Nächste Gemeinderatsitzung

Mittwoch, 5. April 2006

Gute Politik statt Anwälte

Weiter nur pauschale Vorwürfe und nichts Justiziables

Auch bei der jüngsten Gemeinderatssitzung ließ Bürgermeister Nonnemann in Sachen Website "Wir haben nichts zu verbergen..." die Katze nicht wirklich aus dem Sack.

Resumée: Außer pauschalen Vorwürfen an die Adresse der Internet-Tagebuchschreiber nichts gewesen... und doch war die Sitzung einen Besuch wert. Über 40 Bürger ließen sich das Ereignis nicht entgehen und erhielten bei Punkt 5 der Tagesordnung eine einzigartige Lektion in Sachen Demokratie. Die bürgermeisterliche Erklärung wurde verlesen, schriftlich, wie von Bürgermeister Nonnenmann in der letzten Sitzung und von seinen Anwälten (s.u.) zugesagt, lag liegt sie bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung den Gemeinderäten nicht vor. Der Beitrag enthielt einen Sack voll allgemeiner persönlicher Vorwürfe an die Adresse der Seitenmacher, wenig Greifbares und schon gar nicht rechtlich Verwertbares.
Gibt es eine Rechtfertigung für die von ihm angestrengten anwaltlichen Überprüfungen der Tätigkeit der Gemeinderäte Ralf Köhler und Lothar Kante oder gibt es sie nicht? Auch nach über sechs Wochen stochern die Betroffenen weiter im Nebel.
Nach dem Bürgermeisterwort wurde den Beschuldigten das Rederecht entzogen. Mit Ach und Krach genehmigte Bürgermeister Nonnenman schließlich noch persönliche Erklärungen zum Thema. Der Gesamtgemeinderat segnete mit der üblichen "zu drei Stimmenmehrheit" den Maulkorb ab und verweigerte die Aussprache.

Weiterhin gilt: Die Betroffenen haben bislang keinerlei Verifizierung der Vorwürfe erhalten, weder im persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister, noch über die beauftragten Anwälte. Die gemeindlichen Rechtsberater haben sich vielmehr bislang nur gegenüber Dritten geäußert - ein außergewöhnlicher Vorgang.

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde der Versuch unternommen durch ein Geheimtreffen im Beisein eines gegnerischen Anwalts zu einer "Sprachregelung" für die Öffentlichkeit zu kommen. Aus den unten nachzulesenden Gründen haben wir ein solches Treffen abgelehnt.

Hier nun der Schriftwechsel im Vorfeld der Gemeinderatssitzung:

Montag 27. März 16.56 Uhr per Email, Herr Nonnemann schreibt:

Sehr geehrter Herr Köhler,

Gegenstand unserer Besprechung soll die beanstandete Homepage, die Äußerungen der beiden Gemeinderäte dazu sowie die Anfrage von GR Kante in der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.03.2006 sein. Als Teilnehmer sind vorgesehen: Gemeinderäte Köhler und Kante, Rechtsanwalt Heieck, stellv. Bauamtsleiter Teufel, Bürgermeister Nonnenmann.

Zielrichtung ist ein klärendes Gespräch über die streitigen Punkte der Auseinandersetzung und die Erörterung der weiteren Behandlung der Angelegenheit im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit.

Ich bitte darum, dass dieses Gespräch und auch die Tatsache, dass ein solches stattfindet, vertraulich behandelt wird. Ansonsten hätte ich Veranlassung, das Gespräch - auch kurzfristig - abzusagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

