Nächste Gemeinderatsitzung

Freitag, 14. April 2006

BM antwortet: Nix Genaues - Vorwürfe - Unwahrheiten

Hier ist die lange erwartete bürgermeisterliche Stellungnahme zu den anwaltlichen Überprüfungen dieser Website. (Eigene Kommentare in blauer Farbe.)

Randnotiz:
Interessant für den aufmerksamen Beobachter ist die Dramaturgie der Bekanntgabe in den letzten Tagen: Als Schriftstück (siehe unten) versprochen zur Gemeinderatssitzung am 05.04., erhalten die Gemeinderäte das Dokument per Gemeindebote am Mittwochnachmittag, dem 12.04., eine Woche nach der Sitzung.
Das Anschreiben hat das Datum vom 11. April, die Rede, gehalten am 05.04., das Datum 08.04.. – (Honni soit qui mal y pense. – Ein Schelm der Böses dabei denkt)
Am 11. April wurde jedenfalls von verschiedener Seite die schriftliche Herausgabe der Rede von Herrn Nonnenmann gefordert und am 12. April zudem eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht, mit der geprüft werden soll, ob der Bürgermeister Wort halten muss, wenn er dies dem Gemeinderat gegeben hat. Über das Ergebnis werden wir hier berichten.

Das unten veröffentlichte Dokument ist im aktuellen Gemeindeblatt vollständig veröffentlicht, darüber freuen wir uns, allein die Stellungnahme von Lothar Kante und Ralf Köhler hatte keinen Platz mehr im Blättle – Schade! - Deshalb brauchen wir diese Internet-Seite.




Gemeinde Althengstett 08. April 2006

Sachantrag von Gemeinderat Kante;
Antwort des Bürgermeisters


Gemeinderat Kante hat in der Gemeinderatssitzung am 08.03.2006 den Antrag gestellt, zu folgenden Fragen in dieser Sitzung schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Für eine Amtshandlung bedarf es konkreter Anhaltspunkte. Was war inhaltlich der konkrete Anlass der Beauftragung der Kanzlei, um welche Passagen der Website geht es?

Gemeinderat Kante hat seine Frage wie folgt kommentiert: „Es genügt nicht, darauf hinzuweisen“ weil Köhler/Kante (Gröger?) „eine Website machen, die möglicherweise Unrechtes beinhaltet“, es muss der konkrete Inhalt benannt werden, an dem der Bürgermeister sich gestoßen hat und dies so zum Gegenstand der Prüfung wurde. "

2. Warum wurde der betroffene Gemeinderat vom Bürgermeister nicht darüber informiert, dass aus seiner Sicht Teile der Website rechtlich zu beanstanden sind? Vielleicht hätte man sich bei strittigen Punkten einigen können.

3. Wenn der Bürgermeister davon ausgeht, dass Gemeinderats-Mitglieder eine strafbare Handlung begangen haben könnten und er deshalb gegen die Mitglieder ermitteln lässt, warum wurde der Gesamtgemeinderat nicht unverzüglich darüber informiert?

4. Seit wann wird ermittelt?

5. Was kostet die Beauftragung des Rechtsanwalts-Büros?


Ich darf diese Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.: Für die Notwendigkeit der Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Überprüfung der Inhalte der Homepage von Gemeinderat Köhler bestanden konkrete Anhaltspunkte. Diese sind für jeden nachvollziehbar der Homepage zu entnehmen. Es hat niemand etwas gegen eine Homepage, aber insbesondere für ein Mitglied des Gemeinderats sind die Grenzen hierfür enger gesteckt. Ich will mich auf die vier wesentlichen Punkte beschränken-.

a) Durch die Titulierung der Homepage unter dem Namen der Gemeinde nämlich "Althengstett-Info" - wurde der Anschein erweckt, es handele sich um eine Veröffentlichung der Gemeinde. Es war zu prüfen, ob der dadurch hervorgerufene Eindruck einer offiziellen Verlautbarung der Gemeinde Belange der Gemeinde und Rechtsvorschriften verletzt.
(Wie sieht das Ergebnis der Überprüfung aus? Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht.)

