften, vielfach beleidigenden Inhalten an verschiedene Bürger, einen Gemeindebediensteten und Mitglieder des Gemeinderats gerichtet. Damit habe ich den betreffenden Personen Schaden zugefügt und das Klima in der Gemeinde Althengstett insgesamt belastet.

Was ich getan habe, geschah ohne das Wissen irgendeiner anderen Person. Insbesondere auch mein Sohn Jörg wusste nichts von meinem Tun und hat mir niemals vertrauliche Informationen zugeleitet. Die angeblichen „Insider“-Informationen entstammen zumeist der öffentlich zugänglichen Homepage www.hengstett.de, aber auch Presseberichten und Leserbriefen.

Desweiteren habe ich vereinzelt in Unterlagen gestöbert oder mir Kopien von Unterlagen angefertigt, die ich im und auf dem Schreibtisch im Privathaus meines Sohnes Jörg vorgefunden hatte. Es handelte sich überwiegend um Unterlagen in Sachen „Homepage“. Dies geschah ausschließlich in Abwesenheit und völliger Unkenntnis meines Sohnes Jörg und seiner Familie, wenn ich mittels eines mir überlassenen Zweitschlüssels nach dem Haus schaute (Briefkasten leeren, Blumen gießen), während mein Sohn mit seiner Familie verreist war oder ich als Rentner am Haus kleinere Arbeiten vorgenommen hatte.

Ich bedaure mein Verhalten zutiefst. Zwischenzeitlich habe ich, soweit die mir vorgehaltenen Briefe von mir stammten, gegenüber den ermittelnden Behörden ein umfassendes Schuldeingeständnis abgelegt. Die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen bin ich bereit zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Nonnenmann


Das Schreiben Jörg Nonnenmanns an die Gemeinderäte:

Anonymer Briefverkehr in Althengstett

Sehr geehrte .......

wie Sie wissen, bin ich im Interesse unserer Gemeinde wie auch aus ureigenem Interesse um eine zügige und vollständige Aufklärung aller Umstände im Zusammenhang mit den unsäglichen anonymen Briefen bemüht. Diese Briefe kursierten in Althengstett offenbar schon lange vor meinem Amtsantritt als Bürgermeister im Jahr 1999, vor allem aber während der letzten drei Jahre. Ende Oktober nun wurde mein eigener Vater, Manfred Nonnenmann, als erster Verfasser solcher Briefe identifiziert.

In einigen dieser beschlagnahmten Briefe sollen sich Textstellen finden, die darauf schließen lassen, dass der oder die Verfasser über vertrauliche Informationen verfügt haben müssen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen könnten (Ich kenne die fraglichen Textstellen noch immer nicht). Seitdem werde ich selber verdächtigt, vertrauliche Informationen an meinen Vater weitergereicht zu haben. Einen solchen Verdacht weise ich entschieden zurück.

Zu meinem größten Entsetzen gestand jetzt mein Vater mir gegenüber ein, dass er „vereinzelt in Unterlagen gestöbert“ oder sich „Kopien von Unterlagen angefertigt“ habe, die er in und auf meinem Schreibtisch in unserem privaten Wohnhaus im Teufelsäckerweg vorgefunden haben will. Es kann sich nach meiner Einschätzung wohl in der Hauptsache nur um Unterlagen in Sachen „Homepage“ des Herrn Köhler handeln. Nichtöffentliche Gemeinderatsakten nehme ich grundsätzlich nicht nach Hause. Dies muss geschehen sein, während wir in Urlaub waren und mein Vater so lange nach unserem Haus schaute (Briefkasten leeren, Blumen gießen), oder wenn er als Rentner am Haus kleinere Arbeiten vorgenommen hatte. Für solche Zwecke verfügte mein Vater über einen Zweitschlüssel zu unserem Wohnhaus.

Nachdem ich von diesen neuen Ungeheuerlichkeiten Kenntnis bekam, habe ich von meinem Vater unverzüglich den Hausschlüssel abgenommen und jegliches Betreten unserer Wohnräume ab sofort untersagt. Zudem sehe ich Straftatbestände möglicherweise erfüllt, weshalb die Gemeinde Althengstett erwägen sollte, Strafanzeige gegen meinen Vater zu erstatten. Mit Blick auf meine Befangenheit nach der Gemeindeordnung habe ich Herrn Gemeinderat Karl Gäckle als meinen ersten Stellvertreter gebeten, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Sie können sich denken, wie schwer es fällt, die Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den eigenen Vater gegebenenfalls befürworten zu müssen. Im Interesse unserer Gemeinde Althengstett, die ich als Bürgermeister vor Schaden zu bewahren habe, und zwar ohne Ansehen der jeweils betreffenden Person, bleibt mir jedoch keine andere Wahl.