unsere Antwort vom Mittwoch, 29.03.2006

Betr: Ihre Anfrage für einen Gesprächstermin

Sehr geehrter Herr Nonnenmann,
herzlichen Dank für die per mail übersandte kurzfristige Einladung zu einer Besprechung mit Ihrem Anwalt.
Wir sind im Rahmen unserer Aufgaben als Gemeinderäte immer zu Gesprächen bereit und finden diese vor dem Hintergrund der Ereignisse in den zurückliegenden Wochen auch dringend notwendig. Solche Gespräche können je nach Wunsch öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Charakter haben.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass alle Beteiligten mit offenem Visier und auf gleicher Augenhöhe miteinander reden. Das gebietet der notwendige Respekt voreinander.
Das von Ihnen beabsichtigte Geheimtreffen hat jedoch einen völlig anderen Charakter.
Wie wir über Dritte erfahren haben, prüft Rechtsanwalt Heieck in Ihrem Auftrag ein strafrechtliches, zivilrechtliches und beamtenrechtliches Vorgehen gegen uns. Gegenstand der Überprüfungen sollen die Inhalte einer Homepage www.bürgerinfo.com sein. Sie haben damit ohne mit uns je darüber gesprochen zu haben, den Rahmen der politischen Auseinandersetzung verlassen und den Weg einer juristischen Auseinandersetzung eingeschlagen. Während Sie über Ihre Anwälte den Vorgang in einem mehrseitigen Schreiben öffentlich machen lassen und unseren Ruf beschädigen, warten wir als Beschuldigte nach 5 1/2 Wochen immer noch auf eine Verifizierung der Vorwürfe.
Sie werden also sicherlich verstehen, dass wir vor diesem Hintergrund für die von Ihnen vorgeschlagene Besprechung mit einem gegnerischen Anwalt ohne eigenen Rechtsbeistand nicht zur Verfügung stehen. Unsere Anwälte haben uns von einem solchen Treffen zudem abgeraten.
Wie Sie der Ihnen vorliegenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Thema entnehmen können, liegt die Zuständigkeit zur politischen Regelung der Angelegenheit allein in der Verantwortung des Gemeinderates.
Sollten Sie dennoch ein Gespräch im Beisein von Juristen wünschen, bitten wir unverzüglich um die Zustellung einer schriftlichen Konkretisierung der Vorwürfe, damit wir uns mit unseren Rechtsbeiständen beraten können.

Mit freundlichen Grüßen



Ralf Köhler und Lothar Kante



darauf erhalten wir das erste anwaltliche Schreiben nachdem man uns wochenlang an den Pranger gestellt hat (Hervorhebungen im Text von uns vorgenommen):

Sehr geehrter Herr Köhler

wie Sie wissen vertreten wir

1 . die Gemeinde Althengstett, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Jörg Nonnenmann, Simmozheimer Straße 16, 75382 Althengstett

2. Herrn Jörg Nonnenmann, Bürgermeister, eben da

anwaltlich.

Herr Nonnenmann hat uns Ihr Schreiben vom 29.03.06 mit der Bitte um Beantwortung übergeben.

Unser Mandant hat Ihnen am 27.03.06 ein persönliches Gespräch mit dem dort genannten Personenkreis angeboten. Kein „Geheimgespräch“, was immer das sein mag, vielmehr ein vertrauliches Gespräch, wobei Vertraulichkeit auch hinsichtlich der Tatsache erbeten wurde, dass ein solches Gespräch stattfindet.

Für - wie Sie es bezeichnen – „Geheimtreffen“ sieht Herr Bürgermeister Nonnenmann keine Veranlassung; angesichts Ihres bisherigen Verhaltens ihm und der Gemeindeverwaltung gegenüber hielt er es indessen für angebracht, Ihnen vor der Gemeinderatssitzung am 05.04.06 den Vorschlag eines - wie Sie formulieren – „Gespräches nicht öffentlichen Charakters“ zu übermitteln.
Herr Gemeinderat Kante hat Herrn Bürgermeister Nonnenmann - mit der Bitte um schriftliche Beantwortung - eine Reihe von Fragen gestellt, deren Beantwortung gegenüber Herrn Kante in schriftlicher Form in der Gemeinderatssitzung am 05.04.06 erfolgen wird.
Wir haben inzwischen im Auftrag der Gemeinde und des Bürgermeisters, Herrn Nonnenmann, den Inhalt der von Ihnen veranlassten Homepage einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis unserer Überprüfung haben wir Herrn Bürgermeister Nonnenmann mitgeteilt; es obliegt - ausschließlich - seiner Entscheidung, ob und in weicher Form und zu welchem Zeitpunkt er das Ergebnis dieser Überprüfung bekannt gibt. Es obliegt auch ihm, wem gegenüber er das Ergebnis dieser Überprüfung bekannt gibt.

