Nächste Gemeinderatsitzung

Sonntag, 8. Februar 2009

Die Bürgerinitiative Täfelberg informiert am 11.2.2009 um 19:30 Uhr im Hallenbad-Restaurant

Anregung an die Gemeinde Althengstett zur Nichtbebauung des Bebauungsplangebietes „Abrundung Täfelberg“

Am 17. Dezember 2008 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet „Abrundung Täfelberg“ gem. § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst. Das heißt aber noch nicht, dass hier schon alles endgültig beschlossen ist. Nach Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanes können die Bürger der Gemeinde innerhalb von vier Wochen ihre Bedenken oder Anregungen mitteilen. Der Gemeinderat muss dann anschließend hierüber beraten.

Je nach Ergebnis steht es dem Gemeinderat rechtlich absolut frei, über die Erschließung endgültig zu entscheiden oder von seinem Plan Abstand zu nehmen. Die Gemeinde hat keinerlei Zwang, die Fläche jemals zu erschließen, nur weil sie bereits im Flächennutzungsplan als Wohngebiet berücksichtigt ist. Aus dem Flächennutzungsplan kann weder ein Anspruch auf Erschließung geltend gemacht werden, noch besteht eine Pflicht zur Erschließung. Allein die Verpflichtung, bei der Gebietsentwicklung die geringsten Kompromisse zu Lasten des Natur-und Landschaftsschutzes einzugehen, ist für den Gemeinderat handlungsweisend.

Wir fordern deshalb auf, diesen Eingriff in die Natur nicht vorzunehmen!

Warum sehen wir die Erschließung des Bebauungsplan-gebietes „Abrundung Täfelberg“ als einen riesengroßen Fehler an?

1. Zersiedelung der Landschaft und Landschaftsschutz
1.1.Das Plangebiet liegt nicht im Innenbereich von Althengstett und stellt somit einen besonderen Eingriff bei der Versiegelung durch Bebauung der Landschaft dar.
1.2.Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gemeinde aus den Fehlern der achtziger und neunziger Jahre gelernt hat und diesmal plant, die Grundstücke mit einem Bauzwang zu belasten, um eine weitere Zersiedelung des Ortes zu vermeiden. Allerdings würde das rasch vollständig bebaute Plangebiet an einer äußerst exponierten Landschaftslage herausragen und wie eine „Mauer“ zwischen dem heutigen stark zersiedelten Täfelberg-Wohngebiet mit vielen Baulücken und dem südlich gelegenen Naturschutzgebiet wirken. Das Orts-und Landschaftsbild würde nachhaltig über Jahrzehnte gestört sein.

2. Langfristiger Planungshorizont wird nicht berücksichtigt
Heute haben wir in der Tat das Problem, dass die Gemeinde „bauwilligen“ Familien selber keine Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Deshalb können wir grundsätzlich die Motivation der Gemeinde nachvollziehen, neue Bauflächen schaffen zu wollen. Und es wäre dann auch richtig, ein neu zu erschließendes Baugebiet mit einem Bauzwang zu versehen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die sehr attraktiven Grundstücke am Rande des Naturschutzgebietes aus vermeintlichem Mangel an Alternativen innerhalb kürzester Zeit verkauft werden können.

Die Vorhersagen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zeigen jedoch bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 2008 bis 2025 sowohl im Landkreis Calw (-1,84%) als auch in Althengstett
(-0,41%) bereits leichte negative Veränderungen. Betrachtet man zusätzlich noch die demografische Entwicklung, sieht die Situation der meisten potentiellen „Bauwilligen“ unter 65 Jahren nochmals deutlich schlechter aus: bezogen auf 2008 gehen die Zahlen hier bis 2025 im Landkreis Calw (-8,01%) und in Althengstett (-9,40 %) deutlich zurück.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Aufsetzpunkt: Ist-Zahlen 2005)

Die Folge ist absehbar: Der Innenbereich wird immer weniger besiedelt sein und leer stehende Häuser sowie Baulücken prägen das Ortsbild nachhaltig. Vor diesem Hintergrund ist es absolut falsch, heute noch -zu Beginn des Abwärtstrends – Wohngebiete außerhalb des Innenbereiches zu erschließen.

3. Raumplanungsgesetz
Nach § 2 (d) Raumplanungsgesetz dürfen die für die Land-und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen (Täfelberg ist landwirtschaftlich genutzt) für andere Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Interessenabwägung ( § 3) muss so ausfallen, dass es dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Inwieweit eine weitere Bebauung des Täfelbergs dem Gesamtwohl der Bevölkerung dienen soll,ist nicht schlüssig belegt. Dass die Gemeinde Baugrundstücke grundsätzlich anbieten müsse, reicht nicht aus.

4. Folgekosten
Die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur an Straßen, Kanälen etc. steigen mit der Ausdehnung der Baugebiete weiter. Für diese Folgekosten müssen die Bürger aufkommen.