b) In der Homepage werden an verschiedenen Stellen die Gemeinderatsmehrheit, die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister durch unzutreffende Tatsachenbehauptungen und Unterstellungen verunglimpft. Die Beauftragung der Anwaltskanzlei erfolgte, um zu klären, ob durch diese Behauptungen Dienst- und sonstige Vorschriften in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht verletzt worden sind und ob die Gemeinde berechtigt bzw. sogar verpflichtet ist, im Interesse der Gemeinde dagegen vorzugehen.
(Wo auf der Homepage werden Gemeinderatsmehrheit, die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister verunglimpft? – Wurden Dienst- und sonstige Vorschriften verletzt? – Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht!)


c) In der Homepage und in Äußerungen des Gemeinderats Köhler werden Informationen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen wiedergegeben. Darüber hinaus wurden Informationen aus Akten öffentlich verwendet, die dem Gemeinderat Köhler lediglich aus seiner Stellung als Gemeinderat heraus aufgrund entsprechender Akteneinsicht auf dem Rathaus bekannt wurden.
(Um welche Informationen handelt es sich konkret – Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht!)

Das Landratsamt hat als Kommunalaufsicht auf Befragen darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in eigener Zuständigkeit - gegebenenfalls unter Hinzuziehen eines Anwalts - zu prüfen habe, ob hierin eine Verletzung dienstrechtlicher Pflichten des Gemeinderats Köhler gesehen wird und entsprechend geahndet werden muss.

(Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des Landratsamtes unter Informationspolitik - offen und ehrlich und entscheiden Sie selbst, ob sich Bürgermeister Nonnenmann weiter auf die Unterstützung der Kreisbehörde in dieser Angelegenheit berufen kann.)

d) Der Gemeinderat Köhler unternahm den Versuch, für seine Homepage im Amtsblatt der Gemeinde und verschiedenen Tageszeitungen durch gleichzeitige Schaltung von einer Vielzahl von Anzeigen zu werben. Die kurzfristige Beauftragung des Anwaltsbüros diente auch der Prüfung, ob wegen der rechtswidrigen Verwendung des Gemeindenamens und rechtswidrigen Inhalten von Teilen der Homepage die bereits in Auftrag gegebene Anzeigenschaltung zu unterbinden war.

Die von Gemeinderat Köhler beim Nussbaum-Verlag eingereichten sechs Anzeigen wurden - übrigens nach dortiger Prüfung in eigener Zuständigkeit durch einen eigenen Anwalt - nicht abgedruckt und auch die betroffenen Zeitungsverlage haben die Anzeigen nicht geschaltet.

(Wir wollen mit unserer Website Öffentlichkeit herstellen, deshalb wurde natürlich versucht über das Gemeindeblatt den Namen der Seite per Anzeige bekannt zu machen. Dies ist heute wegen eines hervorragenden Rankings bei Google nicht mehr notwendig. Die Seite hat sich selbst bekannt gemacht. Anzeigenaufträge für Tageszeitungen hat es nie gegeben, da wird hier schlicht die Unwahrheit gesagt.)

Zu 2.: Die Homepage wurde offenbar unter strengster Verschwiegenheit von Gemeinderat Köhler konzipiert und ins Internet gestellt. Danach wurden - wie ausgeführt - im Amtsblatt und den Tageszeitungen entsprechende Anzeigen aufgegeben, die diese Homepage publik machen sollten. Die Gemeindeverwaltung wurde erst durch Dritte auf diese Aktion, die unmittelbar bevorstand und offenbar ein „Überraschungs-Coup“ werden sollte, hingewiesen. Wie sollte in diesem Fall und unter diesem Zeitdruck seitens der Gemeindeverwaltung noch zuerst in Verhandlungen eingetreten werden, nachdem bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden waren?