Selbstverständlich wäre es Herrn Bürgermeister Nonnenmann recht, wenn ein Gespräch mit Ihnen auch von Ihrer Seite aus in Begleitung eines Anwaltskollegen erfolgen würde. Da Sie nach Ihrer Mitteilung bereits Anwälte eingeschaltet haben, stellen wir gerne anheim, einen Besprechungstermin über die Anwälte koordinieren zu lassen.
Einer weiteren - wie Sie schreiben – „Verifizierung der Vorwürfe“ bedarf es nicht. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Anwälten den Inhalt der Homepage (die im übrigen den irreführenden Namen "Althengstett-info trägt) zur Kenntnis gebracht haben. Wir sind überzeugt, dass Ihre Anwälte Ihnen bereits mitgeteilt haben, welche der von Ihnen getanen oder zu verantwortenden Äußerungen rechtlich relevant sind. Im übrigen haben wir darauf ebenfalls bereits hingewiesen, wobei wir uns dagegen verwahren, wir hätten den Vorgang „in einem mehrseitigen Schreiben öffentlich“ gemacht - oder gar „ihren Ruf beschädigt“. Solche Äußerungen sollten Sie unterlassen oder für deren Richtigkeit einstehen.
Die mit unserer Einschaltung und auch dem Gesprächsvorschlag von Herrn Bürgermeister Nonnenmann verfolgte Absicht ist, unter Ihrer Mitwirkung wieder zu einer konstruktiven politischen Arbeit des Gemeinderates zurückzufinden.
Sie schreiben, unser Mandant habe den Rahmen der politischen Auseinandersetzung verlassen und den Weg einer juristischen Auseinandersetzung eingeschlagen. Das ist falsch. Sie haben durch eine Reihe von Äußerungen den politischen Rahmen verlassen. Auch in der engagierten politischen Auseinandersetzung gibt es Spielregeln, die den Sinn haben, die politische Auseinandersetzung frei von unfairem Verhalten, Ehrabschneidung, Persönlichkeitsverletzungen, etc. zu halten. Diese Regeln haben Sie teilweise missachtet. Um es - im Jahr der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland - so zu formulieren: Sie haben verschiedentlich nicht den Ball, sondern den Mann gespielt. Um welche Äußerungen es sich handelt und wie diese zivil- und strafrechtlich zu bewerten sind, werden Ihnen Ihre Anwälte sicherlich erläutert haben oder noch erläutern.
Herrn Bürgermeister Nonnenmann geht es mit dem von ihm angebotenen Gespräch darum, mit Ihnen zusammen auszuloten, ob eine Regelung - und Sprachregelung - gefunden werden kann, die es ihm ermöglicht, die Vorgänge im Zusammenhang mit Ihrer Homepage ohne weitere juristische Maßnahmen zum Abschluss zu bringen, oder ob es erforderlich ist, die Gerichte in dieser Sache zu bemühen.
Die Entscheidungshoheit für Maßnahmen nach §§ 17, 16 Abs. 3 GO liegt selbstverständlich beim Gemeinderat. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Zuständigkeit nicht eine solche „zur politischen Regelung der Angelegenheit" (vorletzter Absatz Ihres Schreibens) ist; auch hier gilt: Es sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, die Voraussetzungen für eine sachliche, politische Arbeit im Gemeinderat der Gemeinde Althengstett fern persönlicher Verunglimpfungen und unsachlicher Angriffe zu schaffen.
Herr Bürgermeister Nonnenmann hat uns ermächtigt, vor diesem Hintergrund sein Gesprächsangebot zu erneuern, weshalb wir kurzfristige Rückäußerung - an uns - anheim stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Chr. Heieck


