Nächste Gemeinderatsitzung

Samstag, 18. März 2006

Informationspolitik – Offen und ehrlich!

In dieser Rubrik dokumentieren wir Nachrichten rund um die Informationspolitik der Gemeinde Althengstett. Wir wünschen mehr Offenheit und Ehrlichkeit bei der Information von Bürgern und gewählten Vertretern. Hier finden Sie Beispiele dafür, wie man es nicht machen sollte aber auch positive Beispiele sowie Vorschläge und Initiativen zur Verbesserung der Informationspolitik für den Bürger.

Knapp vorbei!

(18.04.06) In der Berichterstattung der Kreisnachrichten am 10. März zum Thema „Bürgermeister schaltet Anwaltsbüro ein“ nahm Bürgermeister Jörg Nonnenmann in einer Mitteilung folgendermaßen Stellung: „Die von Gemeinderat Ralf Köhler ins Internet gestellte Seite habe den Anschein einer amtlichen Verlautbarung. Das Landratsamt habe auf Anfrage darauf hingeweisen, dass die Gemeinde Veranlassung habe eine Überprüfung vorzunehmen.“

Das Landratsamt selbst sieht die Sache ganz anders und hat eindeutig auf die Zuständigkeit der gewählten örtlichen Gremien verwiesen, wie ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.03. zeigt, das seitdem auch BM Nonnemann vorliegt.

Dokumentation in Auszügen: „Von Seiten der Kommunalaufsicht wurden generelle Aussagen zum Vorliegen evtl. Pflichtverstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht sowie sich daraus ggf. ergebende Handlungsverfahren gemacht, wobei jedoch ganz klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Auseinandersetzung mit dem geschilderten Sachverhalt sowie die Entscheidung über mögliche Sanktionen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Pflichten als Gemeinderat als eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft anzusehen ist, sprich in die originäre Selbstverwaltung der Gemeinde fällt. Auf die Zuständigkeit des Gemeinderats für die Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts und die Entscheidung über denkbare Sanktionen wurde die Gemeinde hingewiesen.

Wegen der weiteren in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen erfolgte keine Stellungnahme. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wurde der Gemeinde anheim gestellt (hier kam die Frage Einholung externen Sachverstandes zur Sprache).“

Das Landratsamt sagt mit diesem Schreiben klipp und klar, dass es nichts geraten und zu nichts Veranlassung gesehen hat, weil die gewählten Gremien in erster Linie selbst zuständig sind.

In der Öffentlichkeit bleibt dies alles unwidersprochen – wie gehabt – Deshalb lesen Sie unter www.hengstett.de und verschaffen Sie sich als mündiger Bürger einen besseren Durchblick.




Erfolgreich:
Informationsrecht im Technischen Ausschuss

Nur gut informierte Gemeinderäte können ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wahrnehmen, gleichberechtigt mitreden und wenn nötig kritische Fragen stellen. Das Informationsrecht der Gemeinderäte muss deshalb immer neu erkämpft werden. In Althengstett sind wir unlängst auf diesem Gebiet durch eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht einen guten Schritt weiter gekommen.
Ab Dezember 2005 erhalten, wie landauf landab üblich, alle Gemeinderäte die vollständigen Einladungen und Unterlagen der Ausschüsse zugesandt. Es wurde außerdem klargestellt, dass jeder Gemeinderat, auch wenn er nur Besucher ist, der Verhandlungsführung in den Ausschüssen jederzeit folgen können muss und er Einsicht in alle Unterlagen nehmen kann.

Ohne Druck von oben sind solche Fortschritte leider nicht erreichbar, wie die Dokumentation unter "Informationsrecht im TA durchgesetzt" zeigt.




Das Gemeindeblatt informiert ...falsch


"Ein Gemeinderat stellt zu einer Homepage, die von einem anderen Gemeinderat ins Internet eingestellt worden war, fünf Fragen, die in der nächsten Sitzung beantwortet werden. Der Inhalt dieser umfangreichen Homepage wird derzeit von einem Anwalt anhand der Textseiten neutral geprüft"


Soviel und keine Zeile mehr erfährt der Bürger im aktuellen Gemeindeblatt von seiner Gemeindeverwaltung über die stattfindende öffentliche Auseinandersetzung zum Thema "Gute Politik statt teure Anwälte". Schöner wie mit dieser Falschmeldung kann man die Notwendigkeit unserer Homepage nicht verdeutlichen. Bilden Sie sich ihr eigenes Urteil!

Was in der Sitzung zu diesem Thema am 08.03, tatsächlich gesprochen wurde, finden Sie hier auf dieser Seite unter "Gute Politik statt teure Anwälte". Das "neutrale" Schreiben, der Stuttgarter Anwältefinden Sie ebenfalls dort.



Hintergründe zu einer verschobenen Gemeinderatssitzung


Wieder einmal mußte eine im Gemeindeblatt angekündigte Gemeinderatssitzung von Bürgermeister Nonnenmann abgesagt und verschoben werden.

Bürgermeister Nonnenmann schreibt an seine Gemeinderäte am 24. Februar:

„Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem sich inzwischen mehrere Gemeinderäte zur Sitzung wegen Abwesenheit abgemeldet haben und u.a. mit Haushaltsverabschiedung, .... wichtige Punkte auf der Tagesordnung stehen, wird die Gemeinderatssitzung um eine Woche verschoben......“

Was war tatsächlich passiert: Schon bei der Ratssitzung am 08. Februar meldeten sich vier Gemeinderäte voraussichtlich als abwesend. Aus dem Gremium wurde angeregt den avisierten außergewöhnlichen Sitzungstermin in den Faschingsferien zu verschieben. Auch im Technischen Ausschuss am 21. Februar war der Termin noch einmal Gesprächsthema (Hintergrund: In der Regel werden in Schulferien keine Sitzungen abgehalten).
Bürgermeister Nonnenmann verschickte seine Einladungen am Donnerstag, dem 23. Februar trotz der mehrfach geäußerten Bedenken und ließ dabei zusätzlich die vorgeschriebene Einladungsfrist für Ratssitzungen außer Acht.
Weil es sich aber aufgrund der Tagesordnung um die wohl wichtigste Sitzung des Jahres handelt, konnte das Beharren auf dem Termin (auch ich selbst wäre verhindert gewesen) nicht hingenommen werden.

Ein Telefonat am folgenden Tag brachte Klarheit. Der avisierte Termin war nicht mehr zu halten und wurde verschoben.

Ich hatte eine Anfechtung der gesamten Sitzung nach dem zusätzlich aufgetretenen bürgermeisterlich handwerklichen Fehler (Einberufungsmangel) angedroht falls der Vorsitzende weiter auf dem Sitzungstermin in den Fachingsferien besteht.

Keine Kommentare: