Im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde Althengstett findet sich auf Seite 3 folgender Text:
Gemeinsame Erklärung der Gemeinderats
In der Sitzung vom 5. 12. 2006 wurde vom Gesamtgemeinderat folgende Erklärung beschlossen.
Sie erfolgt als einmalige Reaktion auf die im Amtsblatt veröffentlichten persönlichen Erklärungen des Bürgermeisters:
Die anonymen Briefe werden vom Gemeinderat aufs Schärfste verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt in dieser Angelegenheit. Die weiteren Ermittlungen und deren Ergebnisse müssen abgewartet werden.
Aus dem Gemeinderat heraus wurde zu keiner Zeit eine Hetzkampagne gegen den Bürgermeister betrieben. Weder der von der Staatsanwaltschaft beschuldigte Vater noch der Bürgermeister selbst werden vom Gemeinderat vorverurteilt. Wir haben lediglich Antworten auf bis heute offene Fragen dieser Affäre verlangt.
Für die weitere Zusammenarbeit sind wir bereit, auf einer sachlichen Ebene, gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann, die Aufgaben der Gemeinde zu bewältigen.
Wir fordern Bürgermeister Nonnenmann auf, gleichfalls dazu beizutragen, ein für alle Seiten erträgliches Klima zu ermöglichen, wobei Offenheit und Ehrlichkeit die Grundlagen dazu sind.
Der Gemeinderat der Gemeinde Althengstett
Auch wenn manche von uns sich noch weit deutlichere Worte gewünscht hätten, so begrüßen wir, dass der Gemeinderat wenigstens den Willen und Weg zu einer gemeinsamen Erklärung gefunden hat und - wie auch in seiner Stellungnahme zur Geschäftsabwicklung des Bürgermeisters vom 2. März 2005 (siehe Homepage März 2005) - Geschlossenheit zeigt.
Wie die künftige Arbeit - „gemeinsam mit Bürgermeister Nonnenmann“ – aussehen soll, ist noch unklar. Vor allem vor dem Hintergrund der Fehler, Versäumnisse, Beleidigungen der letzten Jahre wird uns die Arbeit als gewählte Vertreter nicht leicht gemacht.
Auch wenn das Bedürfnis nach Ruhe und Harmonie inzwischen verständlicherweise groß ist, so bleibt es unsere ehrenamtliche (!) Pflicht und Aufgabe – und der Zukunft von Althengstett und seiner Einwohnerschaft fühlen wir uns mindestens genauso verpflichtet wie der Bürgermeister – für seine restliche Amtszeit eine korrekte Amtsführung einzufordern.
Dienstag, 12. Dezember 2006
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