Unsere Antwort vom 03.04.2006


Betr: Schreiben Ihrer Anwälte vom 31.03.2006

Sehr geehrter Herr Nonnenmann,

das Schreiben Ihrer Anwälte vom Freitag, dem 31.03.06, bringt in der Sache leider keine neuen Erkenntnisse. Wir versichern Ihnen aber erneut, dass wir selbstverständlich jederzeit zu Gesprächen mit Ihnen im Rahmen unserer Aufgaben und Tätigkeiten als Gemeinderäte bereit sind.
Juristische Auseinandersetzungen, wie sie von Ihnen derzeit in die Wege geleitet werden, gehören jedoch nicht zu diesen Aufgaben. Uns ist vielmehr aufgegeben, vor dem Hintergrund einer demokratischen Auseinandersetzung offen und für den Bürger durchschaubar, für unsere Gemeinde und ihre Bürger politisch zusammen zu arbeiten. Genau das tun wir seit Übernahme unseres Amtes mit großer Verantwortung und unter jederzeitiger Berücksichtigung von Recht und Gesetz.
Sollten Sie diese Meinung nicht teilen, wäre es guter Stil gewesen, wenn Sie als Bürgermeister uns dies sofort öffentlich oder auch persönlich gesagt hätten.
Gut sechs Wochen nach Beginn der von Ihnen ohne jegliche Rücksprache mit uns angestrengten anwaltlichen Überprüfung unserer Tätigkeit haben wir dagegen immer noch keinerlei Hinweis darauf, was Sie wirklich beschwert.
Angesichts dieser Situation haben wir anwaltlichen Rat eingeholt. Auf eine anwaltliche Vertretung können wir jedoch weiter gelassen verzichten, da wir bislang überhaupt nicht wissen, womit wir Anwälte beschäftigen sollten. Außerdem sind wir gezwungen mit juristischen Beratungen sparsam umzugehen, um die Gemeinde vor unnötigen Kosten zu bewahren.

Für Ihr aktuelles Gesprächsangebot bedeutet dies: Wir setzen uns gerne mit Ihnen und Ihren Stellvertretern an einen Tisch. Vorab bitten wir Sie jedoch um Mitteilung, welche Vorwürfe Sie konkret gegen uns erheben. Ein Treffen im Beisein Ihres Anwaltes lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Gründe dafür sind ausführlich dargelegt.

Freundliche Grüße

Ralf Köhler, Lothar Kante


Darauf Antwort am 04. April 2006 per Gemeindebote zusammen mit den dokumentierten Unterlagen die allen Gemeinderäten persönlich zugestellt wurden:

Sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Kante,
auf Ihr Schreiben vom 03. April 2006 nehme ich Bezug und erkläre, dass ich nach wie vor zu - wie bereits von mir angeboten – einem Gespräch bereit bin. Ich bitte um entsprechende Terminvereinbarung mit Frau Kopp (Tel.:)

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Nonnenmann
Bürgermeister






Bürger erneut schlecht informiert

Der interessierte Bürger wird vom Bürgermeister über das öffentlich heiß diskutierte Thema im Gemeindeblatt und folglich auch im Schwarzwälder Boten erneut schlecht informiert. Oder können Sie dem folgenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung ansehen, dass sich dahinter das oben dargelegte Thema verbirgt?:

5. Sachantrag von Gemeinderat Kante;
Antwort des Bürgermeisters

Wir halten Sie auf dem Laufenden.



Gemeinderat 08.03.06 - Bürgermeister läßt heimlich Rechtsanwälte gegen Gemeinderäte ermitteln

Erst über Dritte haben wir von den heimlichen Ermittlungen gegen uns erfahren. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde dieser Vorgang öffentlich gemacht. Die anschließend dokumentierte Rede von Lothar Kante kritisiert die Geheimniskrämerei und den Kriminalisierungsversuch des Bürgermeisters. Von den anderen Gemeinderäten im Gremium gab es keinerlei Stellungnahme zu dem Thema. Der Schwarzwälder Bote drehte nun in seiner Berichterstattung den Spieß um und machte den hintenherum ermittelnden Bürgermeister zum Held des Tages ("Bürgermeister schaltet Anwaltsbüro ein"). Mit dem Verlauf der Ratssitzung hat diese Darstellung nichts zu tun. Informieren Sie sich deshalb hier, was in der Ratssitzung tatsächlich gesprochen wurde:

Lothar Kante informierte im Öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 08. März das Gremium wie folgt:

Es existiert eine von Ralf Köhler initiierte Website auf der einige Hintergrundinformationen über die Kommunalpolitik in Althengstett abgelegt sind. Diese Website richtet sich gegen niemanden, ähnliches gibt es in vielen anderen Gemeinden. Die Website ist eine Information für interessierte Bürger, um z.B. zu erklären, warum wir in verschiedenen Fällen so oder so abgestimmt haben, welche Motivation wir dabei hatten. Diese Information ist unsres Erachtens nötig, weil immer wieder Sachverhalte im Amtsblatt oder in der Zeitung unzureichend dargestellt worden sind, so dass es zu Falschinterpretationen kommen musste, wie zum Beispiel „SPD/ Grüne sind gegen Gewerbeansiedlungen in Althengstett“, was absolut nicht stimmt.

Nun habe ich erfahren, dass die Gemeinde in Vertretung des Bürgermeisters eine Rechtsanwaltkanzlei beauftragt hat, zu prüfen ob strafrechtlich, zivilrechtlich oder beamtenrechtlich etwas zu beanstanden sei. Bisheriges Ergebnis:
Ein 2 1⁄2 - seitiges „Drohschreiben“ der Kanzlei an die Kreisgrünen, in dem auch mein Name genannt wird, ich hätten gegen meine beamtenrechtliche Pflichten als Ehrenamtlicher verstoßen.

Man kann ja geteilter Meinung über die Website sein, aber ich halte dies für einen ganz schlimmen Vorgang – warum:

Erstens: weil ich davon erst über Dritte erfahre,
Zweitens: hier geht es nicht darum,
dass der Nussbaumverlag eine von den Grünen privat bezahlte Annonce mit Hinweis auf diese Website nicht veröffentlicht (dies ist eine Privatangelegenheit zwischen Grünen und dem Nussbaumverlag),
es geht nicht darum, dass der Bürgermeister im Amtsblatt aus dem Nachrichtenteil einer Partei, ohne jede Begründung, einen Hinweis auf die Website-Namen gestrichen hat,
es geht nicht einmal darum, ob auf der Website etwas Unrechtmäßiges steht, weil

o dann müssten konkrete Anhaltspunkte benannt worden sein
o dann hätten die Betroffenen darüber informiert gehört, – schon aus Anstandsgründen,
o von mir aus hätte man uns auch abmahnen können, dann hätten wir wenigstens dazu Stellung beziehen können.

Aber es geht meines Erachtens ja auch nicht um Klärung eines möglichen rechtlichen Problems, es geht einzig darum kritische Gemeinderatsmitglieder massiv einzuschüchtern

Rechtlich sehe ich den Vorgang sehr entspannt, politisch halte ich diese Vorgehensweise des Bürgermeisters für einen Skandal.
Thema offener Umgang miteinander: Vom Bürgermeister wurde ich noch vor einiger Zeit in einem Vieraugengespräch dazu ermuntert, falls Probleme auftreten, erst das Gespräch mit Ihm zu suchen, - jetzt hintenrum diese Aktion.
Sollen wir uns zukünftig im Beisein von Juristen unterhalten?