Mit freundlichem Gruß
Jörg Nonnenmann

Bürgermeister

Dienstag, 12. Dezember 2006

Gemeinsame Erklärung auf Seite 3

Im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde Althengstett findet sich auf Seite 3 folgender Text:


Gemeinsame Erklärung der Gemeinderats

In der Sitzung vom 5. 12. 2006 wurde vom Gesamtgemeinderat folgende Erklärung beschlossen.
Sie erfolgt als einmalige Reaktion auf die im Amtsblatt veröffentlichten persönlichen Erklärungen des Bürgermeisters:

Die anonymen Briefe werden vom Gemeinderat aufs Schärfste verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt in dieser Angelegenheit. Die weiteren Ermittlungen und deren Ergebnisse müssen abgewartet werden.

Aus dem Gemeinderat heraus wurde zu keiner Zeit eine Hetzkampagne gegen den Bürgermeister betrieben. Weder der von der Staatsanwaltschaft beschuldigte Vater noch der Bürgermeister selbst werden vom Gemeinderat vorverurteilt. Wir haben lediglich Antworten auf bis heute offene Fragen dieser Affäre verlangt.

Für die weitere Zusammenarbeit sind wir bereit, auf einer sachlichen Ebene, gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann, die Aufgaben der Gemeinde zu bewältigen.

Wir fordern Bürgermeister Nonnenmann auf, gleichfalls dazu beizutragen, ein für alle Seiten erträgliches Klima zu ermöglichen, wobei Offenheit und Ehrlichkeit die Grundlagen dazu sind.

Der Gemeinderat der Gemeinde Althengstett


Auch wenn manche von uns sich noch weit deutlichere Worte gewünscht hätten, so begrüßen wir, dass der Gemeinderat wenigstens den Willen und Weg zu einer gemeinsamen Erklärung gefunden hat und - wie auch in seiner Stellungnahme zur Geschäftsabwicklung des Bürgermeisters vom 2. März 2005 (siehe Homepage März 2005) - Geschlossenheit zeigt.
Wie die künftige Arbeit - „gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann“ – aussehen soll, ist noch unklar. Vor allem vor dem Hintergrund der Fehler, Versäumnisse, Beleidigungen der letzten Jahre wird uns die Arbeit als gewählte Vertreter nicht leicht gemacht.

Auch wenn das Bedürfnis nach Ruhe und Harmonie inzwischen verständlicherweise groß ist, so bleibt es unsere ehrenamtliche (!) Pflicht und Aufgabe – und der Zukunft von Althengstett und seiner Einwohnerschaft fühlen wir uns mindestens genauso verpflichtet wie der Bürgermeister – für seine restliche Amtszeit eine korrekte Amtsführung einzufordern.

Dienstag, 5. Dezember 2006

Calwer Landrat geht auf Distanz zu BM

Köblitz verbittet sich laut Stuttgarter Zeitung ultimative Aufträge aus Althengstett.

„Eine Tragikomödie aus dem Nordschwarzwald“ - so titelt heute ein Bericht von Andrea Koch-Widmann auf Seite 3 in der Stuttgarter Zeitung. Es geht, wieder einmal, um die Zustände in Althengstett. (Wer keine Stuttgarter Zeitung mehr bekommt, weil sie möglicherweise in Althengstett und Umgebung schnell ausverkauft ist, kann den Bericht für 0,50 € im Internet unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/ lesen.)

Der letzte Absatz des Artikels macht deutlich, dass sich jetzt auch das Calwer Landratsamt auf Distanz zu Bürgermeister Jörg Nonnenmann begibt. Landrat Köblitz antwortet hier erstmals öffentlich auf einen Brief von BM Nonnenmann, auszugsweise veröffentlicht in den Kreisnachrichten Calw vom 01.12.. Darin fordert der Althengstetter Bürgermeister die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Calw ultimativ zum Handeln auf. Landrat Werner Köblitz verbittet sich laut Stuttgarter Zeitung solche Aufträge, siehe folgendes Zitat aus der Stuttgarter Zeitung vom 05.12.:

"Schiere Verzweiflung treibt die Handelnden in Althengstett. Der Vater Nonnenmanns schickt Entschuldigungsbriefe an die Empfänger seiner anonymen Schreiben. Der Bürgermeister fordert die Kommunalaufsicht im Landratsamt zur "sofortigen Überprüfung" aller ihm angelasteten Vorfälle auf. Der Calwer Landrat Hans Werner Köblitz verbittet sich solch ultimative Aufträge. Der Gemeinderat entzieht möglicherweise heute dem Bürgermeister sein Vertrauen. Das wäre zwar ein politisches Signal, rechtlich aber ohne Konsequenzen. Ein Gemeinderat kann in Baden-Württemberg seinem Schultes nicht den Stuhl vor die Tür stellen. Andererseits kann ein Bürgermeister als Wahlbeamter auf Zeit nicht einfach zurücktreten. Der Landrat sagt: "Sie sind aneinander gekettet auf Gedeih und Verderb." Bis zur nächsten Wahl.

