Nächste Gemeinderatsitzung

Mittwoch, 27. Juni 2007

Wahlanfechtung zurückgenommen

Pressemitteilung des Landratsamt Calw:

Die am vergangenen Freitag beim Landratsamt Calw eingegangene Wahlanfechtung der Bürgermeisterwahl in Althengstett wurde heute zurückgenommen. Im Anfechtungsschreiben wurde vorgeworfen, dass Gemeinderäte und insbesondere Mitglieder des Gemeindewahlausschusses ihre Neutralität vor der Wahl nicht gewahrt hätten. Nach Prüfung durch das Landratsamt Calw wäre der Einspruch mangels Zulässigkeit und materieller Begründetheit nicht erfolgreich gewesen.

Montag, 25. Juni 2007

Bürgermeisterwahl angefochten - Althengstett kommt noch nicht zur Ruhe

- Kommentarlos - Aktuelle Information:

Kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist, die am Freitag endete, wurde die Althengstetter Bürgermeisterwahl angefochten. Das Schreiben wurde von 69 Personen unterzeichnet. 59 Unterschriften von Wahlberechtigten wären nach dem Kommunalwahlgesetz formelle Hürde für eine Wahlanfechtung. Das für die Prüfung zuständige Landratsamt Calw will die Entscheidung nach Möglichkeit noch in dieser Woche treffen.

Über mehr und wer berichten vermutlich morgen die Zeitungen.

Sonntag, 17. Juni 2007

Unsere Arbeit geht weiter ....

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 20. Juni 2007 um 19:00 Uhr statt.



Gisela Gröger und Klaus Rohbeck

Neues Layout

Eine "unsägliche Ära" findet mit dem Amtsantritt von Dr. Clemens Götz ein glückliches Ende. Wir freuen uns auf den Neuanfang! Dieser macht einige gestalterische Änderungen auf dieser Seite notwendig.

Ein herzliches Dankeschön an Lothar Kante für die gemeinsame Arbeit auf dieser Seite!

Bei allen Beiträgen gilt nach wie vor: Anonymes wird nicht veröffentlicht - deshalb bitte Name, Anschrift und Telefon für Rückfragen mitteilen!

Donnerstag, 14. Juni 2007

Chance für Neubeginn nutzen
und in eigener Sache


Die Bürgerinnen und Bürger in Althengstett haben mit deutlicher Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass sie die Zukunft der Gemeinde Dr. Clemens Götz anvertrauen wollen. Damit ist eine gute Chance für den dringend notwendigen kommunalpolitischen Neuanfang gegeben.

Es gilt nun nach Vorne zu schauen und zu helfen, die Wogen der letzten Monate zu glätten, damit wieder eine Atmosphäre des Vertrauens möglich wird.

Die Hoffnung ist berechtigt, dass der Gemeinderat sich nun vorrangig auf eine inhaltlich gestalterische kommunalpolitische Arbeit konzentrieren kann. Gerade die gemeinsamen Erfahrungen der letzten Wochen können sich letztlich positiv auf die Zusammenarbeit auswirken.

Der Wahlkampf und auch schon die Zeit davor war durch emotional geführte Diskussionen für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Belastung gewesen. Der unbefangene Neubeginn bietet die Chance zur Versöhnung, somit auch die Möglichkeit aufgerissene Gräben wieder zuzuschütten.

Keine Bürgermeisterwahl ist es Wert, Jahrzehnte währende Freundschaften zu beschädigen!

Eine Anmerkung in eigener Sache.

Die Website „www.hengstett.de“ hat seit ihrer Einführung im Dezember 2005 für die Althengstetter Kommunalpolitik in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle gespielt. Hier können sich Bürger mit Informationen, etwa über den Verlauf von Gemeinderatssitzungen versorgen, die im Amtsblatt oder in der Zeitung so nicht zu finden sind.

Ich bin den Initiatoren der Website, den Grünen Gemeinderatskollegen Ralf Köhler, Gisela Gröger und Klaus Rohbeck sehr dankbar dafür, dass mir von ihnen die Gelegenheit geboten worden ist, mich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen.

Mit der neuen Situation in der Gemeinde, insbesondere mit der nun zu erwartenden ausführlicheren und offeneren Berichterstattung im Amtsblatt, entfällt eine wesentliche Grundlage für die überparteiliche Öffentlichkeitsarbeit auf dieser Homepage.

Ich habe mich daher entschlossen, mich von „www.hengstett.de“ zurückzuziehen.

Zukünftig werde ich meine Kommentare und Berichte aus der Arbeit im Gemeinderat auf der Homepage des SPD Ortsvereins Althengstett-Simmozheim veröffentlichen.

Dienstag, 12. Juni 2007

Kommentar von Ralf Köhler zur BM-Wahl

Durch Ralf Köhler wurde diese Seite erst ermöglicht. Sein Kommentar zu "Bürgermeisterwahl in Althengstett, zweiter Wahlgang" wird somit als eigener Beitrag veröffentlicht:

Liebe Freunde, verehrte Kritiker,

ich freue mich mit der großen Mehrheit der Althengstetter Wähler über den positiven Ausgang der Bürgermeisterwahl und wünsche Herrn Götz eine glückliche Hand bei der anstehenden Ordnung der Verhältnisse in meiner ehemaligen Heimatgemeinde. Nicht nur für meine Familie und mich, sondern auch für alle anderen, die in der Vergangenheit als Kritiker des Ex-Bürgermeister öffentlich beleidigt, verleumdet, zu Unrecht mit Anwälten bedroht und verfolgt worden sind, ist diese eindeutige Wahl für einen Klimawechsel eine längst überfällige, nachträgliche Wiedergutmachung. Es gab in der Vergangenheit bei so manchem, auch bei mir, Zweifel, ob wir immer auf dem richtigen Weg waren, ob sich der Einsatz für Wahrhaftigkeit und Offenheit in der Kommunalpolitik vor dem Hintergrund der Verantwortung, die wir auch für unsere Familien, für unsere Kinder haben, lohnt. Nicht wenige hatten gar Angst um sich selbst und ihre Nächsten angesichts eines enttarnten, schwer bewaffneten Beleidigungs- und Drohbriefschreibers, der weiter frei herumlief.

Die Althengstetter Wahl ist nun ein ermutigender Beweis dafür, dass sich der Einsatz gelohnt hat, dass unsere Demokratie funktioniert. Die große Mehrheit der Althengstetter hat sich trotz Medienrummel, trotz "Nussbaumhilfe" im Gemeindeblatt, trotz einem Gemeinderat ohne Biss und falschem Korpsgeist in übergeordneten Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) nicht beeindrucken lassen. Der Verursacher der schlechten Nachrichten wurde erkannt und am vergangenen Sonntag in die Wüste geschickt. Das macht Mut und entschädigt alle aufrechten Gemeinderäte und couragierten Bürgerinnen und Bürger für ihren kräftezehrenden, hartnäckigen und unermüdlichen Einsatz zum Wohl der Gemeinde. Die Kritiker des Ex-Bürgermeisters sind als ehrenamtlich Tätige gegen eine vermeintlich übermächtige Verwaltungsmaschinerie angetreten, haben ihren Kontrollauftrag als Gemeinderäte ernst genommen und immer wieder Licht ins kommunalpolitische Dunkel gebracht. Von diesen Menschen wurde der Wechsel vorbereitet. Sie haben zur Aufdeckung immer neuer Halb- und Unwahrheiten, zur Offenlegung von Geheimniskrämerei und Inkompetenz sowie von permanenten Regelverstößen gegen die Gemeindeordnung und gegen die demokratische Kultur wie z.B.: dörfliche Vetterleswirtschaft (Befangenheit bei der Erschließung von Neubaugebieten), Missachtung des Naturschutzes, fortgesetzte Missachtung der Kompetenzen gewählter Gremien maßgeblich beigetragen und sie haben durch ihre Anzeigen außerdem dafür gesorgt, dass heute niemand mehr Angst vor Drohgebärden und Hasstiraden eines Anonymus haben muss.

Herzlichen Dank für dieses große Engagement, für die vielen ermutigenden Worte in der Vergangenheit und für die überaus gute und freundschaftliche Zusammenarbeit in einem Dreamteam.

Ralf Köhler
Gemeinde- und Ortschaftsrat bis August 2006

Sonntag, 10. Juni 2007

Bürgermeisterwahl in Althengstett, zweiter Wahlgang

Wahlergebnis im zweiten Wahlgang am 10. Juni 2007

Wahlbeteiligung 66%
3876 Wähler von 5881 Wahlberechtigten, bei 30 ungültigen Stimmen und 2 für weitere Personen

Nonnenmann, Jörg
1569 Stimmen 41 %

Dr. Götz, Clemens
2275 Stimmen 59 %

Wir gratulieren Herrn Dr. Clemens Götz zur Wahl zum Bürgermeister. Wir wünschen Ihm, dass er die aufgelaufenen und zukünftigen Aufgaben, im Team mit uns Bürgern, dem Gemeinderat und der Verwaltung, zum Wohle der Gemeinde Althengstett leiten wird.

Was Herrn Nonnenmann betrifft, so warten wir nun gespannt auf die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Persönlich wünschen wir Ihm alles Gute für die Zukunft.

Samstag, 9. Juni 2007

Gemeindeprüfungsanstalt deckt erhebliche Mängel auf

Prüfungsbericht bestätigt mangelhafte Amtsführung des Bürgermeisters

Seit November 2006 liegt der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt GPA über den Prüfungszeitraum 1999 bis 2005 im Rathaus. Über 100 Beanstandungen im Bauamt, Finanzwesen, Personalwesen und bei der Wirtschaftsförderung haben die Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrer routinemäßigen Prüfung nach § 113 ff. GemO aufgedeckt.

Der Gemeinderat erhielt erst nach mehreren Aufforderungen am 28. März 2007 auszugsweise Informationen über das Prüfungsergebnis. Da der Bürgermeister seine Informationen zum GPA-Bericht in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt hatte, ist den Gemeinderäten die Möglichkeit genommen, die Öffentlichkeit über die Inhalte zu informieren.
Nach § 114 (4) GemO ist jedoch jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den vollständigen Prüfungsbericht zu gewähren. Umfang und Brisanz der Beanstandungen machen eine unverzügliche Sondersitzung zum GPA-Bericht erforderlich.

Den Gemeinderäten liegt mit dem GPA-Bericht ein eindeutiger Nachweis über die Amtsführung des Bürgermeisters von 1999 bis 2005 vor.
www.hengstett.de dokumentiert die Vorkommnisse von 2005 bis 2007.

Dienstag, 5. Juni 2007

Traumjob Bürgermeister: Freibrief mit garantiertem Einkommen

Kontrollorgane Gemeinderat und Kommunalaufsicht faktisch zahnlose Tiger

Anforderungen an den Job des Bürgermeisters: Die Person muss zwischen 25 und 65 Jahre alt sein, die EU-Staatsangehörigkeit besitzen und die Gewähr bieten, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen. Das genügt!

Fachliche Qualifikation und persönliche Befähigung muss jeder Arbeitssuchende durch Ausbildungsnachweise, Zeugnisse, Beschäftigungsnachweise und Referenzen belegen. Nicht aber der Bürgermeister. Den Job bekommt, wer sich den Wählern im Bild des idealen Schultes darstellt. Dafür reicht die Selbstdarstellung, möglichst im Hochglanzprospekt, völlig aus.

Während seiner 8jährigen Amtszeit kann der gewählte Bürgermeister dann uneingeschränkt regieren. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass der Gewählte den Anforderungen des Amtes nicht gerecht wird, können die Kontrollorgane Gemeinderat und Kommunalaufsicht außer folgenlosen Ermahnungen und Dienstaufsichtsbeschwerden faktisch nichts unternehmen. Als äußerste Notbremse sieht die Gemeindeordnung zwar in § 128 die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters vor. Allerdings gibt es faktisch hohe Hürden: Zum einen sei - Fachkreisen zu Folge - ein Dienstenthebungsverfahren in Baden Württemberg noch nie durchgezogen worden und zum anderen wäre es für die Gemeinde eine teure Angelegenheit, weil der Bürgermeister dann besoldungs- und versorgungsrechtlich so gestellt würde, wie wenn er die gesamten 8 Jahre im Amt geblieben wäre (Text im Anhang). Das bedeutet, die Gemeinde bezahlt für den teuersten Job im Rathaus (Beamten Tarif A 16) dann zweimal.

Die Verantwortung für die Wahl des “richtigen“ Bürgermeisters liegt bei den Bürgern. Sie tragen auch die kostspieligen Folgen seiner Amtsgeschäfte, denn die Gemeinde muss für alle einstehen, ob sie rechtmäßig zustande gekommen sind oder nicht.

Zum Nachlesen:
§ 128 GemO Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters

(1) Wird der Bürgermeister den Anforderungen seines Amtes nicht gerecht und treten dadurch so erhebliche Missstände in der Verwaltung ein, dass eine Weiterführung des Amtes im öffentlichen Interesse nicht vertretbar ist, kann, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, die Amtszeit des Bürgermeisters für beendet erklärt werden.

(2) Die Erklärung der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit erfolgt in einem förmlichen Verfahren, das von der oberen Rechtsaufsichtsbehörde eingeleitet wird. Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften über das förmliche Disziplinarverfahren und die vorläufige Dienstenthebung entsprechende Anwendung. Die dem Bürgermeister erwachsenen notwendigen Aufwendungen trägt die Gemeinde.

(3) Bei vorzeitiger Beendigung seiner Amtszeit wird der Bürgermeister besoldungs- und versorgungsrechtlich so gestellt, wie wenn er im Amt geblieben wäre, jedoch erhält er keine Aufwandsentschädigung. Auf die Dienstbezüge werden zwei Drittel dessen angerechnet, was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.