Zum Baugesuch des Tierschutzvereins in der Gemeinderatssitzung vom 24. September bezüglich Teilabbruch, Umbau und Sanierung des Kleintierstallgebäudes gab es seitens der Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag:
Die Beschränkung auf die Errichtung von 5 Hundeboxen ist zu sichern. Das Einverständnis der Gemeinde wird erteilt
Nach der Erläuterung und Darstellung der Rechtssituation durch Bürgermeister Dr. Götz entspann sich eine recht lebhafte, teils kontrovers geführte Diskussion, die aber letztendlich die seit 2004 bestehende Ablehnung durch die Mehrheit der Freien und Unabhängigen Wählervereinigung sowie der CDU zementierte (9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Ja-Stimmen von Bürgermeister Dr. Götz, Gisela Gröger, Klaus Rohbeck und Lothar Kante). Auch die neu aufgezeigte Situation des Außensplitters und die „Kehrtwendung“ des Landratsamtes änderte daran nichts. Früher wurde häufig die nicht mögliche Nutzungsänderung des Gärtnereigeländes als Hinderungsgrund angeführt. Dabei hatte der Technische Ausschuss schon am 9.12.2003 bei einer Anfrage für eine Bebauung mit einer Halle zur Unterbringung von Oldtimern keine Bedenken - und zugestimmt. Die Zwangsversteigerung verhinderte dieses Vorhaben aber. In der aktuellen Sitzung wurde weiterhin der fehlende Kanalisationsanschluss moniert – dieses „Problem“ existierte aber schon immer sowohl bei der Gärtnerei Herzog mit teils weit über 100 Tieren, als auch bei zwei weiteren Wohngebäuden, einer Schreinerei und dem stark frequentierten benachbarten Vereinsheim mit Gaststättenbetrieb.
Hohes Verkehrsaufkommen wurde befürchtet und der Lärm(schutz) war ebenfalls ein Thema. Das für den Tierschutzverein positive Lärmgutachten (erstellt von einem Gutachter, der auch für die Gemeinde tätig ist) beeindruckte die Neinsager in keiner Weise. Wo blieben diese Bedenken beim Neubau der L179 (Straße höher, breiter, näher am Ort) bzgl. der Auswirkungen für die Anwohnerschaft? Aus einer misslungenen lokalen Ortsumgehung ist eine stark befahrene Ausweichstrecke von übergeordneter Bedeutung geworden! Allein diese Lärmabwägung zu den 250 m entfernt liegenden geplanten schallisolierten 5 Hundeboxen macht so eine Argumentation einfach unglaubwürdig .
Sei es drum, alles ist diskutierbar und Manches bleibt Ansichtssache. Ein Punkt auf jeden Fall nicht, nämlich: die ungeheuerliche Unterstellung, dieses Bauvorhaben wäre für den Tierschutzverein ein Einstieg in etwas weit Größeres, diese 5 Boxen nur der Anfang und am Ende könne womöglich ein ganzes Tierheim da stehen.
Ein konkret definiertes Baugesuch stand zur Abstimmung und wurde abgelehnt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in Zukunft jedes wie auch immer geartete andere Baugesuch ebenfalls abgelehnt werden müsste. Schließlich könnte es immer Grund zur Annahme geben, es könnten furchtbar geheime, ungesetzliche und wahnsinnig gefährliche im Baugesuch nicht erkennbare Dinge passieren.
Wo blieben diese Bedenken beim Abnicken eines eingeschränkten Industriegebiets, bei der eine mögliche unerwünschte Nutzungsmöglichkeit in Zukunft keine Rolle zu spielen scheint?
Nur auf eine unbewiesene Annnahme hin etwas abzulehnen ist schlichtweg ignorant und juristisch nicht haltbar! Bleibt zu hoffen, dass die Folgen für die Gemeinde nicht zum Desaster werden. Den finanziellen Schaden haben sowieso wir alle zu tragen (nicht nur die ihn verursachenden GemeinderätInnen!) und in den Schlagzeilen ist Althengstett dann ebenfalls wieder zu finden.
Freitag, 3. Oktober 2008
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