In einer Gegendarstellung zur Berichterstattung im Schwarzwälder Boten versucht Bürgermeister Nonnenmann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückzuweisen. Wir haben die drei zentralen Ereignisse "Beckenäcker", "Tierheim" und "Website" noch einmal an Hand vorliegender Dokumente und Fakten bewertet (grüne u. rote Textpassagen) und den vielfach frei erfundenen Behauptungen von Bürgermeister Nonnenmann gegenübergestellt.
Bürgermeister Nonnemann schreibt in den Kreisnachrichten vom 21.11. 2006:
In Ihrer Zeitung vom Donnerstag, 16. November 2006, erschien auf der Dritten Seite der Artikel „Lokalpolitik in Althengstett ähnelt einem Krimi“, in dem Bezug auf meine Person unwahre Behauptungen verbreitet werden, die ich wie folgt richtig stelle:
1. Unwahr ist, dass ich eine Enteignung betrieben habe, um den Bau meines Eigenheims voranzutreiben.
Wahr ist, dass ich, seit ich Bürgermeister der Gemeinde Althengstett bin, kein Enteignungsverfahren betrieben habe. Insbesondere habe ich keine Enteignung im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bauland eingeleitet. Die Gemeinde Althengstett hat stattdessen für das Baugebiet „Bettenäcker“ ein Umlegungsverfahren betrieben, das zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Die Fakten:
Herr Nonnenmann hat im juristischen Sinne zwar kein "Enteignungsverfahren" sondern eine sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung betrieben, im Erfolgsfall entspricht dies faktisch einer Enteignung.
Passiert war Folgendes:
BM Nonnenmann schloss mit der Gemeinde einen Kaufvertrag, um ein Grundstück für sich und seine Familie zu erwerben.
Übersehen wurde aber, dass das betreffende Grundstück zu diesem Zeitpunkt der Gemeinde Althengstett noch gar nicht gehörte. Trotzdem wurde auf Anweisung des Bürgermeisters der Bau auf fremdem Grund abgesteckt und mit Baggerarbeiten begonnen.
Als der rechtmäßige Besitzer dagegen Einspruch erhebt, beantragt die Gemeinde Althengstett beim Landgericht eine "Vorzeitige Besitzeinweisung". Deshalb titelte die Presse damals auch: "Gericht sieht Privatinteresse des Bürgermeisters als Hauptgrund für die Enteignung"
(Sindelfinger Zeitung am 24.6.2003)
Das von der Gemeinde angerufene Landgericht signalisierte, dass das Unterfangen der Gemeinde chancenlos sei, und dass der "Vorgang ein Geschmäckle" habe. Erst daraufhin zog die Gemeinde den Antrag zurück.
Nebenbei wies das Gericht auf die Rechtswidrigkeit der gesamten Umlegungsplanung hin, weil noch gar kein Bebauungsplan vorliege. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers musste das Umlegungsverfahren neu durchgeführt werden.
Bürgermeister Nonnenmann schreibt:
2. Unwahr ist, dass ich damals eigenmächtig Protokolle während des baurechtlichen Verfahrens zur geplanten Tierrettungsstation in Althengstett geändert haben soll.
Wahr ist stattdessen, dass ich vom zuständigen Bereichsleiter des Landratsamtes Calw die Entwürfe einer Aktennotiz und einer Pressemitteilung über eine Besprechung erhalten habe, die von Mitarbeitern des Landratsamtes Calw und mir sowie zwei weiteren Vertretern der Gemeinde Althengstett geführt wurden. Ich sollte die beiden Entwürfe auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Das habe ich getan. Ich habe die nach meiner Auffassung erforderlichen Änderungen vorgenommen und die Aktennotiz und die Presseerklärung korrigiert. Sodann habe ich sie mit der Bitte an das Landratsamt zurückgegeben, die Änderungen in den endgültigen Aktenvermerk und die Presseerklärung zu übernehmen. Die Pressemitteilung wurde in der Folgezeit dann auch in der geänderten Form herausgegeben.
Die Fakten:
Bürgermeister Nonnenmann gibt an, dass in Sachen Tierheim zwischen ihm, dem Landratsamt und zwei Althengstetter Gemeindevertretern ein Gespräch stattgefunden habe. Tatsächlich waren drei Parteien am Tisch. Die Vertreter des Tierschutzes werden von ihm einfach unterschlagen.
Herr Nonnenmann war außerdem von niemandem aufgefordert, die „Gesprächsnotiz“ des Landratsamtes „zu korrigieren“. Landrat Köblitz bestätigt dies in einem Schreiben vom 28. Februar 2005:
„Diese Version (Anmerkung: die von Nonnenmann veränderte Protokollversion, die den Gemeinderäten in die Sitzungsvorlagen gelegt worden ist) beinhaltet Änderungen (…), welche nicht mit dem Urheber des Vermerks beim Landratsamt abgestimmt waren. (…) Solche Vermerke werden üblicherweise für die Akten des Landratsamtes angefertigt, und hier zur Kenntnis an die Gesprächsteilnehmer übersandt. (…) Ich habe die Angelegenheit mit Herrn Bürgermeister Nonnenmann behandelt und dabei klargemacht, dass dieses Vorgehen nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht. Dies wird hiermit nochmals bekräftigt“.
Der Vorgang ist deshalb von Bedeutung, weil den Gemeinderäten die eigenmächtig geänderte Protokollversion als Entscheidungsgrundlage vorgelegt worden ist, um über ein Tierheim abzustimmen. Bürgermeister Nonnenmann hatte die Notiz so verändert, dass der Eindruck entstehen konnte, man wolle ein (großes) Kreistierheim errichten und auch das Landratsamt sähe den geplanten Standort als „problematisch“ sogar „eigentlich nicht genehmigungsfähig“ an.
Der stellvertretende Landrat, Roland Bernhard, wurde damals in der örtliche Presse mit der ungewöhnlich deutlichen Schlagzeile zitiert:
„Diese Äußerungen sind so nicht gefallen“ (Schwarzwälder Bote 24.11.2004)
Tatsächlich plant der Tierschutzverein eine kleine Tierrettungsstation. Das Landratsamt sprach in diesem Zusammenhang lapidar von „Hürden“, die bei genauerer Betrachtung darin liegen, dass die Gemeinde die Planungshoheit hat. Von unüberbrückbaren baurechtlichen technischen Problemen war nie die Rede.
Eine von Bürgermeister Nonnenmann in diesem Zusammenhang immer wieder als Hilfsargument herbeigezogene Presserklärung hat mit dem gesamten Vorgang um die Protokollaffäre überhaupt nichts zu tun.
Bürgermeister Nonnenmann schreibt:
3. Unwahr ist, dass ich einen Anwalt eingeschaltet haben soll, um opponierende Gemeinderäte auszubremsen.
Wahr ist, dass in das Internet eine Homepage eingestellt wurde, die nach meiner Überzeugung unzulässige rechtliche Inhalte hatte. Ich habe diese Homepage daraufhin anwaltlich überprüfen lassen. Die Überprüfung bestätigte, dass in der Homepage Verstöße gegen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten waren und Anhaltpunkte dafür bestanden, dass die Ehrenschutztatbestände §§185 ff. StGB erfüllt waren. Der betroffene Gemeinderat, der die Homepage unterhielt, wurde auf diese Verstöße hingewiesen und sagt damals zu, sie künftig zu unterlassen.
Die Fakten:
Bürgermeister Nonnenmann behauptet, dass die durch seine Veranlassung erfolgte rechtsanwaltliche Prüfung der Homepage www.hengstett.de „Verstöße gegen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches“ ergeben hätte. Dies ist frei erfunden.
BM Nonnenmann wurde dagegen in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert die Verstöße zu benennen, was nicht geschehen ist.
Der Gemeinderat hatte vielmehr im Mai 2005 festgestellt, dass er keine Notwendigkeit für disziplinarische Maßnahmen gegen die Betreiber der Website sieht und er hatte sein Bedauern über mögliche Rufschädigungen der beschuldigten Gemeinderäte zum Ausdruck gebracht.
Frei erfunden ist deshalb auch die Behauptung von Bürgermeister Nonnenmann, dass ein Gemeinderat auf konkrete Verstöße hingewiesen worden sei, völlig aus der Luft gegriffen auch die Behauptung, dass ein betroffener Gemeinderat gesagt habe, er werde Verstöße künftig unterlassen.
(Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie rechts im Archiv im April und März 2006)
posted by Lothar Kante, Gisela Gröger, Klaus Rohbeck
Sonntag, 26. November 2006
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