Hat Herr Köhler seine Gemeinderatskollegen oder die Gemeindeverwaltung vorher informiert, dass diese einseitige Homepage - die inzwischen mehr als 35 Seiten umfasst - veröffentlicht und beworben werden soll?

(Der „Überraschungs-Coup“ ist zwischenzeitlich fast zwei Monate alt, ohne dass irgendjemand ernsthaft versucht hat die Seite schließen zu lassen. Einem solchen Versuch sehen wir gelassen entgegen, da wir hier nichts weiter tun, als unter jederzeitiger Beachtung von Recht und Gesetz unsere Meinung kund zu tun. Zur Verwirklichung dieses elementaren demokratischen Rechtes bedarf es soweit uns bekannt keinerlei „Vorwarnung“ an Dritte und schon gar nicht der Erlaubnis eines Bürgermeisters oder eines Gemeinderatsgremiums. Auch als Gemeinderäte steht es uns selbstverständlich frei, unsere Meinung, so wie Millionen andere Menschen auf einer eigenen Homepage zu veröffentlichen.)

Gemeinderat Köhler war offenbar ganz allein Urheber und Verfasser der Homepage. Erst später wurde bekanntgegeben, dass die Seiten „auch in Zusammenarbeit mit Gemeinderat Kante“ entstanden seien. (Ja und?)

Es wurde von meiner Seite aus nie ein Gesprächswunsch ausgeschlagen. Im Gegenteil hat es im Dezember jeweils ein längeres Gespräch zwischen mir und Herrn Köhler bzw. Herrn Kante gegeben. Beide Gespräche sind gut verlaufen und wir sind in gutem Einvernehmen auseinander gegangen. Zu meiner und zur allgemeinen Überraschung wurde dann im Januar diese Homepage ins lnternet eingestellt.
(von gutem Einvernehmen kann nicht die Rede sein, wir haben seinerzeit die unterschiedlichen Meinungen zum Thema Transparenz und Ehrlichkeit in der Kommunalpolitik ausgetauscht. Ich habe Herrn Nonnenmann zum Schluss des Gesprächs ausdrücklich darum gebeten, eine öffentliche Bewertung unseres Gedankenaustausches zu unterlassen. Was das alles mit unserer Homepage zu tun hat? Wer weiß?)

Zu 3.: Gegen die betroffenen Gemeinderatsmitglieder wird nicht ermittelt. "Ermitteln" können nur Ermittlungsbehörden, also die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Solche Ermittlungen sind nach unserer Kenntnis nicht im Gange. In der Anfrage des Gemeinderats Kante wird offenbar die anwaltliche Oberprüfung der Homepage anhand den Textseiten mit strafrechtlichen Ermittlungen verwechselt!

Aus diesem Grund bestand auch keine Veranlassung, den Gesamtgemeinderat zu unterrichten. Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Inhalts der Homepage stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung dar; eine Pflicht des Bürgermeisters zur Unterrichtung des Gemeinderats nach § 24 Abs. 2 Gemeindeordnung besteht deshalb nicht. Sofern Ermittlungen gegen die betroffenen Gemeinderäte eingeleitet werden, wird selbstverständlich der Gemeinderat unverzüglich darüber informiert.

Zu 4.: Wie bereits ausgeführt, sind Ermittlungen gegen die betroffenen Gemeinderäte nicht im Gange. Es kann deshalb auch kein Zeitpunkt benannt werden, ab welchem ermittelt wurde.

Falls der Zeitpunkt des Auftrags zur anwaltlichen Überprüfung der Homepage gemeint sein sollte, so teile ich mit, dass dies - wie gerade ausgeführt - nach Bekanntwerden der Aktion von Herrn Köhler erfolgte.

Zu 5.: Die Kosten der Beauftragung des Anwaltsbüros sind noch nicht bekannt. Eine Vorschussanforderung erfolgte bislang nicht und eine Honorarvereinbarung wurde noch nicht angeboten.

