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Mittwoch, 19. Dezember 2007

Eigenes Budget bei Unechter Teilortswahl? Nachlese zur Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2007, Teil 1

Zu BürgerInnenfragestunde:
Gerhard Watta fragte nach, warum ein eigenes Budget für die Ortsteile aufgrund der Unechten Teilortswahl nicht möglich sei. (Näheres siehe auch Beitrag vom 9. 12. 07 zu: Haushalt 2008)
Bürgermeister Dr. Götz bedauerte bei der Beantwortung dieser Frage, dass die Unechte Teilortswahl, die in den 70er Jahren im Zusammenhang mit der Eingemeindung eingeführt wurde, in ihrer Gültigkeit nicht zeitlich begrenzt wurde. Von der inneren Logik her läge bei der Unechten Teilortswahl die Finanzhoheit beim Gemeinderat. Wegen dieser Logik hätte er auch die Budgetfrage damit verknüpft. Man könnte es aber auch so beschließen. Dennoch möchte er dies zum Anlass für einen Denkanstoß an die Ortschaftsräte und den Gemeinderat nehmen, ob man weiter mit der Unechten Teilortswahl leben will.
Als Bürgermeister hält er ein Budget für sinnvoll – auch könne er mit der Unechten Teilortswahl leben. Sie wäre eher für die Listen und für die Bürger nachteilig. Die Aufstellung der jeweiligen Listen mit der Berücksichtigung, wer von welchem Teilort nun in den Gemeinderat kommt, bezeichnete er als akrobatisch.

Des weiteren bemängelte Gerhard Watta, dass über die wichtige Budget-Diskussion in der letzten Gemeinderatssitzung nichts im Gemeindeblatt stand. Dies hätte nicht unter den Teppich gekehrt werden sollen!
Daraufhin reagierte Dr. Götz etwas empfindlich – wenn man jetzt schon von „vertuschen“ (?) sprechen würde, so wäre das überzogen im Vergleich zur Vergangenheit.
Grundsätzlich meinte Dr. Götz zur allgemeinen Berichterstattung im Gemeindeblatt: „Sie (Anm.: die Verwaltung) berichten nicht über alles, weil sonst aus 3 Seiten 5 Seiten werden – und das liest dann niemand mehr.“

Ob diese Meinung wirklich von allen LeserInnen geteilt wird, sei dahingestellt. Ausführliche Berichte im Gemeindeblatt können sehr wohl dazu dienen, „das Interesse der Bevölkerung an der Verwaltung der Gemeinde zu wecken und zu beleben.“ (zu § 20 GemO)

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