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Donnerstag, 29. Januar 2009

Ablehnung des Haushalts 2009

Begründung

Seit November 2007 beabsichtigt die Gemeindeverwaltung Grundstücke im Bereich Täfelberg Mitte zu erwerben mit dem Ziel kurzfristig gemeindeeigene Grundstücke für Bauwillige bereitzustellen mit der Anmerkung, dass die Priorität der innerörtlichen Entwicklung bestehen bleiben soll.

Die aktuelle demographische Entwicklung im Nordschwarzwald (einschließlich Althengstetts) prognostiziert einen allgemeinen Rückgang der Bevölkerungszahl. Eine Auswertung von Zahlen seitens des Melderegisters liegt nicht vor

Von allen Seiten (Bund, Land Baden-Württemberg und Regionalverband) wird der nicht enden wollende Flächenverbrauch angeprangert, der heute immer noch bei einer Größe von bundesweit täglich 161 Fußballfeldern liegt.

Ich vermisse seitens der Verwaltung Bemühungen, die Besitzer von den weit über 200 bereits vorhandenen und erschlossenen Bauplätzen ernsthaft zu veranlassen ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Am 11.08.2008 wurden die Modalitäten für zukünftige Umlegungen bzw. Baugebietserschließungen beschlossen, dann wurde aber vom vorher einvernehmlich festgelegten Weg abgewichen, der vorsah, dass sich der Umlegungsausschuss vorab mit allen vorhandenen Baugebieten auseinandersetzen und sie bewerten sollte.

Der Weg, Bauplätze zu kaufen und mit Baugebot zu versehen ist richtig. Wäre man schon früher so verfahren, dann würde zum Beispiel auch der Täfelberg heute nicht wie ein Flickenteppich aussehen und keine Bebauungsgrenze direkt am Naturschutzgebiet enden.
Bei unseren sonstigen unermesslichen Bauvorhaben und der eher negativen Finanz- und Wirtschaftsprognose sollten weitere Baugebietserschließungen zurückgestellt und dies in einer der nächsten Perioden entschieden werden.

Im Übrigen wächst eine Gemeinde nicht allein deshalb, weil sie Bauland zur Verfügung stellt. In Heilbronn wird der aktuelle Bevölkerungszuwachs z. B. mit den im letzten Jahr abgeschafften Kindergartengebühren begründet ...

Die immer noch nicht vollzogene Klärung der Vereinsförderung mit dem Musikverein Althengstett bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Keine Ausbildung für Mädchen und Frauen durch den Musikverein Trachtenkapelle Althengstett heißt für mich, dass die finanzielle Förderung dieses Vereins ebenfalls eingeschränkt werden muss.
(dieser Punkt erübrigt sich durch den Artikel in den Kreisnachrichten vom 28. 01.09)
Ich beglückwünsche den Althengstetter Musikverein zu seinem Sinneswandel – wie auch immer er zu Stande kam!
(Im Hinblick auf eine Kooperation mit den Schulen bitte ich allerdings zu Bedenken, dass der Musikverein Neuhengstett im Hinblick auf die geschlechterübergreifende Ausbildung einen nicht unerheblichen Erfahrungsvorsprung hat ...)

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