5. Naturschutz:
Das Plangebiet grenzt bergseitig unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Würm-Heckengäu“. Gleichzeitig beginnt hier auch das FFH-Gebiet „Calwer Heckengäu“ (FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind). Das FFH-Gebiet ist ein Teilbereich des Natura_2000-Gebietes und unterliegt somit einem besonderen Schutz. Die heutigen Wiesen und Felder stellen den Übergang in diese Naturschutzgebiete dar.
5.1.Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch hier die schützenswerten Pflanzen und Tiere aus dem nahe gelegenen FFH-Gebiet befinden, die durch eine Erschließung zerstört würden. Eine wahrscheinliche Ausweitung dieser schützenswerten Natur würde hier frühzeitig aktiv verhindert werden. Hierzu muss dringend ein Gutachten im Sinne des Artenschutzes (FFH-Richtlinie) bei der Naturschutzbehörde eingefordert werden.
5.2.Durch den Verkauf der Grundstücke -was sich über mehrere Jahre hinziehen würde -sowie durch die Baugebotszeit von ebenfalls mehreren Jahren, würden sich ständige Bauaktivitäten von über fünf bis zu zehn Jahren ergeben. Dies würde erhebliche negative Auswirkungen auf die zu schützende Tierwelt des Schutzgebietes haben.

6. Einschränkung solarer Energienutzung durch Schattenwurf auf Dachflächen
Durch die sehr kurzen Grundstücke in Nord-Süd-Richtung, durch die schmale Strasse von 5,50 Metern und hauptsächlich durch den steileren Anstieg des Nordhanges werden die Dachflächen – insbesondere in den Wintermonaten, in denen die Energie am dringendsten benötigt wird – größtenteils durch die darüber liegenden Häuser beschattet. Es ist davon auszugehen, dass der Wirkungsgrad solarer Anlagen deutlich reduziert wird, wodurch die Eigentümer dieser Häuser hinsichtlich ihrer Investitionen stark benachteiligt werden. Wir vermuten deshalb, dass nur in einem deutlich reduzierten Umfang umweltfreundliche Anlagen erstellt werden. Der genaue Schattenwurf, der damit verbundene Wirkungsgradverlust sowie die resultierende negative CO2-Bilanz sollte durch ein Gutachten dargelegt werden.

7. Gefährdung des Luftaustausches und des Kleinklimas
7.1.Die Frischluft gelangt heute überwiegend aus westlicher Richtung über die Hänge des Täfelberges in den Ort. Diese Kaltluftschneise würde durch die „Mauer“ strömungstechnisch deutlich verändert werden. Es ist zu befürchten, dass die Kalt-und Frischluft nicht mehr wie heute in den Ort gelangen würde und negative Auswirkungen auf das Klima des Ortes hätte.
7.2.Gleichzeitig würde -insbesondere durch die sehr gerade geplanten Straßen – der Kaltluftstrom sowie die Windgeschwindigkeiten in dem heutigen südlichen Wohngebiet des Täfelberges ansteigen. Auch hier muss ein Gutachten erstellt werden.

8. „Naherholungsgebiet“ für Gemeindemitglieder geht verloren
Gerade an Sonnentagen nutzen unglaublich viele Bürger – Rentner, Familien mit Kindern und Tierliebhaber dieses Gebiet zur Naherholung. Ohne sich ins Auto setzen zu müssen, genießen sie die bezaubernde Landschaft und die gute Luft rund um den Täfelberg.
8.1.Die Landschaft, wie sie die Bürger heute kennen und genießen, wäre einfach nicht mehr dieselbe.
8.2.Gleichzeitig entfiele oberhalb der Eugenstraße der heutige Wirtschaftsweg, der von vielen sehr gerne genutzt wird. Zum einen ist er – im Gegensatz zum oberen Waldweg -gerade noch ohne größere Anstrengungen zu erreichen. Zum anderen liegt er in den Wintermonaten gerade noch in der Sonne, wo hingegen alles südlich des Weges durch den Wald im Schatten liegt.
8.3.Durch die ständigen Bauaktivitäten würde auch hier die Ruhe und die gute Luft über fünf bis zehn Jahre hinweg ständig gestört sein.
8.4.Der Anstieg der Windgeschwindigkeiten auf den ohnehin äußerst zugigen Täfelbergwiesen würde sich auf die Menschen ebenfalls nachteilig auswirken.