Der Vollständigkeit halber sei von unserer Seite darauf hingewiesen, dass dieser Aussage des Landrats ein Paragraf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gegenübersteht, der die vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters möglich macht. (folgende Zitate stammen aus : Werner Sixt, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 4., aktualisierte Auflage, 2004, Richard Boorberg Verlag)


§ 128 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters

(1) Wird der Bürgermeister den Anforderungen seines Amtes nicht gerecht und treten dadurch so erhebliche Missstände in der Verwaltung ein, dass eine Weiterführung des Amts im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist, kann, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, die Amtszeit des Bürgermeisters für beendet erklärt werden.
(2) Die Erklärung der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit erfolgt in einem förmlichen Verfahren, das von der oberen Rechtsaufsichtsbehörde eingeleitet wird. Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften über das förmliche Disziplinarverfahren und die vorläufige Dienstenthebung entsprechende Anwendung. Die dem Bürgermeister erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Gemeinde.
(3) Bei der vorzeitigen Beendigung seiner Amtszeit wird der Bürgermeister besoldungs- und versorgungsrechtlich so gestellt, wie wenn er im Amt verblieben wäre, jedoch erhält er keine Aufwandsentschädigung. Auf die Dienstbezüge werden zwei Drittel dessen angerechnet, was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

Dazu gibt es ergänzend eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums:

VwV zu § 128 GemO:

(1) Das Vorgehen nach § 128 richtet sich nicht gegen die Gemeinde, sondern ausschließlich gegen den Bürgermeister. Die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgesprochen werden:
a) Es muss erwiesen sein, dass der Bürgermeister den Anforderungen seines Amts nicht gerecht wird. Dabei muss es sich um ein dauerndes, nicht nur einmaliges oder vorübergehendes Versagen des Bürgermeisters in fachlicher oder persönlicher Beziehung handeln.
b) Als Folge dieses Versagens des Bürgermeisters müssen so erhebliche Missstände in der Verwaltung der Gemeinde eingetreten oder zu befürchten sein, dass eine Weiterführung seines Amts im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist. Das Versagen des Bürgermeisters darf sich nicht nur auf einem begrenzten Teilgebiet, sondern muss sich ganz allgemein so störend bemerkbar machen, dass die gesamte Verwaltung in eine nachhaltige Unordnung gerät und als Ganzes nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an eine ordnungsgemäße Verwaltung gestellt werden müssen. Die Missstände dürfen sich nicht nur auf die innerdienstlichen Verhältnisse auswirken, vielmehr muss die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erheblich in Mitleidenschaft gezogen sein.
c) Dazu muss noch kommen, dass andere Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände nicht ausreichen. Es müssen somit alle nach den §§ 120 bis 124 zulässigen Aufsichtsmittel zur Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Verwaltung bereits erfolglos angewandt worden sein, oder es muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der oberen Rechtsaufsichtsbehörde offenkundig sein, dass die Anwendung dieser Mittel keinen Erfolg haben kann. Dasselbe gilt für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens.

(2) Die Einleitungsverfügung ist schriftlich unter Berufung auf § 128 Abs. 1 mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen und dem Bürgermeister nach § 3 oder § 16 Abs. 1 LVwZG und der Gemeinde gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 LVwZG zuzustellen.

Die vorläufige Dienstenthebung wird im Verfahren nach § 128 Abs. 2 von der oberen Rechtsaufsichtsbehörde ausgesprochen. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der Landesdisziplinarordnung (LDzO) Anwendung, soweit sich aus § 128 nichts anderes ergibt. Mit der vorläufigen Dienstenthebung kann keine Gehaltskürzung verfügt werden, weil der Bürgermeister bei vorzeitiger Beendigung seiner Amtszeit nach § 128 Abs. 3 besoldungsrechtlich so gestellt ist, wie wenn er im Amt geblieben wäre. Dagegen ist die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung nach § 83 Abs. 4 LDzO mit der vorläufigen Dienstenthebung einzustellen.

(3) Mit der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit verliert der Bürgermeister nicht seinen beamtenrechtlichen Status. In bezug auf seine Besoldung gilt § 9a BBesG.

Entsprechend den Regelungen über die vorläufige Dienstenthebung enden durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit auch die bekleideten Nebenämter.

Nach Ablauf der Amtszeit richtet sich die Rechtsstellung des Bürgermeisters ausschließlich nach Beamten- und Versorgungsrecht.

www.hengstett.de erneuert

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

unsere Informationsseite zur Gemeinderatsarbeit in Althengstett hat ein paar Neuerungen erhalten. Zum Einen schied Ralf Köhler, Bündnis 90 / Die Grünen wegen Umzug aus, wir danken Ihm an dieser Stelle für seine sehr gute Arbeit, zum Anderen begrüßen wir Klaus Rohbeck, Bündnis 90 / Die Grünen als Nachfolger.

Ebenfalls haben wir das Layout ein wenig überarbeitet. Sie finden nun rechts oben die "Hitliste", welche der Anzahl der Aufrufe, seit dem 12. März 2006 entspricht.

Bleiben Sie uns auch weiterhin gewogen!