Wenn der BM in Vertretung der Gemeinde eine Kanzlei beauftragt, gegen uns zu ermitteln, dann ist dies eine Amtshandlung, die gegen uns als Gemeinderäte gerichtet ist. Es ist eine Amtshandlung die zudem Kosten verursacht. Eine Amtshandlung muss in sich schlüssig begründet werden

Ich stelle deshalb folgenden Sachantrag:

Der Bürgermeister möge zu folgenden Fragen bis zu der nächsten Sitzung schriftlich Stellung beziehen.

1. Für eine Amtshandlung bedarf es konkreter Anhaltspunkte.
Was war inhaltlich der konkrete Anlass der Beauftragung der Kanzlei, um welche Passagen der Website geht es?

Es genügt nicht darauf hinzuweisen, „ weil Köhler/ Kante (warum eigentlich nicht Gröger?) eine Website machen, die möglicherweise Unrechtes beinhaltet“,
es muss der konkrete Inhalt benannt werden, an den der BM sich gestoßen hat und die so zum Gegenstand der Prüfung wurden.

2. Warum wurden die betroffenen Gemeinderäte vom Bürgenmeister nicht darüber informiert, dass aus seiner Sicht Teile der Website rechtlich zu beanstandenden sind? Vielleicht hätte man sich bei strittigen Punkten sogar einigen können.

3. Wenn der Bürgermeister davon ausgeht, dass GR-Mitglieder ein strafbare Handlung begangen haben könnten und er deshalb gegen Gremiumsmitglieder ermitteln lässt, warum wurde der Gesamtgemeinderat nicht unverzüglich darüber informiert?

4. Seit wann wird ermittelt?

5. Was kostet die Beauftragung des Rechtsanwaltbüros?

Meinerseits besteht der Verdacht, dass man mal pauschal hat testen wollen, ob man vielleicht etwas findet, das man den drei kritischen Räten ans Bein binden kann.

Weil ich mich massiv unter Druck gesetzt fühle, behalte mir vor, den gesamten Vorgang bei übergeordneten Behörden zur Prüfung vorzulegen. Ferner behalte ich mir aus Eigenschutz zivilrechtliche Schritte vor.

Über den Antrag entstand ein kurzer Wortwechsel bei dem es allein darum ging eine Abstimmung zu verhindern. Farbe bekennen ist offensichtlich schwer.
Bürgermeister Nonnenmann sagte nach Aufforderung durch GR Ayasse eine schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur nächsten öffentlichen Sitzung zu. Eine Abstimmung über den Antrag fand nicht statt.



Presserklärung der Kreisgrünen zum Thema Anwälte gegen Kommunalpolitiker

Der Schwarzwälder Bote hat die unten dokumentierte Presserklärung der Kreisgrünen veröffentlicht. Wie üblich wurden wieder wichtige inhaltliche Passagen gestrichen. Auch wurde die in der Erklärung ebenfalls genannte Gemeinderätin Gisela Gröger einfach unterschlagen. Die vollständige Presserklärung der Grünen finden Sie hier. Wir haben, wie üblich, die gestrichenen Stellen rot markiert

Pressemitteilung vom 13. März 2006

Kriminalisierung zur Vertuschung eigener Fehler - Grüne Räte stehen für Öffentlichkeit und Transparenz

Appell an BM: Gute Politik statt teure Anwälte!