9. Besondere Belastung des vorhandenen Wohngebietes durch Baustellenverkehr
Die An-und Abfahrt für den Baustellenverkehr (z.T. Schwerlastverkehr) bei der Erschließung und späteren Bebauung kann nur über das Wohngebiet Täfelberg,speziell die Straßen Täfelbergweg, Karlstrasse, Heuweg, Olgastrasse erfolgen. Angrenzende Straßen würden durch den umfangreichen Lkw-Verkehr ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass gerade in diesem betroffenen Gebiet mit ausschließlich „Zone 30“-Straßen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern wohnen. Durch die meist kleinen Grundstücke und aufgrund der Alter der Kinder findet ein Großteil der Freizeitgestaltung auf den Bürgersteigen und Straßen statt, die ohnehin durch parkende Autos und den normalen Durchgangsverkehr stark belastet sind. Regelmäßiger Baustellenverkehr über viele Jahre mit allen damit verbundenen Nachteilen würde die Gesundheit und das Leben dieser Bürger stark gefährden und dem Image unserer ausgezeichneten „kinder-und familienfreundlichen Kommune im Landkreis Calw“ stark schaden.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei der Gemeinde konkrete Anfragen nach Grundstücken eingegangen sind. Deshalb können wir die Intension des Bürgermeisteramtes und des Gemeinderates auch gut nachvollziehen, etwas für die Grundstücksuchenden zu tun. Wie erklärt es sich aber, dass es mehreren verkaufswilligen Grundstückeigentümern seit vielen Monaten -teilweise sogar über ein Jahr -nicht gelingt, ihre Grundstücke an den Mann zu bringen?

Für uns ist das eindeutig: Solange die Gemeinde attraktive Grundstücke am Rand des Naturschutzgebietes in Aussicht stellt, wäre doch jeder schlecht beraten, eine Baulücke zu erwerben, die innerhalb eines Wohngebietes liegt. Und wer würde dann noch ein älteres Haus im Ortskern erwerben, wenn ab 2010 die älter werdenden Bürger zunehmend in das neue Seniorenwohnheim umsiedeln?

Heute stehen über 200 potentielle Bauplätze im Innenbereich von Althengstett zur Verfügung, die in privater Hand sind und nicht verkauft werden. Langfristiges Ziel muss es jedoch sein, diesen Innenbereich zunehmend zu besiedeln, um eine bessere und kostengünstigere Infrastruktur zu schaffen. Unter Berücksichtigung sinkender Einwohnerzahlen ist jede weitere Erschließung hierfür kontraproduktiv. Jedes Grundstück außerhalb bedeutet langfristig ein leeres Grundstück innerhalb.

Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kommunalpolitik dringend Strategien entwickeln muss, um langfristig eine optimale Infrastruktur im Innenbereich zu erreichen. Und wenn sie dies heute nicht beginnt und der Täfelberg kurzfristig für Entspannung sorgt, stehen wir in 5 Jahren mit einer verschärften Ausgangssituation wieder vor demselben Problem!

Es ist die Pflicht des Gemeinderates nach BauGB, Alternativen sorgfältig abzuwägen – im Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Wir sind der Meinung, dass dieses Plangebiet mit Sicherheit nicht die „beste“ Alternative darstellt und nicht dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht.

Was sind nun unsere ganz konkreten Vorschläge?

1. Die Kommunalpolitik bekräftigt ihren eigentlich schon längst gefassten Vorsatz, der Entwicklung des Innenbereiches absoluten Vorrang zu geben. Klare Ansage: „Keine weitere Versiegelung von Landschaft und Agrarflächen, so lange noch freie Baugrundstücke und Häuser im überdurchschnittlichen Maße zu Verfügung stehen!“
2. Die Gemeinde sollte die Bau-und Immobilienmöglichkeiten im bereits bebauten Innenbereich ausschöpfen (z.B. leer stehende Häuser, brachliegende Wohnbau- und Gewerbeflächen aufkaufen und einer erneuten Nutzung zuführen wie z.B. die Perrot-Fläche).
3. Intensive und nachhaltige Diskussion sowohl mit Eigentümern als auch mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Grundstückverkäufen.
4. Die Gemeinde könnte Anreizsysteme schaffen, die es den heutigen Grundstücksbesitzern erleichtern, ihre Grundstücke zu veräußern (z.B. befristete Steuererleichterungen und Freibeträge, Prämien etc.)
5. Hierzu könnte die Gemeinde auch ihre Infrastukturkosten umschichten, sodass leer stehende Grundstücke an den Fixkosten partizipieren und die Bürger von besiedelten Grundstücken sogar etwas entlastet werden (z.B. Erhöhung der Grundsteuer bei gleichzeitiger Reduzierung der Gebühren für Müll und Wasseranschluss, Erhebung von Gebühren durch die Beauftragung von Schneeräumdiensten, wenn der Schneeräumpflicht auf Gehwegen nicht nachgekommen wird, etc.)
6. Last but not least könnten auch Immobilieninteressenten innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes (Althengstett, Simmozheim, Gechingen und Ostelsheim) weitervermittelt werden. In den Nachbargemeinden steht erschlossenes Bauland zur Verfügung.

Für die Bürgerinitiative Täfelberg

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