Da der Schriftsatz des Regierungspräsidiums den Gremiumsmitgliedern bislang nicht zur Kenntnis gegeben wurde, veröffentlichen wir hier
die wichtigsten Auflagen für den Ausbau:
- Die Gemeinde Althengstett wird verpflichtet eine gleichgroße Fläche innerhalb eines Naturschutzgebietes auf der Gemarkung zu entsiegeln. Sie muss eine solche Fläche innerhalb von 3 Monaten benennen und sich eine Genehmigung beim Regierungspräsidium für den Rückbau einholen. – Das kostet!
- Da der Ausbau nach Verstreichen des Frühjahrstermins (wg. Vogelbrut bis 15.04.) nun erst wieder ab 31.07. in Angriff genommen werden darf, wird der Ausgleich vorher schon bekannt sein müssen und kann von der zuständigen Stelle beim Naturschutz in Karlsruhe geprüft werden.
- Die Gemeinde Althengstett wird verpflichtet den Kraftverkehr in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um eine widerrechtliche Benutzung festzustellen und zu unterbinden. Dem Regierungspräsidium ist darüber nach Aufforderung detailliert Bericht zu erstatten. – auch das kostet!
- Um eine illegale Benützung weiter zu unterbinden darf der Weg nicht bis zur Kreisstraße 4308 Althengstett ausgebaut werden. Zwischen Kreisstraße und versiegeltem Weg muß ein gutes Stück Schotterweg bestehen bleiben.
In der Befreiungsentschiedung werden zudem weitere Auflagen zum Ausbau selbst gemacht, die dazu beitragen sollen Schaden vom Naturschutzgebiet abzuwenden. Demnach dürfen außer der 3m breiten Fahrbahn weder in der Bauphase noch danach Flächen in Anspruch genommen werden, Entwässerungseinrichtungen entlang des Weges sind nicht zulässig.
Ob vor diesem Hintergrund die Kalkulation des beauftragten Bauunternehmens noch stimmt ist fraglich.
Trotz dieser Auflagen haben sich der ebenfalls im Verfahren zu hörende Naturschutzbund Gäu-Nordscharzwald und der BUND – Regionalverband Nordschwarzwald gegen eine Befreiungsgenehmigung ausgesprochen. Sie verneinen ein öffentliches Interesse am Ausbau des gut angelegten Schotterweges und warnen vor neuen Schleichwegen für den PKW-Verkehr.
Weitere Infos und Dokumente zum Thema per Mausclick hier: Steinlesberg – Naturschutz einfach übergangen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen