Nächste Gemeinderatsitzung

Donnerstag, 26. Oktober 2006

Ablenkungsmanöver zum Weilemer Weg

BM beschuldigt erneut Gemeinderäte des Geheimnisverrats – Hintergrund schlechte Informationspolitik im Rathaus Althengstett

In einem Rundbrief (12.10.2006) an die Mitglieder des Gemeinderates unterstellt BM Nonnenmann „einzelnen Gemeinderäten“ erneut ungesetzlichen Umgang mit Informationen: „Leider wurden wieder einmal nichtöffentliche Informationen von einzelnen Gemeinderäten in die Öffentlichkeit getragen."

Dass der Bürgermeister selbst im Januar 2006 Informationen aus nicht öffentlichen Beratungen zum Thema Pflegeheim an die Kreisnachrichten weitergegeben hat, bleibt natürlich unerwähnt. Aus aktuellem Anlass darf man zudem gespannt sein, ob es sich dabei um einen Einzelfall gehandelt hat.
Bleibt die Frage ob es sich bei dem Rundbrief nicht um ein reines Ablenkungsmanöver handelt?

In dem Brief schreibt Nonnenmann:
"Ein namentlich bekannter Anwohner aus dem Bereich des Weilemer Wegs (dort laufen derzeit Bauanfragen zur Neubebauung) kam einige Tage vor (!) der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Oktober 2006 mit der Kopie der Gemeinderatsunterlagen für diese Sitzung auf das Bauamt der Gemeindeverwaltung.“

Ja und, was gefällt Ihnen daran nicht Herr Nonnenmann?

Der angesprochene öffentliche Tagesordnungspunkt "Bauvoranfrage "Weilemer Weg" war schon für die ausgefallene TA-Sitzung am 26. September im Amtsblatt öffentlich angekündigt worden und so alles andere als geheim.
Der "namentlich bekannte" Anwohner hatte bereits am 9.8.2006 eine Angrenzerbenachrichtigung aufgrund der Bauvoranfrage erhalten. Weder aus der Angrenzerbenachrichtigung noch aus den Unterlagen, die der Anwohner im Rathaus einsehen durfte, waren Ausmaß und Höhe der geplanten Neubauten ersichtlich. Klar war und ist nur, dass die geplanten Bauten das im rechtsgültigen Bebauungsplan festgelegte Baufenster weit überschreiten bzw. außerhalb dessen liegen. Nachdem die Sache nun im TA zum Beschluss angekündigt war, folgerte der Anwohner, dass die Sachlage klar sein müsse und fragte bei einem „einzelnen Gemeinderäten" nach, auch um seine Bedenken vor der Beschlussfassung vorbringen zu können.

Nun belehrt der Bürgermeister seine Räte folgendermaßen: "Die Gemeinderatsunterlagen enthalten ausführliche Erläuterungen und Beschlussvorschläge, die zur Vorbereitung für Sie als Gemeinderäte, aber nicht zur öffentlichen Verteilung bestimmt sind."

Wäre ja auch zu schön, wenn der Bürger im Vorfeld von Sitzungen über ohnehin öffentliche Tagesordnungspunkte und ihre Hintergründe genauso gut informiert wäre, wie sein gewählter Gemeinderat. Da könnte es ja passieren, dass er plötzlich versteht, was da im Rathaus verhandelt wird ...
In Althengstett besteht jedoch in dieser Richtung nicht nur wegen der angeblichen „Nichtöffentlichkeit der öffentlichen Unterlagen“ keine Gefahr. Die TA-Sitzungsunterlagen, die der BM für „ausführliche Erläuterungen“ hält, waren nämlich auch in diesem Fall wieder einmal so dürftig, ungenau und unvollständig, dass ein Beschluss im Gremium nicht möglich war. Die Angelegenheit wurde vertagt.

Vor diesem Hintergrund erhielt auch der unmittelbar betroffene Anwohner die erhofften Antworten auf seine Fragen nicht, denn die Höhe der geplanten Bauwerke konnte weder vor noch während der Sitzung geklärt werden.

Eins sei jangemerkt: Zur Vorbereitung auf eine Sitzung gehört es, dass sich Gemeinderäte über Sachverhalte und Problemstellungen kundig machen. Gerade bei der Dürftigkeit der Sitzungsunterlagen, die das Rathaus in Althengstett seinen Gremien zur Verfügung stellt, ist ein Gespräch mit Betroffenen oder sachkundigen Bürgern vor der Beschlussfassung unerlässlich, um gute Entscheidungen für die Bürger treffen zu können.
Wenn mit einem Bürger, der in einer zum Beschluss anstehenden Sache unmittelbar betroffen ist, ein Gedanken- und Informationsaustausch zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung erfolgt, hat das überhaupt nichts mit einer öffentlichen Verteilung von Unterlagen zu tun.

Unser Bürgermeister belehrt in seinem Schreiben weiter: "Es geht nicht um Inhalte, sondern um die Art und Weise des Vorgehens. Es wird gebeten, die Bestimmungen der Gemeindeordnung zu beachten."

In der Gemeindeordnung steht aber an vornehmster Stelle, dass Gemeinderäte verpflichtet sind, die Rechte und das Wohl der Bürger zu wahren und zu fördern. Nach §17 kann die Geheimhaltung nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner besonders angeordnet werden.

Bleiben die Fragen:
In wessen Interesse ist die Geheimhaltung hinsichtlich der geplanten Bauwerke im Weilemer Weg?
Auf welche Bestimmung der GemO beruft sich BM Nonnenmann dabei?

Gisela Gröger

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