Nächste Gemeinderatsitzung

Montag, 8. Oktober 2007

Pflegeheim in Althengstett: Die Standortwahl

Standort zwischen Kirche und Friedhof ein Garant gegen Einsamkeit?

Seit Juli 2006 lotet eine „Projektgruppe Pflegeheim“ die Anforderungen für ein Pflegeheim in Althengstett aus. Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse bislang nicht vorgelegt. Dennoch kam für die Verwaltung und die meisten Gemeinderäte in der Sitzung am 26.9.2007 nur der Standort hinter dem Gasthof Hirsch/Hauptstraße in Frage. Da könne man nach der „Kirch’ gleich ein B’süchle machen und auf den Friedhof sei es auch nicht weit“. Gegen Einsamkeit im Heim reicht aber die Lage in der Ortsmitte nicht aus. Die Gemeinsamkeit mit dem sozialen Umfeld kann nur erhalten bleiben, wenn die Begegnung zwischen den Menschen im Heim und den Menschen im Ort in feste Bahnen gelenkt wird, wenn es also einen festgelegten Rhythmus für Begegnungen gibt. Möglich ist das u.a. mit Schülerchor, Schülertheater, Basteln mit Kindergartenkindern, mit regelmäßigen für alle Althengstetter offenen Veranstaltungen wie Spiele- und Erzählrunden, Film- und Diavorträge, Bibel- und Singstunden, altengerechte Gymnastik usw. Für solche offenen Begegnungen, an denen auch diejenigen teilnehmen, die nicht im Heim wohnen, ist allerdings viel Platz notwendig, mehr als hinter dem Gasthof Hirsch zur Verfügung steht! Und wie ist vom Areal Hirsch der Ausblick in die weite Landschaft? Menschen, die ins Heim umziehen, sind meist in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und leiden oft unter dieser Situation. Wie schön ist es dann, wenn wenigstens der Blick dort weilen kann, wo die Beine nicht mehr hinlaufen können, in den Wald, auf die Wiesen und Felder. Ein solcher Ausblick ist möglich vom Standort „Stuttgarter Straße“ unterhalb des Hengstetter Hofes. Vor der endgültigen Standortentscheidung, sollten unbedingt auch diejenigen zu Wort kommen, für die der Umzug ins Pflegeheim unmittelbar ein Thema ist. Ein Seniorenrat könnte die Belange, Wünsche und Ideen einbringen.

Die folgenden Argumente verdeutlichen meinen Standortvorschlag „Stuttgarter Straße“ und ergänzen die Unterlagen der Gemeinderatssitzung vom 26.9.2007, die erstmals in die Homepage der Gemeinde Althengstett eingestellt wurden.

· Der Standort „Stuttgarter Straße“ fügt sich in die östliche Wohnbebauung in Althengstett ein.
· Die Heimbewohner haben nicht nur den unmittelbaren Anschluss ans Wohngebiet, sie erleben auch die Natur unmittelbar, weil der Standort direkt an Felder, Wald und Wiesen grenzt.
· Die leichte Hanglage ermöglicht einen freien Ausblick, der für das Lebensgefühl der Menschen besonders wichtig ist, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind.
· Ausgedehnte Spaziergänge in verschiedenen Richtungen sind auch für Rollstuhlfahrer in Begleitung von Angehörigen, Besuchern, Zivildienstleistenden, Ehrenamtlich möglich
· Es gibt ausreichend Fläche für einen abgeschlossenen Garten für Demenzkranke und für einen offenen Garten für die übrigen Heimbewohner und deren Besucher.
· Es gibt genug Fläche auch für eventuelle Erweiterungsmöglichkeiten z.B. Begegnungsstätte, Arztpraxen, betreutes Wohnen etc.
· Das Rückenzentrum Schneider befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft
· Der Krankenpflegeverein befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft
· Für die Althengstetter ist der Standort auch zu Fuß oder per Fahrrad schnell erreichbar
· Die Heimbewohner können ihren zusätzlichen Bedarf gleich nebenan im Neukauf einkaufen lassen bzw. von dort bringen lassen bzw. selbst besorgen.
· Für auswärtige Besucher bietet der Hengstetter Hof Essen und Übernachtung.
· Parkmöglichkeiten für Personal und Besucher können im erforderlichen Umfang geschaffen werden
· Gute Zufahrtsmöglichkeiten für Lieferanten, Krankentransporte usw. sind möglich ohne den Verkehr in der engen Ortsmitte zusätzlich zu belasten.
· Gute Zufahrt für die Baumaßnahme ist gegeben, so dass die Ortsdurchfahrt nicht gesperrt werden muss.
· Auch eine Schülerverpflegung kann im Seniorenheim eingerichtet werden. Die Entfernung von der Schule zum Standort „Stuttgarter Straße“ ist akzeptabel (IBM-Wegle: Fußweg hinter Rathaus bis Bahnübergang), bietet die nötige Bewegung in der Mittagspause und den Kontakt zu den Älteren.
· Das Gebiet „Stuttgarter Straße“ wird aufgrund des Überangebotes an Bauplätzen als weiteres Wohnbaugebiet nicht benötigt. Als Standort für ein Pflegeheim dient es allen Bürgerinnen und Bürgern und somit dem Gemeinwohl.
· Die landwirtschaftlichen Grundstücke kann die Gemeinde von den Privatbesitzern ggf. zu einem vergleichsweise höheren Vorzugspreis erwerben.
· Die Grundfläche kann an den Investor weiter veräußert werden bzw. diesem ggf. im Erbbaurecht überlassen werden.
· Mit der Standortwahl „Stuttgarter Straße“ für das Pflegeheim erschließt sich auch die Möglichkeit für ein Ortszentrum/Marktplatz im Areal Hirsch neben der Kirche. Damit wird ein regelmäßiger Wochenmarkt, Bauernmarkt, Flohmarkt, usw. möglich
· Mit einer neuen Ortmitte kann der Straßendorfcharakter Althengstetts überwunden werden und ein Ortskern entstehen, in dem sich heimische Läden, Café, Eisdiele usw. integrieren, die für Bürgerinnen, Bürger und Auswärtige attraktiv sind.
· Wenn mehr gesellschaftliches Leben in Althengstett stattfindet, können daran auch die Heimbewohner teilnehmen.

Ergänzende Nachteile des Standortvorschlags „Areal Hirsch“

· Das „Areal Hirsch“ ist nur teilweise im Gemeindeeigentum
· Die Besitzverhältnisse der restlichen benötigten Fläche ist noch ungeklärt
· Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es nur einen engen Zugang hin zur Hauptdurchgangsstraße
· Der Standort liegt eingeklemmt zwischen der Umgebungsbebauung und bietet keine Aussicht in die weitere Natur
· Die zur Verfügung stehende Fläche bietet keinen ausreichenden Platz für einen geschlossenen Garten für Demenzkranke und einen offenen Garten für die übrigen Heimbewohner und deren Besucher.
· Die Gehwege an der Ortsdurchfahrtsstraße sind eng und für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ungeeignet.
· Der Standort „Areal Hirsch“ lässt keine Erweiterungsmöglichkeiten zu
· Das Pflegeheim ist mit Zulieferverkehr, Krankentransporten, Besucher- und Personalverkehr verbunden. Dadurch erhöht sich das Verkehrsaufkommen in der engen Ortsdurchfahrt
· Die Baumaßnahme führt zu einer Beeinträchtigung/Sperre der Ortsdurchfahrt
· Die Baumaßnahme führt zur Lärm- und Schmutzbelästigung in der Ortsdurchfahrt und für die Anwohner in der Umgebung.