Soweit ich in der beanstandeten Homepage persönlich angegriffen wurde, bin ich selbstverständlich auch persönlich Auftraggeber. Insoweit besteht auch keine persönliche Auskunftspflicht. Die Beauftragung des Anwaltsbüros im Hinblick auf möglicherweise rechtswidrige oder dienstpflichtwidrige Äußerungen in Bezug auf die übrigen Mitglieder des Gemeinderats und die Gemeindeverwaltung erfolgte gemäß § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung durch mich als Bürgermeister in Vertretung der Gemeinde Althengstett. Auch im Interesse der lntegrität der großen Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder und der Gemeindebediensteten war die Überprüfung und rechtliche Bewertung des Inhalts der Homepage erforderlich und notwendig. Die Gemeinde verfügt auch für solche Fälle seit vielen Jahren über eine Rechtsschutzversicherung.

Im übrigen hat das beauftragte Rechtsanwaltsbüro darauf hingewiesen, dass die betroffenen Gemeinderäte Köhler und Kante ggf. unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzanspruchs zur Erstattung des Anwalthonorars verpflichtet sind und durch gerichtliche Entscheidung dazu veranlasst werden können. Dasselbe gilt auch für die Kosten der Gemeinde und des Bürgermeisters, die durch die mögliche Durchführung gerichtlicher Verfahren in diesem Zusammenhang zukünftig entstehen können.
(Eine überaus lustige Einlassung, - die einen Prozess voraussetzt und den entsprechenden Richterspruch dazu. Sollte die Angelegenheit mangels Masse im Sande verlaufen, bleiben die Kosten selbstverständlich an der Gemeinde hängen.)

Zum Schluß will ich anmerken, dass es im Interesse der Arbeit im Gemeinderat und der Gemeinde wäre, wenn die betroffenen Gemeinderäte wieder an den Tisch der politischen, aber auch korrekten und fairen Auseinandersetzung zurückkehren. Dann brauchten sie nicht nur Pressearbeit betreiben, sondern könnten auch in der Kommunalpolitik zum Wohle der Gemeinde erfolgreich sein.
(Wir haben den Tisch der politischen Auseinandersetzung nie verlassen - Anwälte haben andere beauftragt.)

Die von meiner Seite aus angebotenen Gespräche wurden von Herrn Köhler und Herrn Kante zunächst abgelehnt. Es sieht aber so aus, dass nun doch ein Gesprächstermin zustande kommt. (Bevor die Drohung mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht vom Tisch ist, wird es nur schwerlich Gespräche mit Bürgermeister Nonnenmann geben können. Mit den Gemeinderatskollegen beraten wir uns dagegen gerne. Das Problem ist nämlich der Bürgermeister selbst, dem das Gremium schließlich vor Jahresfrist einstimmig empfahl, ich zitiere: „Nutzen Sie die Chance....in Zukunft durch stärkeres persönliches Engagement als seither an ihrem Arbeitsplatz für die Gemeinde, diese so genannten handwerklichen Fehler abzustellen“ und weiter an anderer Stelle „Die nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommene Vorbereitung auf Gemeinderatssitzungen und der oft fehlende Informationsfluss sind nach Ansicht des Gremiums ... Ursache, dass durch unnötige Diskussionen Diskrepanzen entstehen...“ Wer mehr vwissen will liest hier weiter: Stellungnahme des Gemeinderates vom 02-03-2005)

In unserer Gemeinde wurden in den letzten Jahren sehr viele positive Dinge geschaffen und wir haben uns im Vergleich zu anderen Gemeinden gut weiterentwickelt. Ich denke, das ist auch weiterhin das gemeinsame Ziel von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft. Auch wenn es sicherlich ab und zu unterschiedliche Lösungsansätze und unterschiedliche Wege gibt, über die man durchaus auch demokratisch und konstruktiv streiten kann, ändert das nichts an der gemeinsamen Zielsetzung, für unsere Gemeinde das Beste zu erreichen und nur dies war und ist mein Ziel.

Althengstett, 08. April 2006



gez.
Jörg Nonnenmann
Bürgermeister

Keine Kommentare: