Nächste Gemeinderatsitzung

Sonntag, 10. Mai 2009

Neues Baugebiet am Täfelberg

Die GRÜNEN Gemeinderäte verlangen eine fundierte Entscheidungsgrundlage

Über ein neues Baugebiet am Täfelberg wird seit Monaten im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit fair und mit sachlichen Argumenten diskutiert. Strittige Punkte sind vor allem die Flächenbedarfsberechnung mit veralteten statistischen Zahlen (Datenbasis 1990 bis 2002), die fehlende Immobilien-Bestandsaufnahme über erschlossene unbebaute Grundstücke, Konversionsflächen (z.B. vormals gewerblich genutzte Flächen) und leerstehende Gebäude im Ort. Für ein zukunftsfähiges Siedlungskonzept sind diese Daten unerlässlich.

Das Wirtschaftsministerium hat den Gemeinden eine einfache Berechnungsmethode an die Hand gegeben, mit der sie den Flächenbedarf z. B. für die nächste 15 Jahre ermitteln können (nicht müssen!), ohne dass ein teures Architekturbüro damit beauftragt werden müsste.

Auf den Tisch müssen außerdem Fakten über die gesicherte Bauwilligkeit der Personen, die Interesse an einem Bauplatz geäußert haben, über die Investitions- und Folgekosten für die Gemeinde, über die Eignung des Standorts, über den Verlust an Landschaft/Natur und die damit verbundene Beeinträchtigung des Klimas, der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürgerschaft sowie über die aktuellen Angebote im privaten Althengstetter Immobilienmarkt.

Damit die Gemeinderäte die genannten Fakten in ihre Entscheidung über ein neues Baugebiet am Täfelberg einbeziehen können, stellte Gemeinderätin Gisela Gröger in der Gemeinderatsitzung am 29.4.2009 den folgenden Sachantrag mit der Bitte um Diskussion und Abstimmung. Leider konnten (wollten?) die Gemeinderäte der FWV, UWV, SPD, CDU und der Bürgermeister den Antrag offenbar nicht verstehen. Immerhin will die Verwaltung in der nächsten Sitzung eine Übersicht über die unbebauten Grundstücke vorlegen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Sachantrag vom 29.4.2009

Die Gemeindeverwaltung soll dem Gemeinderat vor der Entscheidung über den Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Abrundung Täfelberg“ eine Flächenbedarfsberechnung auf der Grundlage aktueller Zahlen vorlegen.

Begründung

Der Gemeinderat kann eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Entscheidung nur auf der Basis konkreter und aktueller Informationen treffen.

Dazu braucht der Gemeinderat verlässliche Angaben über den aktuellen Immobilienbestand im Ortsteil Althengstett

o an erschlossenen unbebauten Grundstücken
o an Konversionsflächen (z.B. Gebiet Rappenäcker)
o an leerstehenden Gebäuden (Häusern, Scheunen etc.)

Die bei der Verwaltung vorliegenden Anfragen nach Baugrundstücken im Ortsteil Althengstett müssen so konkretisiert sein, dass die kurzfristige Bauwilligkeit durch die Bereitschaft zum Abschluss eines Vorvertrages nachgewiesen ist.

Bei der Plausibilitätsprüfung, ob ein neues Baugebiet ausgewiesen werden soll, müssen die aktuellen Prognosen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg für die Bevölkerungsentwicklung zu Grunde gelegt werden.

Außerdem hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg den Gemeinden eine Berechnungsmethode zur Prüfung des Bedarfs an Wohnbau- und Gewerbeflächen an die Hand gegeben (Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB vom 1.12.2008).
Dieses Berechnungsschema ermöglicht eine nachvollziehbare Aussage über den Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre.

Für die Gemeinde Althengstett ist das Berechnungsschema des Wirtschaftsministeriums im vorliegenden Fall zwar nicht zwingend anzuwenden. Weil die Konsequenzen eines neuen Baugebietes am Siedlungsrand aber weit in die Zukunft reichen und das Vorhaben in der Öffentlichkeit umstritten ist, ist eine sorgfältige und für die Gemeinderäte und Bürgerschaft nachvollziehbare Berechnung erforderlich.

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