Der Anfrage, unseres grünen Kreisverband, an das Landratsamt und die Stadt Calw, liegen viele Gespräche und Leserbriefe zum privaten Flugbetrieb, auf dem Truppenübungsplatz Muckberg, zugrunde.
Aus einer ehemaligen Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ist unter Anderem folgendes zu entnehmen:
Bei der behelfsmäßigen Außenstart- und Landebahn (Graspiste) auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw handelt es sich weder um einen Flugplatz (§ 38 LuftVZO) noch um einen Landeplatz i.S. des § 49 LuftVZO. Die hier vorgenommenen Starts und Landungen erfolgen nach § 30 Abs. 1 LuftVG, der für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei Sonderregelungen im Flugbetrieb zulässt.
Unserer Auslegung nach ist somit ein privater Flugbetrieb hier nicht möglich.
Wir bitten uns den Status, laut Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie), des Standortübungsplatz (StOÜbPl) in Calw und dessen behelfsmäßiger Außenstart- und Landebahn (Graspiste) mitzuteilen. Des Weiteren interessiert uns der Anfahrtsweg zum „Flugplatz“ bei privaten Flugveranstaltungen. Welche Strecke wird genutzt und was für einen Status haben diese Verkehrsflächen.
Im Interesse der Mitbürger und Anwohner liegt uns sehr an der Klärung der Sachlage. Es ist eine neue Bewertung notwendig. Die Sonn- und Feiertagsruhe wird, je nach Windrichtung und Wohnstätte an einigen Tagen im Jahr, ebenfalls sehr strapaziert.
Wir könnten uns eine klärende Bürgerversammlung zu dieser Thematik vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Jourdan, Althensgtett
Für den Kreisverband Calw
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