Der Kreisvorstand von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN weist die von Bürgermeister Nonnenmann, durch Beauftragung eines Rechtsanwaltsbüros erhobenen Vorwürfe gegen oppositionelle Gemeinderäte entschieden zurück. Das Vorgehen der Gemeindeverwaltung ist allzu offensichtlich eine letzte Hoffnung des immer wieder in Bedrängnis geratenen Verwaltungschefs, die bisher äußerst erfolgreich agierende Opposition im Althengstetter Gemeinderat zum Schweigen zu bringen. In dem Schreiben eines Rechtsanwaltsbüros vom 21.02.2006 werden nicht nur die Althengstetter Kommunalpolitiker, sondern auch die Grüne Partei und alle anderen bedroht, die den Link zu einer kommunalpolitischen Bloggerseite im Internet veröffentlichen. Die betroffenen Räte selbst müssen derweil seit mehr als drei Wochen mit der pauschalen Beschuldigung leben „gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten als ehrenamtlich Verpflichtete verstoßen“ zu haben. Weder Bürgermeister noch das Anwaltsbüro haben sie bisher über Inhalt und Ziel der laufenden „Geheimermittlungen“ in Kenntnis gesetzt. Trotz mehrfacher Aufforderung wurden die im Anwaltsschreiben an den Kreisvorstand der Grünen sogenannten „rechtswidrigen Inhalte“ auch nicht konkretisiert.

Der mit Stillschweigen der Mehrheit im Gemeinderat auf dem Rücken der Gemeinderatsopposition ausgetragene Streit ist dazu angetan, das Ansehen des gesamten Gremiums und der Gemeindeverwaltung in der Bevölkerung weiter zu beschädigen. Der demokratischen Auseinandersetzung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung wird damit zudem ein Bärendienst erwiesen.
Bürgermeister Nonnenmann tut gut daran, zum Wohle der Gemeinde auf den Pfad der politischen Auseinandersetzung zurückzukehren. Ansonsten wird er sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, fortgesetzte eigene handwerkliche Fehler der Vergangenheit mit einem Rechtsstreit vertuschen zu wollen?

Als Kreisvorstand unterstützen wir unsere Gemeinderäte Ralf Köhler und Gisela Gröger, die im Übrigen, wie den weiteren Berichten und der Seite im Internet zweifelsfrei zu entnehmen ist, gemeinsam mit dem SPD - Gemeinderat Lothar Kante, eine sehr engagierte und äußerst erfolgreiche Arbeit für mehr Transparenz und Öffentlichkeit im Althengstetter Gemeinderat leisten.

Wir sind mit der GAR (Grüne und Alternative in den Räten von Baden Württemberg) und dem Landesverband der Grünen im Kontakt. Nach vorläufiger Prüfung durch die GAR können uns hinsichtlich der Inhalte und Veröffentlichung der Internetseite www.bürgerinfo.com keine haltbaren Vorwürfe gemacht werden.

Zudem ist es landauf landab üblich, seine Arbeit und Meinung in einem kommunalen Gremium im Internet zu dokumentieren und zu veröffentlichen, in der kommunalpolitischen „Provinz“ kommt es jedoch leider immer wieder vor, dass politische Diskussion, wenn sie ernster und öffentlich wird, verhindert oder kriminalisiert wird. Grüne Politiker stehen für Transparenz in allen Gremien und deshalb auch immer wieder im Fokus dieser Auseinandersetzungen.

Wir rufen Bürgermeister Nonnenmann auf, den eingeschlagenen Weg zu überdenken: „Überzeugen Sie durch eigene gute Politik, statt durch mit Steuergeldern bezahlte gute Anwälte“.

Philipp Jourdan
für den Kreisvorstand von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Kreisverband Calw

(Nicht veröffentlichte Passagen im Schwarzwälder Bote sind rot markiert)


Dokumentation - Der Drohbrief



Anwaltsschreiben an Dritte

Anwälte der Gemeinde wenden sich nicht an die Beschuldigten sondern verbreiten ihre Beauftragung in Schreiben an Dritte. Die in diesem Schreiben Beschuldigten haben ein ähnliches Schreiben bis heute (Anfang April) nicht erhalten.
Wir dokumentieren das Schreiben des von Bürgermeister Nonnenmann beauftragten Rechtsanwaltsbüros an Phillip Jourdan und die Anzeige zur Bekanntgabe unserer Homepage im Althengstetter Blättle.
Phillip Jourdan hatte am 16.02. 2006 in einem Gespräch mit Bürgermeister Nonnenmann zu ergründen versucht, weshalb der Hinweis auf unsere Seite ohne Rücksprache mit dem Autor von Bürgermeister Nonnenmann aus einer Parteimitteilung der Grünen herauszensiert worden war. Ergebnis dieser Besprechung war wohl das folgende Anwaltsschreiben:



Absender: Eisenmann – Wahle – Birk, Rechtsanwälte Stuttgart - Dresden

Stuttgart, 21.Februar 2006
Bitte stets angeben: Althengstett/Köhler Ralf

Sehr geehrter Herr Jourdan,
wir zeigen an, dass wir die
Gemeinde Althengstett, vertreten durch den Bürgermeister, Simmozheimer Str. 16, 75382 Althengstett
Ständig anwaltlich vertreten. Eine auf uns lautende Prozess- und Inkassovollmacht kann vorgelegt werden.

Gegenstand unserer Beauftragung sind die Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsversuche des Gemeinderats Köhler der Gemeinde Althengstett und ihre diesbezüglichen Äußerungen gegenüber Bürgermeister Nonnenmann am 16.02.2006.

Wir teilen Ihnen folgendes mit:

1.
Sie haben zutrffend festgestellt, dass die Entscheidung darüber, welche Anzeigen im Amtsblatt (amtlicher Teil) veröffentlicht werden, in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde – allein – liegt.

2.
Die Entscheidung über den Abdruck von Anzeigen im übrigen liegt in der Zustämdigkeit des Verlages. Nach unserer Kenntnis hat der das Amtsblatt herausgebende Verlag nach anwaltlicher Prüfung den Abdruck der Anzeigen abgelehnt.
3.
Ich habe nach Kenntnisnahme vom Inhalt der ursprünglichen Homepage des Herrn Köhler und aufgrund einer ersten, nicht abschließenden Prüfung den angesprochenen Presseorganen mitgeteilt, dass bei vorläufiger Bewertung die Inhalte der Homepage des Herrn Köhler rechtswoidrigen Inhalts seien und ich deshalb anrege, zur Vermeidung der verbreitung rechtswidriger Inhalte vom Abdrcuk abzusehen. Dies ist auch geschehen.

4.
Sie haben offenbar in der Zwischenzeit unter der Homepage www.bürgerinfo.com auf der Kreisseite Ihrer Partei den Link zur Homepage des Herrn Köhler hergestellt und damit dessen Homepage veröffentlicht. Dabei haben Sie mitgeteilt, dass diese Seite im Zusammenhang mit Herrn Lothar Kante enstanden sei, der für die SPD im Gemeinderat sitze.

Wir sind beauftragt, die auf diese Weise öffentlich gemachten Inhalte der Homepage des Herrn Köhler in strafrechtlicher, zivilrechtlicher und beamtenrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Die Überprüfung wird in wenigen Tagen abgeschlossen sein.
Wir behalten uns ausdrücklich Schritte auch gegen Sie und die von Ihnen vertretene Partei vor, da Sie zur Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte beigetragen haben.

Soweit wir bei kursorischer Überprüfung bereits jetzt feststellen können, haben sowohl Herr Köhler als auch Herr Kante gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten als ehrenamtlich Verpflichtete verstoßen, indem sie Inhalte und Gegenstände nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen öffentlich zugänglich gemacht haben. An dieser beamtenrechtlichen Pflichtverletzung haben Sie sich durch die Veröffentlichung des Links auf die Homepage des Herrn Köhler beteiligt. Wir werden zu prüfen haben, welche rechtlichen Schritte hieraus zu ziehen sind. Hierzu werden wir uns nach Abschluss unserer Überprüfung äußern.
Wir regen einstweilen an, die veröffentlichung durch Schliessung des Links unverzüglich rückgängig zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Chr. Heieck

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